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Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)

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Contents: 85 provisions
  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Zweck der Ausbildung
  4. § 3 Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung
  5. § 4 Privatflugzeugführer (zu § 1 LuftPersV)
  6. § 5 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu § 3a LuftPersV)
  7. § 6 Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 3b LuftPersV)
  8. § 7 Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch (zu § 5 LuftPersV)
  9. § 8 Segelflugzeugführer (zu § 36 LuftPersV)
  10. § 9 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 40a LuftPersV)
  11. § 10 Freiballonführer (zu § 46 LuftPersV)
  12. § 11 Luftschiffführer (zu § 50 LuftPersV)
  13. § 12 Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 62 LuftPersV)
  14. § 13 Kunstflugberechtigung (zu § 81 LuftPersV)
  15. § 14 Schleppberechtigung (zu § 84 LuftPersV)
  16. § 15 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 85 LuftPersV)
  17. § 16 Streu- und Sprühberechtigung (zu § 86 LuftPersV)
  18. § 17 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (zu § 88a LuftPersV)
  19. § 18 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 89 LuftPersV)
  20. § 19 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 94 LuftPersV)
  21. § 20 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 95 LuftPersV)
  22. § 21 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen
  23. § 22 Inkrafttreten
  24. Anlage 1A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer(zu § 4)
  25. Anlage 1B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
  26. Anlage 1C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
  27. Anlage 1D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
  28. Anlage 2A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu § 5)
  29. Anlage 2B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu §§ 5 und 9)
  30. Anlage 3A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 6)
  31. Anlage 3B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 6)
  32. Anlage 4A Lehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)
  33. Anlage 4B Lehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)
  34. Anlage 5A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer(zu § 8)
  35. Anlage 5B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)
  36. Anlage 5C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)
  37. Anlage 5D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)
  38. Anlage 6A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)
  39. Anlage 6B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)
  40. Anlage 6C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)
  41. Anlage 7A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer(zu § 10)
  42. Anlage 7B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (zu § 10)
  43. Anlage 7C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (zu § 10)
  44. Anlage 7D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (zu § 10)
  45. Anlage 8A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)
  46. Anlage 8B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)
  47. Anlage 8C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)
  48. Anlage 8D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)
  49. Anlage 9A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 12)
  50. Anlage 9B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 12)
  51. Anlage 9C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 12)
  52. Anlage 9D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 12)
  53. Anlage 10A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung (zu § 13)
  54. Anlage 10B Praktische Prüfung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung (zu § 13)
  55. Anlage 11 Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Schleppberechtigung (zu § 14)
  56. Anlage 12A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 15)
  57. Anlage 12B Praktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 15)
  58. Anlage 13A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (zu § 16)
  59. Anlage 13B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (zu § 16)
  60. Anlage 13C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (zu § 16)
  61. Anlage 13D Praktische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (zu § 16)
  62. Anlage 14A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
  63. Anlage 14B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
  64. Anlage 14C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
  65. Anlage 14D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
  66. Anlage 14E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
  67. Anlage 14F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern (zu § 17)
  68. Anlage 15A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
  69. Anlage 15B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
  70. Anlage 15C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
  71. Anlage 15D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
  72. Anlage 15E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
  73. Anlage 15F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 18)
  74. Anlage 16A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
  75. Anlage 16B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
  76. Anlage 16C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
  77. Anlage 16D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
  78. Anlage 16E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
  79. Anlage 16F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)
  80. Anlage 17A Theoretische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
  81. Anlage 17B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
  82. Anlage 17C Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
  83. Anlage 17D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
  84. Anlage 17E Theoretische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)
  85. Anlage 17F Praktische Prüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 20)

Proposed changes to this act

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85 provisions

Eingangsformel

Auf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. April 2005 (BGBl. I S. 1070) geändert worden ist, in Verbindung mit § 133a der Verordnung über Luftfahrtpersonal in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1984 (BGBl. I S. 265), der durch Artikel 2 Nr. 64 der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vom 10. Februar 2003 (BGBl. I S. 182) neu gefasst worden ist, verordnet das Luftfahrt-Bundesamt:

Propose a change

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der in der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) enthaltenen Anforderungen nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes über die Lizenzierung und den Erwerb von Berechtigungen.

