§ 1 Grundsatz
1 Die Einwohnergemeinde Cham führt eine Musikschule.
Cham · 4.3-1 · communal act
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1 Die Einwohnergemeinde Cham führt eine Musikschule.
1 Die Musikschule Cham hat den Zweck, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nach zeitgemässen musikpädagogischen Grundsätzen musikalische Bildung in hoher Qualität zu vermitteln.
1 Am Unterricht der Musikschule Cham können Kinder, Jugendliche und Erwachsene teilnehmen. 2 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Wohnsitz ausserhalb der Einwohnergemeinde Cham können in Ausnahmefällen den Unterricht an der Musikschule Cham besuchen. 3 Erwachsene können den Unterricht der Musikschule Cham besuchen, sofern der Unterricht der Kinder und Jugendlichen nicht beeinträchtigt wird und die Möglichkeiten der Musikschule dies zulassen.
1 Der Gemeinderat übt die oberste gemeindliche Aufsicht über die Musikschule Cham aus. 2 Er erlässt die notwendigen Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zu diesem Reglement und wählt die Mitglieder der Schulkommission.
1 Die Schulkommission erfüllt die ihr vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben. 2 Die Aufgaben sind in einem Pflichtenheft umschrieben.
1 Die Musikschulleitung ist verantwortlich für die fachliche, musikalische und organisatorische Leitung der Musikschule Cham. Sie ist der Leitung der Abteilung Bildung unterstellt. 2 Die Aufgaben sind in einer Stellenbeschreibung umschrieben. 3 Für administrative Aufgaben steht das Sekretariat der Musikschule Cham zur Verfügung.
1 Die Aufgaben der Musiklehrpersonen sind in einer Stellenbeschreibung umschrieben.
1 Die Musikschule Cham bietet folgende Angebote an: a) Vorschulische Angebote und Freiwilliger Grundstufenunterricht b) Musikalische Grundschule c) Instrumental- und Vokalunterricht d) Ensembleunterricht e) Erwachsenenunterricht
1 Das Schuljahr gliedert sich in zwei Semester: a) 1. Semester: vom ersten Schultag nach den Sommerferien bis zum 31. Januar b) 2. Semester: vom 1. Februar bis zum Beginn der Sommerferien 2 Das Schuljahr sowie die Ferien, Feier- und unterrichtsfreien Tage richten sich in der Regel nach den Schulen Cham. Die Details werden in der Verordnung geregelt.
1 Die wöchentliche Unterrichtszeit, die Schülerzuteilung sowie Lokale und Standorte werden von der Musikschulleitung jeweils für ein Semester festgelegt. 2 Der Unterricht in den vorschulischen Angeboten und dem Freiwilligen Grundstufenunterricht erfolgt in Gruppen. 3 Die Angebote der Musikalischen Grundschule (1. Kindergartenjahr bis und mit 2. Klasse) erfolgen in Halbklassen. 4 Der Instrumental- und Vokalunterricht erfolgt grundsätzlich als Einzelunterricht.
1 Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sowie die An- und Abmeldefristen sind in der Verordnung zum Reglement der Musikschule Cham festgehalten.
1 Schülerinnen und Schüler der Musikschule Cham können durch die Musikschulleitung vom Musikunterricht ausgeschlossen werden. 2 Die Details werden in der Verordnung zum Reglement der Musikschule Cham geregelt.
1 Der Besuch der Musikalischen Grundschule ist unentgeltlich. 2 Der Ensembleunterricht ist unentgeltlich. 3 Für die übrigen Angebote der Musikschule Cham kann ein Schulgeld verlangt werden. 4 Die Tarife sind in der Verordnung über das Schulgeld und die Instrumentenmiete der Musikschule Cham geregelt.