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Contents: 126 provisions
  1. § 1 Bundeswahlleiter
  2. § 2 Landeswahlleiter
  3. § 3 Kreiswahlleiter
  4. § 4 Bildung der Wahlausschüsse
  5. § 5 Tätigkeit der Wahlausschüsse
  6. § 6 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
  7. § 7 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
  8. § 8 Beweglicher Wahlvorstand
  9. § 9 Ehrenämter
  10. § 10 Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
  11. § 11 Geldbußen
  12. § 12 Allgemeine Wahlbezirke
  13. § 13 Sonderwahlbezirke
  14. § 14 Führung des Wählerverzeichnisses
  15. § 15
  16. § 16 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
  17. § 17 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
  18. § 18 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
  19. § 19 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
  20. § 20 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
  21. § 21 Einsicht in das Wählerverzeichnis
  22. § 22 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
  23. § 23 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
  24. § 24 Abschluss des Wählerverzeichnisses
  25. § 25 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
  26. § 26 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines
  27. § 27 Wahlscheinanträge
  28. § 28 Erteilung von Wahlscheinen
  29. § 29 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
  30. § 30 Vermerk im Wählerverzeichnis
  31. § 31 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines und Beschwerde
  32. § 32 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  33. § 33 Beteiligungsanzeige der in § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes genannten Parteien, Beseitigung von Mängeln
  34. § 34 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
  35. § 35 Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter
  36. § 36 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
  37. § 37 Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses
  38. § 38 Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge
  39. § 39 Inhalt und Form der Landeslisten
  40. § 40 Vorprüfung der Landeslisten durch den Landeswahlleiter
  41. § 41 Zulassung der Landeslisten
  42. § 42 Beschwerde gegen Entscheidungen des Landeswahlausschusses
  43. § 43 Bekanntmachung der Landeslisten
  44. § 45 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
  45. § 46 Wahlräume
  46. § 47 Wahlzeit
  47. § 48 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde
  48. § 49 Ausstattung des Wahlvorstandes
  49. § 50 Wahlkabinen
  50. § 51 Wahlurnen
  51. § 52 Wahltisch
  52. § 53 Eröffnung der Wahlhandlung
  53. § 54 Öffentlichkeit
  54. § 55 Ordnung im Wahlraum
  55. § 56 Stimmabgabe
  56. § 57 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen
  57. § 58 (weggefallen)
  58. § 59 Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines
  59. § 60 Schluss der Wahlhandlung
  60. § 61 Wahl in Sonderwahlbezirken
  61. § 62 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen
  62. § 63 Stimmabgabe in Klöstern
  63. § 64 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
  64. § 65
  65. § 66 Briefwahl
  66. § 67 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
  67. § 68 Zählung der Wähler
  68. § 69 Zählung der Stimmen
  69. § 70 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  70. § 71 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
  71. § 72 Wahlniederschrift
  72. § 73 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
  73. § 74 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  74. § 75 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
  75. § 76 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
  76. § 77 Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land
  77. § 78 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses
  78. § 79 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
  79. § 80 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
  80. § 81 Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter
  81. § 82 Nachwahl
  82. § 83 Wiederholungswahl
  83. § 84 Berufung von Nachfolgern
  84. § 85 Datenschutzrechtliche Spezialregelungen
  85. § 86 Öffentliche Bekanntmachungen
  86. § 87 Zustellungen, Versicherungen an Eides statt
  87. § 88 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
  88. § 89 Sicherung der Wahlunterlagen
  89. § 90 Vernichtung von Wahlunterlagen
  90. § 91 Stadtstaatklausel
  91. § 92
  92. § 93
  93. Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6)
  94. Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4)
  95. Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5)
  96. Anlage 3 (zu § 19 Absatz 1)
  97. Anlage 4 (zu § 19 Absatz 2)
  98. Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1)
  99. Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2)
  100. Anlage 7
  101. Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1)
  102. Anlage 9 (zu § 26)
  103. Anlage 10 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3)
  104. Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)
  105. Anlage 12 (zu § 28 Absatz 3)
  106. Anlage 13 (zu § 34 Abs. 1)
  107. Anlage 14 (zu § 34 Absatz 4)
  108. Anlage 15 (zu § 34 Absatz 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b)
  109. Anlage 16 (zu § 34 Absatz 5 Nummer 2 und § 39 Absatz 4 Nummer 2)
  110. Anlage 17 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)
  111. Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)
  112. Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6)
  113. Anlage 19a zu § 38 Satz 1)
  114. Anlage 20 (zu § 39 Abs. 1)
  115. Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3)
  116. Anlage 22 (zu § 39 Absatz 4 Nummer 1)
  117. Anlage 23 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)
  118. Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)
  119. Anlage 26 (zu § 28 Absatz 3 und § 45 Absatz 1)
  120. Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1)
  121. Anlage 28 (zu § 71 Abs. 7 und § 75 Abs. 4)
  122. Anlage 29 (zu § 72 Absatz 1)
  123. Anlage 30 (zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4)
  124. Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5)
  125. Anlage 32 (zu § 76 Absatz 6)
  126. Anlage 33 (zu § 77 Abs. 4)

Proposed changes to this act

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126 provisions

§ 82 Nachwahl

(1) Sobald feststeht, dass die Wahl wegen Todes eines Wahlkreisbewerbers, infolge höherer Gewalt oder aus sonstigem Grunde nicht durchgeführt werden kann, sagt der Kreiswahlleiter die Wahl ab und macht öffentlich bekannt, dass eine Nachwahl stattfinden wird. Er unterrichtet unverzüglich den Landeswahlleiter und dieser den Bundeswahlleiter. (2) Stirbt der Bewerber eines zugelassenen Kreiswahlvorschlags vor der Wahl, so fordert der Kreiswahlleiter die Vertrauensperson auf, binnen einer zu bestimmenden Frist schriftlich einen anderen Bewerber zu benennen. Der Ersatzvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Das Verfahren nach § 21 des Bundeswahlgesetzes braucht nicht eingehalten zu werden; der Unterschriften nach § 20 Abs. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes bedarf es nicht. (3) Bei der Nachwahl wird mit den für die Hauptwahl aufgestellten Wählerverzeichnissen, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 2 nach den für die Hauptwahl zugelassenen Wahlvorschlägen, in den für die Hauptwahl bestimmten Wahlbezirken und Wahlräumen und vor den für die Hauptwahl gebildeten Wahlvorständen gewählt. (4) Findet die Nachwahl wegen Todes eines Wahlkreisbewerbers statt, so haben die für die Hauptwahl erteilten Wahlscheine für die Nachwahl keine Gültigkeit. Sie werden von Amts wegen ersetzt. § 28 Abs. 3 ist anzuwenden. Neue Wahlscheine werden nach den allgemeinen Vorschriften erteilt. Wahlbriefe mit alten Wahlscheinen, die bei den nach § 66 Abs. 2 zuständigen Stellen eingegangen sind, werden von diesen gesammelt und unter Beachtung des Wahlgeheimnisses vernichtet. (5) Findet die Nachwahl statt, weil die Wahl infolge höherer Gewalt oder aus sonstigem Grund nicht durchgeführt werden konnte, so behalten die für die Hauptwahl erteilten Wahlscheine für die Nachwahl Gültigkeit. Neue Wahlscheine dürfen nur von Gemeinden des Gebietes, in dem die Nachwahl stattfindet, erteilt werden. (6) Der Landeswahlleiter kann im Einzelfall Regelungen zur Anpassung an besondere Verhältnisse treffen. (7) Der Landeswahlleiter macht den Tag der Nachwahl öffentlich bekannt.

Propose a change

§ 83 Wiederholungswahl

(1) Das Wahlverfahren ist nur insoweit zu erneuern, als das nach der Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren erforderlich ist. (2) Wird die Wahl nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt, so darf die Abgrenzung dieser Wahlbezirke nicht geändert werden. Auch sonst soll die Wahl möglichst in denselben Wahlbezirken wie bei der Hauptwahl wiederholt werden. Wahlvorstände können neu gebildet und Wahlräume neu bestimmt werden. (3) Findet die Wiederholungswahl infolge von Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung und Behandlung von Wählerverzeichnissen statt, so ist in den betroffenen Wahlbezirken das Verfahren der Aufstellung, Einsichtnahme, Berichtigung und des Abschlusses des Wählerverzeichnisses neu durchzuführen, sofern sich aus der Wahlprüfungsentscheidung keine Einschränkungen ergeben. (4) Wähler, die seit der Hauptwahl ihr Wahlrecht verloren haben, sind im Wählerverzeichnis zu streichen. Wird die Wahl vor Ablauf von sechs Monaten nach der Hauptwahl nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt, so können Wahlberechtigte, denen für die Hauptwahl ein Wahlschein erteilt wurde, nur dann an der Wahl teilnehmen, wenn sie ihren Wahlschein in den Wahlbezirken abgegeben haben, für die die Wahl wiederholt wird. (5) Wahlscheine dürfen nur von Gemeinden in dem Gebiet, in dem die Wiederholungswahl stattfindet, erteilt werden. Wird die Wahl vor Ablauf von sechs Monaten nach der Hauptwahl nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt, so erhalten Personen, die bei der Hauptwahl in diesen Wahlbezirken mit Wahlschein gewählt haben, auf Antrag ihren Wahlschein mit Gültigkeitsvermerk für die Wiederholungswahl zurück, wenn sie inzwischen aus dem Gebiet der Wiederholungswahl verzogen sind. (6) Wahlvorschläge können geändert werden, wenn sich dies aus der Wahlprüfungsentscheidung ergibt oder wenn ein Bewerber gestorben oder nicht mehr wählbar ist. Eine Änderung der Wahlvorschläge ist außerdem möglich bei: 1. Änderungen des Namens einer Partei, 2. Änderungen der Kurzbezeichnung einer Partei, wenn eine Partei eine solche verwendet, 3. Änderungen des Namens eines Bewerbers, 4. Zusatzbezeichnungen, sofern sie im Wahlverfahren verwendet werden sollen, 5. einem zwischenzeitlich eingetragenen Doktorgrad (§ 5 Absatz 2 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes, § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Passgesetzes) und 6. einem zwischenzeitlich eingetragenen Ordens- oder Künstlernamen (§ 5 Absatz 2 Nummer 12 des Personalausweisgesetzes, § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Passgesetzes). Über die Zulässigkeit von Änderungen nach den Sätzen 1 und 2 beschließen die jeweils zuständigen Wahlausschüsse. (7) Der Landeswahlleiter kann im Rahmen der Wahlprüfungsentscheidung Regelungen zur Anpassung des Wiederholungswahlverfahrens an besondere Verhältnisse treffen.