Propose a change

§ 2 Zweck der Ausbildung

Die Ausbildung dient dem Zweck, dem Luftfahrtpersonal die aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Eine besondere Form der Ausbildung ist auch die zum Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung geforderte Einweisung.

Propose a change

§ 3 Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung

(1) Unternimmt der Bewerber einen Täuschungsversuch, ist er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Prüfung auszuschließen, und die Prüfung gilt als nicht bestanden. (2) Tritt der Bewerber nach Beginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bewerber durch eine Erkrankung oder aus sonst nicht durch den Bewerber zu vertretenden Umständen die Prüfung oder einen Teil der Prüfung nicht antritt. Der Bewerber hat die Verhinderung unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung nachzuweisen.

Propose a change

§ 4 Privatflugzeugführer (zu § 1 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 1A zu vermitteln. (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 1B festgelegten Übungen durchzuführen. (3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 1C durchzuführen. (4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 1D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Flugzeugen notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 5 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu § 3a LuftPersV)

(1) In der Einweisung sind die in Anlage 2A festgelegten Übungen durchzuführen. (2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die zur Führung von Reisemotorseglern notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 6 Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 3b LuftPersV)

(1) in der Einweisung sind die in Anlage 3A festgelegten Übungen durchzuführen. (2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 3B nachzuweisen, dass er die zur Führung von einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 7 Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch (zu § 5 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 4A zu vermitteln. (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 4B festgelegten Übungen durchzuführen. (3) Die theoretische Prüfung ist gemäß JAR-FCL 1.130 deutsch durchzuführen. (4) Der Bewerber hat eine praktische Prüfung gemäß JAR-FCL 1.135 deutsch abzulegen.

Propose a change

§ 8 Segelflugzeugführer (zu § 36 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 5A zu vermitteln. (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 5B festgelegten Übungen durchzuführen. (3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 5C durchzuführen. (4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 5D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Segelflugzeugen notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 9 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 40a LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind Kenntnisse gemäß Anlage 6A zu vermitteln. (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 6B festgelegten Übungen durchzuführen. (3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 6C durchzuführen. (4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die zur Führung von Reisemotorseglern notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 10 Freiballonführer (zu § 46 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 7A zu vermitteln. (2) In der praktischen Ausbildung sind die in Anlage 7B festgelegten Übungen durchzuführen. (3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 7C durchzuführen. (4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 7D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Freiballonen notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 11 Luftschiffführer (zu § 50 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 8A zu vermitteln. (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 8B festgelegten Übungen durchzuführen. (3) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 8C durchzuführen. (4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 8D nachzuweisen, dass er die zur Führung von Luftschiffen notwendigen Fähigkeiten besitzt. (5) Der Erwerb einer Musterberechtigung für Luftschiffführer erfordert den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und eine Schulung auf dem Luftschiffmuster. Die Ausbildung muss mit Zustimmung der zuständigen Stelle die Inhalte der Anlagen 8A und 8B musterspezifisch ergänzen.

Propose a change

§ 12 Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (zu § 62 LuftPersV)

(1) Die Ausbildung zum Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder erfolgt bei einem vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Ausbildungsbetrieb für Flugausbildung, der dafür eine Erlaubnis besitzt. (2) In der theoretischen Ausbildung sind Kenntnisse gemäß Anlage 9A zu vermitteln. (3) In der praktischen fliegerischen Einweisung und technischen Ausbildung sind die in Anlage 9B festgelegten Übungen durchzuführen. (4) Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 9C durchzuführen. (5) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 9D nachzuweisen, dass er die für einen Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 13 Kunstflugberechtigung (zu § 81 LuftPersV)

(1) In der Flugausbildung sind die in Anlage 10A festgelegten Übungen durchzuführen. (2) Der Bewerber um eine Kunstflugberechtigung hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 10B nachzuweisen, dass er die zur Durchführung von Kunstflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 14 Schleppberechtigung (zu § 84 LuftPersV)

Die gemäß § 84 Abs. 2 und Abs. 3 LuftPersV vorgeschriebenen Flüge sind in Übereinstimmung mit der Anlage 11 durchzuführen.

