--0 C\l ii5Zug Bebauungsplan "Klinik Meissenberg" im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG Situationsplan 1 :500 Stand 2. öffentliche Auflage Plan Nr. 7512 Datum: 30.11.2023 Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung: 23.08.2022 Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug : Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2810: 1. Lesung im Grassen Gemeinderat von Zug: 1. Publikation im Amtsblatt: 1. Öffentliche Auflage: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2810.2: 2. Lesung / Beschluss des Grassen Gemeinderates von Zug: Der Präsident: Roman Burkard 2. Publikation im Amtsblatt: 2. Öffentliche Auflage: 1 Von der Baudirektion genehmigt: Zug, 1 \. APR. 1014 Forma~ 6301594mm Plengn.mdlagen: Amtliche Vermessung , Stand November 2021 Legende Genehmigungsinhalt •••••• C,D,G Perimeter Bebauungsplan Baubereich für Neubauten Baubereich für Umbauten 20.12.2022 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 11 .04.2023 04.07.2023 Nr. 2023/28 vom 13.07.2023 13.07.2023 - 11 .08.2023 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 29.08.2023 Nr. 1781 vom 14.11.2023 Der Stadtschreiber: Martin Würmli Nr. 2024/1 vom 04.01.2024 04.01.2024 - 23.01.2024 Der Baudirektor: -,' ----:- L.."--"" • .,_ ' r-- - - 7L _ ___ _J Baubereich für Sanierungen und Umbauten (schützenswert) Baubereich für Neubau, Sanierungen und Umbauten Baubereich für Balkone ,--- --, u1..---.J mü M. -◄··• Ü <:0 0 · ....... ® ® ---8- -®- Baubereich für unterirdische Bauten Kote OK Dach/ Maximale Höhenkote in Meier über Meer bestehender Gehölzrücken (Lage schematisch) öffentliche Fusswegverbindung (Lage schematisch) Baum I Strauch neu (Lage schematisch) Baum bestehend, materiell schützenswert I materiell und konzeptionell schützenswert (Lage schematisch} Zu-/ Wegfahrt Tiefgarage (Lage schematisch) Bereich Veloabstellplatz (Lage schematisch) Bereich Autoabstellp latz (Lage schematisch) Anlieferung/ Feuerwehrzufahrt (Lage schematisch) Feuerwehrzufahrt (Lage schematisch) Orientierungsinhalt □ --- r -- -- - ', ____ _ ·, 'v f\/'v'v1 EB bestehende Bauten I bestehende Balkone begrünte Fläche (Lage schematisch) Befestigte Fläche (Lage schematisch) Abzubrechende Bauten Umriss Richtprojekt ober-/unterird isch Wegverbindungen gernäss Richtprojekt Baulinie Spezialbaulinie Grenzabstand Baum bestehend Zugang Gebäude (Lage schematisch) Bushaltestelle "Zug, Meisenberg" 0510 20m ~ 2600a 3606a ,.,,. ::i '""' Schnitte 1:500 D 507.00 rn.ü.M . .IZ.. HAUS NO DA+15.95c:: 506.00 müM ' 1 1 LJ \ c, r--.l-ll- --1-1 ' 49~1 1 I I I --1 i I I HAUS C -w ~ - 1--- --- ; 4045a '-- _ __ _ _____ __ _ _J -- 0 .• ···•. ·. ... ,· •. + + ((•• •• •• --....:: ··.- .............. ......... ............. ·. ' --............................ ••• ····· 1 :• •• • •• •• ' • •• •• •• ' • t••• • ® • 5,oom :;iaub &reieh 1-J 90.00m U.M .. ••••• • •••••• • + • •••• ••• • ·o'. . . '. :. . . . .... .. 49 4 0 0 mij M. l-- , ----- 15 16 :<tf) ,: 1 ' ' ~79 ' 6.00m ., '_,__ .,.,. • 6.00m --------~ ~ ,._.,.. '. ·. • - - 70 Tr- -...:._ --- . . -- HAUS A DA+2070= 510.75 rnüM ~ @ --- . . -- --...,..-- ---- -- -~-~-- .--- ---i--- '--·• w503.00 m.ü.M. .IZ.. DA+12.40= 502 .45 müM M@ "' •N C e Schnitt A-A HAUSE DA+7.23= 497.28 UM HAUSA DA +20.70= 5 10.75 rnü M C2 .1 C2.2 502.50 rn.O. l _: s1 .oomoADA+12.4 - D 507.00 m.ü.M. - h2. Smü 0 ,50 m.O.M. 1.IZ.. A HAUSG c7 ' 'DA •S ' = ,,,,. ~" ü LlZ ' 96.50 m.O.M. ,,,-- ~ 1 +0.75 EG± io= 490.os tnü _,, 1 EG-0.5 - 489.50 ~M 1 1 '., ' 1 11 II Schnitt B-B HAUS ND DA+ 15.95- 506.00 rnü M EG-0,5 489.50 mü 'II II II II " ~ · -~1 C ~~ "e •~ 1.05 E 501 .00 rn.