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Verordnung über das Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 in den Gemeinden Alterswil und St. Antoni

Fribourg · 721.3.27 · ordinance

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1 Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – V 721.3.27
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1 Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – V 721.3.27

1 Der Wald, der sich im 54,62 Hektaren grossen Perimeter des am 26. März 2020 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:15'000 befindet, wird zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1). 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. 3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen. 4 Die Dienstbarkeitsverträge vom 24. März 2020 zwischen den Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft werden genehmigt.

Art. 2

1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten. 2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich: a) Fällen von Bäumen oder Entfernen von Ästen entlang von offiziellen Wanderwegen, falls es die Sicherheit erfordert; das gefällte Holz wird im Waldreservat am Boden belassen; b) Waldarbeiten, um den Zugang zu Quellfassungen oder ähnlichen Installationen und deren Unterhalt zu gewährleisten; c) Entfernen von Bäumen oder Ästen, die auf das Landwirtschaftsgebiet gefallen sind oder bald fallen könnten; dieses Holz wird in das Waldreservat geschafft und dort auf dem Boden belassen; d) vorsorgliches Fällen von Bäumen, die beim Umstürzen grosse Erosionsschäden provozieren könnten; das Holz wird am Boden im Wald liegengelassen; e) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur genehmigt werden; gefälltes Holz wird am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde. ANHÄNGE IN DER FORM SEPARATER DOKUMENTE Anhang 1: Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – Plan des Perimeters (Art. 1) Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – V 721.3.27 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 19.05.2020 Erlass Grunderlass 01.05.2020 2020_055 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 19.05.2020 01.05.2020 2020_055 Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – V 721.3.27 ANHANG 1 Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – Plan des Perimeters (Art. 1)

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