Propose a change

§ 15 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (zu § 85 LuftPersV)

(1) Für den Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer sind die in Anlage 12A enthaltenen Instrumentenflugübungen durchzuführen. (2) In der praktischen Prüfung hat der Bewerber gemäß Anlage 12B nachzuweisen, dass er die zur Durchführung von Wolkenflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 16 Streu- und Sprühberechtigung (zu § 86 LuftPersV)

(1) In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 13A zu vermitteln. (2) In der Flugausbildung sind die festgelegten Übungen gemäß Anlage 13B durchzuführen. (3) Der Bewerber für den Erwerb einer Streu- und Sprühberechtigung hat die theoretische Prüfung gemäß Anlage 13C durchzuführen. (4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 13D nachzuweisen, dass er die zur Durchführung von Streu- und Sprühflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 17 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (zu § 88a LuftPersV)

(1) Die Auswahlprüfung nach § 88a Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14B. (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 88a Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 14C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 14D zu vermitteln. (3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Privatpiloten notwendigen Kenntnisse besitzt. (4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Privatpiloten notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 18 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (zu § 89 LuftPersV)

(1) Die Auswahlprüfung nach § 89 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15B. (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 15C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 15D zu vermitteln. (3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Kenntnisse besitzt. (4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 19 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 94 LuftPersV)

(1) Die Auswahlprüfung nach § 94 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 16A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 16B. (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 94 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 16C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 16D zu vermitteln. (3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 16E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Freiballonführern notwendigen Kenntnisse besitzt. (4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 16F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Freiballonführern notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 20 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (zu § 95 LuftPersV)

(1) Die Auswahlprüfung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 17A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 17B. (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 17C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 17D zu vermitteln. (3) Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 17E nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Luftschiffführern notwendigen Kenntnisse besitzt. (4) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 17F nachzuweisen, dass er die zur Ausbildung von Luftschiffführern notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Propose a change

§ 21 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen

(1) Für den Wechsel auf eine andere Flugzeug- oder Reisemotorseglerbaureihe oder ein anderes Flugzeug- oder Reisemotorseglermuster innerhalb derselben Klassenberechtigung sind die Bestimmungen der Anlage 1M zur 1. DV LuftPersV sinngemäß anzuwenden. Die Unterschiedsschulung ist von einem entsprechend qualifizierten Lehrberechtigten durchzuführen und nach Abschluss durch Unterschrift im Flugbuch zu bestätigen. (2) Soweit sich ein Flugzeug oder Reisemotorsegler hinsichtlich seiner Bauart, seines höchstzulässigen Abfluggewichtes oder seiner Flugeigenschaften von einem bisher geführten Flugzeug- oder Reisemotorseglermuster unterscheidet, hat sich der Luftfahrzeugführer mit dessen Eigenschaften eigenständig vertraut zu machen.

