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Tarifordnung Wasserversorgung der Gemeinde Triesen

Triesen · 13b_Wasserversorgung_Triesen_Tarifordnung.pdf · communal act

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2 Seite 2 von 2

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2 provisions

Art. 1

Anschlussgebühr 1. Die Anschlussgebühr beträgt CHF 3.50 pro m3 umbautem Raum nach SIA. 2. In der Anschlussgebühr von CHF 3.50 pro m3 ist der Wasserbezug während der Realisierung der Baute integriert. 3. Die Aufwendungen des Wasserwerks für die Installation der Provisorien werden in Rechnung gestellt. 4. Bei Sprinkleranlagen beträgt der Beitrag CHF 15.00 pro benötigten Minutenliter. Vom für die Sprinkleranlage und dem zusätzlichen Feuerwehrbedarf (nach Brandverhütungsdienst, BVD) insgesamt notwendigen Wasserbedarf kann eine Wassermenge von 1‘200 Minutenliter in Abzug gebracht werden. Die Sprinklergebühr wird zusätzlich zur Anschlussgebühr gemäss Abs. 1 erhoben. Ebenso kann von der errechneten Gebühr die Anschlussgebühr gemäss Abs. 1 für das von der Sprinkleranlage erfasste Gebäudevolumen in Abzug gebracht werden. Es werden keine Rückzahlungen vorgenommen. 5. Für Gebäude mit ausschliesslich landwirtschaftlicher Nutzung beträgt die Anschlussgebühr pauschal CHF 500.00 pro Gebäude. 6. Die Anschlussgebühren werden zum Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz erhoben.

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Art. 2 Seite 2 von 2

Benutzungsgebühr 1. Die Grundgebühr pro Jahr für überbaute Liegenschaften wird über die Grösse der Wasserzähler und dem Anteil für den Löschschutz erhoben. Für den Anteil Löschschutz wird CHF 0.04 pro m3 umbautem Raum nach SIA verrechnet. Anteil Anteil Zählergrösse Wasserversorgung Löschschutz DN 20 CHF 40.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr DN 25 CHF 80.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr DN 32 CHF 140.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr DN 40 CHF 160.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr DN 50 CHF 180.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr DN 65 CHF 200.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr DN 80 CHF 220.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr DN 100 CHF 240.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr DN 125 CHF 260.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr DN 150 CHF 300.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr Gebäude ohne Anschluss und Zähler CHF 0.04/m³ = Grundgebühr 2. Bei anderen Zählergrössen wird die Zählermiete durch die Wasserversorgung festgelegt. Bei Verbundzählern ist der Anteil Zählermiete für den grossen und den kleinen Zähler gemäss Art. 2 Abs. 1 zu entrichten. 3. Die Verbrauchsgebühr beträgt CHF 0.85 pro m3 Wasserbezug. Genehmigung / Übergangs- und Schlussbestimmung 1. Diese Tarifordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. Januar 2012 mit GRB 021-01-12 genehmigt. Sie tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft. 2. Als Stichtag für die Ablösung der bestehenden Tarife wird der 30. Dezember 2011, 17.00 Uhr, festgesetzt. Baugesuche, die bis zu diesem Termin bei der Bauverwaltung eingehen, werden zu den bisher geltenden Tarifen verrechnet. Die Gemeindevorstehung

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