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Gebührentarif zum Parkierungsreglement

Glarus Nord · 7.7-1.1 · communal act

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1 Plan Parkraumzonen
  2. Art. 2 Parkgebühren
  3. Art. 3 <strong>*</strong> &hellip;
  4. Art. 4 Ausnahmebestimmungen

4 provisions

Art. 1 Plan Parkraumzonen

1 Die Parkraumzonen definieren sich gemäss den Situationsplänen und Parkplatzlisten im Anhang.

Art. 2 Parkgebühren

1 Die Parkgebühren für ausgewiesene Anlagen / Strassen richten sich nach Art. 6 Abs. 2 des Parkierungsreglements:

Art. 3 <strong>*</strong> &hellip;

&hellip;

Art. 4 Ausnahmebestimmungen

1 Für die allgemeine Berufsausübung eingesetzte Kommunalfahrzeuge und private Fahrzeuge im Dienste der Gemeinde sind von der Gebührenpflicht befreit. 1.1 Für schwere Motorwagen, Wohnanhänger und weitere Anhänger können keine Tages, Monats- und/oder Jahresparkberechtigungen bezogen werden. * 2 Gehbehinderte Personen und Personen, die sie transportieren, sind auf Behindertenparkplätzen von der Gebührenpflicht befreit. Die «Parkkarte für behinderte Personen (Anhang 3 Ziff. 2 SSV)» ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeuges anzubringen.

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