Law

Verordnung für Katastrophen und Notlagen (KNV)

Thun · 521.10 · ordinance

Ask the law about thisMore laws of ThunFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2016-02-01, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-08. The page it was read from

sha256 2687692f90e0ca22cb9f11dd70d4bad1661733f57af81879f4b4c42b8b7d9758

Contents: 8 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8

Proposed changes to this act

No one has proposed a change to this act yet.

8 provisions

Art. 1

Diese Verordnung regelt ergänzend zum Reglement die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.

Propose a change

Art. 2

1 Das RFO Thun plus besteht aus:5 a Kerngruppe RFO Thun plus mit: - Chef RFO Thun plus, - Stabchef/Chef RFO Thun plus Stellvertreter, - Vorsteher Sicherheit und Soziales der Stadt Thun (öffentliche Sicherheit), - Stadtschreiber oder Vizestadtschreiber der Stadt Thun, - Chef Medien. - BC Thun Kapo Bern, - Kdt Schutz und Rettung Thun, - Stadtingenieur Thun, - Chef Führungsunterstützung Thun, ZSO Thun plus, - Chef Logistikkoordination, - je eine Vertretung der Anschlussgemeinden. b Fachbereiche: - Lage, Führungsunterstützung, - Information, - Öffentliche Sicherheit, - Schutz und Rettung, - Gesundheit, - Infrastruktur, 1 Titel Fassung vom 21.10.2015 2 Mit Revisionen vom 31.5.2012 (GRB Nr. 275, in Kraft seit 1.6.2012) und vom 21.10.2015 (GRB Nr. 496, in Kraft seit 1.2.2016) 3 SSG 521.1 4 SSG 101.1 5 Fassung vom 21.10.2015 Zweck Zusammensetzung RFO Thun plus 2 521.10 - Logistik, - Weitere Fachbereiche 2 Bei Bedarf können weitere Spezialisten oder Fachstellen beigezogen werden. 3 Soweit die einzelnen Mitglieder nicht vom Gemeinderat bestimmt werden oder von Amtes wegen dem RFO Thun plus angehören, werden sie vom Chef RFO Thun plus ernannt. Er berücksichtigt dabei soweit möglich auch Personen aus den Anschlussgemeinden.1

Propose a change

Art. 3

Der Chef oder sein Stellvertreter bietet das RFO Thun plus oder Teile davon nach den Erfordernissen und der Grösse des Ereignisses auf. In der Regel berät und entscheidet ein Kernteam über erste Massnahmen.

Propose a change

Art. 4

Der Chef RFO Thun plus trifft für die Vorbereitung und die Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen insbesondere folgende Massnahmen: - Führen eines Verzeichnisses mit möglichen Gefährdungen, - Treffen vorsorglicher Vereinbarungen für zusätzliche oder besondere Einsatzmittel, - Vorkehren für Warnung und Alarmierung der Bevölkerung, - Koordination von Aufgebot und Einsatz der gemeindeeigenen und der zugewiesenen Mittel inklusive Regelung der Unterstellung, - Führen einer Übersicht der eingesetzten Mittel und Einsatzkräfte, - Betreiben einer rückwärtigen Führungsstelle, - Betreiben einer Informations- oder Hotline, - Verbreiten von Informationen und Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung. Art. 4a1 1 Der Bereich Schutz und Rettung führt die Geschäftsstelle des RFO Thun plus. 2 Die Geschäftsstelle unterstützt das RFO Thun plus in seiner Aufgabenerfüllung. Insbesondere erledigt sie in Absprache mit dem Kdt Schutz und Rettung sämtliche administrativen Aufgaben und führt das Rechnungswesen.

Propose a change

Art. 5

Die Versicherung von beauftragtem nicht gemeindeeigenem Personal ist durch eine pauschale Haftpflichtversicherung sowie über das Unfallversicherungsgesetz geregelt. 1 Eingefügt am 21.10.2015 2 Fassung vom 21.10.2015 Modulares Aufgebot Grundauftrag Geschäftsstelle Versicherung 3 521.10

Propose a change

Art. 6

1 Der Chef RFO Thun plus erhält eine jährliche Entschädigung, deren Höhe bei der Wahl durch den Gemeinderat festgelegt wird. 2 Soweit RFO-Tätigkeiten nicht als Arbeitszeit gelten oder durch die Herkunftsorganisation abgegolten werden, richtet sich die Entschädigung nach den Ansätzen der Feuerwehrverordnung der Stadt Thun2.

