Law

Organisationsreglement

Glarus Nord · 1.6-1 · communal act

Ask the law about thisMore laws of Glarus NordFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2026-08-01, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-01. The page it was read from

sha256 dcbd4e0892daff8612ca419b13200233380efeffbb688ed68b3a2ca7c1e45f28

Contents: 53 provisions
  1. Art. 1 Zweck
  2. Art. 2 Grundsätze
  3. Art. 3 Behördenorganisation
  4. Art. 4 Verwaltungsorganisation
  5. Art. 5 <strong>*</strong> &hellip;
  6. Art. 6 Grundlage der Verwaltungstätigkeit
  7. Art. 7 Aufbau und Organisation der Verwaltung der Gemeinde Glarus Nord
  8. Art. 8 Verwaltungsstandorte
  9. Art. 9 Behörden- und Verwaltungstätigkeit
  10. Art. 10 Generelle Verantwortlichkeiten
  11. Art. 11 <strong>*</strong> &hellip;
  12. Art. 12 Konstituierung
  13. Art. 13 Neuzuteilung
  14. Art. 14 Gemeindepräsident
  15. Art. 15 Ressortleiter
  16. Art. 16 Ressorts
  17. Art. 17 Kollegialitätsprinzip
  18. Art. 18 Ausstandspflicht und Amtsgeheimnis
  19. Art. 18.1 <strong>*</strong> Hauptaufgaben Gemeindeführungsorganisation GFO
  20. Art. 19 Führungsinstrumente
  21. Art. 20 Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der gemeinderätlichen Kommissionen und Ausschüsse
  22. Art. 21 Beratende Kommissionen des Gemeinderates
  23. Art. 22 Gemeinderätliche Projektausschüsse
  24. Art. 23 Weitere Behörden
  25. Art. 24 Gemeinderätliche Kommissionen mit Entscheidungskompetenz
  26. Art. 25 Verwaltungsorganisation
  27. Art. 26 Geschäftsleitung
  28. Art. 27 Gemeindepräsident
  29. Art. 28 Gemeindeschreiber
  30. Art. 29 Bereichsleiter
  31. Art. 30 Abteilungs- und Schulleiter
  32. Art. 31 Fachstellenleiter
  33. Art. 32 Organisationseinheiten
  34. Art. 33 Führungsverantwortung
  35. Art. 34 Kompetenzregelung zwischen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung
  36. Art. 35 Kompetenzen einzelner Institutionen
  37. Art. 36 Sitzungsvorbereitung
  38. Art. 37 Protokollführung
  39. Art. 38 Geschäftskontrolle
  40. Art. 39 Verantwortung über die elektronische Geschäftsverwaltung
  41. Art. 40 Unterschriftenregelung
  42. Art. 41 Bestellwesen, Rechnungskontrolle und Zahlungsfreigabe
  43. Art. 42 Bestimmungen über das Finanzwesen
  44. Art. 43 Personalkompetenzen
  45. Art. 44 Ressort Präsidiales
  46. Art. 45 Ressort Bildung
  47. Art. 46 Ressort Gesellschaft
  48. Art. 47 Ressort Wald- und Landwirtschaft
  49. Art. 48 Ressort Bau und Umwelt
  50. Art. 49 Ressort Liegenschaften
  51. Art. 50 Ressort Finanzen und Beteiligungen
  52. Art. 51 Inkrafttreten<a class="footnote" name="articletitle_text_fn_6844_2_1" data-turbolinks=false href="#articletitle_text_fn_6844_2_1_c">[1]</a>
  53. Art. 52 Abkürzungsverzeichnis

53 provisions

Art. 40 Unterschriftenregelung

1 Die Erlasse der Gemeindeversammlung, des Gemeinderates sowie Verfügungen, weitere rechtswirksame Entscheide, Verträge und Strafanzeigen werden vom Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber unterzeichnet, sofern die jeweilige Entscheidungskompetenz nicht in einem Reglement oder im Einzelfall delegiert wurden. * 2 Rechtswirksame Dokumente, Beschlüsse, Verträge und Verfügungen von Kommissionen mit Entscheidungskompetenz sowie der Ressorts werden vom zuständigen Ressortleiter und dem Aktuar bzw. Bereichsleiter unterzeichnet. 3 Sämtliche Arbeitsverträge sowie deren Aufhebung werden vom Gemeindepräsidenten (in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter) und dem Bereichsleiter Personal (in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter) unterzeichnet (exkl. Lehrpersonen). Alle anderen das Personal betreffende Dokumente wie Arbeitszeugnisse, Vereinbarungen, Bestätigungen etc. bedürfen der Unterschrift des entsprechenden Linienvorgesetzten und des Bereichsleiters Personal. * 3.1 Sämtliche Arbeitsverträge von Lehrpersonen sowie deren Aufhebung und Verfügungen werden vom Hauptschulleiter (in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter) und dem Bereichsleiter Personal (in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter) unterzeichnet. Alle anderen das Personal betreffenden Dokumente wie Arbeitszeugnisse, Vereinbarungen, Bestätigungen etc. bedürfen der Unterschrift des entsprechenden Schulleiters und des Bereichsleiters Personal. * 3.2 Für die Schulleitungskonferenz zeichnet der Hauptschulleiter, bei Verhinderung dessen Vertreter. Einfache Korrespondenz der Schulleitungen wird vom Hauptschulleiter oder dem Schulleiter und dem entsprechenden Sachbearbeiter unterschrieben. * 4 Allgemeine Korrespondenz kann stufengerecht vom jeweiligen Funktionsträger unterzeichnet werden. 5 Andere Unterschriftsberechtigungen bedürfen der Ermächtigung durch den Gemeindepräsidenten bzw. werden in der jeweiligen Stellenbeschreibung festgehalten. 6 &hellip; *

Art. 41 Bestellwesen, Rechnungskontrolle und Zahlungsfreigabe

1 &hellip; * 2 Bestellungen von Leistungen und Waren können nur innerhalb des bewilligten Budgets erfolgen. 3 Die vom Gemeinderat genehmigten Einkaufsrichtlinien bilden ergänzenden Bestandteil dieser Bestimmungen. Ergänzende Weisungen wie die Beschaffungskompetenzen und der Beschaffungsantrag sind zu befolgen. * 4 Rechnungen für Aufwendungen (z.B. Beiträge etc.), die nicht automatisch mit Inkrafttreten des Budgets bewilligt sind, müssen zusätzlich zur Kontierung mit Angabe des Beschlusses oder der Verfügung des zuständigen Organs versehen werden. 5 Jede Rechnung wie auch Gutschriften sind durch den zuständigen Bereichsleiter bzw. den zuständigen Abteilungs- oder Fachstellenleiter auf materielle und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Er kann diese Aufgabe dem die Rechnung verursachenden Sachbearbeiter abtreten, bleibt aber dafür verantwortlich (siehe Anhang 3 Visumspflicht auf Rechnungen). 6 Die zuständigen Abteilungen sind für das rechtzeitige und vollständige Einholen von Beiträgen des Bundes, des Kantons, von Gemeinden oder von Privaten an die Gemeinde verantwortlich.

