Art. 1
Gegenstand und Zweck 1 Dieses Reglement legt die Verwaltungsmodalitäten des kantonalen Fonds fest, welcher der Finanzierung von Massnahmen zum Schutze der Umwelt dient, die der Kanton als Ersatzvornahme trifft.
Valais · 814.107 · regulation
Ask the law about thisMore laws of ValaisFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 009ce75c06dd3d307884a9211758bba63ed664d764b2ca72cccd3bbd73468dfa
Gegenstand und Zweck 1 Dieses Reglement legt die Verwaltungsmodalitäten des kantonalen Fonds fest, welcher der Finanzierung von Massnahmen zum Schutze der Umwelt dient, die der Kanton als Ersatzvornahme trifft.
Speisung des Fonds 1 In diesen Fonds fliessen die verlangten Sicherheiten sowie Bussgelder und Gebühren, die im Rahmen des Vollzugs von Bundes- und Kantonsrecht im Umweltschutzbereich eingenommen werden. 2 Die hinterlegten Sicherheiten werden nur für die Ausführung der entsprechenden, von der Behörde verlangten Verpflichtungen verwendet. 3 Wird eine vom Kanton im Voraus finanzierte Ersatzvornahme vom Pflichtigen zurückbezahlt, so wird der entsprechende Betrag dem Fonds gutgeschrieben.
Verwaltungs- und Ausgabenkompetenz 1 Die Fondsverwaltung liegt in der Kompetenz der für Umweltschutz beauftragten Dienststelle. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 814.107 2 Die Einlagen und Entnahmen des Fonds müssen in das jährliche Budget der Dienststelle eingetragen werden. 3 Vorbehalten bleiben die ordentlichen Kompetenzen im Bereich finanzieller Verpflichtungen.
Verwaltungsgrundsätze 1 Sofern die als Sicherheiten hinterlegten Beträge nicht umgehend an ihre Begünstigten zurückbezahlt werden können, sind sie so zu verwalten, dass sie den bestmöglichen Ertrag abwerfen.
Schlussbestimmungen 1 Das vorliegende Reglement tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. 814.107 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 30.05.2012 15.06.2012 Erlass Erstfassung BO/Abl. 24/2012 814.107 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 30.05.2012 15.06.2012 Erstfassung BO/Abl. 24/2012