Art. 1
Gegenstand 1 Der Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis ist ein zweckgebundes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Beschlusses zu verwalten und zu verwenden ist.
Appenzell Innerrhoden · 801.302 · other
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Gegenstand 1 Der Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis ist ein zweckgebundes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Beschlusses zu verwalten und zu verwenden ist.
Zweck 1 Der Fonds bezweckt die finanzielle Unterstützung von neuen und bestehenden Einrichtungen für ältere Personen auf dem Gebiet der Feuerschaugemeinde Appenzell, insbesondere mit Beiträgen an den Bau, Unterhalt oder Betrieb.
Fondsvermögen 1 In den Fonds werden die jährlichen Zahlungen der Carl Sutter-Stiftung an den Kanton Appenzell I.Rh. gemäss Vertrag zwischen der Carl Sutter-Stiftung und dem Kanton vom 28. November 2014 sowie die Zinserträge aus dem Fonds eingelegt. 2 Ferner können dem Fonds weitere dem Fondszweck dienende Zuwendungen wie Spenden oder Testate zugewiesen werden.
Organisation 1 Die Standeskommission übt die Oberaufsicht über den Fonds aus und beschliesst über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen. * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 801.302 Kanton Appenzell Innerrhoden 2 Das Gesundheits- und Sozialdepartement erarbeitet die Entscheidgrundlagen und stellt Antrag über den Einsatz von Fondsmitteln. 3 Die Landesbuchhaltung verwaltet das Fondsvermögen und veranlasst Auszahlungen.
Inkrafttreten 1 Dieser Beschluss tritt mit Inkrafttreten des Baurechtsvertrags vom 28. November 2014 zwischen der Carl Sutter-Stiftung, dem Kanton Appenzell I.Rh. und den Bezirken Appenzell, Schwende und Rüte betreffend die Liegenschaft Schaies in Kraft. Kanton Appenzell Innerrhoden 801.302 Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 16.12.2014 16.12.2014 Erlass Erstfassung - 801.302 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 16.12.2014 16.12.2014 Erstfassung -