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Verordnung über die Zustellung der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen und Erläuterungen

Schaffhausen · 160.112 · ordinance

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Contents: 5 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5

5 provisions

§ 1

1 Zuständig für die Zustellung der Abstimmungsvorlagen und Erläuterungen sind: a) die Staatskanzlei für die Gesamtlieferungen an die Gemeinden b) die Gemeindepräsidentinnen oder Gemeindepräsidenten beziehungsweise die von ihnen bezeichneten Amtsstellen für die Verteilung an die Stimmberechtigten

§ 2

1 Die zuständigen Gemeindeorgane haben die Abstimmungsvorlagen und Erläuterungen wie folgt zu verteilen: a) Die Zustellung erfolgt grundsätzlich haushaltsweise in einem Exemplar b) stimmberechtigte Haushaltsmitglieder können bei den unter lit. d genannten Stellen persönliche Exemplare abholen oder anfordern c) Untermieterinnen und Untermieter, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner usw. erhalten je ein separates Exemplar d) auf den Gemeinderatskanzleien oder von den Gemeinden zu bezeichnenden Amtsstellen sind weitere Exemplare zum freien Bezug bereitzustellen 1) SHR 101.000. 2) SHR 160.100. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 160.112 Kanton Schaffhausen

§ 3

1 Es steht den Gemeinden frei, jeder stimmberechtigten Person ein Exemplar der Vorlagen und Erläuterungen zuzustellen.

§ 4

1 In den Abstimmungspublikationen haben die Gemeinden auf die Möglichkeit der Stimmberechtigten hinzuweisen, persönliche Exemplare abzuholen oder anzufordern.

§ 5

1 Diese Verordnung tritt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund3) am 1. August 1995 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen4) und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen. 2 Sie ersetzt die Verordnung über die Zustellung der kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 17. Februar 1974. 3) Von der Bundeskanzlei genehmigt am 10. Juli 1995. 4) Amtsblatt 1995, S. 942 Kanton Schaffhausen 160.112 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 27.06.1995 01.08.1995 Erlass Erstfassung Abl. 1995, S. 942 160.112 Kanton Schaffhausen Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 27.06.1995 01.08.1995 Erstfassung Abl. 1995, S. 942

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