Propose a change

§ 84 Berufung von Nachfolgern

(1) Liegen die Voraussetzungen für eine Nachfolge vor, so benachrichtigt der Landeswahlleiter den gemäß § 48 Absatz 1 Sätze 1 bis 4 des Bundeswahlgesetzes nachfolgenden Bewerber der Partei mittels Zustellung (§ 87 Abs. 1) und weist ihn auf die Vorschrift des § 45 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes hin. Er fordert ihn auf, ihm innerhalb einer Woche schriftlich zu erklären, ob er die Nachfolge annimmt, und an Eides statt zu versichern, dass er nicht aus der Partei ausgeschieden oder Mitglied einer anderen Partei geworden ist. Für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt § 21 Abs. 6 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes entsprechend. (2) Der Landeswahlleiter teilt dem Bundeswahlleiter und dem Präsidenten des Deutschen Bundestages Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift (Hauptwohnung) des Nachfolgers sowie den Tag, an dem seine Annahmeerklärung eingegangen ist, sofort mit. Der Landeswahlleiter verfährt entsprechend, wenn ein Abgeordneter ausscheidet und kein Bewerber nachfolgt. Im Falle des § 45 Absatz 2 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes teilt er mit, an welchem Tag die Benachrichtigung zugestellt worden ist. (3) Der Bundeswahlleiter macht entsprechend § 79 Absatz 1 öffentlich bekannt, welcher Bewerber in den Deutschen Bundestag eingetreten ist, und übersendet eine Abschrift der Bekanntmachung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Der Bundeswahlleiter verfährt entsprechend, wenn ein Abgeordneter ausscheidet und kein Bewerber nachfolgt. (4) Ein nicht gewählter Bewerber verliert seine Anwartschaft als Nachfolger, wenn er dem Landeswahlleiter schriftlich seine Ablehnung erklärt. Die Ablehnung kann nicht widerrufen werden.

Propose a change

§ 85 Datenschutzrechtliche Spezialregelungen

(1) Hinsichtlich der im Wählerverzeichnis enthaltenen personenbezogenen Daten besteht abweichend von Artikel 15 Absatz 1 und Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) das Recht auf Auskunft und das Recht auf Erhalt einer Kopie abschließend durch das unter den Voraussetzungen des § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 21 gewährleistete Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und das Recht auf Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis. (2) Hinsichtlich der im Wählerverzeichnis enthaltenen personenbezogenen Daten besteht abweichend von Artikel 16 und Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679 das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung abschließend durch die unter den Voraussetzungen des § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 16 Absatz 8 und des § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 22 gewährleisteten Einspruchsrechte. (3) Hinsichtlich der in Wahlvorschlägen enthaltenen personenbezogenen Daten besteht im Zeitraum vom Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages abweichend von Artikel 16 und Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679 das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung abschließend durch die unter den Voraussetzungen des § 25 des Bundeswahlgesetzes und des § 27 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 25 des Bundeswahlgesetzes gewährleisteten Mängelbeseitigungsverfahren. (4) Hinsichtlich der für die Führung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheines verarbeiteten personenbezogenen Daten erfolgt die Information der betroffenen Person abweichend von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 abschließend durch die Bekanntmachung nach §§ 14, 17, 36 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 20. (5) Hinsichtlich der Ansprüche nach Artikel 15 Absatz 1 und Absatz 3, Artikel 16 und Artikel 18 sowie Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 gegenüber den Wahlorganen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.

Propose a change

§ 86 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Die nach dem Bundeswahlgesetz und dieser Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Bundesanzeiger, den Bundeswahlleiter im Bundesanzeiger, die Landeswahlleiter im Staatsanzeiger oder Ministerial- oder Amtsblatt der Landesregierung oder des Innenministeriums, die Kreiswahlleiter und Verwaltungsbehörden des Kreises in der Art und Weise, die allgemein für Bekanntmachungen der Kreise und kreisfreien Städte des Wahlkreises bestimmt sind, die Gemeindebehörden in ortsüblicher Weise. (2) Für die öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 3 genügt Aushang am oder im Eingang des Sitzungsgebäudes mit dem Hinweis, dass jedermann Zutritt zu der Sitzung hat. (3) Der Inhalt der nach dem Bundeswahlgesetz und dieser Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen kann zusätzlich im Internet veröffentlicht werden. Dabei sind die Unversehrtheit, Vollständigkeit und Ursprungszuordnung der Veröffentlichung nach aktuellem Stand der Technik zu gewährleisten. Personenbezogene Daten in Internetveröffentlichungen von öffentlichen Bekanntmachungen nach § 38 und § 43 Absatz 1 sind spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses, von öffentlichen Bekanntmachungen nach § 79 Absatz 1 und § 84 Absatz 3 spätestens sechs Monate nach dem Ende der Wahlperiode zu löschen. (4) Der Bundeswahlleiter übermittelt dem Deutschen Bundestag die Anschriften oder Erreichbarkeitsanschriften sowie Geburtsdaten der zugelassenen Bewerber, der vorläufig Gewählten sowie der Gewählten.

Propose a change

§ 87 Zustellungen, Versicherungen an Eides statt

(1) Für Zustellungen gilt das Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes in der jeweils geltenden Fassung. (2) Für die nach §§ 16 Absatz 7 Satz 2, 18 Absatz 5 Satz 1, 18 Absatz 6 Satz 1 und § 34 Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 abzugebende Versicherung an Eides statt ist die jeweilige Gemeindebehörde zur Abnahme zuständig.

Propose a change

§ 88 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken

(1) Der Kreiswahlleiter beschafft 1. die Wahlscheinvordrucke (Anlage 9), soweit nicht die Gemeindebehörde diese im Benehmen mit dem Kreiswahlleiter beschafft, 2. die Stimmzettelumschläge für die Briefwahl (Anlage 10), 3. die Wahlbriefumschläge (Anlage 11), wenn nur an seinem Sitz das Briefwahlergebnis festzustellen ist, 4. die Merkblätter für die Briefwahl (Anlage 12), 5. die Vordrucke für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge (Anlage 13), 6. die Formblätter für Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge (Anlage 14), 7. die Vordrucke für Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen Wahlkreisbewerber (Anlage 15), 8. die Stimmzettel (Anlage 26), 9. die Vordrucke für Schnellmeldungen (Anlage 28), 10. die Vordrucke für die Zusammenstellung der endgültigen Wahlergebnisse (Anlage 30), 11. die Vordrucke für die Wahlniederschriften zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (Anlage 31) für seinen Wahlkreis, soweit nicht der Landeswahlleiter die Beschaffung übernimmt. (2) Der Landeswahlleiter beschafft 1. (weggefallen) 2. die Vordrucke für die Einreichung der Landeswahlvorschläge (Anlage 20), 3. die Formblätter für Unterstützungsunterschriften für Landeswahlvorschläge (Anlage 21), 4. die Vordrucke für Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen Landeslistenbewerber (Anlage 22), 5. die Vordrucke für die Bescheinigung der Wählbarkeit der vorgeschlagenen Bewerber (Anlage 16), 6. die Vordrucke für die Niederschriften über die Aufstellung der Bewerber (Anlagen 17 und 23), 7. die Vordrucke für die Versicherung an Eides statt zur Bewerberaufstellung (Anlagen 18 und 24). (2a) Der Landeswahlleiter kann zur Kosteneinsparung den Druck oder den Versand der Wahlbenachrichtigung oder beides nach § 19 Abs. 1 Satz 1 ganz oder teilweise übernehmen. Die Gemeindebehörden übermitteln dem Landeswahlleiter oder der von ihm benannten Stelle rechtzeitig die hierfür benötigten Daten und Unterlagen. (3) Der Bundeswahlleiter stellt elektronisch ausfüllbare Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, noch Anlage 2, 2a, noch Anlage 2a, 29, 31, 32 und 33 zur Verfügung. (4) Die Gemeindebehörde beschafft die für die Wahlbezirke und Gemeinden erforderlichen Vordrucke, soweit nicht Bundes-, Landes- oder Kreiswahlleiter die Lieferung übernehmen. (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen.

