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Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen

Basel-Stadt · 171.500 · other

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Contents: 5 provisions
  1. Artikel 1
  2. Artikel 2
  3. Artikel 3
  4. Artikel 4
  5. Artikel 5

5 provisions

Artikel 1

1 Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen wird gemäss dem Grenzbereini - gungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 3. Mai 1950 verlegt.

Artikel 2

1 Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: 1. die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit B bezeichnete Fläche, haltend 132'643,0 m²; 2. die im oben genannten Plan mit D bezeichnete Fläche, haltend 8'711,0 m²; 3. die im oben genannten Plan mit E bezeichnete Fläche, haltend 65'542,5 m².

Artikel 3

1 Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel abgetreten: 1. die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit A bezeichnete Fläche, haltend 172'627,5 m²; 2. die im oben genannten Plan mit C bezeichnete Fläche, haltend 34'269,0 m².

Artikel 4

1 Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. 2 Die Kosten der Vermarkung werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.

Artikel 5

1 Die Berechnung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplanes des Vermessungsamtes vom 12. Mai 1950. 2 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt. 1) Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 28. 2. 1952. 2) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 12./23. 8. 1950. Aus softwaretechnischen Gründen kann nur ein Datum wiedergegeben werden. Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag 171.500 Basel, den 12. August 1950 Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel: Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: sig. i./V. Ebi Der Sekretär: sig. Dr. O. Binz Riehen, den 23. August 1950 Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen Der Präsident: sig. W. Wenk Der Gemeindeschreiber: sig. S. Stump Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt am 27. September 1950. Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 28. Februar 1952. Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag 171.500 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 12.08.1950 28.02.1952 Erlass Erstfassung KB 30.09.1950 Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag 171.500 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 12.08.1950 28.02.1952 Erstfassung KB 30.09.1950

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