Art. 42 Bestimmungen über das Finanzwesen

1 Budget und Jahresrechnung * a) * Die Bereichs- und Abteilungsleiter erarbeiten zusammen mit ihrem Ressortleiter das Budget. Sie stellen die Begründungen für das Budget und die Jahresrechnung zusammen. Die Unterlagen sind anschliessend dem Bereich Finanzen und Beteiligungen einzureichen. b) * Der Bereich Finanzen und Beteiligungen begleitet die Verwaltungseinheiten und die Behörden im Budgetierungsprozess und in der Finanzhaushaltsführung. c) * Dem Bereich Finanzen und Beteiligungen wird die Kompetenz erteilt, Budgetkürzungen und Anpassungen vorzunehmen, insofern die durch den Gemeinderat genehmigten Richtlinien nicht eingehalten werden. Solche Budgetkürzungen und Anpassungen erfolgen in Absprache zwischen dem Bereich Finanzen und Beteiligungen und den einzelnen Bereichen. Weiter sind der Bereich Finanzen und Beteiligungen und der Gemeindepräsident beauftragt, Gespräche mit dem Ressortleiter und dem Bereichsleiter betreffend Kostensenkungen zu führen, um den erwarteten Ertragsüberschuss zu erreichen. 1.1 Controlling * 2 Fakturierung, Mahnwesen: a) * Für die Rechnungsstellung ist grundsätzlich der jeweilige Bereich zuständig und verantwortlich. a).1 * Das Inkassowesen obliegt in der Verantwortung des Bereichs Finanzen und Beteiligungen. b) Sofern ein Bereich eine vertragliche Vereinbarung mit einem anderen bzw. externen Dienstleister hat, regelt das Vertragswerk die Zuständigkeit (z.B. Wasser, Abwasser); c)–e) * &hellip; f) Liquiditätswirksame Anpassungen oder grosse Prozessveränderungen sind mit dem Bereich Finanzen und Beteiligungen vorgängig zu besprechen. 3 Finanzkompetenzen: a) Die Visumspflichten sind in Anhang 3 geregelt; b) Der Gemeinderat kann abweichende Finanzkompetenzen mittels Beschluss abschliessend regeln, sofern es sich um gebundene Ausgaben handelt; c) Die Ressortleiter und die Bereichsleiter sind befugt, besonders dringliche Massnahmen im Rahmen ihrer Kompetenzen aus Sicherheitsgründen, zur Gewährleistung eines ordnungsgemässen Betriebes und / oder zur Verhinderung von Folgeschäden umgehend in eigener Kompetenz zu treffen. Die zuständige Behörde ist umgehend zu informieren und sie hat möglichst bald Beschluss zu fassen.

Art. 43 Personalkompetenzen

1 Personalkompetenzen: In Anlehnung an dieses Organisationsreglement verwirklicht die Gemeinde Glarus Nord ein zeitgemässes Personalmanagement. Die Personalpolitik konzentriert sich auf die Themen Rekrutierung, Personalführung und Zusammenarbeit, Förderung und Entwicklung sowie Personalbindung. Die Mitarbeitenden stehen im Zentrum. 2 Anstellung des Personals: Bereichs-, Abteilungs-, Hauptschul- und Schulleiter werden durch den Gemeinderat gewählt. Lehrpersonen werden im Rahmen des Budget- und / oder Stellenplans durch den Hauptschulleiter angestellt. Das übrige Personal sowie Aushilfen und temporäre Mitarbeitende werden im Rahmen des Budget- und / oder Stellenplans durch den Gemeindepräsidenten gewählt (vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen der Gemeindeordnung). Der betreffende Bereichsleiter unterbreitet jeweils ein schriftliches Gesuch zur Anstellung, welcher der Unterstützung des Bereichsleiters Personal bedarf, um anschliessend dem Gemeinderat bzw. Gemeindepräsidenten vorgebracht zu werden. Sämtliche Arbeitsverträge mit Ausnahme derjenigen der Lehrpersonen werden vom Gemeindepräsidenten und vom Bereichsleiter Personal unterzeichnet (i.V.m. Art. 40). Arbeitsverträge von Lehrpersonen werden von der Hauptschulleitung und dem Bereichsleiter Personal unterzeichnet (i.V.m. Art. 40). * 3 Lohnbandeinstufung: a) * Der Bereichsleiter Personal weist jede Stelle einem Lohnband im Rahmen der Funktionenstruktur zu; b) * Die Gesamtfunktionenstruktur bedarf der Verabschiedung im Gemeinderat. Die Zuweisung von neuen Funktionen erfolgt im Rahmen der Funktionsbewertung unter Einbezug des zuständigen Bereichsleiters bzw. des Hauptschulleiters. 4 Massnahmen zur Auflösung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Sämtliche Massnahmen in Bezug auf die Auflösung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (exkl. Lehrpersonen) bedürfen unter Einbezug des Bereichsleiters Personal der vorgängigen Genehmigung des Gemeindepräsidenten. Diesbezügliche Entscheide werden vom Gemeindepräsidenten (in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter) und bei Lehrpersonen vom Hauptschulleiter (in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter) und vom Bereichsleiter Personal (in dessen Abwesenheit durch den Stellvertreter) unterzeichnet. * 5 Aus- und Weiterbildung: Aus- und Weiterbildungsanträge müssen durch den Bereichsleiter Personal und den Bereichsleiter genehmigt werden. Im Budgetprozess erstellt der Bereichsleiter Personal eine zentrale Übersicht. Die Kosten werden in den jeweiligen Bereichen budgetiert. * 6 Leistungsbeurteilung: Die Linienvorgesetzten qualifizieren ihre Mitarbeitenden regelmässig und führen im Rahmen des LED (Leistungs- und Entwicklungsdialog) Gespräche durch, welche schlussendlich auch der leistungsorientierten Entlöhnung Rechnung tragen. 7 Lehrlingsausbildung: Die Absolvierung einer attraktiven Lehre auf der Gemeinde basiert auf qualifizierten Ausbildern und auf fundierten Einsätzen in verschiedenen Bereichen der Gemeinde. Die Betreuung der Lernenden umfasst regelmässige Standortgespräche in betrieblicher und schulischer Hinsicht, um gezielt Massnahmen zur Unterstützung oder Förderung der Lernenden in spezifischen Bereichen zu treffen. 8 HR-Rhythmus: Zur Koordination der Personalaktivitäten erlässt der Bereichsleiter Personal jährlich einen Tätigkeitenfahrplan, woraus die Linienvorgesetzten ersehen, wann sie welche Personalaufgaben zu erledigen haben. *

