Zielsetzung
1 Das Kinder- und das Jugendparlament sind eine parlamentarische Form
der Partizipation von Kindern und Jugendlichen am politischen Leben der
Stadt Luzern. In demokratischen Prozessen werden Projekte geplant,
realisiert und finanziert.
2 Im Kinder- und im Jugendparlament können Kinder und Jugendliche den
Umgang mit anderen Meinungen üben, zu Themen Stellung nehmen, die
öffentliche Rede ausprobieren, soziale Verantwortung wahrnehmen,
politische Rechte und Pflichten erlernen und so aktiv die Zukunft der Stadt
Luzern mitgestalten.
3 Antragsrecht
Das Kinder- und das Jugendparlament der Stadt Luzern haben das Recht,
Anträge einzubringen, wie sie gemäss Art. 29a der Gemeindeordnung vom
7. Februar 1999 für Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehen sind.
4 Verfahren
Das entsprechende Verfahren, insbesondere auch die Anforderungen an
die Mitgliederzahl, die Beschlussfähigkeit, die Beschlussfassung und die
Behandlung in einer vorberatenden Kommission, ist im Geschäftsreglement
des Grossen Stadtrates geregelt.
Kinder- und Jugendbeauftragte
Das Kinder- und das Jugendparlament werden von den Kinder- und
Jugendbeauftragten begleitet.
3–4 Fassung gemäss Änderung vom 15. Juni 2016, in Kraft seit 1. Juli 2016.
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Beteiligte Kinder
Grundsätzlich steht das Kinderparlament allen Kindern offen, die sich mit
einem korrekt ausgefüllten Anmeldeformular angemeldet haben. Eine
Beschränkung der Teilnahme ist aufgrund des Alters und des Wohnortes
vorgesehen.
Alter der Kinder
Im Kinderparlament können alle Kinder vom 8. bis zum 15. Altersjahr
mitmachen. Die Teilnahmeberechtigung beginnt und endet in dem
Kalenderjahr, in welchem der entsprechende Geburtstag gefeiert wird.
Mitgliederzahl / Beschlussfähigkeit
Die Anzahl der Kinderparlamentarier/innen ist nach oben unbeschränkt.
Um beschlussfähig zu sein, müssen an den Sitzungen mindestens 25
Mitglieder anwesend sein.
Organisationsform
Das Kinderparlament soll offen und flexibel ausgestaltet sein. Innerhalb der
nachfolgenden Bestimmungen organisiert sich das Kinderparlament selber.
Legislatur
Die Legislatur dauert ein Jahr. Sie beginnt und endet mit dem Kalenderjahr.
Im Herbst können sich die Kinder für die Legislatur des darauffolgenden
Jahres anmelden.
Session
1 Die Session ist das oberste Organ des Kinderparlamentes.
2 Die Session wählt das Co-Präsidium und die Kommissionen. Sie verabschiedet die verschiedenen Projekte, die Rechnung und das Budget und
entscheidet über Anträge und Postulate der Kinderparlamentarierinnen und
-parlamentarier.
3 Die Sessionen finden mindestens zweimal im Jahr statt und können vom
Präsidium, von der Elefantenrunde oder den Kinder- und Jugendbeauftragten einberufen werden.
Diskussionsstruktur
Es spricht nur dasjenige Kind, das den Plüschaffen in der Hand hält. Kinder
geben einander den Plüschaffen selbstständig weiter. Die jüngsten Kinder
können mit der Glocke die Parlamentsdebatte jederzeit unterbrechen und
nachfragen, wenn sie etwas nicht verstehen.
Projektgruppen
Neben den Kommissionen gibt es zeitlich befristete Projektgruppen, in der
Parlamentarierinnen und Parlamentarier je nach Interesse mitarbeiten
können. Diese Projektgruppen lösen sich nach Beendigung des Projektes
wieder auf.
Elefantenrunde
Die Kommissionspräsidenten, Fraktionschefs und das Präsidium bilden die
Elefantenrunde.
Sie ist das geschäftsführende Organ des Kinderparlamentes. Sie organisiert und leitet den Parlamentsbetrieb und überwacht die Finanzen.
5 Kompetenzen
1 Das Kinderparlament wird, wo immer möglich, in die städtische Politik
eingebettet und angehört, über laufende Projekte informiert und bei
Vernehmlassungen berücksichtigt.
2 Das Antragsrecht ist im Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates
geregelt.
Auskunftsrecht
Das Kinderparlament hat das Recht, Mitglieder des Stadtrates oder
Kadermitglieder der städtischen Verwaltung zu seinen Sitzungen
einzuladen und von ihnen Auskunft zu verlangen.
Finanzen
1 Pro Jahr stehen dem Kinderparlament im Budget der Stadt Luzern 20’000
Franken zur Verfügung. Das Kinderparlament kann in eigener Kompetenz
darüber verfügen. Ende Jahr wird der Restbetrag auf ein Bilanzkonto überwiesen. Auch über diesen Betrag kann das Kinderparlament frei verfügen.
2 Die Jahresrechnung und das Budget müssen von der Session genehmigt
und durch das Finanzinspektorat revidiert werden. Der Zahlungsverkehr
wird grundsätzlich im Rahmen der für die Stadtverwaltung geltenden
Finanzvorschriften abgewickelt.
5 Fassung gemäss Änderung vom 15. Juni 2016, in Kraft seit 1. Juli 2016.
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Beteiligte Jugendliche
Grundsätzlich steht das Jugendparlament allen Jugendlichen offen, die
sich mit einem korrekt ausgefüllten Anmeldeformular angemeldet haben.