ü.M . .IZ.. DA .S IC • 49SJ 5 rn!JM HAUSE I.OG•:l ~ . ,ln:lelm~M UG ,_<:ic ' Schnitt C-C •723 "'~ oc ~ "' "oc w "'z w "'• wN C :, e C •,.e •~ F 498.00 m.O.M , .IZ.. KAUSF 0,0 -os J 1 • ,-1 2'1 •• 23 Landeskoordinaten LV95 (CH 1903+) der Eckpunkte der Baubereiche N,. E-Koordinate N-Koordinate 1 2'68 1'639.77 1'223'143.11 2 2'681 '650.03 1"223'142.34 3 2'681 '639.16 1'223'134 .88 4 2'681 '649.41 1"223'134.11 5 2'681 '669.83 1'223'1 20.92 6 2'681 '671 .82 1'223'1 21.01 7 2'681 '679.22 1'223' 121 .34 8 2'681 '682.52 1'223' 119.15 9 2'681 '684.38 1'223'107.55 10 2'681 '686.45 1'223' 114.23 11 2'681 '693.22 1"223'112.07 12 2'681 '696.56 1'223'109 .87 13 2'681 '691.78 1'223'094 .38 14 2'681 '697.93 1'223'092.51 15 2'681 '698.05 1 '223'067 .83 16 2'681 '688.12 1 '223'067 .39 17 2'681 '687.68 1 '223'077.40 18 2'681 '681.65 1'223'063 .60 19 2'681 '671.77 1'223'066.65 20 2'681 '678.96 1'223'089.99 21 2'681 '673.13 1'223'091.76 22 2'681 '671.20 1'223'090.25 23 2'681'676.46 1 '223'088.66 24 2'681 '669.86 1'223'067.24 25 2'681'656.89 1 '223'065.23 26 2'681'654.38 1 '223'066.33 27 2'681'658,27 1 '223'075.19 28 2'681 '633.34 1'223'086.14 29 2'681'624.03 1"223'065.01 30 2'681 '630.05 1'223'063.36 31 2'681 '629.68 1'223'062.52 32 2'681'627.29 1 '223'057 .09 33 2'681'626.89 1'223'057.14 34 2'681'619.83 1 '223'058.02 35 2'681'619.77 1'223'057.53 36 2'681'619.42 1'223'050.59 37 2"681'625.99 1 '223'049. 78 38 2'681'625.71 1 '223'047 .44 39 2'681'633.22 1 '223'045. 19 40 2'681'636.90 1'223'053.56 41 2'681'641 .48 1 '223'051.53 42 2'681'643.99 1'223'057.24 43 2"681 '649.37 1'223'048.06 44 2'681 '673.23 1'223'050.47 45 2'681'683.27 1'223'048.07 46 2'681 '681.60 1'223'041 .10 47 2'681 '671 .55 1'223'043.71 48 2'681 '664.47 1'223'023.36 49 2'681 '676.93 1'223'028.06 50 2'681'679.28 1'223'021 .84 51 2'681 '694 .78 1'223'027.65 52 2'68 1'698.32 1'223'018.2 1 53 2'681 '698.37 1'223'011.34 54 2'681 '683.69 1'223'005.79 55 2'681 '686.58 1'222'998.16 56 2'681 '694.76 1'223'001.25 57 2'681 '698.49 1'222'991 .35 58 2'681 '698.52 1'222'987.30 59 2'681 '684.77 1 '222'982, 12 60 2'681 '682.12 1'222'989.12 61 2'681 '679.34 1'222'988.06 62 2'681 '674.72 1'223'000.30 63 2'681'673.33 1'222'999.78 64 2'681'650.08 1'223'001 .90 65 2'681'640.20 1'222'998.15 66 2'681'646.23 1'222'982.19 67 2'681'652.59 1 '222'984.59 68 2'681'656.15 1'222'975.21 69 2'681'663.47 1 '222'977 .97 70 2'681'666.67 1'222'969.25 71 2'681 '668.19 1 '222'968.99 72 2'681'678.60 1'222'972.91 73 2'681'673.72 1'222'985.82 74 2'681'666.39 1'222'983.06 75 2'681 '662.90 1'222'992.27 76 2'681'654.87 1'222'989 .25 L andeskoordinaten LV95 (CH 1903+) der Eckpunkte der unterirdischen Baubereiche 77 2'681 '662 .17 78 2'681'697 .86 79 2'681 '698.08 80 2'681'654.41 81 2'681 '650.84 82 2'681 '655.00 83 2'681 '656.54 84 2'681 '640.22 85 2'681 '639.56 86 2'681'625.31 87 2'681 '625.34 88 2'681'618.40 2'681'623.53 2'681'630.54 2'681'653.50 2'681'652.62 2'681'663.22 1'223' 120.58 1'223'109.01 1'223'060.18 1'223'058.22 1'223'050.11 1'223'048.24 1'223'031 .51 1'223'038.68 1'223'037 .95 1'223'044.23 1'223'067.98 1'223'070.99 1'223'082.82 1'223'079.78 1'223'077.28 1'223'096.79 1'223'097.25 DA;,_O 23 • ~94 .21:1 mm, 1 ~ -051 ' EG.;: 11IB • 0!18.ot mOM Bebauungsplan Klinik Meissenberg im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG Bestimmungen Stand 2. öffentliche Auflage Plan Nr. 7512 Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung: Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2810: 1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug: 