Art. 1 Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – V 721.3.27
1 Der Wald, der sich im 54,62 Hektaren grossen Perimeter des am 26. März 2020 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:15'000 befindet, wird zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1). 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. 3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen. 4 Die Dienstbarkeitsverträge vom 24. März 2020 zwischen den Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft werden genehmigt.