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Verordnung zum Entschädigungsreglement

Baar · 1.6-2.1 · communal act

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Contents: 15 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2 Sitzungsgelder
  3. Art. 3 Pauschalen
  4. Art. 4 Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
  5. Art. 5 Angestellte der Gemeinde und Mitglieder des Gemeinderates
  6. Art. 6 Zeitberechnung
  7. Art. 7
  8. Art. 8 Funktionäre Feuerwehr
  9. Art. 9 Übrige Funktionen
  10. Art. 10
  11. Art. 11 Benützung privater Motorfahrzeuge
  12. Art. 12 Öffentliche Verkehrsmittel
  13. Art. 13 Unterkunft und Verpflegung
  14. Art. 14
  15. Art. A1-1

15 provisions

Art. 1

1 Die aufgeführten Entschädigungen für Kommissionsmitglieder basieren auf einem Landesindex von 104.6 Punkten (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). 2 Der Gemeinderat ist berechtigt, je auf Jahresanfang hin die Teuerung ganz, teilweise oder nicht anzupassen. Er berücksichtigt dabei den entsprechenden Beschluss des Kantonsrates für die kantonalen Angestellten.

Art. 2 Sitzungsgelder

1 Kommissionsmitglieder der Gemeinde – sofern sie nicht dem Gemeinderat angehören oder bei der Gemeinde im Monatslohn angestellt sind – erhalten folgende Entschädigungen: a) Mitglieder von Kommissionen für Sitzungen bis 2 Std. CHF 105.45 zusätzlich pro ½ Std. CHF 26.35. Die Entschädigung beinhaltet die Vor- und Nachbearbeitung der Sitzung b) Präsidenten / Präsidentinnen von Kommissionen zusätzlich pro Sitzung CHF 105.45 c) Aktuare / Aktuarinnen von Kommissionen zusätzlich pro Sitzung CHF 94.10 d) Für Aufträge ausserhalb von Kommissionssitzungen kann in Absprache mit der Abteilungsvorsteherschaft eine Entschädigung von CHF 52.70 pro Stunde ausbezahlt werden

Art. 3 Pauschalen

1 Nehmen Kommissionsmitglieder – sofern sie nicht dem Gemeinderat angehören oder bei der Gemeinde im Monatslohn angestellt sind – an längeren Veranstaltungen teil oder werden sie an Veranstaltungen delegiert, kommen die Sitzungsgelder gemäss Art. 2 zur Anwendung: a) ½ Tag = 4.2 Stunden b) 1 Tag = 8.4 Stunden

Art. 4 Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission

1 Die Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission erhalten pro Stunde eine Entschädigung von CHF 87.85, der Präsident / die Präsidentin von CHF 106.70.

Art. 5 Angestellte der Gemeinde und Mitglieder des Gemeinderates

1 Nehmen Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Gemeinde (Angestellte im Monatslohn) an Kommissionssitzungen teil, gilt dies als Arbeitszeit. Überzeit ist zu kompensieren. 2 Bei Mitgliedern des Gemeinderates sind die zeitlichen Aufwände mit der Grundentschädigung gemäss Entschädigungsreglement abgegolten.

Art. 6 Zeitberechnung

1 Für die Berechnung der aufgewendeten Zeit sind der Beginn und das Ende der Präsenz an Sitzung oder Veranstaltung massgebend. Es wird jeweils auf die nächste ½ Std. aufgerundet. Bei Sitzungen ausserhalb der Gemeinde wird die Reisezeit mitberücksichtigt.

Art. 7

1 Der Stundenansatz für Mitglieder des Stimm- und Urnenbüros (inkl. der Mitglieder der Verwaltung) beträgt CHF 52.70. 2 Für die Mitarbeitenden der Verwaltung gilt die aufgewendete Zeit nicht als Arbeitszeit.