Propose a change

§ 89 Sicherung der Wahlunterlagen

(1) Die Wählerverzeichnisse, die Wahlscheinverzeichnisse, die Verzeichnisse nach § 28 Abs. 8 Satz 2 und § 29 Abs. 1, die Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sowie eingenommene Wahlbenachrichtigungen sind so zu verwahren, dass sie gegen Einsichtnahme durch Unbefugte geschützt sind. (2) Auskünfte aus Wählerverzeichnissen, Wahlscheinverzeichnissen und Verzeichnissen nach § 28 Abs. 8 Satz 2 und § 29 Abs. 1 dürfen nur Behörden, Gerichten und sonstigen amtlichen Stellen des Wahlgebiets und nur dann erteilt werden, wenn sie für den Empfänger im Zusammenhang mit der Wahl erforderlich sind. Ein solcher Anlass liegt insbesondere bei Verdacht von Wahlstraftaten, bei Wahlprüfungsangelegenheiten und bei wahlstatistischen Arbeiten vor. (3) Mitglieder von Wahlorganen, Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete dürfen Auskünfte über Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nur Behörden, Gerichten und sonstigen amtlichen Stellen des Wahlgebiets und nur dann erteilen, wenn die Auskunft zur Durchführung der Wahl oder eines Wahlprüfungsverfahrens oder zur Aufklärung des Verdachts einer Wahlstraftat erforderlich ist.

Propose a change

§ 90 Vernichtung von Wahlunterlagen

(1) Die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen sind unverzüglich zu vernichten. (2) Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse nach § 28 Abs. 8 Satz 2 und § 29 Abs. 1 sowie Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. (3) Die übrigen Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann zulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.

Propose a change

§ 91 Stadtstaatklausel

In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind.

Propose a change

Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 588 — 592); bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ① Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland ② | An die Gemeindebehörde | Bitte – füllen Sie den Antrag in Druck- oder Maschinenschrift aus, – beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern, – bei Versand des Antrages diesen ausschließlich per Post versenden, – das Zutreffende ankreuzen ⌧ .......... .......... Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland bei der Meldebehörde gemeldet war, ⃞ ist unverändert ⃞ lautete damals: Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) ③ | Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) besteht seit (Meldedatum): Tag | Monat | Jahr .......... .......... ④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland*) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: vom bis zum (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) vom bis zum (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) ⑤ | Ich bin im Besitz eines ⃞ Personalausweises ⃞ Reisepasses | Ausweis-Nummer: ausgestellt am: von (ausstellende Behörde) ⑥ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: ⑦ | ⃞ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. ⃞ Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet. | oder | ⃞ Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. ⑧ | ⃞ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. ⑨ | ⃞ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | ⃞ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen. In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. ⑩ | ⃞ Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bundestag gestellt. Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. ⑪ .......... Datum, Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin (Vor- und Familienname) ⑫ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antrag als Hilfsperson nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname) Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt. Rückseite Muster für amtliche Vermerke 1 | Zuständigkeit der Gemeindebehörde | ⃞ ja ⃞ Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde (Gemeindebehörde) Begründung (Ort, Datum) Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde) 2 | Antragseingang am (Datum) 21. Tag vor der Wahl | Antragseingang = | ⃞ verspätet | ⃞ rechtzeitig 3 | Status als Deutscher nachgewiesen | ⃞ nein | ⃞ ja 4 | 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet | ⃞ nein | ⃞ ja 5 | Wahlausschluss nach § 13 BWG | ⃞ vorhanden | ⃞ nicht vorhanden 6 | Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen 6.1 | Mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland | ⃞ nein | ⃞ ja innerhalb der letzten 25 Jahre | ⃞ nein | ⃞ ja nach Vollendung des 14. Lebensjahres | ⃞ nein | ⃞ ja 6.2 | Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen | ⃞ nein | ⃞ ja 7 | Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt nach | § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG | ⃞ nein | ⃞ ja § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG | ⃞ nein | ⃞ ja 8 | Erledigung des Antrages ⃞ Eintragung in das Wählerverzeichnis Bezeichnung des Wahlbezirks ⃞ Unterrichtung des Bundeswahlleiters durch elektronische Übermittlung am (Datum) ⃞ Zurückweisung (s. Anlage) Merkblatt zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland ① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer Wahlberechtigte können an der Wahl zum Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, sind wahlberechtigt sofern sie – entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, – oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter ⑩. Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes: – Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl für eine Wohnung anmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland gemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis eingetragen wird. – Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung) für Rückkehrer eingetragen. Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4 Bundeswahlordnung) oder Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. – Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4 Bundeswahlordnung) oder Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird. Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. ② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland nach Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung) zu richten ist, ist die Gemeindebehörde in der Bundesrepublik Deutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Rückkehr seinen Wohnsitz anmeldet. ③ | Aktuelle Wohnanschrift im Inland (Zuzugsort). ④ | Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland*) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben. Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der “ (Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war). ⑤ | Angaben nur für ein Dokument erforderlich. ⑥ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Deutschen Bundestag nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden. ⑦ | Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die 1. die deutsche Staatsangehörigkeit oder 2. als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömmlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-) Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. ⑧ | Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. ⑨ | Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben, nach dem 42. Tag vor der Wahl in das Inland zurück und melden sich hier für eine Wohnung an, so sind sie nicht in die am 42. Tag vor der Wahl erstellten Wählerverzeichnisse eingetragen und müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach den Voraussetzungen für im Ausland lebende Deutsche beantragen. Das linke Kästchen ist anzukreuzen, wenn alle dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter ④ Absatz 2. Das rechte Kästchen ist anzukreuzen, wenn nicht alle der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland inne hatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber statt dessen aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden. Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen): – Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen, der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher Medien; – Sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen; – Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen. ⑩ | Niemand darf an der Wahl zum Deutschen Bundestag mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Bundestagswahl mehrfach beteiligen würde. ⑪ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vgl. im Übrigen die Erläuterungen unter ⑬. ⑫ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter ⑫ genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben.Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.

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Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 13 – 16; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

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Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 17 – 20)

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Anlage 3 (zu § 19 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 595); bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Wahlbenachrichtigung Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Deutschen Bundestag | Freimachungs- vermerk Wahltag: Sonntag, der …………………………, Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Wahlraum Schulgebäude Agnesstraße 1 53225 Bonn barrierefrei/nicht barrierefrei | Wahlkreis/Wahlbezirk/ Nummer im Wählerverzeichnis 316 / 00345 | ggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei Unzustellbarkeit und Umzug Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… / …………………, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… / ………………… Informationen in Leichter Sprache unter www.bundeswahlleiter.de/info/leichte-sprache.html Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. | Herrn/Frau .......... .......... .......... Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Ihrem Wahlkreis wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die oben mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ……… 15.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens …, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt. Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen. Mit freundlichen Grüßen Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin

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Anlage 4 (zu § 19 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 596; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Rückseite der Wahlbenachrichtigung Wahlscheinantrag (Wahlscheinantrag bitte bei der Gemeindebehörde abgeben oder bei Postversand im frankierten Umschlag absenden) Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises wählen wollen. Bei Wahl in einem Wahlraum muss dann der Wahlschein vorgelegt werden. | Für amtliche Vermerke An die Gemeindebehörde.......... .......... .......... .......... Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die umseitig angegebene Wahl.......... (Nachstehende Angaben bitte in Druckschrift) Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheins ⃞ für mich ⃞ als Vertreter für nebenstehend genannte Person. Eine schriftliche Vollmacht oder beglaubigte Abschrift zum Nachweis meiner Berechtigung zur Antragstellung füge ich diesem Antrag bei. Die Vollmacht kann mit diesem Formular erteilt werden (siehe 1. Kästchen unten). Familienname: .......... Vornamen: .......... Geburtsdatum: .......... Anschrift: .......... .......... (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ⃞ soll an meine obige Anschrift geschickt werden. ⃞ soll an mich an folgende Anschrift geschickt werden: .......... (Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Staat) ⃞ wird abgeholt. .......... (Datum) (Unterschrift des Wahlberechtigten oder – bei Vertretung – des Bevollmächtigten) Vollmacht des Wahlberechtigten Ich bevollmächtige3) ⃞ zur Stellung des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins ⃞ zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen .......... (Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Mir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden darf, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesen Antrag genügt) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. .......... (Datum) (Unterschrift des Wahlberechtigten) Erklärung des Bevollmächtigten (nicht vom Wahlberechtigten auszufüllen) Hiermit versichere ich , (Name, Vorname) dass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertrete und bestätige den Erhalt der Unterlagen. (Datum) (Unterschrift des Bevollmächtigten)

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Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 12 - 13; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am ................................. 1. | Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde - die Wahlbezirke der Gemeinde .................................................................................................................................................. wird in der Zeit vom ..............................................bis ................................................................................................................. (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten ................................................................................................................................................................................................................................................................ (Ort der Einsichtnahme) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. | Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am ........................................................................ bis ................................................... Uhr, bei der Gemeindebehörde (16. Tag vor der Wahl) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. | Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum ......................................................................... ....................................................................... eine Wahlbenachrichtigung. (21. Tag vor der Wahl) Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. | Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis .............................................................................................................................................. (Nummer und Name) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. | Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 | ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 | ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) | wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum .............................) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum .............................) versäumt hat, b) | wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) | wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum ..................................................................................., ........................................................................ 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. (2. Tag vor der Wahl) Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. | Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - | einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - | einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - | einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - | ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von .......... unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. ................................, den .......................... Die Gemeindebehörde ................................................................... _______________

