Art. 1
Anerkannte Fachstellen 1 Folgende Fachstellen sind im Rahmen des standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) anerkannt: a) das Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET); b) die Fachärzte FMH (Kinderpsychiater, Augenärzte, Neuropädiater usw.); c) die Zentren für Psychiatrie und Psychotherapie des Spitals Wallis; d) die privaten Psychologen (FSP) oder Neuropsychologen (FSP). 2 Das Amt für heilpädagogische Frühberatung (AHF) kann die Abklärungsberichte der oben aufgeführten Fachstellen für die vom ihm betreuten Kinder ergänzen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 411.354