Art. 1
1 Die von der Kantonspolizei zu erhebenden Gebühren für die Erteilung von Bewilligungen zur Durchführung sportlicher Anlässe der Automobilisten, Motorradfahrer und anderer, werden wie folgt festgelegt: a) Erteilen einer Bewilligung für ein Radrennen Fr. 10 bis 100 b) Erteilen einer Bewilligung für eine Auto- oder Motorrad-Sternfahrt Fr. 20 bis 100 c) Erteilen einer Bewilligung für ein Auto- oder Motorrad-Bergrennen Fr. 50 bis 300 d) Erteilen einer Bewilligung für einen Geher-Wettkampf Fr. 10 bis 50