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Reglement der Musikschule Cham

Cham · 4.3-1 · communal act

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Contents: 13 provisions
  1. § 1 Grundsatz
  2. § 2 Zweck
  3. § 3 Teilnahmeberechtigung
  4. § 4 Gemeinderat
  5. § 5 Schulkommission
  6. § 6 Musikschulleitung
  7. § 7 Musiklehrpersonen
  8. § 8 Gliederung
  9. § 9 Schuljahr, Ferien, Feier- und unterrichtsfreie Tage
  10. § 10 Unterricht
  11. § 11 Rechte und Pflichten
  12. § 12 Ausschluss
  13. § 13 Schulgeld und Instrumentenmiete

13 provisions

§ 1 Grundsatz

1 Die Einwohnergemeinde Cham führt eine Musikschule.

§ 2 Zweck

1 Die Musikschule Cham hat den Zweck, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach zeitgemässen musikpädagogischen Grundsätzen musikalische Bildung in hoher Qualität zu vermitteln.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

1 Am Unterricht der Musikschule Cham können Kinder, Jugendliche und Erwachsene teilnehmen. 2 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Wohnsitz ausserhalb der Einwohnergemeinde Cham können in Ausnahmefällen den Unterricht an der Musikschule Cham besuchen. 3 Erwachsene können den Unterricht der Musikschule Cham besuchen, sofern der Unterricht der Kinder und Jugendlichen nicht beeinträchtigt wird und die Möglichkeiten der Musikschule dies zulassen.

§ 4 Gemeinderat

1 Der Gemeinderat übt die oberste gemeindliche Aufsicht über die Musikschule Cham aus. 2 Er erlässt die notwendigen Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zu diesem Reglement und wählt die Mitglieder der Schulkommission.

§ 5 Schulkommission

1 Die Schulkommission erfüllt die ihr vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben. 2 Die Aufgaben sind in einem Pflichtenheft umschrieben.

§ 6 Musikschulleitung

1 Die Musikschulleitung ist verantwortlich für die fachliche, musikalische und organisatorische Leitung der Musikschule Cham. Sie ist der Leitung der Abteilung Bildung unterstellt. 2 Die Aufgaben sind in einer Stellenbeschreibung umschrieben. 3 Für administrative Aufgaben steht das Sekretariat der Musikschule Cham zur Verfügung.

§ 7 Musiklehrpersonen

1 Die Aufgaben der Musiklehrpersonen sind in einer Stellenbeschreibung umschrieben.

§ 8 Gliederung

1 Die Musikschule Cham bietet folgende Angebote an: a) Vorschulische Angebote und Freiwilliger Grundstufenunterricht b) Musikalische Grundschule c) Instrumental- und Vokalunterricht d) Ensembleunterricht e) Erwachsenenunterricht

§ 9 Schuljahr, Ferien, Feier- und unterrichtsfreie Tage

1 Das Schuljahr gliedert sich in zwei Semester: a) 1. Semester: vom ersten Schultag nach den Sommerferien bis zum 31. Januar b) 2. Semester: vom 1. Februar bis zum Beginn der Sommerferien 2 Das Schuljahr sowie die Ferien, Feier- und unterrichtsfreien Tage richten sich in der Regel nach den Schulen Cham. Die Details werden in der Verordnung geregelt.

§ 10 Unterricht

1 Die wöchentliche Unterrichtszeit, die Schülerzuteilung sowie Lokale und Standorte werden von der Musikschulleitung jeweils für ein Semester festgelegt. 2 Der Unterricht in den vorschulischen Angeboten und dem Freiwilligen Grundstufenunterricht erfolgt in Gruppen. 3 Die Angebote der Musikalischen Grundschule (1. Kindergartenjahr bis und mit 2. Klasse) erfolgen in Halbklassen. 4 Der Instrumental- und Vokalunterricht erfolgt grundsätzlich als Einzelunterricht.

§ 11 Rechte und Pflichten

1 Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sowie die An- und Abmeldefristen sind in der Verordnung zum Reglement der Musikschule Cham festgehalten.

§ 12 Ausschluss

1 Schülerinnen und Schüler der Musikschule Cham können durch die Musikschulleitung vom Musikunterricht ausgeschlossen werden. 2 Die Details werden in der Verordnung zum Reglement der Musikschule Cham geregelt.

§ 13 Schulgeld und Instrumentenmiete

1 Der Besuch der Musikalischen Grundschule ist unentgeltlich. 2 Der Ensembleunterricht ist unentgeltlich. 3 Für die übrigen Angebote der Musikschule Cham kann ein Schulgeld verlangt werden. 4 Die Tarife sind in der Verordnung über das Schulgeld und die Instrumentenmiete der Musikschule Cham geregelt.

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