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Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 14; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag Am .................... findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie 1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind; sowie 2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am .................... oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung). Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei - den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, - dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 BONN, GERMANY, - den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland. ........................................................... , den ............................................... ............................................................................... ..................................... (Bezeichnung der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Anschrift und Dienststunden)

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Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 16) Gemeinde .................................................... | Wahlbezirk .............................................. Kreis ........................................................... Wahlkreis .................................................... Land ........................................................... Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses für die Wahl zum Deutschen Bundestag am ............................ Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Deutschen Bundestag nach den Vorschriften der Bundeswahlordnung (§§ 16 bis 18) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 12 des Bundeswahlgesetzes und sind nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom .............................. in der Zeit vom .............................. bis .............................. für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen. Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am ...................... ortsüblich bekannt gemacht worden. Das Wählerverzeichnis umfasst ................. Blätter. Berichtigt gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 der Bundes- wahlordnung | Berichtigt gemäß § 53 Abs. 2 Satz 3 der Bundes- wahlordnung Kennbuchstabe A 1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | ............... Personen | ............... Personen | ............... Personen A 2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | ............... Personen | ............... Personen | ............... Personen A 1 + A 2 Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen | ............... Personen | ............... Personen | ............... Personen ____ ____ ..................................., (Ort) | ..................................., (Ort) den .......................... | den .......................... Der Wahlvorsteher Der Wahlvorsteher ................................... | ................................... (Dienstsiegel) | ......................................................., den ..................................... Die Gemeindebehörde ...................................................................................................... _________________

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Anlage 9 (zu § 26)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 17; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Wahlschein Wahlschein für die Wahl zum Deutschen Bundestag am ..................................................................................................................................................................... (Zu den Ziffern bis finden Sie Hinweise in den Erläuterungen) Nur gültig für den Wahlkreis ...................................................... Herr/Frau Wahlschein-Nr. ............................................................................................. .............................................................................. | Wählerverzeichnis-Nr. ................................................................................. .............................................................................. | oder vorgesehener Wahlbezirk .............................................................................. | ...................................................................................................... .............................................................................. | ⃞ Wahlschein gem. § 25 Abs. 2 BWO. geboren am ................................................................................................... wohnhaft in (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) ...................................................................................................................................................................................................... kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem oben genannten Wahlkreis teilnehmen 1. gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des obengenannten Wahlkreises oder 2. durch Briefwahl. ..................................................., den ................................................ Die Gemeindebehörde (Dienstsiegel) ............................................................................................................ (Unterschrift des mit der Erteilung des Wahlscheines beauftragten Bediensteten der Gemeinde/kann bei automatischer Erstellung des Wahlscheines entfallen) ▬► Achtung ! Bitte nachfolgende Erklärung vollständig ausfüllen und unterschreiben. Dann den Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag stecken. ◄▬ Versicherung an Eides statt zur Briefwahl Ich versichere gegenüber dem Kreiswahlleiter/der Verwaltungsbehörde des Kreises/der mit der Durchführung der Briefwahl betrauten Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den beigefügten Stimmzettel persönlich - als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des Wählers - gekennzeichnet habe. Unterschrift des Wählers/der Wählerin | - oder - | Unterschrift der Hilfsperson ................................................................................................................................................... (Datum, Vor- und Familienname) | ............................................................................................................................... (Datum, Vor- und Familienname) Weitere Angaben in Blockschrift! ...................................................................................................................................... (Vor- und Familienname) ...................................................................................................................................... (Straße, Hausnummer) ...................................................................................................................................... (Postleitzahl) (Wohnort) Erläuterungen

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Anlage 10 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 18; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl Stimmzettelumschlag für die Briefwahl In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben. Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben. Sodann - den verschlossenen Stimmzettelumschlag und - den Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen

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Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Vorderseite des Wahlbriefumschlags hellrot (maschinenlesbar) Ausgabestelle: ............................................................................................ (Gemeindebehörde, Ort) Wahlschein-Nr.: Unentgeltliche Beförderung in Deutschland durch ______________________________________________________ Wahlbezirk: .................................................................................................. Wahlbrief An ............................................................................... ............................................................................... ............................................................................... Rückseite des Wahlbriefumschlags In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen 1. | den Wahlschein und 2. | den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag mit dem darin befindlichen Stimmzettel. Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben. Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dortabgegeben werden. Die Versendung durch ………………… innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. ____________________

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Anlage 12 (zu § 28 Absatz 3)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 21 – 22) Vorderseite des Merkblatts zur Briefwahl Sehr geehrte Wählerin! Sehr geehrter Wähler! Anbei erhalten Sie die Unterlagen für die Wahl zum ……………………………… Deutschen Bundestag in dem auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreis: 1. | den Wahlschein, | 3. | den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag, 2. | den amtlichen weißen Stimmzettel, | 4. | den amtlichen roten Wahlbriefumschlag. Sie können an der Wahl teilnehmen 1. gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises oder 2. gegen Einsendung des Wahlscheines an die für Sie zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle des auf dem Wahlschein bezeichneten Wahlkreises durch Briefwahl. Nach § 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht, wird nach § 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bitte nachstehende „Wichtige Hinweise für Briefwähler“ und umseitigen „Wegweiser für die Briefwahl“ genau beachten. Wichtige Hinweise für Briefwähler: 1. Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheines die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift versehen ist. 2. Den Wahlschein nicht in den weißen Stimmzettelumschlag legen, sondern mit diesem in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig. 3. Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Auf die Strafbarkeit einer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten erfolgten Stimmabgabe wird hingewiesen. Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen, die von den Blindenverbänden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen ist die rechte obere Ecke aller Stimmzettel gelocht oder abgeschnitten. Dies dient dem richtigen Anlegen der Stimmzettelschablonen. Auskünfte zu Stimmzettelschablonen erhalten Sie unter der Telefonnummer ……………………………… . 4. Wahlbrief unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Die Versendung durch ……………………………… innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wird eine besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige – zusätzliche – Leistungsentgelt entrichtet werden. Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt gezahlt werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland „ALLEMAGNE“ oder „GERMANY“ angeben. Falls ein Wahlberechtigter Bedenken hat, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der roten Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, ist es ihm überlassen, den Wahlbrief in einen neutralen Briefumschlag zu stecken und diesen bei der Post abzugeben. 5. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. __________ noch Anlage 12 (zu § 28 Absatz 3) Rückseite des Merkblatts zur Briefwahl Wegweiser für die Briefwahl

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Anlage 13 (zu § 34 Abs. 1)

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 22 - 23; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) An den Kreiswahlleiter ........................................................................................................................................... Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift ........................................................................................................................................... Kreiswahlvorschlag A. … (Name der Partei und Anschrift – in der Regel des Landesverbandes – sowie ihre Kurzbezeichnung) oder B. … (Kennwort des anderen Kreiswahlvorschlags (§ 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes)) ............................................................................................................................................................................................................................................................................................ .................................................................................................................................................................................................................................................................................................... für die Wahl zum Deutschen Bundestag am ......................................................................................................................................................................................................................... im Wahlkreis ........................................................................................................................................................................................................................................................................... (Nummer und Name) 1. | Auf Grund der §§ 18ff. des Bundeswahlgesetzes und des § 34 der Bundeswahlordnung wird als Bewerber vorgeschlagen: Familienname: | .............................................................................................................................................................................................................. Vornamen: | .............................................................................................................................................................................................................. Geburtsdatum: | .............................................................................................................................................................................................................. Geburtsort: | .............................................................................................................................................................................................................. Beruf oder Stand: | .............................................................................................................................................................................................................. Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer: | .............................................................................................................................................................................................................. Postleitzahl, Wohnort: | .............................................................................................................................................................................................................. 2. | Vertrauensperson für den Kreiswahlvorschlag ist: ......................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Familienname, Vornamen) ......................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Stellvertretende Vertrauensperson ist: ......................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Familienname, Vornamen) ......................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 3. | Dem Kreiswahlvorschlag sind .......................... Anlagen beigefügt, und zwar a) | Zustimmungserklärung des Bewerbers mit der Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft des Bewerbers einer Partei, b) | Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers, c) | .................... Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner des Kreiswahlvorschlages, soweit diese nicht als Mitglied des Vorstandes des Landesverbandes einer Partei oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, als Mitglieder von Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, unterzeichnen, d) | eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nebst Versicherung an Eides statt (§ 21 Abs. 6 des Bundeswahlgesetzes), e) | der Nachweis, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. ....................................................., den ............................................... (Unterschriften von drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei oder von drei Wahlberechtigten) .......................................................................................... | .......................................................................................... | .......................................................................................... .......................................................................................... | .......................................................................................... | .......................................................................................... (Vor- und Familienname in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift | (Vor- und Familienname in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift) | (Vor- und Familienname in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift) .......................................................................................... | .......................................................................................... | .......................................................................................... (Funktion) | (Funktion) | (Funktion) _________________

