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Verordnung über die leistungsorientierte Führung

Fribourg · 122.90.11 · ordinance

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5

5 provisions

Art. 1

Voraussetzungen (Art. 59 Abs. 3 SVOG 1)) 1 Bei den Verwaltungseinheiten, die für die leistungsorientierte Führung in Frage kommen, sind namentlich folgende Punkte vorgängig abzuklären: a) Inhalt und Aktualisierungsstand des Leistungskatalogs der Verwaltungseinheit; b) verfügbare personelle und technische Mittel; c) allfällige Reorganisationen, die in der Verwaltungseinheit im Hinblick auf den Übergang zur leistungsorientierten Führung durchgeführt werden müssen; d) Motivation und Ziele der Verwaltungseinheit; e) Verhältnis der mit der leistungsorientierten Führung verbundenen Kosten und erwarteten Gewinne; f) Umsetzungszeitplan. 2 Der entsprechende Evaluationsbericht wird von der Finanzverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der betroffenen Verwaltungseinheit verfasst. 3 Er wird zusammen mit der Stellungnahme der betroffenen Direktion an den Staatsrat überwiesen.

Art. 2

Bewilligung (Art. 59 Abs. 1 und 3 SVOG 2)) 1 Der Staatsrat erteilt der Verwaltungseinheit auf dem Verordnungsweg die Bewilligung zur leistungsorientierten Führung. 2 Bevor er die Bewilligung erteilt, holt er die Stellungnahme der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission ein.

Art. 3

Haushaltführung 1 Die Grundsätze der Haushaltführung für die Verwaltungseinheiten mit leistungsorientierter Führung sind in Abschnitt 5a des Ausführungsreglements vom 12. März 1996 zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates geregelt.

Art. 4

Änderung bisherigen Rechts 1 Das Ausführungsreglement vom 12. März 1996 zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (FHR) (SGF 610.11) wird wie folgt geändert: ... 1) SGF 122.0.1 2) SGF 122.0.1 122.90.11

Art. 5

Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2008 in Kraft. 122.90.11 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 20.05.2008 Erlass Grunderlass 01.06.2008 2008_055 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 20.05.2008 01.06.2008 2008_055

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