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Km vom 4. September 2012 des Beschlusses Nr. 161/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Liechtenstein · 0.110.037.09 · treaty

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

In Anhang XXII des Abkommens wird nach Nummer 10fb (Beschluss 2010/64/EU der Kommission) folgende Nummer eingefügt: "10fc. 32010 D 0485: Beschluss 2010/485/EU der Kommission vom 1. September 2010 über die Angemessenheit der zuständigen Stellen Australiens und der Vereinigten Staaten von Amerika gemäss der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 240 vom 11.9.2010, S. 6)."

Art. 2

Der Wortlaut des Beschlusses 2010/485/EU in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 3. Dezember 2011 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.

Art. 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2011. (Es folgen die Unterschriften) Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zu Beschluss Nr. 161/2011 zur Aufnahme des Beschlusses 2010/485/EU in das Abkommen "Der Beschluss 2010/485/EU der Kommission vom 1. September 2010 über die Angemessenheit der zuständigen Stellen Australiens und der Vereinigten Staaten von Amerika gemäss der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betrifft Beziehungen zu Drittstaaten. Die Aufnahme dieses Beschlusses berührt nicht den Geltungsbereich des EWR-Abkommens."

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