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Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Bürgerrats

Basel-Stadt · BaB 153.115 · communal act

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Contents: 3 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

3 provisions

§ 1

Entschädigung nach Aufwand 1 Folgende Tätigkeiten eines Mitglieds des Bürgerrats werden nach Zeitaufwand entschädigt: a) Teilnahme an Sitzungen des Leitungsausschusses; b) Teilnahme an Sitzungen der Einbürgerungskommission sowie Teilnahme am Infoabend und Bürgerbriefübergabe; c) Teilnahme an Sitzungen in vom Bürgerrat oder Bürgergemeinderat gewählten Ausschüssen, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Delegationen; d) Teilnahme an Sitzungen einer interkommunalen oder kantonalen Arbeits- oder Projektgruppe; e) Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben kraft Delegationsbeschluss des Bürgerrats; f) offizielle Gratulationsbesuche bei Basler Bürgerinnen und Bürgern.

§ 2

Verfahren 1 Die Mitglieder des Bürgerrats führen ein Verzeichnis über ihre entschädigungsberechtigten Tätigkeiten. 2 Sie machen ihren Entschädigungsanspruch jährlich beim Bürgerrat geltend. 3 Der Bürgerrat beschliesst jeweils im Dezember aufgrund der eingereichten Verzeichnisse die individuellen Entschädigungsansprüche. 4 Die Auszahlung der vom Bürgerrat genehmigten Entschädigungen erfolgt durch die Zentralen Dienste.

§ 3

Spesenentschädigung 1 Die Mitglieder des Bürgerrats erhalten zur Abgeltung amtsbedingter Auslagen pro Jahr eine pauschale Spesenentschädigung von CHF 2'400. 2 Die Spesenentschädigung wird anteilmässig monatlich ausbezahlt. Schlussbestimmung Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt rückwirkend am 1. Januar 2026 in Kraft. 1) BaB 153.110 Bürgerrat / Verwaltung BaB 153.115 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 20.01.2026 01.01.2026 Erlass Erstfassung KB 31.01.2026 Bürgerrat / Verwaltung BaB 153.115 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 20.01.2026 01.01.2026 Erstfassung KB 31.01.2026

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