§ 1
1 Auf die Gehälter der Behördemitglieder und des Personals der Stadt Zug wird ab 1. Januar 2025 eine Teuerungszulage von 0.86% ausgerichtet.
Zug · 1.7.2-1.1.9 · communal act
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1 Auf die Gehälter der Behördemitglieder und des Personals der Stadt Zug wird ab 1. Januar 2025 eine Teuerungszulage von 0.86% ausgerichtet.
1 Die Ansätze für Entschädigungen gemäss Art. 3 und 4 der Entschädigungsverordnung werden ebenfalls der Teuerung angepasst.
1 Die Entschädigungsverordnung ist per 1. Januar 2025 anzupassen.
1 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt gegeben und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen.