Art. 1
Rechtliche Grundlagen ...............................................................................................2
Gamprin · 148 · communal act
Ask the law about thisMore laws of GamprinFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-11-01.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 6df49d5ded45f1483f866ec2a635f351bc64fe858bccfdebfbdacb46de993b93
Rechtliche Grundlagen ...............................................................................................2
Reglemente und weitere Bestimmungen ....................................................................2
Sprachliche Gleichstellung..........................................................................................2
Geltungsbereich..........................................................................................................2
Definitionen .................................................................................................................2
Zuständigkeiten...........................................................................................................3
Publikation ..................................................................................................................3 II. Nutzung des Objekts...................................................................................................3
Nutzungsbewilligung ...................................................................................................3
Gebühren ....................................................................................................................3
Infrastruktur, Dienstleistung ........................................................................................4
Durchführung der Veranstaltung.................................................................................4
Haftung .......................................................................................................................4 III. Schlussbestimmungen................................................................................................4
Aufhebung des bisherigen Reglements ......................................................................4
Inkrafttreten.................................................................................................................4 Nutzungsreglement Räume und Aussenplätze Präambel Die Gemeinde Gamprin erachtet es als ihren Auftrag das soziale, kulturelle und sportliche Leben der Einwohnerinnen und Einwohner von Gamprin zu fördern. Um Einzelpersonen, Interessensgruppen und Vereine, welche sich im Sinne dieses Auftrags engagieren, zu unterstützen, bietet die Gemeinde Gamprin der Öffentlichkeit Räumlichkeiten und Infrastrukturen an. I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Rechtliche Grundlagen Der Gemeinderat erlässt das gegenständliche Reglement auf der Basis folgender Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung: - Gemeindegesetz (GemG) vom 20. März 1996, LGBl. 1996 Nr. 76 - Brandschutzgesetz vom 18. Dezember 1974, LGBl. 1975 Nr. 18 - Kinder- und Jugendgesetz vom 10. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 29 - Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben und die Dauer von Anlässen zur Wahrung der Nachtruhe vom 11. Dezember 2001, LGBl. 2012 Nr. 3 Art. 2 Reglemente und weitere Bestimmungen Je nach Veranstaltungsart sind die folgenden Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. - Handbuch zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen (Jugendschutz und Gewaltprävention) Für allfällige Bewilligungen ist der Veranstalter selbständig verantwortlich, wie z.B.: - Aufführungsbewilligung (Grossanlässe, Umleitungen) - Abschluss einer Haftpflichtversicherung - Verpflichtung Sicherheitsdienst - Strassensperrungen oder Verkehrsdienst Art. 3 Sprachliche Gleichstellung Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf Angehörige jeden Geschlechts. Art. 4 Geltungsbereich Dieses Reglement regelt die einmalige Vergabe von den nachfolgend definierten Objekten. Art. 5 Definitionen In diesem Reglement verstehen wir unter: Hauswartung Saalwart, Vereinshauswart und/oder Schulwart Veranstalter Personen, welche eine Nutzungsbewilligung für das Objekt erhalten haben. Objekt nachfolgende Aussenplätze und Räume: 1) Aussenplätze a. Bongertplatz am Kirchhügel b. Vorplatz beim Vereinshaus c. Innenhof der Gemeindeverwaltung 2) Räume a. Sitzungszimmer im Vereinshaus b. Bar / Cafeteria in der Gemeindeverwaltung Nutzungsreglement Räume und Aussenplätze Art. 6 Zuständigkeiten Für die Verwaltung des Objektes ist die Gemeinde Gamprin zuständig. Für die Terminkoordination und Bewilligung des Gesuches ist die Leitung Kanzlei zuständig. Für Ausnahmebewilligungen ist die Gemeindevorstehung