Art. 44 Ressort Präsidiales

1 Bereichsaufgaben Kanzlei und Dienste: * a) Gemeindeversammlungen, Gemeinderat und Geschäftsleitung: 1. Organisation, Durchführung und Protokollführung der Gemeindeversammlungen, der Sitzungen des Gemeinderates sowie der Geschäftsleitung inkl. Geschäftskontrolle 2. Mitwirkung / Überwachung des Vollzugs dieser Beschlüsse 3. Organisation, Durchführung und Protokollführung der gemeinderätlichen Strategieworkshops 4. * &hellip; b) Abstimmungen und Wahlen: 1. Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen 2. * &hellip; c) * Geschäftsprüfungskommission (Kontakt): 1. * Koordination Kontakt mit der Geschäftsprüfungskommission GPK d) * Kanzlei: 1. Verantwortlich für die Archivierung 2. * Betrieb Kompetenzzentrum GEVER (CC GEVER) und First-Level-Support Help-Desk 3. * Bewilligungsinstanz im Rahmen des kantonalen Gastgewerbe- und Ruhetagsgesetzes 4. * Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche und Vollzug der Beschlüsse der Einbürgerungskommission 5. * Organisation der Ehrungen von Jubilaren und weiteren Gelegenheiten 6. Beglaubigungsdienst 7. Organisation und Durchführung von Jungbürgerfeiern in Zusammenarbeit mit dem Ressort Gesellschaft 8. Aufsicht über die amtlichen Publikationen und die Informationstätigkeiten d).1 * Datenschutz / Öffentlichkeitsprinzip 1. Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundlagen in der Gemeindeverwaltung 2. Erbringung und Gewährleistung des Datenschutznachweises gemäss übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen 3. Kompetenzzentrum Öffentlichkeitsprinzip 4. Mitwirkung in entsprechenden interkommunalen und kantonalen Arbeitsgruppen d).2 * Wirtschaftsförderung 1. Bestandespflege lokaler Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Gemeindepräsident 2. Mitwirkung in entsprechenden kommunalen und kantonalen Arbeitsgruppen e) Einwohner- und Bestattungsamt: 1. Führung des Einwohnerregisters inkl. allen personenbezogenen Mutationen, Antragstellung für Identitätskarten und Ausländerausweise sowie Ausstellen diverser Bestätigungen inkl. Inkasso 2. Führung Stimmregister für Schweizer und Auslandschweizer sowie Bescheinigung von Initiativen und Referenden 3. Prüfung und Verfügung von Niederlassungsbegründungen und Krankenkassenzuweisungen (Zwangszuweisungen) 4. Bearbeitung und Vollzug von Todesfällen im Sinne der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen inkl. Testamentsverwaltung 4..1 * Administration Gräber inkl. Gräberräumungen auf den Friedhöfen (in Zusammenarbeit mit dem Ressort Liegenschaften) 5. Organisation und Administration der Hundekontrolle inkl. Gebühreneinzug und Abrechnung mit dem Kanton 6. * &hellip; 6..1 * Beglaubigungsdienst 7. Sektionschef Glarus Nord 8. * Führung des internen Post-Offices 9. * Auskünfte Parkierungswesen und Busseneinzug am Schalter f) Kommunikation: 1. Leitung und Koordination für die externe und interne Kommunikation 2. * Sicherstellung der Einhaltung des Corporate Designs nach innen und aussen 3. Definition und Umsetzung der Handlungsanweisungen zur Kommunikation inkl. den geeigneten Kommunikationsmassnahmen 4. Beziehungspflege zu den jeweiligen Bezugsgruppen 5. * &hellip; 6. * Mitarbeit in entsprechenden interkommunalen und kantonalen Gremien und Projekten 2 Aufgaben Bereich Personal: * a) * Strategisches Personalmanagement / Personalpolitik: 1. Vorgaben und Koordination von Massnahmen zur einheitlichen Umsetzung der definierten Personalpolitik 2. Sicherstellung und Pflege einer fortschrittlichen Zusammenarbeitskultur und Employer-Branding 3. Sicherstellung der Einhaltung der Personal- und Besoldungsverordnung sowie Gewährleistung einheitlicher Grundlagen zu Arbeits- und Anstellungsbedingungen 4. Antragstellung an den Gemeinderat zum Erlass bzw. zur Revision von Anstellungsreglementen wie Arbeitszeit, Weiterbildung etc. 5. Antragstellung an den Gemeinderat über die Verwaltungsorganisation (Zuordnung von Abteilungen) bzw. Entscheid über das Organigramm der Gemeinde Glarus Nord b) Operatives Personalmanagement, Personalplanung: 1. Antragstellung an den Gemeinderat zur Schaffung und Einreihung von neuen Soll-Stellen und Überwachung des Stellenplans 2. * &hellip; 3. Empfehlung und Umsetzung von Massnahmen zum Umgang mit Über- und Unterkapazitäten 4. Erstellung und Überwachung der Einhaltung des Jahresbudgets (Budget Personalkosten alle Bereiche ohne Bildung) 5. Nachfolgeplanung für Führungskräfte und Schlüsselpersonen in Zusammenarbeit mit den Bereichsleitern 6. Prüfung und Entscheid über die Bewilligung von Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämtern sowie über die Freistellung für die Mitarbeit in Fach- und Personalverbänden und die freiwilligen Tätigkeiten bei Feuerwehr und Zivilschutz c) Operatives Personalmanagement, Personalbeschaffung und Anstellung: 1. * Vorgabe und Umsetzung einheitlicher Grundlagen und Gewährleistung eines Standardprozesses für die Rekrutierung und Anstellung des gesamten Gemeindepersonals 2. * &hellip; 3. Antragstellung an den Gemeinderat zur Anstellung von Bereichs- und Abteilungsleitern und Vollzug des Entscheides 4. Anstellung des Kaders und des hauptamtlichen Gemeindepersonals nach Antragstellung an den Gemeindepräsidenten d) Operatives Personalmanagement, Honorierung und Erhaltung: 1. Antragstellung an den Gemeinderat zur Verteilung der jährlichen Mittel für die Lohnrunde (generell / individuell / strukturell) 2. Festlegung von Löhnen und Entschädigungen zusammen mit dem Gemeindepräsidenten sowie Durchführung der jährlichen Lohnrunde in Absprache mit den Bereichsleitern 3. Erlass von Weisungen zur Handhabung von Dienstjubiläen, Geburtstagen, Pensionierungen etc. 4. Durchführung von Mitarbeiterbefragungen und ‑anlässen 5. Prüfung und Bearbeitung von Anträgen an den Gemeindepräsidenten bezüglich unbezahlter Urlaube 6. Vorkehrungen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden 7. * &hellip; e) Operatives Personalmanagement, Ausbildung und Entwicklung: 1. Durchführung und Begleitung des jährlichen Mitarbeiterbeurteilungszyklus (LED) sowie Überwachung der Einhaltung des Prozesses 2. Verantwortung und Aufsicht für die Lehrlingsausbildung und ‑betreuung 3. Entscheid über Weiterbildungsbeiträge im Rahmen des zentralen Aus- und Weiterbildungsbudgets 4. Durchführung von Kader-Workshops zu Team- und Organisationsentwicklung f) Operatives Personalmanagement, Freistellung: 1. Begleitung und Beratung von Personalfreisetzungs- und Disziplinarmassnahmen 2. * Realisierung von Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen auf Antrag des entsprechenden Bereichsleiters an den Gemeindepräsidenten (Unterzeichnung durch Gemeindepräsident und Bereichsleiter Personal) bzw. auf Antrag des Hauptschulleiters (bei Lehrpersonen) unter vorgängiger Information des Gemeindepräsidenten (Unterzeichnung durch den Hauptschulleiter und den Bereichsleiter Personal i.V.m. Art 40) g) Allgemeine Personaldienstleistungen / Personalbewirtschaftung: 1. Zentrale Personaladministration in sämtlichen Personalmanagementprozessen inkl. Personaldossierführung 2. Lohn- und Sozialversicherungswesen 3. Information und Beratung von Führungskräften sowie Mitarbeitenden in allgemeinen Personal- und Anstellungsfragen sowie sozialversicherungsrechtlichen Themen 4. Verantwortung für die Personalversicherungen und administrative Verwaltung der Pensionskasse (Koordination paritätische Kommission etc.) h) * Der Bereichsleiter Personal verfügt gemeinsam mit dem Gemeindepräsidenten und dem Bereichsleiter Finanzen und Beteiligungen über die Bankvollmacht zur Freigabe bzw. Überweisung der monatlichen Lohnzahlungen (Kollektivvisumspflicht).