Propose a change

§ 22 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Propose a change

Anlage 1A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer(zu § 4)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 9 - 26 LUFTRECHT Gesetzliche Grundlagen - Luftverkehrsgesetz (LuftVG) - Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) - Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) - Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) - Durchführungsverordnungen zur LuftPersV - Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) - Durchführungsverordnungen zur LuftBO - weitere Gesetze und Verordnungen, soweit sie für den Privatflugzeugführer von Bedeutung sind. Nationale und internationale Organisationen der Luftfahrt - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) - Luftfahrtbehörden der Länder - Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) - Deutscher Wetterdienst (DWD) - ICAO − Zuständigkeiten und Aufgaben - JAA − Zuständigkeiten und Aufgaben - EASA − Zuständigkeiten und Aufgaben Veröffentlichungen für Luftfahrer - Luftfahrthandbuch AIP - AIP VFR - Gliederung und Benutzung - VFR-Bulletin - Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II) - NOTAM - Luftfahrtkarten ICAO Flugplätze - Arten der Flugplätze - Flugplatzzwang - Außenstart und Außenlandung - Notlandung - Sicherheitslandung Luftfahrzeuge - Arten - Zulassungen - Prüfungen - Lufttüchtigkeitsanweisungen - zulassungspflichtige Ausrüstung Luftfahrtpersonal - Ausbildung - Lizenz – Erteilung – Erweiterung – Verlängerung – Erneuerung – Widerruf, Ruhen und Beschränkung – Ausübung der Rechte - Berechtigungen Teilnahme am Luftverkehr - Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr - Allgemeine Regeln - Sichtflugregeln - Luftraumklassifizierung - Flugsicherungsvorschriften - Ausrüstung der Luftfahrzeuge - allgemeine Flugbetriebsvorschriften - Vermeidung von unnötigem Fluglärm Flugfunkdienst - Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes - Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen - Funksprechverfahren - Not- und Dringlichkeitsverkehr - Verordnung über Flugsicherungsausrüstung von Luftfahrzeugen Durchführung des Sprechfunkverkehrs Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters Straftaten, Ordnungswidrigkeiten NAVIGATION Gestalt der Erde - Form - Erdachse, Pole - Ausmaße - Bewegung Kartenkunde - Meridiane, Breitenparallele - Großkreise, Kleinkreise, Kursgleiche - Hemisphären, Nord/Süd, Ost/West - topografische Luftfahrtkarten - Projektionen und ihre Eigenschaften - Winkeltreue - Flächentreue (Äquivalenz) - Maßstab Konforme Schnittkegelprojektion (ICAO-Karte 1:500 000) - Haupteigenschaften - Aufbau - Meridiankonvergenz - Darstellung von Meridianen, Breitenparallelen, Großkreisen und Kursgleichen - Maßstab, Standardparallelen - bildliche Darstellung der Höhe über Grund Zeitrechnung - Beziehung zwischen koordinierter Weltzeit (UTC) und mittlerer Ortszeit (LMT) - Definition von Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten Bezugsrichtung - rechtweisend Nord (True North) - Magnetfeld der Erde, Missweisung – jährliche Veränderung - missweisend Nord (Mag North), Variation - vertikale und horizontale Komponenten - Isogonen, Null-Isogonen (Agone) - Magnetismus des Flugzeugs − magnetische Einflüsse im Flugzeug − Kompassablenkung (Deviation) − Kurven, Beschleunigungsfehler − Vermeidung magnetischer Störungen des Kompasses Entfernungen - Einheiten - Entfernungsmessung in Abhängigkeit der Kartenprojektion Luftfahrtkarten in der praktischen Navigation - Einzeichnen von Standorten - Breite und Länge - Peilung und Entfernung - Benutzung eines Winkelmessers - Messen von Kursen über Grund (Track) und Entfernungen Kartensymbolik/Gebrauch der Navigationskarten - Kartenauswertung - Topographie - Geländeform (Relief) − künstliche Geländemerkmale − unveränderliche Merkmale (z. B. längen- oder punktförmige, einmalige oder besondere Merkmale) − veränderliche Merkmale (z. B. Wasser) - Kartenvorbereitung - Falten der Karte - Verfahren für das Lesen der Karte - Orientierung anhand der Karte - Merkmale von Kontrollpunkten - Erwartetes Aussehen von Kontrollpunkten – mit ständigem Sichtkontakt – ohne ständigen Sichtkontakt – bei unsicherer Position (Auffanglinien) - Luftfahrtsymbole - Luftfahrtinformationen - Umrechnung von Einheiten Grundlagen der Navigation - angezeigte, berichtigte und wahre Geschwindigkeit (IAS, CAS und TAS) - Kurs über Grund, rechtweisender und missweisender Kurs - Wind, Einfluss auf Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund - Winddreieck - Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund - voraussichtliche Ankunftszeit (Estimated Time of Arrival/ETA) - Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort Navigationsrechner - Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen: − wahre Fluggeschwindigkeit (TAS), Zeit und Entfernung − Umrechnung von