Law

Standeskommissionsbeschluss über die Sicherung des ungestörten Ablaufs der Landsgemeinde

Appenzell Innerrhoden · 160.411 · other

Ask the law about thisMore laws of Appenzell InnerrhodenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 48a10c3963ea3ce5f73120c242ced1f2508e530691c828222ac960327c6ff8b3

Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

1 Der regierende Landammann sorgt für den ungestörten Gang der Verhandlungen. Er kann Dritte und im Fall grober oder wiederholter Ordnungsstörungen auch Beteiligte oder ihre Vertreter1) von der Landsgemeinde wegweisen. 2 Erscheint die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet, so veranlasst er polizeilichen Schutz und wenn nötig die Durchsuchung von Personen und Sachen.

Art. 2

1 Für den Landsgemeindesonntag gilt für den gesamten innern Landesteil ein Demonstrationsverbot. Das Verteilen von Flugblättern, die Verwendung von Transparenten sowie der Gebrauch von Megaphonen und Tonwiedergabegeräten jeglicher Art im Umfeld der Landsgemeinde ist verboten.

Art. 3

1 Die Kantonspolizei ist ermächtigt: a) Allfällige Flugblätter, Transparente, Tonwiedergabegeräte, Megaphone etc. einzuziehen und vorläufig zu beschlagnahmen; b) Allfällige Störer im Bedarfsfall bis zum Abschluss der Landsgemeinde in Gewahrsam zu nehmen; 1) Der Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter. * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 160.411 Kanton Appenzell Innerrhoden c) Demonstrationen vor, während und nach der Landsgemeinde auf dem Gebiet des innern Landesteils aufzulösen. 2 Die Kantonspolizei ist befugt, die entsprechenden personellen und materiellen Mittel im Bedarfsfall ohne Verzug bei benachbarten Polizeikorps anzufordern. 3 Der regierende Landammann kann die Feuerwehr der Kantonspolizei unterstellen, welcher in diesem Falle die vollen polizeilichen Befugnisse zukommen.

Art. 4

1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft. Kanton Appenzell Innerrhoden 160.411 Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 14.08.2006 14.08.2006 Erlass Erstfassung - 160.411 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 14.08.2006 14.08.2006 Erstfassung -

← Find another law