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Beschluss über den interkommunalen Finanzausgleich 2027

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Contents: 12 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9
  10. Art. 10
  11. Art. 11
  12. Art. 12

12 provisions

Art. 1

Ressourcenindex der Gemeinden vor dem Ressourcenausgleich 1 Der Ressourcenindex der Walliser Gemeinden vor dem Ressourcenausgleich ist in der diesem Beschluss beiliegenden Tabelle veröffentlicht.

Art. 2

Beitrag der ressourcenstarken Gemeinden 1 Der Prozentsatz des Beitrags der ressourcenstarken Gemeinden ist auf 18 Prozent der Differenz zwischen ihrem Ressourcenpotential und dem durchschnittlichen Ressourcenpotential sämtlicher Gemeinden festgelegt.

Art. 3

Betrag des horizontalen Ressourcenausgleichs 1 Die von den ressourcenstarken Gemeinden im Rahmen des horizontalen Ressourcenausgleichs zu verteilende Summe wird auf 32'718'253 Franken festgelegt.

Art. 4

Betrag des vertikalen Ressourcenausgleichs 1 Die vom Kanton im Rahmen des vertikalen Ressourcenausgleichs zu verteilende Summe wird auf 21'812'171 Franken festgelegt. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 613.104

Art. 5

Mindestziel des Ressourcenausgleichs 1 Das Mindestziel des Ressourcenausgleichs nach Addition der Beträge aus dem horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleich wird auf 83,9 Prozent festgelegt.

Art. 6

Äufnung des Ressourcenausgleichsfonds pro Einwohner durch die beitragspflichtigen Gemeinden 1 Der geschuldete Betrag pro Einwohner der ressourcenstarken Gemeinden zur Äufnung des horizontalen Ausgleichsfonds ist in der diesem Beschluss beiliegenden Tabelle veröffentlicht.

Art. 7

Verteilung des Ressourcenausgleichsfonds pro Einwohner an die begünstigten Gemeinden 1 Der zustehende Betrag aus dem Ressourcenausgleichsfonds pro Einwohner an die ressourcenschwachen Gemeinden ist in der diesem Beschluss beiliegenden Tabelle veröffentlicht (in Franken pro Einwohner und im Total für die Gemeinde).

Art. 8

Synthetischer Lastenindex der Gemeinden 1 Der synthetische Lastenindex der Walliser Gemeinden ist in der diesem Beschluss beiliegenden Tabelle veröffentlicht. Sie werden auf der Grundlage einer Gewichtung von 1 für jedes Kriterium (gemäss dem letzten Effektivitätsbericht) berechnet.

Art. 9

Betrag aus dem Lastenausgleich 1 Die im Rahmen des Lastenausgleichs zu verteilende Summe wird auf 24'538'690 Franken festgelegt.

Art. 10

Verteilung des Lastenausgleichsfonds pro Einwohner an die begünstigten Gemeinden 1 Der zustehende Betrag aus dem Lastenausgleichsfonds pro Einwohner an die begünstigten Gemeinden ist in der diesem Beschluss beiliegenden Tabelle veröffentlicht (in Franken pro Einwohner und im Total für die Gemeinde). 613.104

Art. 11

Fälligkeit der Ein- und Auszahlungen 1 Falls eine Gemeinde beim Ressourcenausgleich beitragspflichtig und aus dem Lastenausgleich und/oder dem Härteausgleichsfonds begünstigt ist, wird ihr nur der Nettobetrag in Rechnung gestellt oder vergütet. 2 Der Rechnungsbetrag (netto) wird den beitragspflichtigen Gemeinden bis spätestens am 30. Oktober 2027 mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zugestellt. 3 Die Überweisung (netto) an die begünstigten Gemeinden wird bis spätestens am 30. November 2027 erfolgen.

Art. 12

Schlussbestimmung 1 Dieser Beschluss, der individuelle Daten der Gemeinden enthält, hat einen rein informativen Wert und kann nicht angefochten werden. 613.104 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 10.06.2026 30.06.2026 Erlass Erstfassung RO/AGS 2026-068 613.104 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 10.06.2026 30.06.2026 Erstfassung RO/AGS 2026-068 613.104-A1 Anhang 1 zu dem Beschluss betreffend den interkommunalen Finanzausgleich 2027 (Stand 30.06.2026) 613.104-A1 613.104-A1

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