§ 1 Gegenstand
1 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang in Physiotherapie des Departements Gesundheit. 2 . . .5
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1 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang in Physiotherapie des Departements Gesundheit. 2 . . .5
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zum Zulassungsverfahren, zur Aufnahmeprüfung zur fachlichen Eignung, zu den zu belegenden Modulen und den zu erreichenden Credits sowie zur Masterarbeit werden in einem Anhang geregelt. Studienform und
1 Der Masterstudiengang in Physiotherapie kann als Vollzeit und Teilzeitstudium angeboten werden. 2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 Credits. 3 Studierende im Teilzeitstudium sollen in der Regel Module im Umfang von durchschnittlich 15 Credits pro Semester belegen. Anrechnung
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. 2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen. 414.253.225 Masterstudiengang in Physiotherapie – ZHAW B. Zulassung zum Studium
1 Zugelassen werden können Bewerberinnen und Bewerber a. mit einem an einer Schweizer Hochschule erworbenen Bachelorabschluss in Physiotherapie mit einer Note von mindestens 5 gemäss Schweizer Notensystem (6–1); über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung. b. Studierende eines Bachelorstudiengangs in Physiotherapie an einer Schweizer Hochschule, die zur Zeit der Aufnahmeprüfung zur fachlichen Eignung das Modul B (an der BFH) bzw. das Modul C (an der ZHAW) absolvieren. 2 Bewerberinnen und Bewerber, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, können in einem Äquivalenzverfahren geprüft werden. b. Besondere
1 Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Äquivalenzverfahren geprüft werden, müssen im Besitz eines anerkannten berufsbefähigenden Abschlusses als dipl. Physiotherapeutin/Physiotherapeut sein und zusätzlich einen nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT vorweisen. 2 Bewerberinnen und Bewerber mit einem NTE müssen bei der Anmeldung für die Aufnahmeprüfung zur fachlichen Eignung zusätzlich Kenntnisse im Umfang von 5 Credits in «Wissenschaftlichem Arbeiten», erworben an einer Hochschule, nachweisen. c. Ausländische Bewerberinnen
Die Zulassung von Personen mit einem dem Bachelor in Physiotherapie entsprechenden ausländischen Abschluss wird einzeln geprüft. Kriterien für die Äquivalenzprüfung werden im Anhang geregelt. Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung. d. Aufnahmeprüfung fachliche Eignung § 8.4 1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung durchlaufen. 2 Details zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Aufnahmeprüfung fachliche Eignung werden im Anhang festgelegt. 3 Die Zulassung zum Studium setzt eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung fachliche Eignung voraus. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule § 9.4 Personen, die an einer anderen Fachhochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, werden nicht zum Studium zugelassen. a. Allgemein Masterstudiengang in Physiotherapie – ZHAW 414.253.225 C. Studium
Die zu besuchenden Module für den Masterstudiengang werden im Anhang geregelt. Überzählige Credits aus Wahl- oder
1 Überzählige Module bzw. Credits werden nicht berücksichtigt. Massgebend sind die zuerst absolvierten Module. 2 Bei Modulen, die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den schlechteren Noten als überzählig weg. D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
1 Für einzelne Leistungsnachweise können Nachbesserungen oder Nachprüfungen angeboten werden. 2 Die Studiengangleitung entscheidet über Art und Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung. 3 Die Noten der bestandenen Nachbesserungen oder Nachprüfung oder der bestandenen Modulwiederholung werden für die Beurteilung des Moduls übernommen.
1 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. 2 Nachprüfungen finden unter der Leitung der Modulleitenden statt. Expertinnen
1 Mündliche und praktische Nachprüfungen finden unter Beizug von Expertinnen und Experten statt. 2 Die Expertinnen und Experten führen Protokoll. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden. 3 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu. E. Masterarbeit
1 Mit der Masterarbeit kann frühestens nach Abschluss von Lernleistungen im Umfang von 30 Credits begonnen werden. 2 Kriterien für die Zulassung zur Masterarbeit werden von der Studiengangleitung im Anhang geregelt. 3 Die Masterarbeit wird von einem unabhängigen Gutachtenden und der die Masterarbeit betreuenden Person beurteilt. Der Durchschnitt beider Beurteilungen muss genügend sein. 414.253.225 Masterstudiengang in Physiotherapie – ZHAW 4 Die Masterarbeit darf sich über zwei Semester erstrecken. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung. 5 Bei Nichtbestehen des Moduls Masterarbeit mit einer Note nicht unter 3,5, kann der schriftliche Teil innert sechs Wochen nachgebessert und ein zweites Mal zur Beurteilung einreicht werden. Wird die nachgebesserte Masterarbeit erneut als ungenügend beurteilt oder wurde der Leistungsnachweis des Moduls Masterarbeit mit einer Note unter 3,5 bewertet, kann eine neue Arbeit frühestens zum darauf folgenden Semesterende, spätestens jedoch nach einem Jahr, an die zuständige Studiengangleitung eingereicht werden. F. Studienabschluss und Masterdiplom
Das Studium gilt als bestanden, wenn a. alle im Anhang vorgeschriebenen Module bestanden sind, b. 90 Credits erreicht sind. Titel § 17.6 Der Masterstudiengang in Physiotherapie wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Physiotherapie» abgeschlossen. G. Schlussbestimmung Genehmigung und
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. Juni 2010 in Kraft. 1 OS 65, 237. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 20. April 2010. 2 LS 414.252.3. 3 Eingefügt durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 20; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019. 4 Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 20; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019. 5 Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 20; ABl 2018-12-07). In Kraft seit 1. Februar 2019. 6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 494; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023. Masterstudiengang in Physiotherapie – ZHAW 414.253.225 Anhang3 zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Physiotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Physiotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.