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6 provisions
Art. 1
Begriffe
1 Im Sinne dieses Reglements sind die verwendeten Begriffe wie folgt zu
verstehen, sofern nicht anders spezifiziert:
a) Ortsverein:
b) Grosse
Körperschaftlich organisierte Personenverbindung, die
einem besonderen Zweck gewidmet und keinem wirt
schaftlichen Zweck verpflichtet, in Vaduz domiziliert und
in der Vereinsliste der Gemeinde Vaduz aufgeführt ist.
Verdienstmedaille Durchmesser von 50 mm, echt Gold, 18 Karat. Die
Vorderseite der Medaille zeigt das Wappen der
Gemeinde Vaduz in Relief geprägt und kreisförmig die
Inschrift „Gemeinde Vaduz". Die Rückseite ist mit dem
Relieftext „Verdienstmedaille der Gemeinde Vaduz"
versehen.
c) Kleine
Verdienstmedaille Durchmesser von 30 mm, echt Gold, 18 Karat. Die
Vorderseite der Medaille zeigt das Wappen der
Gemeinde Vaduz in Relief geprägt und kreisförmig die
Inschrift „Gemeinde Vaduz". Die Rückseite ist mit dem
Relieftext „Verdienstmedaille der Gemeinde Vaduz"
versehen.
d) Anstecknadel
e) Urkunde
Durchmesser von 12 mm, Messing vergoldet. Die
Prägung der Anstecknadel entspricht derjenigen der
Vorderseite der Medaillen.
Format: A3, hochwertiges Papier 250 g/m2
1 Soweit in diesem Reglement personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
aufgeführt sind, dient dies der leichteren Lesbarkeit, sie beziehen sich aber auf Frauen und Männer
in gleicher Weise.
Verleihung Verdienstmedaillen Seite 2 von 2
Art. 2 ■■
Anspruchsberechtigung
1 Ehrungen werden vergeben an:
a) langjährige, aktive Mitglieder von kulturellen Ortsvereinen und / oder von
Vaduzer Blaulicht-Organisationen.
b) Personen, die sich durch besondere Verdienste zum Wohle der Gemeinde
und deren Einwohner einsetzen oder eingesetzt haben.
2 Die Ehrungen erfolgen über Beschluss des Gemeinderates. Der Gemeinderat
entscheidet von Fall zu Fall über die Art der Ehrung und Anerkennung im
Rahmen der nachstehenden angeführten Bestimmungen.
Art. 3
Vorschläge zur Ehrung verdienter Personen
1 Für die Ehrung für langjährige Vereinszugehörigkeit haben die Vereinsvertreter
frühzeitig einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Gemeinde zu
stellen.
2 Vorschläge zur Ehrung für besondere Dienste können vom Gemeinderat, von
den zuständigen Kommissionen oder von aussenstehenden Personen oder
Institutionen, eingebracht werden.
Art. 4
Ehrengaben
1 Folgende Ehrengaben werden vergeben:
25 Jahre Vereinszugehörigkeit
50 Jahre Vereinszugehörigkeit
Besondere Verdienste
kleine Verdienstmedaille, Anstecknadel
grosse Verdienstmedaille, Anstecknadel
grosse Verdienstmedaille, Anstecknadel
2 Auf Wunsch der zu ehrenden Person wird eine Urkunde angefertigt und mit
der Ehrengabe überreicht.
Art. 5
Ehrung und Verleihung
1 Die Ehrung bzw. die Verleihung erfolgt durch den Bürgermeister im Rahmen
einer separaten Feier.
Art. 6
Inkrafttreten
1 Dieses Verleihungsreglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom
27. Mai 2014 genehmigt.
2 Das Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft und ersetzt
alle diesbezüglich vorangegangenen Reglemente, namentlich jenes vom
2. Dezember 1976.
Verleihung Verdienstmedaillen Seite 3 von 3
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Vaduz, 27. Mai 2014
Verleihung Verdienstmedaillen Seite 4 von 4
Index
Präambel
Art. 1 Begriffe
Art. 2 Anspruchsberechtigung
Art. 3 Vorschläge zur Ehrung verdienter Personen
Art 4 Ehrengaben
Art. 5 Ehrung und Verleihung
Art. 6 Inkrafttreten
Index
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