Art. 45 Ressort Bildung

1 Bildungskommission, Aufgaben * a) * Die Aufgaben der Bildungskommission sind im Bildungsgesetz des Kantons Glarus und im Bildungsreglement der Gemeinde Glarus Nord festgelegt. 1.1 Bereichsaufgaben Bildung, Volksschule * a) Beratung der Behörde (Gemeinderat) b) Antragstellung Budget inkl. Personalaufwand für den Bereich Bildung c) Vertretung der Geschäfte 2 &hellip; * 3 Organisation / Verwaltung: a) Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen mit Dritten; b) * &hellip; c) Pflege der Schülerdaten und Schülerdossiers; d) Erstellung von Schulbestätigungen und Zeugniskopien; e) Antragstellung an Kanton für Weiterbildungen; f) Administration der Elternbeitragsvereinbarungen; g) Meldung der Belegungszahlen für Subventionierung an Kanton; h) Administration Zivildienstleistende und Antragstellung an Bund; i) Erhebung der Unterlagen für die Bildungsstatistik (Bund und Kanton); j) Mitwirkung und Koordination der externen Evaluation (Kanton); k) Planung Raumbedarf; l) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während dem Schulbetrieb; m) Rechtspflege. 4 Schulbetrieb: a) Sicherstellung des gesamten Schulbetriebes; b) Sicherstellung der integrativen Sonderpädagogik (inkl. Logopädie, Psychomotorik, DaZ und Deutschintensiv-Unterricht); c) Erstellung des jährlichen Schulprogramms und der Jahresplanung der einzelnen Schulen; d) Erstellung der Stundenpläne; e) Klassenzuteilungen; f) Dokumentierung und Beschlussfassung bezüglich Promotion, angepasste Lernziele, Klassen- und Stufenwechsel von Lernenden; g) Absenzen, Dispensationen und Urlaub von Lernenden; h) Bestellung der Schülertransporte; i) Planung und Bereitstellung einheitlicher Grundlagen (Lehrmittel, IT inkl. Support, etc.) in Absprache mit dem IT-Koordinator der Gemeinde; j) Bedarfsermittlung, Koordination und Planung der Informatik aller Schulen inkl. Bestellung der nötigen Lizenzen (Office 365, Apps, Lehr- und Lernsoftware); k) Planung, Koordination und Bewilligung von Lagern, Schulreisen, Sportanlässen, Exkursionen etc.; l) Planung, Angebot und Durchführung von international anerkannten Sprachprüfungen (ösd); m) Koordination Einsatz Klassenassistenzen. 4.1 Sonderpädagogik * 5 Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen): * a) Sicherstellung einer bedarfsgerechten schulergänzenden Betreuung (Tagesstrukturen); b) Betriebs- und Angebotsplanung; c) Sicherstellung der Blockzeitenbetreuung; d) Sicherstellung der Verpflegung in den Tagesstrukturen; e) Koordination und Einhaltung der Vorschriften (Lebensmittelhygiene und Brandschutz); f) Lehrlings- und Studentenbetreuung in den Tagesstrukturen (FaBe, Sozialpädagogen); g) Führung, Begleitung und Beurteilung der Zivildienstleistenden. 6 Elternmitwirkung: a) Sicherstellung und Unterstützung der Elternmitwirkung an den einzelnen Schulorten. 7 Kontaktpflege: a) Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Institutionen, Behörden und Diensten auf regionaler, kantonaler und kommunaler Ebene; b) Einsitznahme und Mitarbeit in kantonalen und gemeindeübergreifenden Fach- und Arbeitsgruppen; c) Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen. 8 Qualitätssicherung und Entwicklung: a) Umsetzung und Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität; b) Umsetzung eines professionellen Qualitätsmanagements im Schulbetrieb und in der schulergänzenden Betreuung; c) Schaffung und Sicherstellung der Umsetzung eines zeitgemässen Angebotes und eines guten Schul- und Arbeitsklimas; d) Realisierung von Verbesserungsmassnahmen; e) Initiierung, Erarbeitung und Begleitung von schulortsbezogenen sowie schulortsübergreifenden Schulentwicklungskonzepten inkl. laufende Prüfung von Synergien von Optimierungsmöglichkeiten; f) Erarbeitung des Schulprogramms.