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Anlage 14 (zu § 34 Absatz 4)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 23 – 25) Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag) Eine Unterschrift ist nur gültig, wenn sie der Unterzeichner persönlich und handschriftlich geleistet hat. Zu Kreiswahlvorschlägen von Parteien dürfen Unterschriften erst gesammelt werden, wenn der Wahlvorschlag aufgestellt ist; vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur einen Kreiswahlvorschlag unterstützen. Wer mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, macht sich nach § 108d in Verbindung mit § 107a des Strafgesetzbuches strafbar. (Dienstsiegel der Dienststelle des Kreiswahlleiters) | Ausgegeben .......... , den .......... Der Kreiswahlleiter Unterstützungsunterschrift (vollständig in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen) Ich unterstütze hiermit durch meine Unterschrift A oder B | den Kreiswahlvorschlag der .......... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung) den Kreiswahlvorschlag der .......... (Kennwort des anderen Kreiswahlvorschlages) bei der Wahl zum .......... | Deutschen Bundestag, in dem .......... | (Familienname, Vornamen, Wohnort – Hauptwohnung –) als Bewerber im Wahlkreis .......... | (Nummer und Name) benannt ist. .......... (Familienname) .......... (Vornamen) | .......... (Geburtsdatum) .......... (Straße und Hausnummer – Hauptwohnung –) .......... (Postleitzahl, Wohnort – Hauptwohnung –) Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung des Wahlrechts eingeholt wird. .......... (Datum) | .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) Zusatz für A Ich unterstütze hiermit durch meine Unterschrift für den Fall der Nichtanerkennung der oben unter A genannten Vereinigung als Partei den obigen Kreiswahlvorschlag als anderen Kreiswahlvorschlag unter dem Kennwort .......... (Kennwort des Kreiswahlvorschlages) .......... (Datum) | .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) (Nicht vom Unterzeichner auszufüllen) Bescheinigung des WahlrechtsDer/Die vorstehende Unterzeichner(in) ist Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. Er/Sie erfüllt die sonstigen Voraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes, ist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und im oben bezeichneten Wahlkreis wahlberechtigt. (Dienstsiegel) | .........., den .......... Die Gemeindebehörde .......... Datenschutzhinweise auf der Rückseite Rückseite des Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag) Informationen zum DatenschutzDie mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten sind notwendig, um die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach § 20 Absatz 2 Bundeswahlgesetz und § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den §§ 19, 20, 25 und 26 Bundeswahlgesetz und den §§ 34, 35, 36 Bundeswahlordnung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre Unterstützungsunterschrift für den Wahlvorschlag ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Unterstützungsunterschriften sammelnde Partei oder der Unterstützungsunterschriften sammelnde Einzelbewerber (§ 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz) ( .......... ). Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten: .......... Sofern Sie keine Bescheinigung Ihres Wahlrechts beigefügt und Ihr Einverständnis in die Einholung der Bescheinigung des Wahlrechts gegeben haben, lässt die Partei oder der Einzelbewerber Ihre Wahlberechtigung durch die Gemeindebehörden prüfen, bei der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Anschließend reicht die Partei oder der Einzelbewerber die Unterstützungsunterschriften beim Kreiswahlleiter ein. Dieser übergibt sie dem Kreiswahlausschuss, der über die Zulassung des Kreisvorschlages entscheidet. Im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages nach § 26 Absatz 2 Bundeswahlgesetz können Ihre Daten auch dem Landeswahlausschuss, dem Landeswahlleiter und dem Bundeswahlleiter übermittelt werden. Im Falle von Wahleinsprüchen können Ihre Daten auch dem Deutschen Bundestag, den sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Verfahren Beteiligten sowie dem Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch anderen Gerichten übermittelt werden. Dieses Formblatt wird nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl vernichtet, wenn nicht der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 2 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen. Liegt aus Ihrer Sicht ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, haben Sie zudem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Partei oder den Einzelbewerber zu beschweren. __________ noch Anlage 14 (zu § 34 Absatz 4) Bescheinigung des Wahlrechts für die Wahl zum ………………………… Deutschen Bundestag Herr/Frau Familienname: | .......... Vornamen: | .......... Geburtsdatum: | .......... Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer: | .......... Postleitzahl, Wohnort: | .......... ist Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. Er/Sie erfüllt die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes, ist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und ist im Wahlkreis .......... (Nummer und Name) wahlberechtigt. (Dienstsiegel) | .........., den .......... Die Gemeindebehörde ..........

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Anlage 15 (zu § 34 Absatz 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 26 – 27) Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages (von allen Wahlkreisbewerbern abzugeben) Ich Familienname: | .......... Vornamen: | .......... Geburtsdatum: | .......... Geburtsort: | .......... Beruf oder Stand: | .......... Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer: | .......... Postleitzahl, Wohnort: | .......... stimme meiner Benennung als Bewerber im Kreiswahlvorschlag der .......... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort) im Wahlkreis .......... | .......... (Nummer und Name) für die Wahl zum .......... Deutschen Bundestag zu. Ich versichere, dass ich für keinen anderen Wahlkreis meine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben habe. Ich habe außerdem meiner Benennung als Bewerber auf der Landesliste der .......... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung) im Land .......... | zugestimmt. (Name des Landes) .........., den .......... | .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) Die Zustimmung als Bewerber eines Kreiswahlvorschlages einer Partei gilt im Falle einer Nichtanerkennung der den Wahlvorschlag einreichenden Vereinigung als Partei auch als Zustimmung als Bewerber nach § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz. Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages (nur von Wahlkreisbewerbern einer Partei abzugeben) Ich versichere gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides statt, dass ich nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei bin. .........., den .......... | .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) Datenschutzhinweise auf der Rückseite Rückseite der Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages Informationen zum DatenschutzDie mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten sind notwendig, um Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber eines Kreiswahlvorschlages nach § 20 Absatz 1 Bundeswahlgesetz nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den §§ 19, 20, 25 und 26 Bundeswahlgesetz und den §§ 34, 35, 36 Bundeswahlordnung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Zustimmungserklärung ist aber nur mit diesen Angaben gültig. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten ist, außer bei anderen Kreiswahlvorschlägen im Sinne des § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz, die den Wahlvorschlag einreichende Partei (.......... ). Die Partei reicht Ihre Zustimmungserklärung beim Kreiswahlleiter ein. Dieser übergibt sie dem Kreiswahlausschuss, der über die Zulassung des Kreiswahlvorschlages entscheidet. Soweit Sie Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber eines anderen Kreiswahlvorschlages im Sinne des § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz – also als Einzelbewerber – erteilt haben, ist der Kreiswahlleiter (.......... ) verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten. Dieser übergibt sie dem Kreiswahlausschuss, der über die Zulassung des Kreiswahlvorschlages entscheidet. Im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages nach § 26 Absatz 2 Bundeswahlgesetz können Ihre Daten auch dem Landeswahlausschuss, dem Landeswahlleiter und dem Bundeswahlleiter übermittelt werden. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten: .......... Im Falle von Wahleinsprüchen können Ihre Daten auch dem Deutschen Bundestag, den sonstigen nach Wahlprüfungsgesetz am Verfahren Beteiligten sowie dem Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch anderen Gerichten übermittelt werden. Sofern der Kreiswahlvorschlag vom Kreiswahlausschuss zugelassen wird, werden Ihre Daten nach § 26 Absatz 3 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 36 Bundeswahlordnung und durch die Erstellung der Stimmzettel nach § 30 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 45 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 86 Bundeswahlordnung). Diese Zustimmungserklärung kann 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann zulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie als Einzelbewerber die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 25 Bundeswahlgesetz verlangen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages können Sie als Einzelbewerber die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 25 Bundeswahlgesetz verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen. Liegt aus Ihrer Sicht ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, haben Sie zudem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Partei oder den Kreiswahlleiter zu beschweren.

