Art. 1 Beschlossen vom Berufsschulrat am 22. November 2005
Langzeit-Weiterbildungsurlaube dauern mehr als 10 Arbeitstage; maximal aber 500 Lektionen.
Propose a changeChur · 754 · regulation
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Langzeit-Weiterbildungsurlaube dauern mehr als 10 Arbeitstage; maximal aber 500 Lektionen.
Propose a changeWeiterbildung deckt sowohl die Bedürfnisse der Gewerblichen Berufsschule Chur (Führungsbedarf oder Qualitätssteigerung) ab und fördert die Entwicklung des Individuums (gesteigerte Fertigkeiten und/oder Persönlichkeitsentwicklung).
Propose a changeDie Gewährung des notwendigen Urlaubs und die Beteiligung der GBC an den Kurskosten sowie an den ausgewiesenen Spesen richten sich nach den Bedürfnissen und Interessen der Schule sowie nach den vorhandenen Budgetmitteln.
Propose a changeAn lohnwirksame Ausbildungen (Lohnklassenwechsel nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss) werden grundsätzlich keine Beiträge geleistet.
Propose a changeStellvertretungskosten gehen nicht zu Lasten des Weiterbildungskontos und werden von der Gewerblichen Berufsschule Chur finanziert.
Propose a changeGesuche für Langzeit-Weiterbildungen sind mindestens ½ Jahr vor Antritt der Weiterbildung an die Schulleitung zu Handen des Berufsschulrates einzureichen.
Propose a changeIn der Gesuchseingabe sind folgende Themen darzustellen: a) Gegenstand der Weiterbildung; 754 $$$ b) persönliche Motivation; c) Nutzen (persönlich und für die Gewerbliche Berufsschule Chur); d) Ausbildungsinhalte und –umfang; e) Kostenauflistung exklusive Stellvertretungskosten; f) Vorschlag Kostenteilungsschlüssel (privater Kostenanteil – Stadtanteil); g) Stellvertretungsregelung.
Propose a changeNach abgeschlossener Weiterbildung ist dem Berufsschulrat via Direktor/ Direktorin ein Schlussbericht abzugeben. Dieser beinhaltet mindestens alle realisierten Kursinhalte sowie wesentliche persönliche Erkenntnisse und Wirkungsperspektiven an der GBC. Der Bericht ist vor dem Berufsschulrat in einer kurzen, mündlichen Präsentation zu erläutern.
Propose a changeFür die Erstattung der Ausbildungskosten und den Abschluss einer Ausbildungsvereinbarung gelten die Bestimmungen des städtischen Personalrechts.
Propose a changeDas Reglement tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft.
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