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Verordnung über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen

Basel-Landschaft · 648.11 · ordinance

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Contents: 4 provisions
  1. § 2
  2. § 6 § 5 * …
  3. § 8
  4. § 9

4 provisions

§ 2

Grösse von Sekundarschulanlagen 1 Angestrebt werden Sekundarschulanlagen mit mindestens 18 bis maximal 36 Klassen mit allen 3 Anforderungsniveaus. 2 2 oder mehrere miteinander verbundene Schulanlagen gelten als 1 Schulanlage. § 3 * Bestimmung des Raumbedarfs 1 Die massgebenden Grundlagen zur Bestimmung des Raumbedarfs ergeben sich aufgrund folgender Faktoren: a. der Schüler- und Klassenprognosen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion; b. der Klassenzuweisungsplanung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion. 2 Bei der Bestimmung des Raumbedarfs berücksichtigt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die lokalen Raumbedarfsmodelle, vorausgesetzt, die baulichen Konsequenzen sind wirtschaftlich und verhältnismässig. § 4 * Bauvorhaben 1 Die Errichtung von Neubauten sowie Sanierungen und Umbauten in bestehenden Sekundarschulanlagen richten sich nach den Raumprogrammrichtlinien. 1) SGS 640 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140 2 648.11 2 Die Raumprogrammrichtlinien für Raumflächen und Anzahl Räume pro Schulanlage gelten als Richtzahlen. 3 Bauvorhaben müssen dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit gerecht werden. 4 Bei Sanierungen und Umbauten müssen die baulichen Eingriffe verhältnismässig sein.

§ 6 § 5 * …

Schulraumbedarf 1 Fehlt Schulraum, so darf neuer Schulraum nur erstellt werden, wenn sich trotz optimaler Raumausnutzung keine anderen Lösungen ergeben oder keine angemessene Einmietung möglich ist. § 7 * Behindertengerechte Bauweise 1 Bei Bauvorhaben ist die behindertengerechte Bauweise gestützt auf § 108 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 19982) (RBG) sicherzustellen.

§ 8

Aufhebung bisherigen Rechts 1 Die Verordnung vom 21. Dezember 19933) über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen wird aufgehoben.

