§ 1
1 Die Prämie besteht aus der Grundprämie, dem Risikozuschlag und dem Beitrag für Prävention/Intervention.
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1 Die Prämie besteht aus der Grundprämie, dem Risikozuschlag und dem Beitrag für Prävention/Intervention.
1 Die Direktion setzt die Prämien für die versicherten Gebäude aufgrund dieses Tarifes fest und teilt sie den Gebäudeeigentümern und -eigentümerinnen schriftlich mit. 2 Die eidgenössische Stempelsteuer wird auf der Grundprämie und dem Risikozuschlag erhoben.
1 Der Prämiensatz wird in Rappen pro 1'000 Franken des Versicherungswertes bemessen. Er wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.
1 Beschwerden gegen die Festsetzung der Prämie sind innerhalb von 10 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich zuhanden der Verwaltungskommission einzureichen. 1) BGS 618.111. 2. Grundprämie und Risikozuschlag
1 Die Grundprämie und der Risikozuschlag werden so angesetzt, dass die Einnahmen ausreichen, um sämtliche Schäden zu vergüten, die Kosten für die Rückversicherung zu bezahlen, die erforderlichen Reserven zu äufnen und die Abgabe an den Kanton sowie die in diesen Bereichen anfallenden Personal- und Verwaltungskosten zu decken (§ 36 GVG). 2 Der Risikozuschlag berücksichtigt dabei die Zweckbestimmung des Gebäudes sowie den Schadenverlauf der einzelnen Gebäudekategorie. 3 Besteht ein Gebäude aus Teilen mit verschiedenen Zweckbestimmungen, gilt für das ganze Gebäude die Zweckbestimmung mit dem höchsten Risikozuschlag. 3. Prävention/Intervention
1 Der Beitrag für Prävention/Intervention wird so angesetzt, dass die Einnahmen ausreichen, um die Vorgaben gemäss §§ 16 bis 36 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe zu erfüllen sowie die im Bereich Prävention/Intervention anfallenden Personal- und Verwaltungskosten zu decken. 4. Mindestrechnungsbetrag
1 Teilprämien unter 5 Franken sowie Prämien für Bauzeitversicherungen unter 5 Franken werden nicht erhoben. Jahresprämien werden ungeachtet ihrer Höhe immer in Rechnung gestellt.* 5. Gutschrift
1 Ungeachtet ihrer Höhe werden sämtliche Gutschriften rückerstattet. Bei bestehenden Ausständen zugunsten der Solothurnischen Gebäudeversicherung erfolgt jedoch eine Verrechnung der Gutschrift. 6. Prämien
1 Es gelten folgende Ansätze: 2 Öffentliche Gebäude 100 Verwaltung: Bank, Büro, Post, Praxis, Rathaus 27.0 00.0 17.0 110 Ausbildung: Fachhochschule, Kindergarten, Schule, Uni 27.0 00.0 17.0 120 Sakralbaute: Glockenturm, Kapelle, Kirche, Moschee, Synagoge, Tempel 15.0 00.0 17.0 130 Aufbahrungshalle, Friedhofgebäude, Kloster, Krematorium 27.0 00.0 17.0 140 Gesundheit: Klinik, Krankenhaus, Psychiatrie, Sanatorium 27.0 00.0 17.0 150 Öffentliche Spezialbaute: Bushaltestelle, Feuerwehr, Kaserne, Polizei, Schutzraum, Strafvollzug, Toilettenanlage 27.0 00.0 17.0 160 Kultur und Freizeit: Bibliothek, Kino, Klubhaus, Konzerthalle, Museum, Pfadiheim, Theater, Waldhaus 170 Sport: Eislauf, Garderobe, Hallenbad, Reithalle, Tennishalle, Tribüne, Turnhalle 3 Wohngebäude 200 Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus 27.0 00.0 17.0 210 Wohnen mit Büro, Praxis, Verwaltung 27.0 00.0 17.0 220 Altersheim, Asylunterkunft, Studentenheim 230 Wohnen mit Scheune, Schopf 250 Wohnen mit Handel, Lager, Verkauf 260 Wohnen mit Gewerbe 280 Wohnen mit Gastgewerbe 290 Bienenhaus, Gartenhaus, Gewächshaus, Kleintierstall, Schopf 4 Landwirtschaftliche Gebäude 310 Wohn- und Betriebsgebäude 320 Bienenhaus, Futtersilo, Gartenhaus, Gewächshaus, Kleintierstall, Scheune, Schopf, Stall 380 Landwirtschaft mit Gastgewerbe 5 Gebäude des Verkehrswesens 400 Garage, Auto-, Fahrrad-, Motorradunterstand 410 Bahnhof, Schienenverkehr, Stellwerk 420 Wasserverkehr 27.0 11.0 17.0 430 Flugverkehr 27.0 11.0 17.0 440 Einstellhalle, Parkhaus 450 Brücke, Tunnel, Unterführung 460 Seilbahn, Stationsgebäude 6 Gebäude mit Detailhandel 500 Einkaufszentrum, Laden, Markthalle 510 Kühlhaus, Lagergebäude, Lagersilo 520 Tankstelle, Tankstellenshop 7 Gebäude mit Gewerbe oder Industrie 600 Baugewerbe, Gewerbegebäude, Werkstatt 610 Holzverarbeitung 620 Nahrungsmittel, Getränke 630 Apparate, Drehteile, Giesserei, Haushaltartikel, Maschinen, Medizinaltechnik, Papier, Textilien, Uhren 640 Autowaschanlage, Bau und Reparatur von Fahrzeugen, Carrosserie und Automalerei 650 Energie, Elektrizität, Gas, Heizzentrale, Telefonzentrale, Wasser 660 Kläranlage, Kehrichtverbrennung, Chemie 8 Gebäude mit Gastgewerbe 800 Hotel 27.0 11.0 17.0 810 Gasthof, Restaurant, Tearoom 9 Bauversicherung Grundprämie Risikozu- 900 Versicherung zum steigenden Wert 22.0 00.0 17.0 7. Schlussbestimmungen
1 Dieser Tarif tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt denjenigen vom 26. Februar 2014. * Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 17.12.2020 01.01.2021 § 7 Abs. 1 geändert GS 2020, 91 * Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle § 7 Abs. 1 17.12.2020 01.01.2021 geändert GS 2020, 91