Art. 46 Ressort Gesellschaft

1 Kultur und Sport: a) Kulturförderung: 1. Umsetzung des Kulturleitbildes 2. Massnahmen zur Stärkung der Dörfer und Förderung der Identifikation mit der Gemeinde Glarus Nord 3. Ausarbeitung von Leistungsvereinbarungen mit Vereinen und Organisationen 4. Annahme und Beurteilung von Gesuchen im Kulturbereich 5. Bewilligung von finanziellen Beiträgen, Sponsoring, Defizitgarantien gemäss Ausgabenkompetenz des Bereichsleiters 6. Kontaktstelle für Kultur- und Sportförderung 7. Umsetzung des Beitragsreglements b) Kommissionen und Körperschaften 1. Kulturkommission 2. Kommunale Kontaktstelle Ausgrabungen und Funde 3. Einsitz / Mitwirkung in kommunalen und regionalen kulturell tätigen Körperschaften 4. Auf- und Ausbau des Netzwerkes im kantonalen und regionalen Kulturbereich c) Marktwesen: 1. Planung, Koordination und Kontrolle der jährlich wiederkehrenden Märkte (Chilbi und Näfelser Fahrt) gemäss der Marktordnung und Festivitäten (Fasnacht etc.) 2. Disposition der Marktfahrer und Schausteller 3. Koordination mit den Marktkomitees 4. Anmeldewesen für Marktfahrer (Zusage, Absage, Platzierung) 5. Vertragswesen für Schausteller d) Veranstaltungen: 1. Umsetzung des Bewilligungsverfahrens für Grossanlässe 2. Grundsatz- und Rahmenbewilligung mit Auflagen (Unterzeichnung durch den Gemeindepräsidenten und den Bereichsleiter) für Anlässe und Grossanlässe 3. Kontrolle Einhaltung der Auflagen 4. Koordination Sicherheitsfirmen 5. Überprüfung und Koordination Sicherheitskonzept Veranstaltungen 2 Sicherheit: a) Sicherheitsbeauftragter (SIBE): Sicherstellung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung gemäss gesetzlichen Vorgaben und gemäss des vom Gemeinderat erlassenen Sicherheitsleitbildes; b) Verkehrsdienst (VD): 1. kommunaler Verkehrsdienst 2. Beantragung von Strassensperrungen KAPO/ASTRA 3. Organisation Umleitungen (Gemeinde-, Kantons- und Bundesstrassen) c) * Parkraumbewirtschaftung 1. Vollzug und Kontrolle des Parkierungsreglements und des Gebührentarifs 2. Kontaktstelle zwischen der Gemeinde, den kantonalen Instanzen und Partnerorganisationen in Sachen Parkraumbewirtschaftung 3. Sicherstellung der Herausgabe von Parkberechtigungen 4. Administration Parkraumbewirtschaftung 5. Bearbeitung und Nachführung der Parkplatzpläne (Bewilligungsinstanz Kantonspolizei) d) Bevölkerungsschutz (BVS), Feuerwehr: 1. Sicherstellung einer funktionierenden Gemeindefeuerwehr (24 Stunden / 365 Tage) gemäss Brandschutzgesetz und nach den Vorgaben der kantonalen und schweizerischen Instanzen 2. Führung und Leitung der Sicherheitskommission (Feuerwehrkommission) 3. Aufsicht über die Feuerwehr gemäss dem Feuerwehrreglement der Gemeinde Glarus Nord 4. Sicherstellung der Einsatzbereitschaft für die Kernaufgaben der Feuerwehr nach gültigen Vorgaben der kantonalen und Bundesinstanzen 5. Sicherstellung der Einsatzbereitschaft für zugewiesene und entschädigte Zusatzaufgaben mit Leistungsvereinbarungen 6. Erarbeitung, Abschluss und Vollzug von Leistungsvereinbarungen in Absprache mit den kantonalen Stellen zwischen der Feuerwehr und den Leistungsbezügern (Unterzeichnung durch Gemeindepräsident und Leiter Gemeindefeuerwehr) 7. Erhebung der Beitragsabrechnungen zuhanden der kantonalen Instanz 8. Erarbeitung von Pflichtenheften der Feuerwehrfunktionäre unter Berücksichtigung der übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen 9. Kader- und Personalplanung sowie Sicherstellung der Minimalbestände gemäss Feuerwehrreglement der Gemeinde Glarus Nord 10. Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Gemeindefeuerwehr und gemeindeübergreifend 11. Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (BORS): Blaulichtorganisationen, Zivilschutz, Technische Betriebe Glarus Nord und weitere Partnerorganisationen 12. Sicherstellung der Weiterverrechnung von Dienstleistungen an den Leistungsbezüger ausserhalb der Kernaufgaben 13. Beschaffung und Unterhalt von Einsatzfahrzeugen, Einsatzmaterial und Unterbringung in Feuerwehr-Magazinen gemäss Vorgaben aus den kantonalen Weisungen und Richtlinien e) Bevölkerungsschutz (BVS), GFO: 1. Sicherstellung der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen auf dem Gemeindegebiet 2. Umsetzung der dazu erforderlichen vom Gemeinderat erlassenen Weisungen, Richtlinien und Beschlüsse gemäss dem Reglement Gemeindeführungsorganisation 2.1 Kantonales Bedrohungsmanagement * a) Kontaktstelle für das kantonale Bedrohungsmanagement 3 Freizeit: a) * Naherholung / Tourismus: 1. Koordinationsstelle Naherholung (Nahtstelle Naherholung und Tourismus) 2. Sicherstellung der Umsetzung Konzept Naherholung und Tourismus 3. * Koordinationsstelle und Administration Gästetaxen (Einzelkurtaxen und Jahrespauschalen) b) Bibliotheken: 1. Führung der Schul- und Gemeindebibliotheken in Glarus Nord 4 Soziales: a) Jugendarbeit: 1. Umsetzung des Jugendleitbildes 2. Schaffung von Angeboten für Jugendliche zur offenen Jugendarbeit im Bereich Projektarbeit, Gewalt- und Suchtprävention 3. Sicherstellung der Ressourcen und der Infrastruktur für die offene Jugendarbeit (Jugendtreffpunkte) und die aufsuchende Jugendarbeit 4. Erarbeitung von Projekten der Jugendarbeit (offene Jugendarbeit, aufsuchende Jugendarbeit) 5. Vertretung der Gemeinde in der kantonalen Jugendkommission Glarner offene Jugendarbeit (GLOJA) 6. Ansprechpartner des kantonalen Jugendbeauftragten in organisatorischen und administrativen Fragen 7. Teilnahme an interkommunalen Projekten und Veranstaltungen b) Frühe Kindheit 1. Umsetzung des Rahmenkonzeptes Frühe Kindheit und des Konzeptes Frühe Kindheit und Frühe Sprachförderung Glarus Nord 2. Umsetzung verschiedener Aufgaben im Zusammenhang mit dem kantonalen Integrationsprogramm KIP 3. Unterstützung von Spielgruppen gem. Spielgruppenstandard der Gemeinde Glarus Nord 4. Kontaktstelle für Spielgruppen, KITAs, Elternberatung, Familien- und Elternvereine 5. Kontaktstelle für kantonale Behörden im Themenbereich 6. Teilnahme an interkommunalen und kantonalen Projekten und Veranstaltungen c) * Integration: 1. Umsetzung der Massnahmen gem. der kantonalen Leistungsvereinbarung KIP

Art. 47 Ressort Wald- und Landwirtschaft

1 Wald * a) Betriebliche Aufgaben 1. * Erstellung der Betriebsplanung und der Bewirtschaftungsvereinbarungen 2.–3. * &hellip; 4. Vorbereitung und Vollzug der Massnahmen in der biologischen Produktion (Anpflanzungen, Pflegemassnahmen, Biotopschutz, forstliche Begehungswege) 5. Vorbereitung und Vollzug der Massnahmen in der technischen Produktion (Holzhauerei und Holzrückung) 6. Holzbereitstellung und Vermarktung von allen Holzsortimenten 7. Bedarfsermittlung und Planung forstlicher Erschliessungen und Kunstbauten 8. * Verwaltung, Betrieb, Bau und Unterhalt von forstlichen Erschliessungen und Kunstbauten sowie Lawinen- und Steinschlagverbauungen sowie Flächenentwässerungen 9.–12. * &hellip; 13. Erstellung und Verwaltung von Vereinbarungen mit Grundeigentümern zu den Waldstrassen 14. Einreichung von Baugesuchen bei Waldstrassen und Schutzbauten (Bereichsleiter) 15. Kontrolle und Unterhalt von Grenzmarkierungen 16. * &hellip; 17. * Einsitznahme in Waldbewirtschaftungs- und Waldstrassenkorporationen sowie im Verband Wald Glarnerland 18. * &hellip; 19. Abschluss und Durchführung von Lehrverhältnissen für Forstwart/in EFZ (Ausbildungsverantwortlicher und Bereichsleiter Personal) 20. Durchführung von Praktika für Förster HF b) * &hellip; c) * Dienstpflicht (hoheitliche Aufgaben) 1. Hoheitsfunktionen gemäss der Dienstinstruktion für Revierförster des Kantons Glarus 2 Land- und Alpwirtschaft: a) Betriebliche Aufgaben: 1. Vollzug der Richtlinien für die Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen und der Alpen 2. * Administration der Pachtlandvergaben von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Alpen exkl. landwirtschaftliche Nutzflächen in der Bauzone 3. * Verwaltung der Pachtverträge, Flächenverzeichnisse und Alpbewirtschaftungspläne 4. * &hellip; 5. Planung und Koordination von Flächenabtausch im Zusammenhang mit grösseren Erschliessungs- und Bauprojekten 6. * &hellip; 7. Unterhalt und Werterhaltung an den Alpgebäuden und alpeigenen Wasserversorgungen 8. * Vollzug der Alpordnungen und Kontrolle der Alpbewirtschaftung 9.–10. * &hellip; 11. Bedarfsermittlung und Planung alpwirtschaftlicher Erschliessungen und Einrichtungen 12. Verwaltung, Betrieb, Bau und Unterhalt der alpwirtschaftlichen Erschliessungen 13. Einreichung von Baugesuchen bei Alpinfrastrukturen und Alpgebäuden (Bereichsleiter) 14. Einsitznahme in der Fachgruppe Agrotourismus Glarnerland 15. Leitung der Arbeitsgruppe Landwirtschaft (Ressortleiter) b) Dienstpflichten (hoheitliche Aufgaben): 1. Kontrolle Schnittzeitpunkte und Jaucheaustragung 2. * &hellip; 3 Natur- und Landschaftsschutz: a) Betriebliche Aufgaben: 1. Kontaktstelle Natur- und Landschaftsschutz 2. Führung des Verzeichnisses schützenswerter Objekte des Natur- und Landschaftsschutzes 3. * Kontrolle und Festlegung von Massnahmen bei Feuerbrandbefall und der Verbreitung gebietsfremder Arten (Neophyten und Neozonen) 4.–5. * &hellip; 6. * Kontrolle über die Bewirtschaftung und den Unterhalt von Biotopen (Ökoflächen, Moore, Flur- und Ufergehölze) 7. * &hellip; 8. * Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung von Gewässerrevitalisierungen b) Dienstpflichten (hoheitliche Aufgaben): 1. * Verstösse gegen Biotop-, Arten- und Pilzschutz gemäss dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz 4 Jagd und Fischerei: a) Betriebliche Aufgaben 1. Kontrolle und Festlegung von Massnahmen bei Wildschäden im Wald 2. * &hellip; 3. Mitwirkung bei der kantonalen Bestandeserhebung von Schalenwild 4. Planung der Einrichtung und Erhaltung von Wildtierkorridoren b) Dienstpflichten (hoheitliche Aufgaben): 1. * Jagdpolizeiliche Aufgaben gemäss Dienstinstruktion für Revierförster des Kantons Glarus 5 Wanderwege, Erholungseinrichtungen im Wald und Lehrpfade: a) Betriebliche Aufgaben 1. * Bearbeitung der periodischen Überprüfung der Wanderwegrouten 2. * Erneuerung und Instandhaltung der Signalisation und Markierung der Wanderwege sowie die Instandhaltung und der Unterhalt von Wanderwegen und Kunstbauten 3. * &hellip; 4. Erstellung und Verwaltung von Vereinbarungen mit Grundeigentümern 5. * &hellip; 6. Einsitznahme in der Fachorganisation Glarner Wanderwege 7. * Instandhaltung und Unterhalt von Erholungseinrichtungen und Lehrpfaden im Wald