1. Publikation im Amtsblatt: 1. Öffentliche Auflage: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2810.2: 2. Lesung / Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug: Der Präsident: Roman Burkard 2. Publikation im Amtsblatt: 2. Öffentliche Auflage: - von der Baudirektion genehmigt: Zug, 2 5. APR. 2024 Format: A4 Datum: 30.11.2023 23.08.2022 20.12.2022 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 11 .04.2023 04.07.2023 Nr. 2023/28 vom 13.07.2023 13.07.2023 - 11.08.2023 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 29.08.2023 Nr.1781 vom 14.11.2023 Der Stadtschreiber: Martin Würmli Nr. 2024/ 1 vom 04.01.2024 04.01.2024 - 23.01.2024 Der Baudirektor: 7 \ . '---"- •• ► Datel: RMS· Baudepartement/Stadtplanung/Sondernutzungsplanung/Projekten512 Klinik Meissenberg/2 Bearheitung 21 Plan Bestimmungen Planungsbericht Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 3 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 4 Ziff. 1 Bestandteile 4 Ziff. 2 Geltungsbereich 5 Ziff. 3 Zweck und Ziele 5 Kapitel 2 Grundmasse 5 Ziff•. 4 Baubereiche 5 Ziff.5 Ausnützung 6 Ziff. 6 Nutzweise 6 Kapitel 3 Bebauung 6 Ziff. 7 Gestaltung 6 Ziff. 8 Anordnung der Bauten 6 Ziff. 9 Höhenkoten OK Dach 7 Ziff. 10 Dachgestaltung 7 Kapitel 4 Erschliessung 8 Ziff„ 11 Arealerschliessung MIV 8 Ziff.12 Personentransporte, Anlieferung und Güterumschlag 8 Ziff. 13 Öffentliche Fusswegverbindung 8 Ziff. 14 Autoabstellplätze 8 Ziff. 15 Veloabstellplätze 9 Kapitel 5 Freiraum 9 Ziff.. 16 Gestaltungsgrundsätze 9 Kapitel 6 Umwelt 10 Zifü 17 Energie und Klimaschutz 10 Kapitel 7 Ver- und Entsorgung 10 Ziff. 18 Entsorgung 10 Kapitel 8 Verfahren 11 Ziff. 19 Etappierung 11 Kapitel 9 Schlussbestimmungen 11 Zitf. 20 Inkrafttreten 11 Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 4 Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes PBG vom 26. November 1998 sowie gestützt auf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der Stadt Zug vom 1. Februar 2005 , beschliesst: Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit dem dazugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500. 2 Das Richtprojekt Architektur, Landschaftsarchitektur und Erschliessung vom 6. Februar 2023 ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Baubewilligungsverfahren wegleitend. Ebenfalls wegleitend ist das Energie- und Nachhaltigkeitskonzept vom 14. März 2023. Vom Richtprojekt Architektur, Landschaftsarchitektur und Erschliessung sowie vom Energiekonzept darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Abweichungen vom Richtprojekt sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahren durch die Stadtbildkommission zu beurteilen. Abweichungen vom Energiekonzept sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die Stadt auf Grundlage eines Gutachtens einer qualifizierten Fachperson zu beurteilen. 3 Der Planungsbericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung RPV dient der Erläuterung und ist nicht verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans. 4 Orientierende Grundlagen des Bebauungsplans bildet das verkehrstechnische Gutachten vom 20. Juni 2022, das Lärmgutachten vom 15. Februar 2023 sowie das gartendenkmalpflegerische Gutachten für den Park Klinik Meissenberg vom November 2015. 5 Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. BestandteileZiff.1 1 BGS 721.11 2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug, Band 11, S. 151 3 SR 700.1 Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 5 1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500 festgelegt und umfasst folgende Parzelle bzw. deren Teilbereich. 