Artikel 1
Gegenstand 1 Dieses Reglement regelt für den Kindergarten: a) die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler b) den Inhalt des Zeugnisses
Uri · 10.1135 · regulation
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Gegenstand 1 Dieses Reglement regelt für den Kindergarten: a) die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler b) den Inhalt des Zeugnisses
Beurteilung 1 Die Beurteilung unterstützt das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung. 2 Die Schülerinnen und Schüler werden ganzheitlich beurteilt. Die Beurteilung ergibt sich aus: a) den Beobachtungen im Unterricht und
Beurteilungsinstrumente 1 Die Beurteilung ist anhand des vom Amt für Volksschulen vorgegebenen Dokumentes vorzunehmen.
Beurteilungsgespräch 1 Das Beurteilungsgespräch informiert die Eltern und sofern gewünscht die Schülerin oder den Schüler über den Lernstand und die Lernfortschritte. 2 Es dient der Förderung der Schülerin oder des Schülers sowie dem Einbezug der Eltern in den Lernprozess. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 10.1135 Kanton Uri 3 Es unterstützt die Zusammenarbeit der Beteiligten und dient der Planung der weiteren Schullaufbahn. 4 Die Klassenlehrperson führt jährlich ein Beurteilungsgespräch mit den Eltern durch. Als Grundlage dienen die von der Bildungs- und Kulturdirektion zur Verfügung gestellten Beurteilungsinstrumente.
Zeugnis 1 In das Zeugnis werden eingetragen: a) Name der Schülerin / des Schülers b) Schulort / Schultyp / Schuljahr c) Klasse d) Beurteilungsgespräch (Datum) e) Besucht im nächsten Schuljahr … f) Abwesenheiten in Halbtagen (entschuldigt/unentschuldigt), zu den Abwesenheiten zählen Absenzen, Beurlaubungen und die Selbstdispensation g) Bemerkungen h) Ausgestellt durch … / eingesehen von …. 2 Die Einträge erfolgen durch die Klassenlehrperson. 3 Die Klassenlehrperson verwendet für das Erstellen der Zeugnisse die von der Bildungs- und Kulturdirektion bestimmten Zeugnisformulare und die entsprechende Software. 4 Das Zeugnis wird auf Schuljahresende abgegeben.
Bemerkungen im Zeugnis 1 Bemerkungen im Zeugnis sind nur mit folgenden Einträgen zulässig: a) bei Eintritt oder Austritt während des Schuljahres: «Eintritt am (Datum)» oder «Austritt am (Datum)» b) zur Begründung längerer Abwesenheiten: «Krankheit», «Unfall», «Spitalaufenthalt », «Alpdispens», «Mit Beschluss des Schulrates für (Zahl) Wochen vom Unterricht dispensiert» c) bei Integrative Sonderschulung: «Integrative Sonderschulung»
Einsichtnahme ins Zeugnis 1 Das Zeugnis ist von den Eltern einzusehen, zu unterschreiben und innerhalb der von der Klassenlehrperson bestimmten Frist zurückzugeben. 2 Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Einsichtnahme ins Zeugnis und die Teilnahme am Beurteilungsgespräch. 3 Verweigern die Eltern die Unterschrift, macht sie die Klassenlehrperson auf die Bedeutung der Unterschrift gemäss Absatz 2 aufmerksam. Beharren die Eltern auf ihrer Weigerung, hält der Schulrat den Sachverhalt protokollarisch fest.
Wechsel vom Teilzeit- in den Vollzeitkindergarten 1 Das Verfahren für einen frühzeitigen oder späteren Wechsel vom freiwilligen in den obligatorischen Kindergarten richtet sich nach Artikel 10 der Volksschulverordnung.
Übergang in die 1. Klasse der Primarstufe 1 Die Lehrperson beurteilt, ob die einzelne Schülerin oder der einzelne Schüler über die erforderliche Fähigkeit und Bereitschaft für den Besuch der 1. Klasse der Primarstufe verfügt. 2 Sie teilt ihre Einschätzung den Eltern spätestens bis 1. März vor dem Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe mit. 3 Sind die Eltern mit der Einschätzung der Lehrperson nicht einverstanden, richtet sich das Verfahren nach Artikel 10 der Volksschulverordnung.
Rechtsschutz 1 Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Bildungsgesetz. 10.1135 Kanton Uri Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 17.06.2026 01.08.2026 Erlass Erstfassung 2026-08 Kanton Uri 10.1135 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 17.06.2026 01.08.2026 Erstfassung 2026-08