zuständig. Für die Wartung und Unterhalt des Objekts ist die Hauswartung zuständig. Für die Kostenerhebung ist die Leitung Kanzlei zuständig. Für die Aufbewahrung von Fundgegenständen ist das Fundbüro der Kanzlei zuständig. Art. 7 Publikation Dieses Reglement wird als öffentliches Reglement definiert und ist auf der Website zu publizieren. II. Nutzung des Objekts Art. 8 Nutzungsbewilligung a) Antragsteller und Veranstaltungsarten Die Objekte stehen den Vereinen der Vereinsliste Gamprin zur Verfügung. Der Bongertplatz am Kirchhügel darf zudem von privaten Veranstaltern für Hochzeitsapéros (vorbehaltlich der Trauung in der Kirche Bendern gleichentags), Anlässe der Kirche, der IG Bongert oder der Landesregierung für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden. Das Sitzungszimmer im Vereinshaus darf zudem von der Erwachsenenbildung, den Parteien und Ortsgruppen und anderen Landesverbänden für Sitzungen und Kurse genutzt werden. b) Termine Bei Terminkollisionen ist der Eingang der Gesuche massgebend. c) Gesuch Die Gesuchvorlage kann auf der Website www.gamprin.li heruntergeladen werden. Die Gesuche müssen mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin vom Veranstalter vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Bei Nutzung des Sitzungszimmers kann auch eine kurzfristigere Gesuchstellung erfolgen. Mit der Einreichung des Gesuches bestätigt die gesuchstellende Person die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben und akzeptiert alle gesetzlichen Bestimmungen und Reglemente (Art. 1 und 2), bestätigt deren Kenntnisnahme und verpflichtet sich, im Falle einer Bewilligung, diese einzuhalten. d) Bewilligung Der Bewilligungsentscheid wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt. Die erteilte Bewilligung gilt ausschliesslich für die Veranstaltungsdauer. Art. 9 Gebühren Die Nutzung des Objekts und der zur Verfügung gestellten Infrastruktur ist gratis. Dem Veranstalter wird jedoch folgendes in Rechnung gestellt: - Leistungen der Gemeindemitarbeitenden (Stundensatz gemäss Gebührenreglement, ausgenommen von diesen Gebühren sind Vereine der Vereinsliste Gamprin) - fehlendes und defektes Inventar - Verunreinigung und/oder Schäden am Objekt - Kehrichtentsorgung - Verbrauchsmaterial Nutzungsreglement Räume und Aussenplätze Art. 10 Infrastruktur, Dienstleistung Die Bewilligung erstreckt sich auf die Nutzung der Infrastruktur des jeweiligen Objekts. Wo eine gewünschte Infrastruktur nicht vorhanden ist, muss diese vom Veranstalter selber auf eigene Kosten organisiert werden. Die Sonnenschirme auf dem Bongertplatz und im Innenhof werden von der Hauswartung geöffnet und geschlossen. Auf allen Aussenplätzen werden Abfalleimer und Strom zur Verfügung gestellt. Art. 11 Durchführung der Veranstaltung Der Veranstalter hat sich spätestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der Hauswartung zu melden, um die Details der Veranstaltung zu klären. Nach 23:00 Uhr dürfen grundsätzlich keine Aussenveranstaltungen stattfinden. Die Veranstalter haben dafür Sorge zu tragen, dass alle störenden Lärmbelästigungen vermieden werden. Der Veranstalter ist verpflichtet für einwandfreie Ordnung zu sorgen. Die Reinigung ist Aufgabe des Veranstalters. Dies betrifft alle benutzten Räume, Materialien und Aussenanlagen. Die benutzten Räume müssen in sauberem Zustand (besenrein) übergeben werden. Den Anweisungen der Hauswartung ist Folge zu leisten. Dekorationen dürfen nur in Absprache mit der Hauswartung angebracht werden. Es ist ausdrücklich untersagt, Nägel, Schrauben, Heftklammern und anderes Befestigungsmaterial an Mobilien und Immobilien anzubringen. Es dürfen nur schwer entflammbare Dekorationsmaterialien verwendet werden. Art. 12 Haftung Bei Schäden am Objekt ist es unerheblich, ob diese durch den Veranstalter selbst oder durch Gäste der Veranstaltung verursacht wurden. Für alle Beschädigungen am Objekt ist der Veranstalter haftbar. Erfolgt eine Sach- oder Gebäudebeschädigung, ist diese umgehend der Hauswartung zu melden. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an oder Verlust von Gegenständen, die vom Veranstalter eingebracht werden. Sie lehnt jede Haftung für Unfälle während des Aufenthalts im Objekt ab. Die Gemeinde haftet als Objekteigentümerin ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. III. Schlussbestimmungen Art. 13 Aufhebung des bisherigen Reglements Mit diesem Reglement wird das Saalreglement vom 1. November 2018 aufgehoben. Art. 14 Inkrafttreten Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13. November 2024 genehmigt und tritt per 01. Januar 2025 in Kraft. Dieses Reglement wurde am 30. September 2026 an das Erscheinungsbild der Gemeinde Gamprin angepasst. Johannes Hasler Gemeindevorsteher