1 Der Bebauungsplan ermöglicht eine etappierte Erneuerung und Erweiterung der Klinik Meissenberg. 2 Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt: a. Der Charakter und das Erscheinungsbild mit Klinik und Parkanlage bleiben erhalten; b. Die besonders gute Eingliederung der architektonisch besonders gut gestalteten Erneuerung und Erweiterung der Klinik Meissenberg in das Orts- und Landschaftsbild; c. Die Schaffung einer besonders hochwertigen und attraktiven Umgebungsgestaltung unter Einbezug der schützenswerten Parklandschaft und des Baumbestands; d. Die Schaffung einer guten inneren Durchwegung des Bebauungsplanareals sowie eine effiziente Verkehrserschliessung und - anbindung an das bestehende Fuss- und Veloverkehrs- sowie Strassennetz; e. Realisierung eines wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch nachhaltigen Projekts sowie einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Kapitel 2 Grundmasse 1 In den jeweiligen Baubereichen gelten folgende Grundmasse: Baubereich Nr. Kote OK Dach Kote OK Erdgeschoss Max. aGF A Ziff. 8 Abs. 3 entspricht Bestand Ziff. 8 Abs. 3 B Ziff. 8 Abs. 4 entspricht Bestand Ziff. 8 Abs. 4 C 1 503.00 m.ü.M 490.05 m.ü.M 2’165 m2 2.1 500.50 m.ü.M 2.2 502.50 m.ü.M D 507.00 m.ü.M 489.50 m.ü.M 3’635 m2 E 501.00 m.ü.M entspricht Bestand 1’770 m2 F 498.00 m.ü.M entspricht Bestand 1’050 m2 G 496.50 m.ü.M 489.50 m.ü.M 95 m2 H 490.00 m.ü.M entspricht Bestand 65 m2 Geltungsbereich Parzellen Nr. Geltungsbereich Bebauungsplan 1660 52'266 m2 (Gesamtfläche) 22’983 m2 (Geltungsbereich Bebauungsplan) Zweck und Ziele Baubereiche Ziff.1 Ziff. 3 Ziff. 4 Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 6 1 Die maximale anrechenbare Geschossfläche (aGF) gemäss Ziff. 4 ist den jeweiligen Baubereichen zugeordnet. Eine Ausnützungsübertragung ist nicht zulässig. 1 In den Baubereichen A, B, C und D sind in erster Linie Kliniknutzungen und in zweiter Linie Nutzungen für die Altersvorsorge zulässig. 2 In den Baubereichen E und F sind Kliniknutzungen, Nutzungen für die Altersvorsorge und Wohnen zulässig. 3 Im Baubereich G ist die Entsorgung und Nebennutzungen zulässig. 4 Im Baubereich H sind Nebennutzungen zulässig. 5 Im Baubereich U1 ist eine Tiefgarage sowie Nebennutzungen zulässig. 6 In den Baubereichen U2 und U3 sind Nebennutzungen zulässig. Kapitel 3 Bebauung 1 Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten und haben sich besonders gut in das Siedlungs- und Landschaftsbild und insbesondere in die schützenswerte Parklandschaft einzuordnen. Dies gilt auch für die Zwischenstände bei einer etappierten Realisierung. 2 Das Farb- und Materialkonzept ist mit den Baugesuchen einzureichen. 3 Die Beleuchtung des Aussenraumes ist auf das funktional Notwendige zu beschränken. Die Einzelheiten werden im Baubewilligungsverfahren geregelt. 1 Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Bauten ergeben sich aus den im Situationsplan definierten Baubereichen. 2 Klein- und Anbauten, die nicht in direktem Bezug zur Aussenraumgestaltung stehen, sind ausserhalb der Baubereiche nicht zulässig. 3 Die im Situationsplan dargestellten bestehenden Bauten und Anlagen im Baubereich A sind in ihrem Bestand, Volumen und in ihrer Erscheinung schützenswert und dürfen nicht abgebrochen werden. Massvolle Erneuerungen und geringfügige Weiterentwicklungen sind zulässig, sofern sie dem Schutzziel nicht widersprechen. 