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Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen

Basel-Landschaft · 223.11 · ordinance

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Contents: 6 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6

6 provisions

§ 1

1 Die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten ist organisatorisch der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion unterstellt. 2 Die Schlichtungsstelle besteht aus der Kommission und dem Sekretariat.

§ 2

1 Die Aufrechterhaltung des Betriebes der Schlichtungsstelle ist mit einer Stellvertretung sicherzustellen. Bei Bedarf werden ad hoc zusätzliche Stellvertretungen ernannt. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bestimmt für den Leiter oder die Leiterin der Schlichtungsstelle die Stellvertretung. § 2bis * 1 Für die Ersetzung von Kommissionsmitgliedern bei Ausstand gelten sinngemäss die Bestimmungen des Gerichtsorganisationsgesetzes1).

§ 3

1 Die Schlichtungsstelle genehmigt die in Artikel 261l, 269d und 298 OR2) genannten Formulare. 2 Die Schlichtungsstelle und die Einwohnergemeinden geben diese Formulare ab. 3 Für den Bezug von 10 oder mehr Formularen ist eine Gebühr von Fr. –.50 pro Exemplar zu entrichten. § 3bis * 1 Die Schlichtungsstelle vollzieht das Bundesgesetz sowie die Verordnung über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung. 1) GS 34.161, SGS 170 2) SR 220 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348 2 223.11

§ 4

1 Die Schlichtungsstelle erstattet dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) halbjährlich Bericht.

§ 5

1 Die Schlichtungsstelle veröffentlicht periodisch die Zusammensetzung und die Zuständigkeit der Schlichtungskommission.

§ 6

1 Diese Verordnung tritt am 2. Januar 1996 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348 3 223.11 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 12.12.1995 02.01.1996 Erlass Erstfassung GS 32.348 16.04.1996 01.06.1996 § 3bis eingefügt GS 32.448 07.12.2010 01.01.2011 § 2bis eingefügt GS 37.290 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348 4 223.11 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 12.12.1995 02.01.1996 Erstfassung GS 32.348 § 2bis 07.12.2010 01.01.2011 eingefügt GS 37.290 § 3bis 16.04.1996 01.06.1996 eingefügt GS 32.448 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348

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