Law

Verordnung betreffend die Schulgelder an gymnasialen Mittelschulen und Fachmittelschulen

Schaffhausen · 413.106 · ordinance

Ask the law about thisMore laws of SchaffhausenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 f9ac0fbbf2629b7caf84f1a34678c218e43ea9e3c51131778db73a57ad6fa472

Contents: 5 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5

5 provisions

§ 1

1 Von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigte nicht im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind, wird ein jährliches Schulgeld erhoben. 2 Das jährliche Schulgeld richtet sich in seiner Höhe nach den Schulbeiträgen gemäss interkantonaler Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen)1). 3 Bei Wohnsitz im Ausland, ausgenommen in Büsingen, erhöht sich das jährliche Schulgeld gemäss Abs. 2 um Fr. 1'000.00.

§ 2

1 Die Schulgelder für Hospitantinnen und Hospitanten werden von der Schulleitung festgesetzt.

§ 3

1 Das Schulgeld kann in Einzelfällen auf begründetes Gesuch hin vom Erziehungsdepartement ermässigt oder erlassen werden. 1) SHR 410.231. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 413.106 Kanton Schaffhausen 2 Ausserkantonale Mittelschulen

§ 4

1 Das Erziehungsdepartement kann die Übernahme der Schulgelder für ausserkantonale Mittelschulen in Einzelfällen auf begründetes Gesuch hin bewilligen, wenn infolge besonderer Umstände eine Ausbildung an einer solchen notwendig ist. 3 Schlussbestimmung

§ 5

1 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft. 2 Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen2) und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen. 3 Sie ersetzt die Verordnung über die Erhebung von Schulgeldern für die nicht im Kanton Schaffhausen wohnhaften Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule vom 11. Dezember 2001 und die Verordnung betreffend die Übernahme des Schulgeldes für den Besuch ausserkantonaler Mittelschulen und Seminare vom 15. Januar 1985. 2) Amtsblatt 2018, S. 1547. Kanton Schaffhausen 413.106 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 11.09.2018 01.10.2018 Erlass Erstfassung Abl. 2018, S. 1547 413.106 Kanton Schaffhausen Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 11.09.2018 01.10.2018 Erstfassung Abl. 2018, S. 1547

← Find another law