§ 9

Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. 2) SGS 400 3) GS 31.527 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140 3 648.11 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 16.06.2009 01.07.2009 Erlass Erstfassung GS 36.1140 18.06.2013 01.07.2013 § 1 totalrevidiert GS 38.198 18.06.2013 01.07.2013 § 3 totalrevidiert GS 38.198 18.06.2013 01.07.2013 § 4 totalrevidiert GS 38.198 18.06.2013 01.07.2013 § 5 aufgehoben GS 38.198 18.06.2013 01.07.2013 § 7 totalrevidiert GS 38.198 16.03.2021 01.04.2021 Anhang 1 Inhalt geändert GS 2021.032 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140 4 648.11 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 16.06.2009 01.07.2009 Erstfassung GS 36.1140 § 1 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198 § 3 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198 § 4 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198 § 5 18.06.2013 01.07.2013 aufgehoben GS 38.198 § 7 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198 Anhang 1 16.03.2021 01.04.2021 Inhalt geändert GS 2021.032 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140 648.11_anhang1-2021-04-01.doc 1 Anhang 1: Raumprogrammrichtlinien für Sekundarschulanlagen A Unterrichts- und Zusatzräume nach massgebender Klassenzahl und Anlagengrösse 01 Klassenzimmer, Halbklassenzimmer, Gruppenarbeitsraum 01.1 Klassenzimmer ohne Gruppenraum (Anzahl gemäss Klassen) 66 m2 01.2 Klassenzimmer mit Gruppenraum (Anzahl gemäss Klassen) 80 m2 01.3 Gruppenraum/Halbklassenzimmer (pro 2 Klassenzimmer ein Gruppenraum) 15–33 m2 In kompakten Anlagen müssen in der Regel Gruppenräume realisiert werden, während in Anlagen mit grosszügigen Gang- und Aufenthaltszonen Arbeitsnischen eingerichtet werden können. Als Kleingruppenarbeitsräume stehen auch weitere Räume, die nicht stundenplanmässig oder als Arbeitsplatz für Lehrerinnen und Lehrer belegt sind, für Gruppenarbeiten der ganzen Sekundarschule zur Verfügung. Bei nur vorübergehenden Raumengpässen besteht kein Anspruch auf zusätzliche Klassenzimmer und Gruppenräume. 02 Naturwissenschaften und Technik 02.1 Unterrichtszimmer für Theorie und Praxis 80 m2 Die Räume sollen das selbständige Experimentieren der Schülerinnen und Schüler in der Halbklasse ermöglichen. Die Räume sollen ermöglichen, dass die Theorie anschaulich unterrichtet werden kann. Sie sollten vor der Tafel über eine Experimentierinsel für die Lehrerinnen und Lehrer verfügen. Wo es anders nicht möglich ist, kann der Unterricht zum Teil auch im Klassenzimmer erteilt werden. 02.2 Sammlung und Vorbereitung 40 m2 Physik und Biologiematerialien müssen getrennt von den Chemikalien gelagert sein. Idealerweise liegt der Vorbereitungsraum zwischen 2 Naturwissenschaft- und Technik-Unterrichtszimmern (bei Neu- und Umbauten vorzusehen). 02.3 Ergänzungszimmer für Theorie 80 m2 Räume für den naturwissenschaftlichen Unterricht sind so zu gestalten, dass sie sich für den theoretischen und praktischen Unterricht eignen. Wo es nicht anders möglich ist, kann der Naturwissenschaft- und Technikunterricht zum Teil auch im Klassenzimmer erteilt werden. 03 Bildnerisches Gestalten 03.1 Unterrichtszimmer 80 m2 648.11_anhang1-2021-04-01.doc 2 03.1.1 Materialraum 40 m2 1–2 Materialräume sind nach Möglichkeit zwischen 2 Unterrichtszimmern zu realisieren (bei Neu- und Umbauten). Je nach Lage der Unterrichtszimmer sind bei 2 Unterrichtszimmern auch 2 Materialräume vorzusehen. 