Eine Beschränkung der Teilnahme ist aufgrund des Alters, des Wohnortes,
der Anzahl und der Verteilung der Sitze vorgesehen.
6 Alter der Jugendlichen
Im Jugendparlament können Jugendliche vom 14. bis zum 23. Altersjahr
mitmachen. Die Teilnahmeberechtigung beginnt und endet in dem
Kalenderjahr, in welchem der entsprechende Geburtstag gefeiert wird.
Wohnort der Jugendlichen
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte den Wohnsitz in der Stadt Luzern haben oder Jugendliche ab
18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Stadt Luzern haben.
Mitgliederzahl / Beschlussfähigkeit
Das Jugendparlament umfasst höchstens 48 Mitglieder. Um beschlussfähig
zu sein, müssen am Plenum mindestens 25 Mitglieder anwesend sein.
7 Sitzverteilung
Bei der Sitzverteilung des gesamten Jugendparlamentes ist darauf zu
achten, dass jedes Geschlecht mit mindestens 40 % vertreten ist.
6–7 Fassung gemäss Änderung vom 31. Oktober 2006, in Kraft seit 1. November 2006.
Organisationsform
Innerhalb der nachfolgenden Organisationsbestimmungen organisiert sich
das Jugendparlament selber. Wenn nötig, gibt sich das Jugendparlament
eine eigene Geschäftsordnung.
Legislatur
Die Legislatur dauert ein Jahr. Sie beginnt und endet mit dem Kalenderjahr.
Im Herbst können sich die Jugendlichen für die Legislatur des darauffolgenden Jahres anmelden.
Plenum
1 Das Plenum ist das oberste Organ des Jugendparlamentes. Es erfüllt alle
Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.
2 Das Plenum wählt das Co-Präsidium, die Arbeitsgruppen und die Geschäftsleitung. Es entscheidet über Anträge und Postulate der Arbeitsgruppen, der Geschäftsleitung und der einzelnen Jugendparlamentarier/innen.
Das Plenum berät und verabschiedet die verschiedenen Projekte, die
Rechnung und das Budget.
3 Die Plenarsitzungen finden mindestens zweimal im Jahr statt und werden
von der Geschäftsleitung einberufen. Weitere Sitzungen können von
mindestens 20 Mitgliedern des Jugendparlamentes einberufen werden.
Wahlen
1 Melden sich mehr Jugendliche für die Mitwirkung im Jugendparlament an,
als Sitze vorhanden sind, bestimmt das Los wer teilnehmen darf.
2 Die Arbeitsgruppen, die Geschäftsleitung und das Präsidium werden
jedes Jahr gewählt.
Arbeitsgruppen
1 Das Jugendparlament bildet verschiedene Arbeitsgruppen, die sich selbst
konstituieren. Die Arbeitsgruppen setzen Anliegen und konkrete Ideen in
Projekte um und legen diese mit einem Budget dem Plenum des Jugendparlamentes vor.
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2 Die Arbeitsgruppen werden zu Beginn der Legislatur vom Plenum für ein
Jahr gewählt.
Co-Präsidium
1 Die Co-Präsidentin und der Co-Präsident leiten den Betrieb des Jugendparlamentes, die Geschäftsleitung und die Plenarsitzungen. Sie vertreten
das Jugendparlament nach aussen.
2 Das Präsidium wird zu Beginn der Legislatur vom Plenum für ein Jahr
gewählt.
Sekretariat
Die Sekretärin oder der Sekretär ist in Zusammenarbeit mit den Jugendbeauftragten verantwortlich für die Administration und Korrespondenz des
Jugendparlamentes.
Kassierin / Kassier
Die Kassierin oder der Kassier besorgt in Zusammenarbeit mit den Jugendbeauftragten das Rechnungswesen und schliesst Ende der Legislatur die
Rechnung ab.
Geschäftsleitung
1 Die Geschäftsleitung besteht aus der Co-Präsidentin und dem Co-Präsidenten als Vorsitzende, der Kassierin oder dem Kassier, der Sekretärin
oder dem Sekretär und den Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgruppen.
2 Die Geschäftsleitung organisiert den Betrieb des Jugendparlamentes,
erstellt Budget und Rechnung und informiert intern und extern über die
Tätigkeiten des Jugendparlamentes.
3 Die Geschäftsleitung wird zu Beginn der Legislatur vom Plenum für ein
Jahr gewählt.
Kompetenzen
1 Das Jugendparlament wird, wo immer möglich, in die städtische Politik
eingebettet und angehört, über laufende Projekte informiert und bei
Vernehmlassungen berücksichtigt.
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2 Das Antragsrecht ist im Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates
geregelt.
Auskunftsrecht
Das Jugendparlament hat das Recht, Mitglieder des Stadtrates oder Kadermitglieder der städtischen Verwaltung zu seinen Sitzungen einzuladen und
von ihnen Auskunft zu verlangen.
Finanzen
1 Pro Jahr stehen dem Jugendparlament im Budget der Stadt Luzern
20’000 Franken zur Verfügung. Das Jugendparlament kann in eigener
Kompetenz darüber verfügen. Ende Jahr wird der Restbetrag auf ein
Bilanzkonto überwiesen. Auch über diesen Betrag kann das Jugendparlament frei verfügen.
2 Die Jahresrechnung und das Budget müssen vom Plenum genehmigt und
durch das Finanzinspektorat revidiert werden. Für die Richtigkeit kann die
Kassierin oder der Kassier unterzeichnen. Der Zahlungsverkehr wird grundsätzlich im Rahmen der für die Stadtverwaltung geltenden
Finanzvorschriften abgewickelt.