4 Die im Situationsplan dargestellten bestehenden Bauten und Anlagen im Baubereich B sind in ihrem Bestand, Volumen und in ihrer Erscheinung grundsätzlich zu erhalten. Massvolle Erneuerungen und Weiterentwicklungen sowie ein Ersatzneubau sind zulässig. 5 Innerhalb der im Situationsplan eingetragenen Baubereiche C1, C2.1 und C2.2 können Neubauten erstellt werden. Vorspringende Gebäudeteile in Form von Auskragungen, Vordächer und dergleichen, welche mehr als 1.50 m über die Fassadenflucht hinausragen und über den ganzen zugehörigen Fassadenabschnitt gehen, sind innerhalb der Baubereichsabgrenzungen zulässig. Ausnützung Nutzweise Gestaltung Anordnung der Bauten Ziff. 5 Ziff. 6 Ziff. 7 Ziff.8 Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 7 6 Auf dem obersten Geschoss des Baubereichs C1 dürfen maximal 45 Prozent des obersten Geschosses des Baubereichs C1 für Aufenthaltsbereiche, Sanitärräume und Erschliessung genutzt werden. Auf den übrigen Flächen sind Dachterrassen mit Sonnenschutzeinrichtungen, Pergolen und dergleichen zulässig. Das Geschoss ist volumetrisch voll auszubilden; die Fassaden sind auf allen Seiten bis zur gleichen Höhe auszubilden, auch dort wo Dachterrassen verortet sind. 7 Innerhalb des im Situationsplan eingetragenen Baubereichs D ist ein Neubau zugelassen. 8 Innerhalb des Baubereichs Balkonschicht sind im obersten Geschoss vorspringende Gebäudeteile in Form von Balkonen, welche mehr als 1.50 m über die Fassadenflucht hinausragen und über den ganzen zugehörigen Fassadenabschnitt gehen, sind zulässig. 9 Für die bestehenden Bauten und Anlagen in den Baubereichen E und F sind zeitgemässe Erneuerungen, Umbauten und Aufstockungen zulässig, sofern sich diese besonders gut in die städtebauliche und landschaftliche Situation einordnen. 10 Innerhalb der Baubereiche G und H sind je eine Baute mit Nebennutzungen zugelassen. 11 Innerhalb der im Situationsplan bezeichneten Bereiche U1, U2 und U3 sind unterirdische Bauten zulässig. Kein Bauteil darf den bezeichneten Baubereich für unterirdische Bauten überschreiten. 1 Die in Ziff. 4 dieser Bestimmungen bezeichneten Höhenkoten (Kote OK Dach) definieren den höchsten Punkt der Dachkonstruktion der Bauten, welche nicht überschritten werden dürfen. Ausgenommen sind Dachaufbauten im Sinne von Ziff. 10 Absatz 3. 2 Innerhalb der im Situationsplan für den Baubereich C1 und D schraffiert dargestellten Mindestflächen gelten die maximalen Höhenkote von 494.00 m.ü.M., wobei diese den höchsten Punkt der Dachkonstruktion definieren. Diese darf nicht überschritten werden. 1 Die Dächer und oberen Abschlüsse der Baukörper sind besonders gut zu gestalten und als fünfte Fassade in der Fassadengestaltung einzubeziehen. 2 Die Dächer und oberen Abschlüsse der Baukörper in den Baubereichen C1, D, E und F sind als Flachdächer auszugestalten. 3 Installationen für die Haustechnik, Energieerzeugung, Klimatisierung, Liftüberfahrten, Erschliessungsanlagen und dergleichen sind so in die Gebäudevolumen zu integrieren, dass eine besonders gute Gesamtwirkung erreicht wird. Ist die Integration in die Gebäudevolumen aus technischen Gründen nicht machbar, sind allfällige Aufbauten über dem obersten Geschoss konzentriert zu erstellen. Höhenkoten OK Dach Dachgestaltung Ziff. 9 Ziff~ 10 Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 8 4 Die Flachdächer, die nicht als begehbare Dachflächen ausgestaltet sind, sind extensiv zu begrünen. Wegleitend ist die SIA-Norm 312 zur Begrünung von Dächern. Kapitel 4 Erschliessung 1 Die Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage hat über die im Situationsplan schematisch dargestellte Zu- und Wegfahrt Tiefgarage im Norden des Areals zu erfolgen. 