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16 provisions
Art. 1 Einleitung
1
Mit der Gemeindestrukturreform hat Glarus Süd unter anderem auch die insgesamt 40 Alpbetriebe der ehemaligen Gemeinden übernommen und ist vor der Herausforderung gestanden, die Verwaltung dieser Alpen auf eine einheitliche Basis zu stellen.
2
Die, zum Teil sehr unterschiedlichen Regelungen mussten vereinheitlicht, Rechte und Pflichten von Eigentümerin und Pächtern für die Zukunft angeglichen werden. Es galt zudem herauszufinden wo und welche Investitionen auf welcher Alp anstehen. Diese Investitionen wiederum sind sehr stark abhängig von der Bewirtschaftungsform wie der Milchgewinnung und deren Verarbeitung oder der Mutterkuh- oder Jungviehhaltung. Ausserdem ist die zukünftige Organisationsform (Vergabe im Baurecht, Verpachtung) entscheidend und über die Veräusserung von Alpen wurde diskutiert. In rudimentären Schätzungen ist der Investitionsbedarf für jede Alp ermittelt worden. Es besteht jedoch kein Zeitplan und auch keine Prioritätenliste zu den nötigen Sanierungen. Aus all diesen Vorgaben und Randbedingungen entstand ein Alpkonzept, welches der Gemeinderat im August 2015 zur Kenntnis genommen und als internes Arbeitspapier erklärt hat. Daraus wird nun folgende Strategie abgeleitet:
Art. 2 Kategorisierung
1
Die oberste Ebene bildet die Kategorisierung der Alpen der Gemeinde Glarus Süd (Anhang 1). Dabei unterscheiden wir zwischen:
a)
Milchkuhalp mit Milchverarbeitung: hoher Investitionsbedarf
b)
Milchkuhalp ohne Milchverarbeitung: mittlerer Investitionsbedarf
c)
Mutterkuh- und Jungviehalp: geringer Investitionsbedarf
Art. 3 Aufgabentrennung / Zuständigkeiten
1
Rechte und Pflichten von Eigentümerin (Gemeinde Glarus Süd als Verpächterin) und Pächtern sind über alle Alpen einheitlich geregelt:
Aufgabe
Zuständigkeit
Bauliche Massnahmen Lebensmittelhygiene
Verpächterin
Baulicher Tier- und Gewässerschutz
Verpächterin
Dichtigkeitskontrollen Jauchegruben
Pächter
Reparatur undichter Jauchegruben
Verpächterin
Gebäude und feste Einrichtungen
Verpächterin
Ordentlicher Unterhalt Gebäude gem. LPG
Pächter
Erschliessungen
Verpächterin
Frühlingsunterhalt Alpstrassen
Verpächterin
Unterhalt Alpstrassen während der Alpzeit
Pächter
Wasserversorgung Alpgebäude
Verpächterin
Grosszügiges Auszäunen der Quellen
Pächter
Fixe, langjährige Weidebrunnen
Verpächterin
Weidebrunnen infolge Weideunterteilung
Pächter
Ein- und Auswinterungsarbeiten
Pächter
Wasserproben
Pächter
Zäune inkl. Material
Pächter
Art. 4 Käsekeller (Spezialfall)
1
Die Gemeinde als Verpächterin hat sich finanziell am Aufbau des Zentrallagers der Glarona Käsegenossenschaft beteiligt. Investitionen durch die Verpächterin in Käselager auf den Alpen werden demnach höchstens noch im Sinne einer Besitzstandwahrung getätigt (z.B. Wärmedämmung, Nagerschutz, Auflagen Lebensmittelkontrolle). Ausnahmen sind dort möglich, wo die Erschliessung es nicht erlaubt, den Käse regelmässig an die Glarona Käsegenossenschaft zu liefern. Nach vorgängiger Absprache und Vereinbarung mit der Verpächterin dürfen grössere Käselager durch den Pächter selber eingerichtet werden. Die Kosten sind dabei vollumfänglich Sache des Pächters.
Art. 5 Priorisierung der Investitionen
1
Eine Priorisierung grösserer Investitionen (>CHF 100'000.00) erfolgt nach Dringlichkeit. Lebensmittelhygiene, Gewässer- und Tierschutz, Alpinspektionsberichte und das jährliche Investitionsbudget über alle Bereiche der Gemeinde sind die bestimmenden und limitierenden Faktoren.
2
Reparaturen sowie zwingende Anpassungen und Ergänzungen, welche über die laufende Rechnung abgewickelt werden, sind nach Möglichkeit zu budgetieren. (Meldeschluss für die Pächter: jeweils Mitte Mai für das Folgejahr).
Art. 6 Finanzierung
1
Um den Steuerzahler zu entlasten bemüht sich die Gemeinde als Eigentümerin und Verpächterin um finanzielle Unterstützung bei:
a)
Bund und Kanton
b)
Patenschaft für Berggemeinden
Art. 7 Arbeitsvergaben
1
Die Arbeitsvergaben richten sich nach den gemeindeinternen IKS Richtlinien Beschaffungswesen. D.h. unter anderem auch: Arbeiten werden in erster Priorität an das einheimische Gewerbe (Glarus Süd) vergeben. Erst wenn in Glarus Süd keine entsprechende Firma ansässig ist (z.B. für eine Käsereieinrichtung), wird der Kreis der Anbieter ausgeweitet.