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Anlage 16 (zu § 34 Absatz 5 Nummer 2 und § 39 Absatz 4 Nummer 2)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 28 – 29) Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag am …………………………………………………… Herr/Frau Familienname: | .......... Vornamen: | .......... Geburtsdatum: | .......... Geburtsort: | .......... Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer: | .......... Postleitzahl, Wohnort: | .......... ist am Wahltag nach den heute vorliegenden Erkenntnissen Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und nicht nach § 15 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen. (Dienstsiegel) | .........., den .......... Die Gemeindebehörde .......... Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung der Wählbarkeit eingeholt wird. .........., den .......... .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift des Bewerbers) –––––––––– Datenschutzhinweise auf der Rückseite Rückseite der Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag Informationen zum Datenschutz Ihre Angaben auf der Vorderseite sind notwendig, um Ihre Wählbarkeit nach § 15 Bundeswahlgesetz nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt bei einem Bewerber eines Kreiswahlvorschlages auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den §§ 15, 19, 20, 25 und 26 Bundeswahlgesetz und den §§ 34, 35, 36 Bundeswahlordnung, bei einem Bewerber einer Landesliste auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO in Verbindung mit den §§ 15, 19, 25, 27 und 28 Bundeswahlgesetz und den §§ 39, 40, 41 Bundeswahlordnung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Wählbarkeitsbescheinigung ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig. Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Vorderseite ist die Gemeindebehörde, bei der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Anschließend übergeben Sie Ihre Daten der Partei, als deren Bewerber Sie benannt werden. Holt eine Partei auf Grundlage Ihres Einverständnisses die Bescheinigung Ihrer Wählbarkeit ein, ist die die Wählbarkeitsbescheinigung einholende Partei (..........) verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten: .......... Bei Kreiswahlvorschlägen übermittelt die Partei Ihre Daten anschließend dem Kreiswahlleiter. Dieser übergibt sie dem Kreiswahlausschuss, der über die Zulassung des Kreiswahlvorschlages entscheidet. Werden Sie als Bewerber einer Landesliste benannt, übermittelt die Partei Ihre Daten anschließend dem Landeswahlleiter. Dieser übergibt sie dem Landeswahlausschuss, der über die Zulassung der Landesliste entscheidet. Im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages nach § 26 Absatz 2 Bundeswahlgesetz können Ihre Daten auch dem Landeswahlausschuss, dem Landeswahlleiter und dem Bundeswahlleiter, im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Landesliste nach § 28 Absatz 2 Bundeswahlgesetz dem Bundeswahlausschuss und dem Bundeswahlleiter übermittelt werden. Im Falle von Wahleinsprüchen können Ihre Daten auch dem Deutschen Bundestag, den sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Verfahren Beteiligten sowie dem Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch anderen Gerichten übermittelt werden. Diese Bescheinigung kann 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet werden. Der Landeswahlleiter kann zulassen, dass die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen. Liegt aus Ihrer Sicht ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, haben Sie zudem das Recht, sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Partei oder die Gemeindebehörde zu beschweren. __________

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Anlage 17 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 28 - 30; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Felder bitte ausfüllen oder ☒ ankreuzen ............................................., den ............................ (Ort) Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlungzur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers der .......................................................................... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung) für den Wahlkreis .................................................................................. (Nummer und Name) zur Wahl zum ..................... Deutschen Bundestag ......................................................................................................................................................................................................................................................................................................... (einberufende Stelle der Partei) hatte am .................................................................................................... durch .......................................................................................................................................................................... (Form der Einladung) □ | eine Mitgliederversammlung der Partei im Wahlkreis (Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder.) □ | die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung (Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach § 21 Abs. 1 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes für die Aufstellung des Wahlkreisbewerbers gewählt worden sind.) □ | die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung (Allgemeine Vertreterversammlung ist eine nach der Satzung der Partei allgemein für bevorstehende Wahlen nach § 21 Abs. 1 Satz 4 des Bundeswahlgesetzes gewählte Versammlung.) auf den ................................................................, ........................................ Uhr, nach ................................................................................................................................................................................................................................................................................................. ......................................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Anschrift des Versammlungsraumes mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) □ | zum Zwecke der Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers □ | zum Zwecke der Wiederholung der Abstimmung über die Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers einberufen. Erschienen waren ............................................... stimmberechtigte Mitglieder/Vertreter. (Zahl) Die Versammlung wurde geleitet von: | .................................................................................... (Vor- und Familienname) Die Versammlung bestellte zum Schriftführer: | .................................................................................... (Vor- und Familienname) Der Versammlungsleiter stellte fest, 1. | dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei im Wahlkreis in der Zeit vom .......................................................... bis .................................................................. □ | für die besondere Vertreterversammlung □ | für die allgemeine Vertreterversammlung gewählt worden sind; 2. | □ | dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist; □ | dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird; 3. | □ | dass nach der Satzung der Partei □ | dass nach den allgemein für Wahlen der Partei geltenden Bestimmungen □ | dass nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss als Bewerber gewählt ist, wer ....................................................................................................................................................................................................................................... .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. 4. | dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimmzettel unbeobachtet den Namen des von ihm bevorzugten Bewerbers zu vermerken hat; 5. | dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war; 6. | dass die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. Als Bewerber wurden vorgeschlagen: 1. | .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. 2. | .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. 3. | .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. (Familiennamen, Vornamen, Anschriften) Für die Abstimmung wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder anwesende stimmberechtigte Teilnehmer erhielt einen Stimmzettel. Die Abstimmungsteilnehmer vermerkten den Namen des von ihnen gewünschten Bewerbers auf dem Stimmzettel und gaben diesen verdeckt ab. Nach Schluss der Stimmabgabe wurde das Wahlergebnis festgestellt und verkündet. Es erhielten: 1. | .............................................................................................................................................................. | ......................................... Stimmen 2. | .............................................................................................................................................................. | ......................................... Stimmen 3. | .............................................................................................................................................................. (Familiennamen und Vornamen der Bewerber) | ......................................... Stimmen Stimmenthaltungen: | ......................................... Ungültige Stimmen: | ......................................... Zusammen: | ......................................... Hiernach hat ...................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Familienname und Vornamen des erfolgreichen Bewerbers) — keiner der Vorgeschlagenen die erforderliche Stimmenmehrheit erhalten. In einem 2. Wahlgangwurde zwischen folgenden Bewerbern 1. | .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. 2. | .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. in der gleichen Weise wie beim 1. Wahlgang abgestimmt. Dabei erhielten: 1. | .............................................................................................................................................................. | ......................................... Stimmen 2. | .............................................................................................................................................................. (Familiennamen und Vornamen der Bewerber) | ......................................... Stimmen Stimmenthaltungen: | ......................................... Ungültige Stimmen: | ......................................... Zusammen: | ......................................... Hiernach ist als Bewerber gewählt: | .......................................................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................................................... (Familienname, Vornamen und Anschrift - Hauptwohnung -) Einwendungen gegen das Wahlergebnis wurden □ | nicht erhoben. □ | Einwendungen gegen das Wahlergebnis wurden erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden erläuternde Niederschriften gefertigt, die als Anlage(n) Nr. ................... bis Nr. ..................... beigefügt sind. Die Versammlung beauftragte | .......................................................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................................................... (Familiennamen und Vornamen von mindestens zwei Teilnehmern) neben dem Leiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Bundeswahlgesetzes beachtet worden sind. Der Leiter der Versammlung | Der Schriftführer ................................................................................................... | ................................................................................................... ................................................................................................... (Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift) | ................................................................................................... (Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift) ______________

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Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a)

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 31; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Versicherung an Eides statt Wir versichern dem Kreiswahlleiter des Wahlkreises ......................................................................................................................................................................................................................... (Nummer und Name) an Eides statt, 1. | dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung der .................................................................................................................................................................................................................................................................................................. (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung) im Wahlkreis am ................................................................................................................................................................................................................................................................................................... in ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Ort) in geheimer Abstimmung beschlossen hat, ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................ (Familienname, Vornamen, Anschrift - Hauptwohnung -) ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................ als Bewerber im Kreiswahlvorschlag der vorbezeichneten Partei für den oben genannten Wahlkreis zur Wahl zum .......... Deutschen Bundestag zu benennen; 2. | dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war; 3. | dass die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. ....................................., den ................................ Der Leiter der Versammlung | Die von der Versammlung bestimmten weiteren Teilnehmer für die Abgabe der Versicherung an Eides statt ........................................................................................ | ........................................................................................ ......................................................................................... (Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift) | ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ (Vor- und Familiennamen der Unterzeichner in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift) _______________

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Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6)

