§ 1
Entschädigung nach Aufwand 1 Folgende Tätigkeiten eines Mitglieds des Bürgerrats werden nach Zeitaufwand entschädigt: a) Teilnahme an Sitzungen des Leitungsausschusses; b) Teilnahme an Sitzungen der Einbürgerungskommission sowie Teilnahme am Infoabend und Bürgerbriefübergabe; c) Teilnahme an Sitzungen in vom Bürgerrat oder Bürgergemeinderat gewählten Ausschüssen, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Delegationen; d) Teilnahme an Sitzungen einer interkommunalen oder kantonalen Arbeits- oder Projektgruppe; e) Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben kraft Delegationsbeschluss des Bürgerrats; f) offizielle Gratulationsbesuche bei Basler Bürgerinnen und Bürgern.