Art. 48 Ressort Bau und Umwelt

1 Raumordnung, Verkehrsplanung, öffentlicher Verkehr * a) Raumordnung: 1. Vorbereitung, Bearbeitung und Antragstellung im Sinne des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes an das zuständige Organ der Gemeinde (Gemeinderichtplan (GRIP), Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement), Teilrevisionen Nutzungsplanung, Energieplanung kommunal, Sondernutzungsplanungen (Überbauungspläne und Baulinienpläne), Erschliessungsprogramm) 2. Initialisierung und Begleitung von ortsbezogenen Entwicklungskonzepten 3. Initialisierung von kommunalen und Begleiten von kantonalen Entwicklungsplanungen von den im Gemeinderichtplan (GRIP) bezeichneten Entwicklungsschwerpunkten (ESP) 4. Perimeterverfahren Erschliessung 5. Koordination Naturgefahrenplanung (Gefahrenkarten, Massnahmenplanung) 6. Umsetzung Massnahmen Energieplanung 7. Planung, Überwachung und Sanierung von Deponiestandorten b) Verkehrsplanung 1. Verkehrsplanung Motorisierter Individualverkehr (MIV), Fuss- und Veloverkehr (FVV) in Koordination mit der Raumplanung (GRIP und NUP) 2. Verkehrsberuhigungsmassnahmen in Abstimmung mit Strassenbauprojekten (Tempo-30-Zonen) 3. Erstellung Betriebs- und Gestaltungskonzepte (BGK) in Abstimmung mit Strassenbauprojekten 4. Realisierung der im GRIP und NUP geplanten Fusswegverbindungen sowie Stärkung der bestehenden Fusswegnetze innerhalb der Dörfer und zwischen Hotspots (Schulhäuser, Einkaufen) 5. Erarbeitung der Stellungnahmen betreffend «genügender Erschliessung» im Baubewilligungsverfahren c) Öffentlicher Verkehr (ÖV): 1. Koordination der ÖV-Anliegen mit dem Kanton d) * &hellip; 2 Baubewilligungsverfahren, Baubewilligungsverfahren und Baupolizei: a) Beratung und Prüfung von Bauprojekten und Baugesuchen, in Abstimmung mit der geltenden Nutzungs- und Verkehrsplanung; b) Durchführung Baubewilligungsverfahren und Antragstellung an die zuständigen Stellen; c) Antragstellung an den Gemeinderat: 1. Bewilligung von Neubauten 2. Erteilung von Ausnahmebewilligungen 3. Erlass von Strafandrohungen gemäss Art. 292 StGB 4. Stellungnahmen / Vernehmlassungen bei Beschwerden und Streitigkeiten d) Anordnung zur Einstellung von Bauarbeiten (Erlass Baustopp) in denjenigen Fällen, wo keine Zuständigkeit der Abteilungsleitung besteht; e) Anordnung zur Einstellung von Bauarbeiten in den übrigen Fällen, wo keine Zuständigkeit der Abteilungsleiter besteht (Erlass Baustopp); f) Antragstellung an die Kommission Bau und Umwelt. Die Entscheide sind dem Gemeinderat als Mitteilung zuhanden seines Protokolls zur Kenntnisnahme zu unterbreiten: 1. Bewilligungen von An- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen 2. Projektänderungen Bewilligungen Gemeinderat 3. Reklameanlagen, ausser bei Schutzobjekten und in geschützten Ortsbildern 4. Sanierungsverfügungen im Bereich Umweltschutz (Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz; NISV, etc.) 5. Vollzug von Bauentscheiden g) Bewilligungen in der Kompetenz der Abteilungsleitung: 1. Bauvorhaben im Meldeverfahren. Die Entscheide sind der Kommission Bau und Umwelt als Mitteilung zuhanden ihres Protokolls zur Kenntnisnahme zu unterbreiten 2. Untergeordnete Projektänderungen von Bewilligungen der Kommission Bau und Umwelt 3. Anordnung zur Einstellung von Bauarbeiten (Erlass Baustopp), insbesondere bei Dringlichkeit der Anordnung oder wenn Gefahr im Verzug besteht, wobei solche Anordnungen mit der Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB versehen werden können. Die Entscheide sind der Kommission Bau und Umwelt als Mitteilung zuhanden ihres Protokolls zur Kenntnisnahme zu unterbreiten h) Einholung von Fachgutachten, Expertisen sowie Rechtsgutachten innerhalb Finanzkompetenzen; i) Wahrnehmung der Aufgaben der Baupolizei; j) Vergabe von Gebäudeadressen; k) Führung der Register GWR; l) Erstellung der Baustatistiken; m) Umsetzung der Anliegen Ortsbildschutz und Denkmalpflege; n) Anwendung der Verzeichnisse kommunale Ortsbilder und Objekte. 3 Baubewilligungsverfahren, Umwelt- und Energiegesetzgebung: a) Anwendung und Umsetzung der im Baubewilligungswesen relevanten kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung; b) Feuerungskontrolle; c) Stellungnahmen zu Lärm- und Laserbewilligungen im Rahmen der Gesuchsbehandlung von Veranstaltungen (Ressort Gesellschaft). 4 Tiefbau: a) Infrastrukturmanagement 1. Betreibung eines generationsgerechten Werterhaltungsmanagements 2. Koordination sämtlicher Bedürfnisse der eigenen Werke 3. Koordination mit Dritten zuhanden des Infrastrukturmanagements 4. Festlegung von Projektperimetern und Projektinhalten 5. Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten 6. Gewährleistung der Nachführung der Werkkataster und der statistischen Daten 7. Herbeiführung von Systementscheiden und Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben b) Strassen, Kunstbauten und Wege: 1. Verwaltung, Dienstleistungen, Betrieb, Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen, Bergstrassen und Kunstbauten 2. Erstellung und Nachführung des Werkkatasters Strassen und Kunstbauten 3. Planung und Durchführung von Zustandserhebungen und Zustandsbewertungen für Strassen, Bergstrassen, Wege und Plätze und Kunstbauten 4. Anwendung und Nachführung des Infrastrukturmanagements in Koordination mit den anderen Werken und mit Dritten 5. Umsetzung von Projekten MIV und FVV in Abstimmung mit der Raum- und Verkehrsplanung 6. Sicherstellung Winterdienst 7. Signalisationen und Antragstellung an Kantonspolizei 8. Erarbeitung der Stellungnahmen Strassen (Zustand, Abschlüsse) zuhanden der Baubewilligungen 9. Erteilung von Ausnahmefahrbewilligungen (Bewilligungen Abteilungsleitung) 10. Aufgrabungsbewilligungen bei Gemeindestrassen (Bewilligungen Abteilungsleiter) 11. Weitere Sondernutzungen, die einer Bewilligung bedürfen (Bewilligungen Abteilungsleiter) 12. Wahrnehmung der spezifischen Baukontrollen Strassen/Kunstbauten zugunsten der Baupolizei c) * Gewässerunterhalt und Hochwasserschutz 1. Anwendung und Umsetzung des HWS-Reglements 2. Errichtung, Instandhaltung und Ausbau von Gewässerverbauungen in der Zuständigkeit der Gemeinde Glarus Nord 3. Unterhalt von Gewässern im Eigentum der Gemeinde Glarus Nord 4. Durchführung von Perimeterverfahren 5. Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten 6. Beratung von Privaten betreffend Wuhpflicht und Gewässerunterhalt 7. Gewässerrevitalisierungen in Zusammenarbeit mit und nach Weisung von kantonalen Fachstellen 8. Erarbeitung der Stellungnahme Gewässer zuhanden der Baubewilligung 9. Wahrnehmung der spezifischen Baukontrollen Gewässer zugunsten der Baupolizei d) Wasserversorgung: 1. Verwaltung, Dienstleistungen, Betrieb, Bau und Unterhalt von Wasserversorgungsanlagen 2. Sicherstellung und Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Trinkwasser und Löschwasser) 3. Qualitätssicherung der Wasserversorgung 4. Erstellung und Nachführung des Werkkatasters Wasser 5. Planung und Durchführung von Zustandserhebungen und Zustandsbewertungen von Wasserversorgungsanlagen 6. Vorbereitung, Begleitung und Antragstellung Generelles Wasserversorgungsprojekt (GWP) an das zuständige Organ 7. Umsetzung und Anwendung des GWP 8. Anwendung und Nachführung des Infrastrukturmanagements inkl. Koordination mit Dritten 9. Bewirtschaftung und Unterhalt der Dorfbrunnen 10. Erarbeitung der Stellungnahmen Wasser zuhanden der Baubewilligungen 11. Verfügung und Rechnungsstellung der Anschlussgebühren Wasser (Ressortverfügung) 12. Erteilung von Wasserinstallationsbewilligungen 13. Erteilung von Konzessionsbewilligungen Wasser Glarus Nord für Installateure (Bewilligungen Abteilungsleitung) 14. Massnahmen und Aktivitäten zum Schutz und für die Sanierung von Boden und Grundwasser 15. Ablesung und Verrechnung der Grund- und Mengengebühren Wasser (Ressortverfügung) 16. Wahrnehmung der spezifischen Baukontrollen Wasser zugunsten Baupolizei 17. Umsetzung und Vollzug der aufsichtspflichtigen Aufgaben über private Wasserversorgungsanlagen e) Abwasserbeseitigung: 1. Verwaltung, Dienstleistungen, Betrieb, Bau und Unterhalt von Abwasserentsorgungsanlagen 2. Erstellung und Nachführung des Werkkatasters Abwasser 3. Planung und Durchführung von Zustandserhebungen und Zustandsbewertungen von Abwasseranlagen 4. Vorbereitung, Begleitung und Antragstellung Generelles Entwässerungsprojekt (GEP) an das zuständige Organ 5. Umsetzung und Anwendung des GEP 6. Anwendung und Nachführung des Infrastrukturmanagements inkl. Koordination mit Dritten 7. Betrieb und Unterstützung von Abwassersystemen und Abwasserbehandlungseinrichtungen 8. Erarbeitung der Stellungnahmen Abwasser zuhanden Baubewilligungen 9. Erteilung von Einleitbewilligungen von nicht verschmutztem Abwasser 10. Genehmigung von Baugruben-, Wasserhaltungs- und Entwässerungskonzepten zuhanden des Baubewilligungsverfahrens 11. Verfügung und Rechnungsstellung der Anschlussgebühren Abwasser (Ressortverfügung) 12. Verrechnung der Grund- und Mengengebühren Abwasser (Ressortverfügung) 13. Wahrnehmung der spezifischen Baukontrollen Abwasser zugunsten der Baupolizei 14. Sicherstellung, Umsetzung und Vollzug des Gewässerschutzes im Gemeindegebiet Glarus Nord 15. Umsetzung und Vollzug der aufsichtspflichtigen Aufgaben über private Abwasseranlagen f) Abfallwirtschaft: 1. Planung, Betrieb und Unterstützung von Systemen zur Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen (Sammelstellen, dezentrale Unterflursammelstellen) 2. Koordination / Zusammenarbeit / Einsitznahme im Zweckverband Abfallentsorgung Glarnerland (ZAG) 3. Erarbeitung der Stellungnahmen Abfallentsorgung zuhanden der Baubewilligungen 4. Erarbeitung der Stellungnahmen Abfallentsorgung bei Anträgen an den Gemeinderat betreffend vom Reglement abweichenden Regelungen für bestimmte Ortsteile, Gebiete oder Veranstaltungen 5. Verfügung und Rechnungsstellung der Gebührenrechnungen Abfall (Ressortverfügung) 6. Erstellung des jährlichen Recyclingkalenders

Art. 49 Ressort Liegenschaften

1 Eigentümervertretung: a) Vorbereitung, Verhandlung, Prüfung, Antragstellung und Vollzug von: 1. Landhändeln 2. Baurechten 3. Dienstbarkeiten b) Verrechnung von Nebenkosten und Pacht- und Mietzinsen; c) Unterzeichnung von Baugesuchen auf Grundeigentum der Gemeinde; d) Abschluss und Verwaltung der Verträge für landwirtschaftliche Nutzungsfläche in der Bauzone. 2 Objektbewirtschaftung: a) Bewirtschaftung und Unterhalt aller Schulliegenschaften, Turn- / Mehrzweckhallen, Zivilschutzanlagen und Gemeindehäuser; b) Bewirtschaftung und Unterhalt gemeindeeigener Liegenschaften, Spielplätzen, Grünanlagen, öffentliche WC-Anlagen und Brunnen auf den Schulhausarealen, die nicht besonderen, lebensmittelhygienischen Vorgaben unterstehen; c) Abschluss von Verträgen zur Vermietung bzw. Verpachtung gemeindeeigener Liegenschaften (inkl. Schul- und Sportanlagen, Geschäftsobjekte, Berghäuser / Ferienheim, Wohnungen, Garagen, Parkplätze, Bootsplätze sowie Pflanzgärten); d) Betrieb und Unterhalt aller Liegenschaften exkl. normaler Unterhalt bei Liegenschaften im Alpgebiet (Ressort Wald und Landwirtschaft); e) Gewährleistung von Sauberkeit und Sicherheit auf den gemeindeeigenen Spiel- und Pausenplätzen; f) Betrieb, Verwaltung und Koordination der Zivilschutzanlagen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (Zivilschutz und Armee). g) * Wahrnehmung der gemeindeeigenen Aufgaben im Brandschutz gemäss den Zuständigkeiten des kantonalen Brandschutzgesetzes, insbesondere Unterhalt der brandschutzrelevanten Gebäudeteile und Anlagen. 3 Gemeindeeigene Bau- und Unterhaltsprojekte: * a) Projektierung und Umsetzung bzw. Begleitung von gemeindeeigenen Bauprojekten (Renovierungen, Neu- und Umbauten) im Hochbau; b) Ausarbeitung und Aktualisierung der Liegenschaften-Strategie zuhanden des Gemeinderates; c) Umsetzung kommunales Energieleitbild für die gemeindeeigenen Liegenschaften.

