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Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette

Zürich · 935.513 · regulation

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Contents: 7 provisions
  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Gestaltung
  3. § 3 Platzierung
  4. § 4 Übertragung
  5. § 5 Entwertung
  6. § 6 Ersatz
  7. § 7 Inkrafttreten

7 provisions

§ 1 Anwendungsbereich

Wer im Kanton Zürich Limousinendienste ausführt und seinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Kanton Zürich hat, muss an seinem Fahrzeug eine Plakette gemäss den Vorgaben dieses Reglements anbringen. Format und

§ 2 Gestaltung

Die Plakette ist quadratisch mit einer Seitenlänge von 60 mm (vgl. Figur im Anhang).

§ 3 Platzierung

Die Plakette ist am Fahrzeug gut sicht- und lesbar direkt an der Innenseite der Frontscheibe aufzukleben.

§ 4 Übertragung

1 Die Plakette ist nur für ein Fahrzeug gültig und darf nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. 2 Bei einem Halterwechsel darf sie zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, wenn dieses auch von der neuen Halterin oder dem neuen Halter als Limousinenfahrzeug im Kanton Zürich gemeldet wird.

§ 5 Entwertung

Die Plakette gilt als entwertet, wenn sie a. nach der Befestigung vom Fahrzeug entfernt wird, b. vom Trägerpapier entfernt und nicht direkt am Fahrzeug aufgeklebt wird, c. nicht nach den Vorgaben gemäss § 3 angebracht wurde, d. oder der Originalklebstoff manipuliert wurde, e. nicht mit dem Originalklebstoff an das Fahrzeug geklebt wurde.

§ 6 Ersatz

Muss die Frontscheibe eines Fahrzeugs wegen Beschädigung ersetzt werden, kann gegen Vorlage der alten Plakette und der Rechnung für die ersetzte Frontscheibe kostenlos eine neue Plakette bezogen werden. 935.513 Reglement – Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette

§ 7 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt gleichzeitig mit dem PTLG und der Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen vom 24. Mai 20234 in Kraft. 1 OS 78, 535; ABl 2023-09-29. 2 Inkrafttreten: 1. Januar 2024. 3 LS 935.51. 4 LS 935.511. Reglement – Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette 935.513 Anhang Format und Gestaltung (§ 2) 6 PP 6 PP Limousine Kanton Zürich

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