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Verordnung der Stadtbibliothek Thun (VOSB)

Thun · 421.216 · ordinance

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Contents: 16 provisions
  1. Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8 II. Ausleihgebühren
  9. Art. 9
  10. Art. 10
  11. Art. 11
  12. Art. 12
  13. Art. 13
  14. Art. 14
  15. Art. 15
  16. Art. 16 III. Schluss- und Übergangsbestimmung

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16 provisions

Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen

1 Die Stadtbibliothek Thun ist eine öffentliche Bibliothek. Sie stellt zur Verfügung und vermittelt Literatur und weitere Medien zur Information, Bildung und Unterhaltung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder.3 2 Sie steht Benützern und Benützerinnen innerhalb und ausserhalb der Stadt gemäss den Bestimmungen dieser Verordnung zur Verfügung.

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Art. 2

1 Wer Medien ausleihen will, hat sich einzuschreiben oder einen BeoBiblioPass vorzuweisen. Die Ausweise sind persönlich, nicht übertragbar und für jede Ausleihe mitzubringen. 2 Die Einschreibung setzt die Vorlage eines amtlichen Ausweises und bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre zudem die schriftliche Einwilligung einer sorgeberechtigten Person voraus. 3 Adressänderungen und der Verlust des Benutzerausweises sind zu melden. 4 Berechtigungen sind auf Verlangen nachzuweisen.

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Art. 3

Präsenzliteratur (wie aufgelegte Zeitungen, Zeitschriften etc.) kann nur in der Bibliothek benutzt werden.

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Art. 4

Für beschädigte, verlorene, oder sonst wie abhanden gekommene Medien ist voller Ersatz zu leisten. Während der Ausleihe eingetretene 1 Mit Revisionen vom 28.8.2013 (GRB Nr. 411, in Kraft seit 1.8.2013), 25.6.2014 (GRB Nr. 348, in Kraft seit 1.7.2014), 21.8.2019 (GRB Nr. 576, in Kraft seit 1.9.2019) sowie 10.3.2023 (GRB Nr. 198, in Kraft seit 1.5.2023) 2 SSG 101.1 3 Fassung vom 10.3.2023 4 Fassung vom 25.6.2014 Stadtbibliothek Thun Benutzerausweis Präsenzliteratur Haftung 2 421.216 Schäden sind dem Bibliothekspersonal bei der Rückgabe unaufgefordert zu melden.

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Art. 5

Wer Bestimmungen dieser Verordnung oder der Hausordnung der Stadtbibliothek wiederholt verletzt, kann durch die Bibliotheksleitung von der Benutzung ausgeschlossen werden.

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Art. 6

1 Die Ausleihe ist auf eine bestimmte Anzahl Bücher und Nichtbuchmedien beschränkt und im Anhang festgelegt. 2 Die Ausleihbeschränkungen für E-Medien richten sich nach den Bestimmungen der betreffenden Plattformen.

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Art. 7

1 Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 28 Kalendertage. Der letzte Rückgabetag (massgebend sind die Öffnungszeiten) wird auf dem Ausleihzettel vermerkt. Die Ausleihe kann um zweimal 28 Tage verlängert werden.1 2 Eine Verlängerung der Ausleihfrist muss spätestens am letzten Tag vor Ablauf der entsprechenden Frist (massgebend sind die Öffnungszeiten) verlangt werden. Die Verlängerung kann schriftlich, telefonisch, elektronisch oder an der Ausleihe erfolgen. Die Frist bereits reservierter Medien wird nicht verlängert.1 3 …2 4 Die Ausleihfristen für E-Medien richten sich nach den Bestimmungen der betreffenden Ausleihplattformen.3

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Art. 8 II. Ausleihgebühren

1 Die Ausleihe ist kostenpflichtig. Preise und Abonnemente sind im Anhang geregelt. 2 Die Inhaberinnen und Inhaber eines BeoBiblioPasses sind zum Bezug sämtlicher Medien berechtigt. Sie unterliegen den für Jahresabonnentinnen und –abonnenten geltenden Ausleihbedingungen.4

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Art. 9

Das Ehrenabonnement wird an Personen verliehen, die für die Stadtbibliothek besondere Dienste geleistet haben. Über die Zuteilung und Dauer 1 Fassung vom 10.3.2023 2 Aufgehoben am 10.3.2023 3 Fassung vom 21.8.2019 4 Fassung vom 25.6.2014 Entzug des Ausweises Ausleihbeschränkungen Ausleihfristen Grundsatz Ehrenabonnement 3 421.216 entscheidet der Leiter oder die Leiterin der Kulturabteilung.

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Art. 10

1 Ermässigte Abonnemente für Partner sowie für Inhaberinnen und Inhaber der Kulturlegi sind im Anhang aufgeführt. 2 Berechtigte Personen nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über Vergünstigungen vom 17. Dezember 2010 (VOV)1 sind zum unentgeltlichen Bezug gemäss den Ausleihbeschränkungen im Anhang berechtigt. 3 Das Bibliothekspersonal ist während der Anstellungsdauer von Berufs wegen zum unentgeltlichen Bezug aller Medien berechtigt.