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 32 - 34; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum Deutschen Bundestag am ............................................................. ............................................, den ................................... I. | Zur Prüfung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am ................................................................................................................................................................................................................................................................................................. im Wahlkreis ................................................................................................................................................................................................................................................................................ (Nummer und Name) und zur Entscheidung über ihre Zulassung trat heute nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss zusammen. Es waren erschienen: 1. | ............................................................................................................................................................................................... | als Vorsitzender/als stell- vertretender Vorsitzender 2. | ............................................................................................................................................................................................... | als Beisitzer 3. | ............................................................................................................................................................................................... | als Beisitzer 4. | ............................................................................................................................................................................................... | als Beisitzer 5. | ............................................................................................................................................................................................... | als Beisitzer 6. | ............................................................................................................................................................................................... | als Beisitzer 7. | ............................................................................................................................................................................................... (Familiennamen, Vornamen, Wohnorte) | als Beisitzer. Ferner waren zugezogen: ............................................................................................................................................................................................................ | als Schriftführer .................................................................................................................................................................................................... und ............................................................................................................................................................................................................ | als Hilfskräfte. Als Vertrauenspersonen für die Kreiswahlvorschläge waren erschienen: 1. | Für .................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Bezeichnung des Wahlvorschlages) .......................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) 2. | Für .................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Bezeichnung des Wahlvorschlages) .......................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) usw. II. | Der Vorsitzende eröffnete um ................................. die Sitzung damit, dass er die Beisitzer und den Schriftführer auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies. Er stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 86 Abs. 2 der Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und die Vertrauenspersonen aller eingereichten Kreiswahlvorschläge schriftlich - telefonisch - geladen worden sind. III. | Der Vorsitzende legte dem Kreiswahlausschuss folgende Kreiswahlvorschläge vor: 1. | ................................................................................................................. eingegangen am ..................................................................................... ............................ Uhr 2. | ................................................................................................................. eingegangen am ..................................................................................... ............................ Uhr 3. | ................................................................................................................. eingegangen am ..................................................................................... ............................ Uhr usw. Er berichtete über das Ergebnis seiner Vorprüfung. IV. | Anhand der auf den Kreiswahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass kein Kreiswahlvorschlag - folgende Kreiswahlvorschläge - verspätet eingegangen ist - sind -: 1. | ................................................................................................................. eingegangen am ....................................................................................., ............................ Uhr 2. | ................................................................................................................. eingegangen am ....................................................................................., ............................ Uhr. Die Vertrauensperson(en) des/der betroffenen Wahlvorschlages/Wahlvorschläge wurde(n) gehört. Der Kreiswahlausschuss wies sodann diese(n) Wahlvorschlag/Wahlvorschläge durch Beschluss zurück. V. | Bei der Prüfung der übrigen Kreiswahlvorschläge ergaben sich keine/folgende Mängel (Wahlvorschlag und Art des Mangels angeben): ...................................................................................................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................................................................................................... Zu den festgestellten Mängeln des/der Wahlvorschlages/Wahlvorschläge wurde(n) die Vertrauensperson(en) des/der betroffenen Wahlvorschlages/Wahlvorschläge gehört. VI. | Auf Grund der festgestellten Mängel beschloss der Kreiswahlausschuss, folgende Kreiswahlvorschläge zurückzuweisen: 1. | ........................................................................................................................................................................................................................................................................................... 2. | ........................................................................................................................................................................................................................................................................................... usw. VII. | Die Namen/Die Kurzbezeichnung der Parteien ................................................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................... ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................... gaben zu Verwechslungen Anlass. Der Bundeswahlausschuss hat in der Sitzung vom … eine Unterscheidungsbezeichnung beigefügt. Die Vertrauensperson(en) des/der betroffenen Wahlvorschlages/Wahlvorschläge wurde(n) dazu gehört. VIII. | Bei dem anderen Kreiswahlvorschlag (§ 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes) ……………………………… fehlte das Kennwort/war das Kennwort geeignet, Verwechslungen hervorzurufen/erweckte das Kennwort den Eindruck, als handele es sich um den Kreiswahlvorschlag einer Partei. Zur Vermeidung von Verwechslungen beschloss der Wahlausschuss, dem anderen Kreiswahlvorschlag (§ 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes) … den Bewerbernamen als Kennwort zu geben. IX. | Der Kreiswahlausschuss beschloss sodann, folgende Kreiswahlvorschläge zuzulassen: 1. | Kreiswahlvorschlag der | ...................................................................................................................................................................................................................................................... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort) ...................................................................................................................................................................................................................................................... (Familienname, Vornamen des Bewerbers) ...................................................................................................................................................................................................................................................... (Beruf oder Stand) ...................................................................................................................................................................................................................................................... (Geburtsdatum, Geburtsort) ...................................................................................................................................................................................................................................................... (Straße, Hausnummer) ...................................................................................................................................................................................................................................................... (Postleitzahl, Wohnort - Hauptwohnung -) ...................................................................................................................................................................................................................................................... (Postleitzahl, Wohnort - Hauptwohnung -) 2. | Kreiswahlvorschlag der | ...................................................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................................................... ...................................................................................................................................................................................................................................................... usw. X. | Die Entscheidung des Kreiswahlausschusses erfolgte einstimmig./Der Kreiswahlausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit./Bei Stimmengleichheit gab die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzung war öffentlich. XI. | Der Kreiswahlleiter gab die Entscheidung des Kreiswahlausschusses unter der Bedingung, dass die Landesliste der einreichenden Partei nach § 28 des Bundeswahlgesetzes zugelassen wird, in der Sitzung im Anschluss an die Beschlussfassung unter kurzer Angabe der Gründe bekannt und wies auf den zulässigen Rechtsbehelf hin. XII. | Vorstehende Niederschrift wurde vorgelesen, von dem Kreiswahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: Der Kreiswahlleiter .................................................................................................................. | Die Beisitzer 1. ............................................................................................... 2. ............................................................................................... Der Schriftführer .................................................................................................................. | 3. ............................................................................................... 4. ............................................................................................... 5. ............................................................................................... 6. ...............................................................................................

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Anlage 19a zu § 38 Satz 1)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 30)

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Anlage 20 (zu § 39 Abs. 1)

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 35; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) An den Landeswahlleiter Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift ......................................................................... ......................................................................... Landesliste der Partei ...................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Name der Partei und Anschrift - i.d.R. des Landesverbandes - sowie ihre Kurzbezeichnung) .......................................................................................................................................................................................................................................................................................................... für die Wahl zum Deutschen Bundestag am ............................................................................................................................................................................................................................... 1. | Auf Grund der §§ 18ff. des Bundeswahlgesetzes und des § 39 der Bundeswahlordnung werden als Bewerber für das Land .....................................................................................................................................................................................vorgeschlagen: Lfd. Nr. | Familienname - Vornamen | Beruf oder Stand | Geburtsdatum - Geburtsort | Anschrift (Hauptwohnung) - Straße, Hausnummer - Postleitzahl, Wohnort 1 .................................................................... .............................. ........................................................ .................................................................... | .............................. | ........................................................ 2 .................................................................... .............................. ........................................................ .................................................................... | .............................. | ........................................................ usw. 2. | Vertrauensperson für die Landesliste ist: ............................................................................................................................................................................................................................................................................................. (Familienname, Vorname) ............................................................................................................................................................................................................................................................................................. (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Stellvertretende Vertrauensperson ist: ............................................................................................................................................................................................................................................................................................. (Familienname, Vorname) ............................................................................................................................................................................................................................................................................................. (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 3. | Der Landesliste sind ..................... Anlagen beigefügt, und zwar a) | ................. Zustimmungserklärungen mit den Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft der Bewerber, b) | ................. Bescheinigungen der Wählbarkeit der Bewerber, c) | Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner, d) | eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nebst Versicherung an Eides statt (§ 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 6 des Bundeswahlgesetzes), e) | eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände. ............................................, den .................................. (Persönliche und handschriftliche Unterschriften von drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei) ........................................................................... (Name) | ........................................................................... (Name) | ........................................................................... (Name) ........................................................................... (Funktion) | ........................................................................... (Funktion) | ........................................................................... (Funktion) __________________

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Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 31 – 33) Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Landesliste) Eine Unterschrift ist nur gültig, wenn sie der Unterzeichner persönlich und handschriftlich geleistet hat. Unterschriften dürfen erst gesammelt werden, wenn die Landesliste aufgestellt ist. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur eine Landesliste unterstützen. Wer mehrere Landeslisten unterzeichnet, macht sich nach § 108d in Verbindung mit § 107a des Strafgesetzbuches strafbar. (Dienstsiegel der Dienststelle des Landeswahlleiters) | Ausgegeben .........., den .......... Der Landeswahlleiter Unterstützungsunterschrift Ich unterstütze hiermit durch meine Unterschrift die Landesliste der Partei .......... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung) bei der Wahl zum .......... | zum Deutschen Bundestag für das Land .......... (Name des Landes) (Vollständig in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen) Familienname: | .......... Vornamen: | .......... Geburtsdatum: | .......... Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer: | .......... Postleitzahl, Wohnort1): | .......... Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung des Wahlrechts eingeholt wird. .........., den .......... .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) (Nicht vom Unterzeichner auszufüllen) Bescheinigung des WahlrechtsDer/Die vorstehende Unterzeichner(in) ist Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. Er/Sie erfüllt die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes, ist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und im oben bezeichneten Land wahlberechtigt. (Dienstsiegel) | .........., den .......... Die Gemeindebehörde .......... __________ Datenschutzhinweise auf der Rückseite Rückseite des Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift (Landesliste) Informationen zum DatenschutzDie mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten sind notwendig, um die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach § 27 Absatz 1 Bundeswahlgesetz nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den §§ 19, 25, 27 und 28 Bundeswahlgesetz und den §§ 39, 40, 41 Bundeswahlordnung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre Unterstützungsunterschrift für den Wahlvorschlag ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten ist die Unterstützungsunterschriften sammelnde Partei (.......... ). Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten: .......... Sofern Sie keine Bescheinigung Ihres Wahlrechts beigefügt haben, lässt die Partei Ihre Wahlberechtigung durch die Gemeindebehörde prüfen, bei der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Anschließend reicht die Partei die Unterstützungsunterschriften beim Landeswahlleiter ein. Dieser übergibt sie dem Landeswahlausschuss, der über die Zulassung der Landesliste entscheidet. Im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Landesliste nach § 28 Absatz 2 Bundeswahlgesetz können Ihre Daten auch dem Bundeswahlausschuss und dem Bundeswahlleiter übermittelt werden. Im Falle von Wahleinsprüchen können Ihre Daten auch dem Deutschen Bundestag, den sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Verfahren Beteiligten sowie dem Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch anderen Gerichten übermittelt werden. Dieses Formblatt wird nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl vernichtet, wenn nicht der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 2 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen. Liegt aus Ihrer Sicht ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, haben Sie zudem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Partei zu beschweren. __________ noch Anlage 21 (zu § 39 Absatz 3)Bescheinigung des Wahlrechts für die Wahl zum Deutschen Bundestag am …………………………………………………… Herr/Frau Familienname: | .......... Vornamen: | .......... Geburtsdatum: | .......... Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer: | .......... Postleitzahl, Wohnort: | .......... ist Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. Er/Sie erfüllt die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 12 des Bundeswahlgesetzes, ist nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und ist im Land .......... | .......... (Name des Landes) wahlberechtigt. (Dienstsiegel) | .........., den .......... Die Gemeindebehörde ..........