2 Die Zu- und Wegfahrt für Besuchende hat über die südlichen und nördlichen Zufahrten ab der Meisenbergstrasse zu erfolgen. 3 Die Zwischenverbindung der beiden Zu- und Wegfahrten ins Areal hat von Süden nach Norden im Einbahnverkehrssystem zu erfolgen. 1 Die Anlieferung und der Güterumschlag haben für LKWs oberirdisch zu erfolgen. 2 Die Zu- und Wegfahrt für Personentransporte, Anlieferung und Güterumschlag hat über die südliche Zufahrt ab der Meisenbergstrasse zu erfolgen. 1 Die im Situationsplan dargestellte öffentliche Fusswegverbindung ist hindernisfrei zu erstellen und dauernd für die Allgemeinheit offen zu halten. Sie hat eine Mindestbreite vom 2.00 m aufzuweisen. 2 Die öffentliche Fusswegverbindung ist auf Kosten der Bauherrschaft zu erstellen sowie dauernd und unentgeltlich für die Benützung durch die Allgemeinheit freizuhalten und zu unterhalten. Die Verbindung ist mittels Grunddienstbarkeiten zu sichern. Der entsprechende Dienstbarkeitsvertrag ist mit dem ersten Baugesuch einzureichen. 1 Die Parkierung inklusive Abstellplätze für Besuchende hat mehrheitlich unterirdisch zu erfolgen. 2 Innerhalb des Geltungsbereichs dürfen maximal 67 Parkfelder bereitgestellt werden. Davon sind innerhalb des Baubereichs für unterirdische Bauten U1 maximal 56 Parkfelder und oberirdisch maximal 11 Parkfelder an den im Situationsplan festgelegten Bereichen zulässig. 3 Oberirdische Abstellplätze sind mit sickerfähigen Belägen auszugestalten. 4 Die Parkplätze für Besuchende, Kundschaft und Beschäftigte sind ab der ersten Minute monetär und lenkungswirksam zu bewirtschaften. Arealerschliessung MIV Personentransporte, Anlieferung und Güterumschlag Öffentliche Fusswegverbindung Autoabstellplätze Zift 11 Ziff. 12 Ziff~ 13 Ziff.14 Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 9 1 Die Bedarfsermittlung ist gemäss VSS-Norm vorzunehmen. Das Anlagesystem ist gemäss VSS-Norm auf den Standort abzustimmen. 2 Innerhalb des Geltungsbereichs sind mindestens 60 Veloabstellplätze bereitzustellen. 3 Die Veloabstellplätze sind mit Haltevorrichtungen auszustatten und so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können. 4 Veloabstellplätze für Besuchende sind nahe den Gebäudezugängen anzuordnen, zu überdachen, sofern dadurch die Parkanlage nicht beeinträchtigt wird und auf die Freiraumgestaltung abzustimmen. 5 Veloabstellplätze für Beschäftigte sind in der Einstellhalle vorzusehen. 6 Für Beschäftigte sind bei Realisierung einer Bauetappe mindestens 60% des Bedarfs der jeweiligen Bauetappe zu erstellen. Der verbleibende Bedarf ist entsprechend der Nachfrage zu erstellen. Im Rahmen des Baugesuchs ist das Anlagesystem des gesamten Bedarfs nachzuweisen. Kapitel 5 Freiraum 1 Für die Freiraumgestaltung sind die nachstehenden Besonderheiten zu beachten: a. Es ist eine über den gesamten Perimeter abgestimmte Aussenraumgestaltung gemäss Richtprojekt Landschaftsarchitektur vorzusehen. Es ist ein Aussenraum mit hoher Qualität bezüglich des Aufenthalts, Ökologie und Klimaverträglichkeit zu schaffen. Der gesamte Aussenraum ist mit attraktiven Flächen für den Fuss- und Veloverkehr sowie Aufenthalts-, Sport-, Therapie- und Begegnungsbereichen zu gestalten. b. Bauwerke wie beispielsweise Stützmauern sind zugelassen, wenn diese aufgrund der topographischen Begebenheiten erforderlich sind. c. Stützmauern, die Tiefgarageneinfahrt und Zugänge zu Veloabstellanlagen sind besonders gut in die Umgebung zu integrieren und so aufeinander abzustimmen, dass eine gute Aussenraumqualität erhalten bleibt. d. Der bestehende