04 Textiles Gestalten und Werken 04.1 Textiles Gestalten Unterrichtszimmer 80 m2 04.1.1 Materialraum 40 m2 1–2 Materialräume sind nach Möglichkeit zwischen 2 Unterrichtszimmern zu realisieren (bei Neu- und Umbauten). Je nach Lage der Unterrichtszimmer sind bei 2 Unterrichtszimmern auch 2 Materialräume vorzusehen. 04.2 Werken Holz Unterrichtsraum Holz mit 16 Plätzen 80 m2 04.2.1 Materialraum Holz 40 m2 bis 36 Klassen 1 04.2.2 Maschinenraum Holz 20 m2 bis 36 Klassen 1 Je nach Lage der Unterrichtsräume sind bei 2 Unterrichtsräumen Holz auch je 2 Material und Maschinenräume vorzusehen. 04.3 Werken Metall Unterrichtsraum Metall mit 16 Plätzen 80 m2 04.3.1 Materialraum Metall 40 m2 bis 36 Klassen 1 04.3.2 Maschinenraum Metall 20 m2 bis 36 Klassen 1 Je nach Lage der Unterrichtsräume sind bei 2 Unterrichtsräumen Metall auch je 2 Material und Maschinenräume vorzusehen. 04.4 Variante zu 04.2/04.3: Werken Kombiraum Holz/Metall Unterrichtsraum Holz/Metall mit 16 Plätzen 80 m2 bis 12 Klassen 648.11_anhang1-2021-04-01.doc 3 04.4.1 Materialraum Holz/Metall 60 m2 bis 36 Klassen 1 04.4.2 Maschinenraum Holz/Metall 40 m2 bis 36 Klassen 2 Kombiräume und die dazugehörenden Material- und Maschinenräume sind zusammenhängend anzuordnen. Je nach Lage der Unterrichtsräume sind bei 2 oder 3 Kombiräumen auch 2 oder 3 Materialräume und pro Kombiraum 2 Maschinenräume vorzusehen. 05 Reservezimmer und Zusatzräume 05.1 Reservezimmer (Klassenzimmer) 80 m2 bis 12 Klassen 05.2 Internet- und Kommunikationstechnologie 80 m2 05.3 Förderunterricht 80 m2 06 Musik 06.1 Musikzimmer 80 m2 Die Aula kann auch als Musikzimmer verwendet werden 07 Aula 07.1 Aula mit Foyer, Vorbereitung, Garderoben, Lager- und Magazin etc. bedürfnisgerecht pro Schulstandort Fläche: 20 m2/Klasse max. 400 m2 Die Aula dient vielfältigen Verwendungszwecken (Musikunterricht, Feiern, Veranstaltungen, Musikvorträge, Arbeits- und Lernraum, ev. sogar Aufenthaltsraum über Mittag. Falls eine geeignete Mehrzweckhalle zur Verfügung steht, wird auf die Aula verzichtet. 08 Hauswirtschaft 08.1 Küche für 4 Gruppen à 4 Schülerinnen/Schüler (16 Arbeitsplätze) 80 m2 bis 15 Klassen 08.1.1 Vorratsraum 20 m2 wenn die Küchen neben einander liegen 08.2 Ess- und Theorieraum 66 m2 bis 15 Klassen 08.3 Waschraum 5 m2 bis 36 Klassen 1 648.11_anhang1-2021-04-01.doc 4 wenn die Küchen neben einander liegen 09 Sport 09.1 Schulsporthallen mit zugehörigen Nebenräumen (Garderoben, Duscheinrichtungen, Umkleidebereiche, Geräteräume) nach BASPO Norm 201 09.2 Aussengeräteraum 50 m2 bis 36 Klassen 1 10 Mediathek 10.1 Mediathek je nach Grösse und Möglichkeiten der Schulanlage 150–250 m2 Eine Bibliothek dient auch als Arbeitsplatz für Schülerinnen und Schüler und kann auch, je nach Lage, auf 2 miteinander verbundene Räume verteilt werden. Bis 500 Schülerinnen und Schüler = 250 m2 pro weitere 100 Schülerinnen und Schüler zusätzlich 25–30 m2 Bibliothek Lehrerinnen und Lehrer wird vorzugsweise im Arbeits- und Aufenthaltsbereich der Lehrpersonen integriert. Wird die Lehrerinnen- und Lehrerbibliothek in der Mediathek untergebracht, ist dafür der entsprechende Platzbedarf zusätzlich einzurechnen. B Verwaltungs-, Betriebs- und Nebenräume, Pausen- und Verkehrszonen mit Richtgrössen Die Grösse der Räume und der Flächen wird in bestehenden Gebäuden den örtlichen Gegebenheiten der Gesamtanlage angepasst. 