Art. 50 Ressort Finanzen und Beteiligungen

1 Bereichsaufgaben Finanzen und Beteiligungen: a) Zahlungsverkehr der Gemeinde: 1. Führung des Kassenwesens und des Zahlungsverkehrs 2. Kontrolle über die Einhaltung des Budgets 3. * &hellip; 4. * Regelmässige Mahnläufe inkl. Betreibungen und Verlustscheinbewirtschaftung 5. Erledigung der Mehrwertsteuerabrechnung 6. Überwachung, Sicherstellung und Steuerung der Liquidität 7. Kreditbeschaffung (kurz- und langfristige Kredite) 8. Vermögensverwaltung (inkl. Übersicht und Dokumentation über sämtliche Beteiligungen) 9. Kontaktpflege mit Banken 10. Sämtliche Bank-, Darlehens und Kreditverträge (inkl. Verlängerung und Auflösung) werden vom Gemeindepräsidenten und dem Bereichsleiter Finanzen unterzeichnet. Diese können für den Zahlungsverkehr an Sachbearbeitende Bankvollmachten (immer kollektiv zu zweien) ausstellen 11. Rechtskraftbescheinigungen, MwSt.-Abrechnungen und ESTV-Dokumente können durch den Bereichsleiter Finanzen und einen Sachbearbeitenden (kollektiv zu zweien) unterzeichnet werden b) Budget und Jahresrechnung der Gemeinde: 1. Vorbereitung, Bearbeitung und Antragstellung der Budgetrichtlinien an die Geschäftsleitung und den Gemeinderat 2. * Vorbereitung, Koordination, Bearbeitung und Antragstellung des jährlichen Budgets und des Finanzplans für die nächsten vier Jahre an die Geschäftsleitung und den Gemeinderat bzw. die Gemeindeversammlung; besonders zu beachten sind die vom Gemeinderat definierten Budgetvorgaben im laufenden Budgetierungsprozess 3. Führung der Finanzbuchhaltung der Gemeinde inkl. der Abrechnungen von Stiftungen, Fonds, Legaten und Sonderrechnungen 3..1 * Sicherstellung der ordnungsgemässen Buchführung nach HRM2 und nach dem Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Glarus 4. Führung der Anlagenbuchhaltung 5. Führung der Kreditkontrolle (laufende Kontrolle und jährliche Berichterstattung an Gemeinderat und Gemeindeversammlung der Budget- und Verpflichtungskredite) 6. Erledigung des Jahresabschlusses mit diversen jährlich wiederkehrenden Abschlussarbeiten 7. Unterstützung und Betreuung der externen Revisionsstelle 8. Unterbreitung der Revisionsberichte zur Kenntnisnahme zuhanden des Gemeinderates 9. Durchführung regelmässiger Abweichungsanalysen (Controlling, Prognose vs. Budget) c) Informatik: 1. * Verantwortung und Koordination der Informatik (ICT) der gesamten Verwaltung inkl. Bildung (Schnittstelle zwischen Informatikabteilung des Kantons Glarus und internen Stellen) d) Versicherungswesen: 1. * Abwicklung und Koordination der Haft- und Sachversicherungen (inkl. Ausschreibung, Abschluss und Erledigung der Versicherungsfälle) 2. Definition Versicherungsportfolio e) Beteiligungen: 1. * Organisation und Koordination der Aufsichtsaufgaben des Gemeinderates über die sich im Eigentum der Gemeinde befindlichen Gesellschaften (APGN, TBGN und lintharena ag): Einforderung der Verwaltungsrats-Sitzungsprotokolle, der Budgets des folgenden Geschäftsjahres sowie der provisorischen Jahresrechnung bis Mitte März an den Gemeinderat; Sicherstellung von mindestens zwei Reportings pro Jahr mit entsprechender Dokumentation an den Gemeinderat; Einforderung Geschäftsbericht bzw. Erläuterungen zur Jahresrechnung mitsamt durch den Verwaltungsrat genehmigter Jahresrechnung sowie Revisionsstellenbericht fürs Bulletin bzw. die Gemeindeversammlung bis spätestens Mitte April 2. * Koordination mit Ansprechpersonen der Beteiligungen in allen finanziellen Fragestellungen und im Zusammenhang mit Fragen der Aufsicht und anderen Finanzanliegen inkl. Versicherungswesen 3. Wahrnehmung der Eigentümerinteressen der Gemeinde bei allen anderen Beteiligungen in Koordination mit den entsprechenden Bereichen und Vertretungen in den entsprechenden Gremien f) Weitere Aufgaben: 0. * Festlegung der Organisation verwaltungsinternes Beschaffungswesen 1. Verantwortung für das interne Kontrollsystem (IKS) 2. Führung von Finanzstatistiken 3. Führung der Finanzbuchhaltungen der Kunden des Dienstleistungszentrums und der Zweckverbände 4. Überprüfen der Finanzkompetenzen und Sicherstellen der Gesetzeskonformität gemäss Finanzhaushaltsgesetz aller Bereichsanträge an den Gemeinderat 5. Beratung der Bereiche in Finanzangelegenheiten 6. * Kontakt und Koordination mit externen Stellen im Bereich Finanzen (wie ÖRAs, Beteiligungen, Finanzstellen des Kantons etc.)

Art. 51 Inkrafttreten<a class="footnote" name="articletitle_text_fn_6844_2_1" data-turbolinks=false href="#articletitle_text_fn_6844_2_1_c">[1]</a>

Inkrafttreten<a class="footnote" name="articletitle_text_fn_6844_2_1" data-turbolinks=false href="#articletitle_text_fn_6844_2_1_c">[1]</a>

Art. 52 Abkürzungsverzeichnis

1 Abkürzungen wurden wie folgt verwendet: a) GP: Gemeindepräsident; b) GR: Gemeinderat; c) GPK: Geschäftsprüfungskommission; d) KO: Kommission / Ausschuss; e) RL: Ressortleiter; f) GS: Gemeindeschreiber; g) GL: Geschäftsleitung (Gesamtgremium); h) BL: Bereichsleiter bzw. Mitglied der Geschäftsleitung; i) AL / SL: Abteilungsleiter bzw. Schulleiter; j) FL: Fachstellenleiter mit oder ohne Führungsverantwortung; m) MA: Mitarbeitende.

← Find another law