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Verordnung über das Schulgeld an der Musikschule

Neuheim · 4.3-1.3 · communal act

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 2 Schulgeldtarife
  3. Art. 3 Rechnungsstellung
  4. Art. A1-1 <strong>*</strong>

4 provisions

Art. 1 Allgemeine Bestimmungen

1 Die Musikschule gliedert sich in Jugendlichenunterricht und Erwachsenenunterricht. Der Unterricht für die Jugendlichen teilt sich auf in: a) Grundstufe; b) Elementarstufe; c) Fortbildungsstufe. 2 Alle Musikschüler bezahlen ein Schulgeld. 3 Der Besuch der Zusammenspiele und Ensembles ist für die Jugendlichen unentgeltlich.

Art. 2 Schulgeldtarife

1 Die Schulgeldtarife sind aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlich. 2 Für die Instrumente die die Musikschule ausleiht, wird eine Jahresgebühr erhoben, die ebenfalls aus dem Anhang ersichtlich ist. 3 Bei begabten und fleissigen Schülern aus wenig bemittelten Familien sowie bei besonderen Verhältnissen, kann der Gemeinderat auf Antrag der Musikschulkommission das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen.

Art. 3 Rechnungsstellung

1 Das Ausstellen der Schulgeldrechnung erfolgt bei den Grundstufenschülern jährlich (nach den Sommerferien). 2 Alle andern Schüler der Musikschule erhalten die Schulgeldrechnungen halbjährlich bei Beginn des Semesters (nach den Sommer- bzw. nach den Sportferien). 3 Die Schulgeldrechnungen und das Inkasso werden durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durchgeführt. 4 Für den Ausfall einzelner Unterrichtsstunden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. 5 Bei vorzeitigem Austritt des Schülers aus der Musikschule besteht kein Anrecht auf Erlass bzw. Rückzahlung des Schulgeldes.

Art. A1-1 <strong>*</strong>

1 Einzelunterricht, Gebühren pro Semester: a) Tarif I Klavier: 1. Lektionsdauer 30 Min: CHF 320.00 2. Lektionsdauer 45 Min: CHF 475.00 3. Lektionsdauer 60 Min.: CHF 575.00 b) Tarif II übriger Unterricht: 1. Lektionsdauer 30 Min: CHF 290.00 2. Lektionsdauer 45 Min: CHF 420.00 3. Lektionsdauer 60 Min.: CHF 525.00 c) Tarif III für Erwachsene: 1. Pro 15 Minuten (frei wählbare Einheiten): CHF 25.00 2 Grundschulunterricht, Gebühren pro Semester: * a) * Tarif IV Grundschule: 1. * Musik und Bewegung im Kindergarten CHF 200.00 2. * Musik und Bewegung in der 1./2. Klasse Kostenlos 3. * Musiziergruppe Blockflöte, Xylophon: CHF 200.00

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