11 Schulleitung 11.1 Schulleitung (in der Regel mit 2–3 Arbeitsplätzen) 50 m2 11.1.1 Archivraum Schulleitung 6 m2 11.2 Sekretariat (in der Regel mit 2 Arbeitsplätzen) 25 m2 11.3 Kopierraum Lehrpersonen 10 m2 11.3.1 Kopierraum Schülerinnen und Schüler bis 12 Klassen 5 m2 bis 2 bis 3 bis 4 bis 6 11.4 Besprechungsraum (auch in Kombination mit Gruppenräumen) 15 m2 11.5 Sprechzimmer für Schulsozialdienst 20–33 m2 11.6 Sprechzimmer für BerufsWegBereitung (BWB) 20–33 m2 12 Lehrerinnen und Lehrer 12.1 Aufenthaltsraum 3.00 m2/Kl. 12.2 Arbeitsraum mit Arbeitsplätzen inkl. UKV-Anschlüssen, Schränken für Unterrichtsmaterial und Fachbibliothek. Bei entsprechender lokaler Rücksichtnahme, Nutzung von Klassenzimmern als Arbeitsplätze von Lehrerinnen und Lehrern möglich. 4.00 m2/ Kl. 12.3 Garderobe und Effektenraum 1 648.11_anhang1-2021-04-01.doc 5 12.4 Materialraum für Lehrmittel 2.00 m2/Kl. 12.5 WC für Lehrpersonen gem. Richtlinien 12.6 Teamarbeitsraum (evtl. auch in Kombination mit Gruppenräumen) 15 m2 13 Hausdienst 13.1 Loge Hauswart 15 m2 13.2 Werkstatt Hauswart 20 m2 13.3 Personalraum (Garderobe/Dusche für Personal / Hauswartung) 15 m2 13.4 Sanitätsraum (wird in der Regel in einem Lehrpersonenzimmer eingerichtet) 13.5 Putzraum, Anzahl je nach Lage 6 m2 13.6 Lager für Putzmaterial 20 m2 13.7 Lager für Schulmobiliar 50 m2 13.8 Einstellraum für Betriebsmaschinen der Grösse der Anlage angepasst 13.9 Einstellraum Entsorgung den Möglichkeiten angepasst 14 Allgemein- und Nebenräume 14.1 WC-Anlagen für Schülerinnen/Schüler inkl. Behinderten-WC gem. Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften 14.2 Lagerräume der Anlagengrösse angepasst 14.3 allgemeine Haustechnikräume nach Erfordernis 15 Pausen- und Verkehrszonen 15.1 Windfang / Haupteingang 15.2 Eingangshalle / Foyer 15.3 Aufenthaltsraum für Lernende (Fläche aufgeteilt auf mehrere Räume). Nötig, wenn keine Mittagstisch-/Tagesstrukturräume zur Verfügung stehen. Bei der Dimensionierung sind im Einzelfall die lokalen Bedürfnisse zu berücksichtigen. 6.00 m2/Kl. 15.3.1 Flächen für persönliche Materialschränke für Schülerinnen/Schüler 15.4 Mittagstischinfrastruktur / Tagesstruktur 80 m2 15.5 Erschliessungs- und Fluchtkorridore 15.6 Erschliessungs- und Fluchttreppen 15.7 Waren- und Personenlift (rollstuhlgängig) gem. gesetzlichen Vorschriften 16 Aussenanlagen 16.1 Pausenhalle offen der Grösse der Anlage angepasst 7.5 m2 / Klasse 648.11_anhang1-2021-04-01.doc 6 16.2 Pausenplatz der Grösse der Anlage angepasst 72 m2 / Klasse 16.3 Parkierung 16.3.1 Parkierung PW gem. gesetzlichen Vorschriften 16.3.2 Parkierung SuS 2 Räder (gedeckt, gut einsehbar) Parkierung LP 2 Räder (gedeckt, gut einsehbar, abschliessbar) 11 pro Klasse 1 pro Klasse 16.4 Sportflächen 16.4.1 Spielplatz (Allwetterbelag) 1 16.4.2 Rasenspielfeld 1 16.4.3 Sprung-, Stoss- und Wurfanlage zusammen mit Allwetterplatz und/oder Laufbahn 16.4.4 Laufbahn (4 Bahnen/Allwetterbelag): inkl. An- und Auslauf maximal 125 m 16.5 Grünflächen und Rabatte der Anlage angepasst 16.6 Grünschnittdeponie der Anlage angepasst C Multifunktionale Raumkonzepte 17 Lernlandschaften Diese Raumkonzeption setzt sich anteilig aus dem Flächenbudget der Raumprogrammrichtlinie unter Einbezug von Verkehrs- und Nebennutzflächen zusammen. Eine Lernlandschaft (bestehend aus Lernatelier, Gruppenraum, Klassenzimmer, usw.) bildet eine Einheit (Cluster). Voraussetzung und Grundlage für die Konzeption einer Schulanlage mit Lernlandschaften (oder andere Konzeptionen) ist das Vorliegen eines genehmigten Schulprogramms mit pädagogischem Konzept. Das Flächenbudget gemäss dieser Raumprogrammrichtlinie muss eingehalten sein.

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