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Reglement über die Verwaltung des kantonalen Fonds für Ersatzvornahmen im Umweltschutzbereich

Valais · 814.107 · regulation

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5

5 provisions

Art. 1

Gegenstand und Zweck 1 Dieses Reglement legt die Verwaltungsmodalitäten des kantonalen Fonds fest, welcher der Finanzierung von Massnahmen zum Schutze der Umwelt dient, die der Kanton als Ersatzvornahme trifft.

Art. 2

Speisung des Fonds 1 In diesen Fonds fliessen die verlangten Sicherheiten sowie Bussgelder und Gebühren, die im Rahmen des Vollzugs von Bundes- und Kantonsrecht im Umweltschutzbereich eingenommen werden. 2 Die hinterlegten Sicherheiten werden nur für die Ausführung der entsprechenden, von der Behörde verlangten Verpflichtungen verwendet. 3 Wird eine vom Kanton im Voraus finanzierte Ersatzvornahme vom Pflichtigen zurückbezahlt, so wird der entsprechende Betrag dem Fonds gutgeschrieben.

Art. 3

Verwaltungs- und Ausgabenkompetenz 1 Die Fondsverwaltung liegt in der Kompetenz der für Umweltschutz beauftragten Dienststelle. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 814.107 2 Die Einlagen und Entnahmen des Fonds müssen in das jährliche Budget der Dienststelle eingetragen werden. 3 Vorbehalten bleiben die ordentlichen Kompetenzen im Bereich finanzieller Verpflichtungen.

Art. 4

Verwaltungsgrundsätze 1 Sofern die als Sicherheiten hinterlegten Beträge nicht umgehend an ihre Begünstigten zurückbezahlt werden können, sind sie so zu verwalten, dass sie den bestmöglichen Ertrag abwerfen.

Art. 5

Schlussbestimmungen 1 Das vorliegende Reglement tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. 814.107 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 30.05.2012 15.06.2012 Erlass Erstfassung BO/Abl. 24/2012 814.107 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 30.05.2012 15.06.2012 Erstfassung BO/Abl. 24/2012

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