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Reglement Verleihung Verdienstmedaille

Vaduz · 609 · communal act

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Contents: 6 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2 ■■
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6

6 provisions

Art. 1

Begriffe 1 Im Sinne dieses Reglements sind die verwendeten Begriffe wie folgt zu verstehen, sofern nicht anders spezifiziert: a) Ortsverein: b) Grosse Körperschaftlich organisierte Personenverbindung, die einem besonderen Zweck gewidmet und keinem wirt schaftlichen Zweck verpflichtet, in Vaduz domiziliert und in der Vereinsliste der Gemeinde Vaduz aufgeführt ist. Verdienstmedaille Durchmesser von 50 mm, echt Gold, 18 Karat. Die Vorderseite der Medaille zeigt das Wappen der Gemeinde Vaduz in Relief geprägt und kreisförmig die Inschrift „Gemeinde Vaduz". Die Rückseite ist mit dem Relieftext „Verdienstmedaille der Gemeinde Vaduz" versehen. c) Kleine Verdienstmedaille Durchmesser von 30 mm, echt Gold, 18 Karat. Die Vorderseite der Medaille zeigt das Wappen der Gemeinde Vaduz in Relief geprägt und kreisförmig die Inschrift „Gemeinde Vaduz". Die Rückseite ist mit dem Relieftext „Verdienstmedaille der Gemeinde Vaduz" versehen. d) Anstecknadel e) Urkunde Durchmesser von 12 mm, Messing vergoldet. Die Prägung der Anstecknadel entspricht derjenigen der Vorderseite der Medaillen. Format: A3, hochwertiges Papier 250 g/m2 1 Soweit in diesem Reglement personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form aufgeführt sind, dient dies der leichteren Lesbarkeit, sie beziehen sich aber auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Verleihung Verdienstmedaillen Seite 2 von 2

Art. 2 ■■

Anspruchsberechtigung 1 Ehrungen werden vergeben an: a) langjährige, aktive Mitglieder von kulturellen Ortsvereinen und / oder von Vaduzer Blaulicht-Organisationen. b) Personen, die sich durch besondere Verdienste zum Wohle der Gemeinde und deren Einwohner einsetzen oder eingesetzt haben. 2 Die Ehrungen erfolgen über Beschluss des Gemeinderates. Der Gemeinderat entscheidet von Fall zu Fall über die Art der Ehrung und Anerkennung im Rahmen der nachstehenden angeführten Bestimmungen.

Art. 3

Vorschläge zur Ehrung verdienter Personen 1 Für die Ehrung für langjährige Vereinszugehörigkeit haben die Vereinsvertreter frühzeitig einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Gemeinde zu stellen. 2 Vorschläge zur Ehrung für besondere Dienste können vom Gemeinderat, von den zuständigen Kommissionen oder von aussenstehenden Personen oder Institutionen, eingebracht werden.

Art. 4

Ehrengaben 1 Folgende Ehrengaben werden vergeben: 25 Jahre Vereinszugehörigkeit 50 Jahre Vereinszugehörigkeit Besondere Verdienste kleine Verdienstmedaille, Anstecknadel grosse Verdienstmedaille, Anstecknadel grosse Verdienstmedaille, Anstecknadel 2 Auf Wunsch der zu ehrenden Person wird eine Urkunde angefertigt und mit der Ehrengabe überreicht.

Art. 5

Ehrung und Verleihung 1 Die Ehrung bzw. die Verleihung erfolgt durch den Bürgermeister im Rahmen einer separaten Feier.

Art. 6

Inkrafttreten 1 Dieses Verleihungsreglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27. Mai 2014 genehmigt. 2 Das Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft und ersetzt alle diesbezüglich vorangegangenen Reglemente, namentlich jenes vom 2. Dezember 1976. Verleihung Verdienstmedaillen Seite 3 von 3 ■■ Vaduz, 27. Mai 2014 Verleihung Verdienstmedaillen Seite 4 von 4 Index Präambel Art. 1 Begriffe Art. 2 Anspruchsberechtigung Art. 3 Vorschläge zur Ehrung verdienter Personen Art 4 Ehrengaben Art. 5 Ehrung und Verleihung Art. 6 Inkrafttreten Index ■■

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