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5 provisions
§ 1 ZGB) beschliesst:3) *
Veröffentlichungspflicht, Ausnahmen
1 Im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft wird der Erwerb von Eigentum an
Grundstücken und von selbständigen dauernden Rechten veröffentlicht.
2 Der Erwerb durch Erbgang wird nicht veröffentlicht.
§ 2
Inhalt der Veröffentlichung
1 Veröffentlicht werden folgende Angaben: *
a. die Parzellennummer, die Fläche, die Art und die Ortsbezeichnung des
Grundstücks sowie die Art der in der Liegenschaftsbeschreibung aufgeführten Gebäude;
b. die Namen und den Wohnort oder den Sitz der Personen, die das
Eigentum veräussern, und derjenigen, die es erwerben;
c. das Datum des Eigentumserwerbs durch die Veräusserin oder den Veräusserer;
d. bei Miteigentum den Anteil und bei Stockwerkeigentum die Wertquote;
e. den Rechtsgrund der Eigentumsübertragung.
2 Erwirbt oder veräussert das Gemeinwesen Flächen namentlich zum Zweck
des Baus oder Ausbaus von Strassen, einer Grenzbereinigung oder Grenzverbesserung, so wird dies nicht veröffentlicht.
3 Werden mehrere Grundstücke an eine Person übertragen, können die Daten
in zusammengefasster Form veröffentlicht werden.
§ 3
Übermittlung der Daten, Verfahren
1 Die Bezirksschreibereien übermitteln die Daten der Landeskanzlei wöchentlich zur Veröffentlichung. *
2 Die Daten werden nach Gemeinden geordnet.
1) GS 29.276, SGS 100
2) GS 36.153, SGS 211
3) Vom Bundesrat genehmigt am 22. Februar 1994.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.426
2 211.62
3 Die Gemeinden können die im Amtsblatt veröffentlichten Daten ausserdem im
gemeindeeigenen Anzeiger publizieren.
§ 4
Aufhebung bisherigen Rechts
1 Die Verordnung vom 17. Oktober 19894) über die Einführung des Bundesbeschlusses über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher
Grundstücke und die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen vom
6. Oktober 1989 wird wie folgt geändert: ...5)
§ 5
Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.
4) GS 30.150, SGS 211.81
5) GS 31.427
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.426
3 211.62
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
30.11.1993 01.01.1994 Erlass Erstfassung GS 31.426
26.06.2007 01.08.2007 Ingress geändert GS 36.224
26.06.2007 01.08.2007 § 2 Abs. 1 geändert GS 36.224
26.06.2007 01.08.2007 § 3 Abs. 1 geändert GS 36.224
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.426
4 211.62
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 30.11.1993 01.01.1994 Erstfassung GS 31.426
Ingress 26.06.2007 01.08.2007 geändert GS 36.224
§ 2 Abs. 1 26.06.2007 01.08.2007 geändert GS 36.224
§ 3 Abs. 1 26.06.2007 01.08.2007 geändert GS 36.224
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.426