Art. 1
Die Schweiz erhebt keine Einfuhrzölle für Waren isländischen Ursprungs, die unter die folgenden schweizerischen Tarifnummern fallen: Nummer des schweizerischen Zolltarifs) Warenbezeichnung 0301.11 Salm (Salmo salar), frisch (lebend oder nicht lebend), gekühlt oder gefroren ex 0301.20 Meerfische, ganz oder in Stücken, frisch, gekühlt oder gefroren, einschliesslich Filets, ausgenommen im Schnellgefrierverfahren tiefgekühlte Filets 0302.10 0000.12 0000.14 Meerfische, einschliesslich Aale und Salm, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake oder geräuchert ex 0303.10/ 0000.40 Krebstiere und Weichtiere, einschliesslich Muscheltiere (auch ohne Panzer oder Schale), frisch (lebend oder nicht lebend), gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, mit ihrem Panzer, nur in Wasser gekocht; ausgenommen tiefgekühlte Gamelen/Crevettes ohne Panzer, andere als die der Dublin Bay (nephrops norvegicus) Für die Neunumerierung siehe den Schweizerischen Zolltarif vom 9. Okt. 1986 (SR 632.10 Anhang).