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Beschluss durch welchen die Bewilligungsgebühren für sportliche Anlässe der Automobilisten, Motorradfahrer, Radfahrer und anderer festgelegt werden

Valais · 741.106 · other

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2 e) Erteilen einer Bewilligung für einen andern Anlass Fr. 10 bis 50
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1

1 Die von der Kantonspolizei zu erhebenden Gebühren für die Erteilung von Bewilligungen zur Durchführung sportlicher Anlässe der Automobilisten, Motorradfahrer und anderer, werden wie folgt festgelegt: a) Erteilen einer Bewilligung für ein Radrennen Fr. 10 bis 100 b) Erteilen einer Bewilligung für eine Auto- oder Motorrad-Sternfahrt Fr. 20 bis 100 c) Erteilen einer Bewilligung für ein Auto- oder Motorrad-Bergrennen Fr. 50 bis 300 d) Erteilen einer Bewilligung für einen Geher-Wettkampf Fr. 10 bis 50

Art. 2 e) Erteilen einer Bewilligung für einen andern Anlass Fr. 10 bis 50

1 Die Kosten für den Ordnungs- und Absicherungsdienst gehen zu Lasten der Veranstalter. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 741.106

Art. 3

1 Das Polizeidepartement ist mit der Ausführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt, der am 1. September 1965 in Kraft tritt und im Amtsblatt ver - öffentlicht wird. 741.106 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 13.08.1965 01.09.1965 Erlass Erstfassung RO/AGS 1965 f 119 | d 119 741.106 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 13.08.1965 01.09.1965 Erstfassung RO/AGS 1965 f 119 | d 119

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