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Anlage 22 (zu § 39 Absatz 4 Nummer 1)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 34 –35) Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste Ich Familienname: | .......... Vornamen: | .......... Geburtsdatum: | .......... Geburtsort: | .......... Beruf oder Stand: | .......... Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer: | .......... Postleitzahl, Wohnort: | .......... stimme meiner Benennung als Bewerber in der Landesliste der .......... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung) für das Land .......... (Name des Landes) zur Wahl zum .......... | Deutschen Bundestag zu. Ich versichere, dass ich für keine andere Landesliste im Wahlgebiet meine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben habe. Ich versichere gegenüber dem Landeswahlleiter an Eides statt, dass ich nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei und kein Bewerber nach § 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes bin. Ich habe außerdem meiner Benennung als Bewerber in dem Kreiswahlvorschlag der .......... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort) für den Wahlkreis .......... | zugestimmt. (Nummer und Name) .........., den .......... | .......... (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) __________ Datenschutzhinweise auf der Rückseite Rückseite der Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste Informationen zum Datenschutz Die mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten sind notwendig, um Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber einer Landesliste nach § 27 Absatz 4 Bundeswahlgesetz nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den §§ 19, 25, 27 und 28 Bundeswahlgesetz und den §§ 39, 40, 41 Bundeswahlordnung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Zustimmungserklärung ist aber nur mit diesen Angaben gültig. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten ist die den Wahlvorschlag einreichende Partei (.......... ). Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten: .......... Die Partei reicht Ihre Zustimmungserklärung beim Landeswahlleiter ein. Dieser übergibt sie dem Landeswahlausschuss, der über die Zulassung der Landesliste entscheidet. Im Falle einer Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Landesliste nach § 28 Absatz 2 Bundeswahlgesetz können Ihre Daten auch dem Bundeswahlleiter und dem Bundeswahlausschuss übermittelt werden. Im Falle von Wahleinsprüchen können Ihre Daten auch dem Deutschen Bundestag, des sonstigen nach dem Wahlprüfungsgesetz am Verfahren Beteiligten sowie dem Bundesverfassungsgericht, in anderen Fällen auch anderen Gerichten übermittelt werden. Sofern die Landesliste vom Landeswahlausschuss zugelassen wird, werden Ihre Daten nach § 28 Absatz 3 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 43 Bundeswahlordnung und durch die Erstellung der Stimmzettel nach § 30 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 45 Bundeswahlordnung öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 86 Bundeswahlordnung). Diese Zustimmungserklärung kann 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können, vgl. § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der DSGVO zu. Sie haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 DSGVO zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen. Liegt aus Ihrer Sicht ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, haben Sie zudem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Partei zu beschweren. _________

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Anlage 23 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 39 - 40; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Felder bitte ausfüllen oder ☒ ankreuzen | ................................................................., den ................. (Ort) Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber für die Landesliste der .................................................................................. (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung) für das Land ............................................................................ (Name des Landes) zur Wahl zum ........................... Deutschen Bundestag .......................................................................................................................................................................................................................................................................................................... (einberufende Stelle der Partei) hatte am ........................................................................................... durch .................................................................................................................................................................................... (Form der Einladung) □ | eine Mitgliederversammlung der Partei im Land (Mitgliederversammlung zur Wahl der Bewerber für eine Landesliste ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Land zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder.) □ | die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung (Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes im Land für die Aufstellung der Bewerber einer Landesliste für das Land gewählt worden sind.) □ | die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung (Allgemeine Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach der Satzung der Partei allgemein für bevorstehende Wahlen nach § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 4 des Bundeswahlgesetzes gewählt worden sind.) auf den ............................................................., .......................................... Uhr, nach ............................................................................................................................................................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................ (Anschrift des Versammlungsraumes mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) zum Zwecke der Aufstellung einer Landesliste einberufen. Erschienen waren ............................ stimmberechtigte Mitglieder/Vertreter. (Zahl) Die Versammlung wurde geleitet von: | ................................................................................................................................. (Vor- und Familienname) Die Versammlung bestellte zum Schriftführer: | ................................................................................................................................. (Vor- und Familienname) Der Versammlungsleiter stellte fest, 1. | dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei im Land in der Zeit vom .............................................................. bis ...................................................................... □ | für die besondere Vertreterversammlung □ | für die allgemeine Vertreterversammlung gewählt worden sind; 2. | □ | dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist □ | dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird; 3. | □ | dass nach der Satzung der Partei □ | dass nach den allgemein für Wahlen der Partei geltenden Bestimmungen □ | dass nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss als Bewerber gewählt ist, wer............................................................................................................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................................................................................................................................................................. ................................................................................................................................................................................................................................................................................................... 4. | dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimmzettel unbeobachtet den/die Namen des/der von ihm bevorzugten Bewerber(s) und die Reihenfolge zu vermerken hat; 5. | dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war; 6. | dass die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge wurden in der Weise durchgeführt, dass über die Bewerber 1. | Nr. ............................................................................................................................................................................................................................................................... einzeln 2. | Nr. ....................................................................................................................................................................................................................................................... gemeinsam mit verdeckten Stimmzetteln abgestimmt worden ist. Für die Abstimmung wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder anwesende stimmberechtigte Teilnehmer erhielt einen Stimmzettel. Die Abstimmungsteilnehmer vermerkten den/die Namen des/der von ihnen gewünschten Bewerber(s) auf dem Stimmzettel und gaben diesen verdeckt ab. Nach Schluss der Stimmabgabe wurden die Stimmen ausgezählt, die gewählten Bewerber ermittelt und das Wahlergebnis bekannt gegeben. Die einzelnen Wahlgänge ergaben, dass für die Landesliste folgende Bewerber in der nachstehenden Reihenfolge aufgestellt sind: Lfd. Nr. | Familienname - Vornamen | Beruf oder Stand | Geburtsdatum - Geburtsort | Anschrift (Hauptwohnung) - Straße, Hausnummer - Postleitzahl, Wohnort 1 .............................................................. .......................................... .......................................................................... .............................................................. | .......................................... | .......................................................................... 2 .............................................................. .......................................... .......................................................................... .............................................................. | .......................................... | .......................................................................... usw. Einwendungen gegen das Wahlergebnis wurden □ | nicht erhoben. □ | erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt, die als Anlage(n) Nr. ........................................................... bis Nr. ........................................... beigefügt sind. Die Versammlung beauftragte | ............................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................................... (Familiennamen und Vornamen von mindestens zwei Teilnehmern) neben dem Leiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Bundeswahlgesetzes beachtet worden sind. Der Leiter der Versammlung | Der Schriftführer ............................................................................... | ..................................................................................................................... ............................................................................... (Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift) | ..................................................................................................................... (Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift) ___________________

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Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 41; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)) Versicherung an Eides statt Wir versichern dem Landeswahlleiter des Landes ..................................................................................................................................................................................................................... (Name des Landes) an Eides statt, 1. | dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung der ......................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung) im Land am ......................................................................................................................................................................................................................................................................................... in ........................................................................................................................................................................................................................................................................................... (Ort) die Bewerber für die Landesliste der vorbezeichneten Partei und ihre Reihenfolge auf der Landesliste für das oben genannte Land zur Wahl zum ................... Deutschen Bundestag in geheimer Abstimmung festgelegt hat; 2. | dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war; 3. | dass die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. ....................................................., den ................................. Die Leiter der Versammlung | Die von der Versammlung bestimmten weiteren Teilnehmer für die Abgabe der Versicherung an Eides statt ................................................................................................ | ................................................................................................ ................................................................................................ (Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift) | ................................................................................................ ................................................................................................ ................................................................................................ (Vor- und Familiennamen der Unterzeichner in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift) ______________________

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Anlage 26 (zu § 28 Absatz 3 und § 45 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 283, S. 36)

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Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 44 - 45; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Wahlbekanntmachung 1. | Am ............................................................ findet die Wahl zum ............ Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. | Die Gemeindebildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird in ..................................................................................................... eingerichtet. Die Gemeindeist in folgende ....................................................................... Wahlbezirke eingeteilt: (Zahl) Wahlbezirk 1: | Ortsteil östlich der Bahnlinie G-P Wahlraum: | Realschule in der Hauptstraße Wahlbezirk 2: | Ortsteil westlich der Bahnlinie G-P Wahlraum: | Saal der Gastwirtschaft "Zum Löwen" Wahlbezirk 3: | Teilort N. Wahlraum: | Grundschule des Teilortes N. Die Gemeindeist in ....................................................................... allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. (Zahl) In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom ..................................... bis ................................................. übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um ........................................ Uhr in ............................................................... zusammen. 3. | Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) | für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) | für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. | Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) | durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). .........................................., den ............................... Die Gemeindebehörde .................................................................................... _____________________

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