Art. 8 Funktionäre Feuerwehr

1 Vgl. Anhang 1.

Art. 9 Übrige Funktionen

1 Übrige Funktionen: a) Stabschef / chefin gemeindlicher Führungsstab: CHF 1'440.00[1]) b) Weibel / Weibelin: CHF 3'260.00[2]) c) Vizeweibel / Vizeweibelin: CHF 1'500.00[3]) d) Tiererhebungen und Viehzählung pro Bogen: CHF 12.95 e) Tiererhebungen und Viehzählung pro Stunde: CHF 35.75

Art. 10

1 Vorgesetzte und Mitarbeitende achten darauf, die zu entschädigenden Spesen auf das Notwendige zu beschränken.

Art. 11 Benützung privater Motorfahrzeuge

1 Wenn die dienstliche Benützung privater Motorfahrzeuge notwendig oder den Umständen nach angezeigt ist, besteht Anspruch auf CHF 0.70 pro gefahrenen Kilometer. 2 Für das Parkieren der Fahrzeuge werden die tatsächlichen Kosten entschädigt. 3 Mit den Entschädigungen sind alle Ansprüche aus der dienstlichen Benützung privater Motorfahrzeuge abgegolten, einschliesslich des Kostenanteils für Versicherungen. 4 Ereignet sich ein Schaden während einer Dienstfahrt mit dem privaten Fahrzeug, ist der Abteilung Finanzen / Wirtschaft sofort Meldung zu erstatten. Die Abteilung Finanzen / Wirtschaft meldet den Schaden den entsprechenden Versicherungen.

Art. 12 Öffentliche Verkehrsmittel

1 Bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Billett auf Halbtax-Basis, 2. Klasse, vergütet. Nach Rücksprache mit der Leitung Personal können andere Lösungen getroffen werden.

Art. 13 Unterkunft und Verpflegung

1 Die Gemeinde vergütet die Auslagen nach Spesenbeleg, maximal: a) Übernachtung mit Frühstück: CHF 200.00[4]) b) Mittagessen: CHF 40.00[5]) c) Nachtessen: CHF 50.00[6]) 2 In Ausnahmefällen kann mit die Leitung Personal eine andere Lösung getroffen werden.

Art. 14

1 Die Leitung Personal legt in Absprache mit dem Gemeindeschreiber / der Gemeindeschreiberin jährlich die Stundenlohnansätze fest, welche in diesem Anhang nicht geregelt sind.

Art. A1-1

1 Funktionsentschädigungen Feuerwehr (ohne Teuerungszuschläge): a) Kommandant: CHF 19'500.00 b) Vizekommandant: CHF 7'000.00 c) Stabsoffizier: CHF 5'800.00 d) Korps- und Fachchef (siehe Abs. 7): CHF 3'500.00 e) Fourier: CHF 1'000.00 f) Web-Master: CHF 1'000.00 2 Soldansätze Feuerwehr (einsatzbedingter Sold) (ohne Teuerungszuschläge): a) Ernstfalleinsatz, pro Stunde: CHF 45.00 b) Feuerwache, pro Stunde: CHF 25.00 c) Pikettdienst (GV FFZ), pro Einsatz: CHF 200.00 d) Pikettdienst (Mo.–Fr.), pro Tag: CHF 40.00 e) Pikettdienst (Sa, So, Feiertage), pro Tag: CHF 262.00 3 Kurse (ohne Teuerungszuschläge): a) Halber Tag: CHF 150.00 b) Ganzer Tag: CHF 300.00 c) BLS/AED (Grundkurs / Repetitionskurs BLS/AED), pro Abend à 3 Std.: CHF 55.00 d) BLS/AED (Grundkurs / Repetitionskurs Ausbilder/in), pro Abend à 3 Std.: CHF 70.00 4 Übungen / Trainings (ohne Teuerungszuschläge): a) Übungen, Korps, Kader, Spezialisten, Fahrtraining usw.. pro 2 Std.: CHF 35.00 5 Sitzungen (ohne Teuerungszuschläge): a) Kommando, pro 2 Std.: CHF 80.00 b) Stab, pro 2 Std.: CHF 80.00 c) Offiziere, pro 2 Std.: CHF 80.00 d) Projekte, pro 2 Std.: CHF 35.00 e) Kader m. Ausbildungseinheit, pro 2 Std.: CHF 35.00 f) ERFA-Treffen, pro 2 Std.: CHF 35.00 6 Spezielles (ohne Teuerungszuschläge): a) Gruppenführer, Jahressold: CHF 200.00 b) Ausbildungsverantwortliche Atemschutz, Jahressold: CHF 500.00 c) 2. Offizier im Korps, Jahressold: CHF 500.00 7 Verteilschlüssel für Funktionsentschädigungen Korps- und Fachchef (Addition je nach Erfüllung der verschiedenen Punkte zur Grundpauschale): a) Grundpauschale: CHF 1'500.00 b) Ausbildung Offizier: CHF 500.00 c) >15 AdF im Korps: CHF 500.00 d) >6 Übungen: CHF 500.00 e) Rekrutierung: CHF 500.00

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