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Art. 11

1 Beim Wechsel innerhalb der Jahresabonnement-Kategorien wird die Gebühr des bisherigen Abonnements im Verhältnis der noch nicht abgelaufenen Geltungsdauer an die Gebühr des neuen Abonnements angerechnet. Angerechnet werden nur volle, noch nicht verfallene Monate. 2 Das Schnupperabonnement wird beim Kauf eines Jahresabonnements nicht angerechnet. 3 Im Übrigen erfolgt keine Anrechnung oder Rückerstattung von Gebühren (wie z.B. bei Ausschluss, Nichtgebrauch, Abwesenheiten, Wegzug, Krankheit, Todesfall usw.).

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Art. 12

Nach Ablauf der Ausleihfrist erfolgt ein Rückruf. Die Rückrufgebühren gemäss Anhang werden fällig, unabhängig davon, ob und wann ein Rückruf erfolgt ist. Massgebend sind die Ausleihfristen.

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Art. 13

1 Ausgeliehene Medien können gegen Gebühr gemäss Anhang reserviert werden. 2 Nicht im Bestand vorhandene Medien können über den Interbibliothekarischen Leihverkehr gegen Bezahlung der jeweils geltenden Ansätze dieses Dienstes bestellt werden.

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Art. 14

Die Gebühren für die Benutzung von Fotokopierer sind im Anhang geregelt.

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Art. 15

In sämtlichen Gebühren ist die jeweilige Mehrwertsteuer inbegriffen. 1 SSG 153.340 Ermässigungen Anrechnung von Gebühren Rückrufgebühren Reservation, Interbibliothekarischer Dienst Fotokopierer Mehrwertsteuer 4 421.216

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Art. 16 III. Schluss- und Übergangsbestimmung

1 Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft. 2 Am 1. Januar 2012 noch nicht abgelaufene bisherige Abonnemente sind bis zu ihrem Ablauf gültig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Verordnung. 3 Mit dem Inkrafttreten wird die Verordnung der Stadtbibliothek Thun vom 27. August 2007 aufgehoben. Thun, 27. Oktober 2011 Namens des Gemeinderates Der Stadtpräsident: Lanz Der Stadtschreiber: Huwyler Müller Inkrafttreten, Übergangsrecht 5 421.216 Anhang 1. Gebühren für die Ausleihe1 Umfang/ Beschränkung Preis (inkl. MWST) Einzelausleihe Alle Medien: 30 Medien pro Ausleihe Fr. 5.–/Medium zzgl. Fr. 5.– für den Benutzerausweis Einzelausleihe in Ergänzung zu bestehendem Abonnement Fr. 3.–/Medium Jahresabonnemente Kinder und Jugendliche (bis 16-jährig) Alle Medien: 10 Medien pro Ausleihe Fr. 10.– Junge Erwachsene (16−25-jährig) Alle Medien: 30 Medien pro Ausleihe und Zugang zur Digitalen Bibliothek Fr. 30.– Erwachsene Bücher und Zeitschriften (30 Medien pro Ausleihe) Fr. 55.– Nichtbuchmedien (30 Medien pro Ausleihe) Fr. 55.– Alle Medien: 30 Medien pro Ausleihe und Zugang zur Digitalen Bibliothek Fr. 88.– Ermässigung und besondere Abonnemente 3-monatiges (einmaliges) Schnupperabonnement für Neukunden Alle Medien: 30 Medien pro Ausleihe und Zugang zur Digitalen Bibliothek Fr. 20.– Partnerabonnement (im gleichen Haushalt wohnend) Analog Grundabonnement Fr. 10.–/Jahr Kulturlegi Umfang analog Grundabonnement, kein Partnerabonnement möglich 25 % des jeweiligen Tarifs Gönnerabonnement Alle Medien: 30 Medien pro Ausleihe, inkl. 30 Gratisreservationen und Zugang zur Digitalen Bibliothek Fr. 200.– Ehrenabonnement Alle Medien: 30 Medien, pro Ausleihe, inkl. Gratisreservation und Zugang zur Digitalen Bibliothek – Abonnement für städtisches Personal gemäss Verordnung über Vergünstigungen2 Alle Medien: 30 Medien pro Ausleihe und Zugang zur Digitalen Bibliothek – 1 Fassung vom 10.3.2023 2 SSG 153.340 6 421.216 2. Rückrufgebühren Alle Medien Preis (inkl. MWST) 1. Rückruf Fr. 3.–/Rückruf 2. Rückruf (7 Kalendertage nach 1. Rückruf) Total Fr. 6.–/Rückruf 3. Rückruf (7 Kalendertage nach 2. Rückruf) Total Fr. 12.–/Rückruf 4. Rückruf (7 Kalendertage nach 3. Rückruf) Total Fr. 20.–/Rückruf Nach 4 erfolglosen Rückrufen: zusätzlich - Kosten für Wiederbeschaffung des Mediums, - Bearbeitungsgebühr von Fr. 6.–/Medium, - Rechnungsgebühr von Fr. 10.– 3. Gebühren für Verlust oder Beschädigung1 Preis (inkl. MWST) Neupreis zzgl. Bearbeitungsgebühr Fr. 6.– Ersatzausweis Fr. 5.– 4. Weitere Gebühren Preis (inkl. MWST) Reservationen für ausgeliehene Medien Fr. 3.–/Medium Bestellung eines Mediums im Interbibliothekarischen Leihverkehr Gemäss Ansatz der jeweiligen Bibliothek Fotokopien Fr. 0.20/Seite s/w Fr. 1.50/Seite farbig 1 Fassung vom 10.3.2023

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