Propose a change

Art. 7

Dem Chef RFO Thun plus oder dem Stellvertreter steht für den Einsatzfall eine Ausgabenbefugnis von Fr. 50'000.– für Notmassnahmen zur Verfügung.

Propose a change

Art. 8

1 Diese Verordnung samt Anhängen tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. 2 Mit dem Inkrafttreten werden die Ausführungsbestimmungen zum Reglement für ausserordentliche Lagen in der Stadt Thun vom 25. September 1997 samt Anhängen aufgehoben. Thun, 20. August 2009 Namens des Gemeinderats Der Stadtpräsident: von Allmen Der Ratssekretär: Mauron 1 Fassung vom 21.10.2015 2 SSG 871.2 Entschädigung Ausgabenbefugnisse Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts 4 521.10 Anhang 11 1 Fassung vom 21.10.2015Gemeinderat Lage, Führungsunterstützung Information Öffentliche Sicherheit Schutz & Rettung Gesundheit Infrastruktur Logistik FU ZSO Thun plus BauinspektoratFeuerwehr ThunInfo Stadt Thun ZSO Thun plus Spital ThunPolizei Thun Bildung, Sport, Kultur Soziales Kerngruppe RFOChef RFO Organigramm RFO Thun plus Kerngruppe RFO - Chef RFO - BC Thun/Kapo Bern - Stabschef RFO - Kdt Schutz & Rettung - Vorsteher Sicherheit/Soziales - Stadtingenieur/Chef Tiefbauamt - Stadtschreiber oder Vizestadtschreiber - Chef Log Koordination - Chef Medien - Chef FU ZSO Thun plus - Vertreter Gemeinde Heiligenschwendi 3600 Thun, 25.08.2015 Kr/scm Naturgefahrenberater Stabschef Weitere Fachbereiche Logistik Koordination Tiefbauamt Energie Thun Geschäftsstelle RFO 5 521.10 Anhang 21 Alarmierung und Massnahmen bei Hochwassergefahr 1. Alarmierung Sobald der Pegel des Thunersees 558.30 m.ü.M. erreicht hat, erfolgt durch die Regionale Einsatzzentrale der Kantonspolizei Bern (REZ) mittels Kompetenzgespräch (Gruppe 560) eine Alarmmeldung über "eAlarm". Der Verantwortliche der Feuerwehr orientiert unverzüglich den Chef RFO Thun plus oder den Stabschef RFO Thun plus oder den Stadtschreiber oder Vizestadtschreiber. 2. Aufgebot RFO Thun plus Der Chef RFO Thun plus beurteilt unter Einbezug von Mitgliedern der Kerngruppe die Lage und legt folgende möglichen Massnahmen fest:  Aufgebot des RFO Thun plus oder Teile davon,  Zeitpunkt 1. Rapport. 3. Mögliche Massnahmen Gestützt auf die laufende Lagebeurteilung entscheidet der Chef RFO Thun plus bedürfnisorientiert über folgende einzuleitende Massnahmen:  Vorbereitung / Aufbau der Info-Line,  Aufgebot von Einsatzmitteln von Feuerwehr und Zivilschutz,  Aufgebot weiterer Mitglieder des RFO Thun plus,  Vorbereitung Material für Depotstellen,  Vorwarnung/Warnung der Bevölkerung über Radio, Medien und allenfalls Lautsprecherwagen,  Vorbereitung von Flugblättern für die Bevölkerung mit Verhaltensanweisungen,  Einrichtung von Informationsstellen,  Verschiebung von abgefüllten Sandsäcken,  Betrieb der Sandsackabgabestelle,  Bereitstellung von Materialdepots und Regelung der Abgabe,  Beschaffung von zusätzlichem Material für die Wasserabwehr an kritischen Stellen,  Vorsorgliche Massnahmen in Bezug auf Kulturgüterschutz,  Koordination des Einsatzes der Elektrogruppe,  Sicherstellung der Verpflegung für die Einsatzkräfte,  Vorbereitung allfälliger Anträge für Spontanhilfe an die Armee. 1 Fassung vom 21.10.2015

Propose a change

← Find another law