Gehölzrücken und der bestehende Baumbestand sind angemessen in die Freiraumgestaltung aufzunehmen. Veloabstellplätze Gestaltungsgrundsätze Ziff. 15 Ziff, 16 1 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, VSS-Norm 40 065 Parkieren; Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen 2 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, VSS-Norm 40 066 Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 10 e. Die im Situationsplan eingetragenen bestehenden materiell schützenswerten sowie materiell und konzeptionell schützenswerten Bäume sind zu erhalten. f. Bei Fällung der bestehenden Bäume aufgrund des Erreichens der physiologischen Altersgrenze, bei natürlichem Abgang, aus Sicherheitsgründen oder ähnlichen Voraussetzungen ist eine angemessene Ersatzpflanzung vorzunehmen. g. Bei der Bepflanzung der Freiräume sind standortgerechte einheimische Pflanzenarten einzusetzen. Die Stammfusshöhe von Baumpflanzungen darf die Belagshöhe nicht wesentlich überschreiten. Grössere Terrainüberhöhungen über OK Decke oder Pflanztröge in jeglicher Art und Form sind nicht zulässig. Zur Sicherstellung von Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Bauten ist mindestens 1.5 m Erdüberdeckung ab OK Decke und eine Baumart mit entsprechendem Wurzelraum vorzusehen. Kapitel 6 Umwelt 1 Spätestens mit dem ersten Baugesuch ist auf Basis des Energie- und Nachhaltigkeitskonzepts nachzuweisen, wie bei den Neubauten die Kriterien und Indikatoren des jeweils gültigen Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder eines gleichwertigen Standards erfüllt werden. 2 Dachflächen sind zur Stromproduktion zu nutzen. Begehbare oder intensiv begrünte Dachflächen und technisch bedingte Dachaufbauten müssen nicht zur Stromproduktion genutzt werden. Bei Fassadenflächen ist die Nutzung zur Stromproduktion zu prüfen. 3 Nach Möglichkeit sind ressourcenschonende Baustoffe zu verwenden. Die Verwendung von rezyklierten und kreislauffähigen Materialien ist zu prüfen. Kapitel 7 Ver- und Entsorgung 1 Die Entsorgung von sämtlichen Abfällen, welche innerhalb des Geltungsbereichs anfallen, muss innerhalb des Baubereichs G gemäss
Nr. 7512 - Klinik Meissenberg
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2 provisions
Art. 3
Bst. a VVEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) eingehalten ist. 2 Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern. Das Meteorwasser ist so weit möglich im Planungsgebiet versickern zu lassen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein Entwässerungskonzept mit den erforderlichen Retentions- oder Versickerungsanlagen zur Bewilligung einzureichen. Energie und Klimaschutz Entsorgung Zift 17 Ziff. 18 Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 11 Kapitel 8 Verfahren 1 Der Bebauungsplan kann in Etappen realisiert werden. Jede Etappe hat einen funktional und städtebaulich überzeugenden Zwischenstand unter Einbezug des Richtprojekts aufzuweisen. 2 Gleichzeitig mit der Realisierung von Neubauten ist der angrenzende Freiraum inklusive Mischverkehrsflächen und Fussgängerbereiche zu erstellen. 3 Im Rahmen von Um- und Neubauten sind Provisorien zur Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. Dabei dürfen keine materiell schützenswerte resp. materiell und konzeptionell schützenswerte Bäume tangiert werden. Kapitel 9 Schlussbestimmungen 1 Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung des Grossen Gemeinderates von Zug und mit Genehmigung der Baudirektion bzw. des Regierungsrates des Kantons Zug in Kraft. Etappierung Inkrafttreten Zlff. 19 Ziff~ 20