Art. 8 Pächterinvestitionen
1
Die Gemeinde als Verpächterin erlaubt grundsätzlich Pächterinvestitionen sofern sie in einem überschaubaren Ausmass liegen. Eine Pächterinvestition muss jedoch im Voraus mit der Eigentümerschaft abgesprochen und in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt sein. Pächterinvestitionen die vor der Gemeindestrukturreform ausgeführt wurden, werden grundsätzlich nicht entschädigt. Ein allfälliger Rückbau ist dem abtretenden Pächter zwar freigestellt, jedoch der Eigentümerschaft vorgängig anzukündigen. Die Verhältnismässigkeit ist zu prüfen.
Art. 9 Baurecht
1
Die Gemeinde erteilt grundsätzlich keine Baurechte auf Alpen, weil dies faktisch einer Veräusserung gleichkommt. Ausserdem kann mit den vorherrschenden, unterschiedlichen Erschliessungssituationen kaum eine einheitliche Verantwortlichkeitsregelung getroffen werden.
2
Die unterschiedlichen Erschliessungssituationen sind:
a)
Alperschliessung über reine Waldstrasse
b)
Alperschliessung gemischt, über Dorf-, Wald-, Güterstrasse
c)
Alperschliessung über Zufahrt zu öffentlicher Wasserversorgung
d)
Alperschliessung über Zufahrt zu Kraftwerksanlagen
Art. 10 Verkauf von Alpen
1
Die Gemeinde Glarus Süd verkauft bis auf Weiteres keine Alpen.
Art. 11 Renaturierungen / Stilllegung von Alpen
1
Renaturierungen und Stilllegungen einzelner Alpen können von Fall zu Fall geprüft werden. Um Folgeschäden zu vermeiden sind alle möglichen Auswirkungen der Stilllegung vorab genau zu klären.
Art. 12 Zusammenarbeit unter einzelnen Alpbetrieben
1
Bevor auf Alpbetrieben Investitionen getätigt werden (z.B. Sennereieinrichtung), muss eine Zusammenarbeit unter den benachbarten Betrieben geprüft werden.
Art. 13 Unbenutzte Alpgebäude
1
Die Gemeinde Glarus Süd ist bestrebt unbenutzte Alpgebäude zu vermieten sofern dadurch dem Alpbetrieb nicht zu grosse Einschränkungen erwachsen.
Art. 14 Bestossung
1
Die Bestossung der Alpen richtet sich nach dem kantonalen Alpurbar. Auf Alpen mit Milchverarbeitung sind die minimalen und maximalen Kuhbestände durch die Verpächterin vorgeschrieben.
Art. 15 Pachtverträge
1
Die Pachtverträge werden nach Vorlage des Schweizerischen Bauernverbandes ausgestellt. Die Vorlage lehnt sich an das landwirtschaftliche Pachtgesetz (LPG) an.
Art. 16
1
Kategorisierung der Alpen der Gemeinde Glarus Süd:
Alp
Bewirtschaftung, Kategorie
Milchverarbeitung
zusätzliche Bemerkungen
Diestal Alpeli Chüetel
Mutterkühe/Jungvieh
Nüenhütten
Mutterkühe/Jungvieh
Laueli und Kräuel
Mutterkühe/Jungvieh
Vordersand
Mutterkühe/Jungvieh
Auen
Kuhalp mit Jungvieh
keine
minimaler Kuhbestand
Braunwald Diesbachsennten
Kuhalp mit Jungvieh
keine
beschränkter Maximalkuhbestand
Camperdun, Chilchen
Kuhalp mit Jungvieh
keine
Camperdun, unteres
Kuhalp mit Jungvieh
keine
Chamer
Kuhalp mit Jungvieh
keine
beschränkter Maximalkuhbestand
Erbs Steger
Kuhalp mit Jungvieh
keine
beschränkter Maximalkuhbestand
Erbs Büel
Kuhalp mit Jungvieh
keine
beschränkter Maximalkuhbestand
Erbs Walenbrugg
Kuhalp mit Jungvieh
keine
beschränkter Maximalkuhbestand
Krauchtal Steinhüttli
Kuhalp mit Jungvieh
keine
beschränkter Maximalkuhbestand
Hinteregg
Kuhalp mit Jungvieh
keine
beschränkter Maximalkuhbestand
Oberfrittern
Kuhalp mit Jungvieh
keine
beschränkter Maximalkuhbestand
Unterfrittern
Kuhalp mit Jungvieh
keine
beschränkter Maximalkuhbestand
Riet
Kuhalp mit Jungvieh
keine
Altenoren-Wangen
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Bösbächi
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
Diestal Altstafel Ängi
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
Empächli, vorderes Sennten
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Empächli, hinteres Sennten
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Ennetseewen
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
Fessis
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
Überprüfung mit Bew. ‑Wechsel
Fittern
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
minimaler Kuhbestand
Guetbächi
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Guppen
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
Überprüfung mit Bew. ‑Wechsel
Hinterdurnachtal
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
Krauchtal Werben
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Krauchtal Stutz
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Mitteldurnachtal
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Mühlebach Hahn-Plättli
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
Mindest-Kuhbestand vorgeschrieben, auch Mutterkuhherde
Mühlebach Schlössli
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Mühlebach Gamszinken
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Nideren
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
Riseten
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Vorderegg
Kuhalp mit Jungvieh
Käse
beschränkter Maximalkuhbestand
Bösbächi Schafalp
Schafalp
Krauchtal Saumen (Schafalp)
Schafalp
Tschinglen
Schafalp
Mühlebach Ziegen
Ziegen