Einheiten − benötigte Kraftstoffmenge − Druck, Dichte und wahre Höhe − Flugzeit und voraussichtliche Ankunftszeit − Winddreiecksaufgaben − Abtrift und Luvwinkel, Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund − Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund Flugplanung - Auswahl von Kartenmaterial - Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz - Beurteilung der Wettersituation - Einzeichnen des Flugweges - Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc. - Verwendung von AIP und NOTAMS - Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen - Kraftstoffberechnung - Sicherheitsmindesthöhen für die Flugstrecke - Ausweichflugplatz - Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen - UKW-Peilung (VDF-Peiler, QDM, QDR) - VOR-Peilung, Positionsbestimmung - Transponder und Radar - Satellitennavigation (GPS) - Erstellung eines Flugdurchführungsplans - Erstellung eines ATC-Flugplans - Auswahl von Meldepunkten, Zeit- und Entfernungsmarkierungen - Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage - Berechnungen von Masse und Flugleistung Praktische Navigation - Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle - Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung - Abflugverfahren – Eintragungen in den Flugdurchführungsplan – Höhenmessereinstellung – Ermittlung von TAS und Geschwindigkeit über Grund (GS) - Einhaltung von Steuerkurs und Flughöhe - Durchführung der Sichtnavigation - Standortbestimmung – Bestimmung von Kontrollpunkten - Korrekturen von Steuerkurs - Anflugverfahren – Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Eintragungen in den Flugdurchführungsplan und das Flugzeugbordbuch METEOROLOGIE Die Atmosphäre - Zusammensetzung und Aufbau - Besonderheiten der Troposphäre - ICAO-Standardatmosphäre - atmosphärischer Druck - vertikale Schichtung Druck, Dichte und Temperatur - Luftdruck, Luftdruckmessung, Isobaren - Änderung von Druck, Dichte und Temperatur mit der Höhe - Begriffe aus der Höhenmessung - Strahlungsprozesse, Temperatur - Tagesgang der Temperatur - Stabilität und Labilität - Auswirkung von Strahlungs- und Advektionsprozessen Luftfeuchte und Niederschlag - Wasserdampf in der Atmosphäre - Luftfeuchte - Taupunkt, Spread - relative, absolute und spezifische Feuchte - Dampfdruck - Kondensation, Sublimation, Verdunstung - Niederschlag - Entstehung von Niederschlag - Niederschlagsarten Luftdruck und Wind - Hoch- und Tiefdruckgebiete - Luftbewegung – Druckgradient (Buys-Ballot’sches Gesetz), – Corioliskraft, Reibung (Bodenwind und geostrophischer Wind) - vertikale und horizontale Luftbewegung, Konvergenz, Divergenz - lokale Windsysteme (Föhn, Berg-/Talwind, Land-/Seewind, geführter Wind) - Turbulenz und Böigkeit - Einfluss von Wind und Windscherung bei Start und Landung Wolkenbildung - Abkühlung und Erwärmung durch Advektion, Strahlung und adiabatische Prozesse - Wolkenklassifizierung, Wolkenstockwerke – konvektive Wolken (Cumuluswolken) – stratiforme Wolken (Schichtwolken) – orografisch bedingte Wolken - Flugbedingungen in stratiformen und konvektiven Wolken Nebel, feuchter Dunst und trockener Dunst - Strahlungsnebel, Advektionsnebel, Mischungsnebel, gefrierender Nebel - Entstehung und Auflösung von Nebel - verminderte Sicht durch feuchten Dunst, Regen oder Sprühregen, Schnee, Rauch, Staub und Sand - Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von verminderter Sicht - Gefahren bei Flügen bei geringer Horizontal- und Vertikalsicht Luftmassen, Hoch- und Tiefdruckgebiete - Eigenschaften von Luftmassen und Einflussgrößen - Einteilung der Luftmassen, Entstehungsgebiete - Transformation (Änderung) von Luftmassen während ihrer Verlagerung - Entstehung von Hoch- und Tiefdruckgebieten - Wettergeschehen im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefdruckgebieten - Tiefdruckrinne, Höhentrog (Entstehung und Wettergeschehen) Fronten - Bildung von Fronten und Luftmassengrenzen - Warmfront – Entstehung einer Warmfront – zugehörige Wolken und Wettergeschehen – Wetterbedingungen im Warmsektor - Kaltfront – Entstehung einer Kaltfront – zugehörige Wolken und Wettergeschehen – Rückseitenwetter - Okklusion – Entstehung einer Okklusion – zugehörige Wolken und Wettergeschehen - stationäre Fronten – zugehörige Wolken und Wettergeschehen Vereisung - Ursachen und Bedingungen für die Vereisung - Bildung und Auswirkung von Raureif, Raueis, Klareis - Auswirkungen von Vereisung auf die Flugleistung - Vereisung des Antriebssystems, Vergaser-/Propellervereisung - Fliegerische Maßnahmen zur Vermeidung von Vereisung Gewitter - Gewitterbildung - Luftmassengewitter, Frontgewitter, orografisch bedingte Gewitter – Voraussetzungen – Entwicklungsprozess - Erkennen von günstigen Voraussetzungen für die Entstehung von Gewittern - Gefahren für Flugzeuge - Auswirkungen von Blitzen, Hagel und schwerer Turbulenz - Vermeidung von Flügen in der Nähe von Gewittern Flüge über gebirgigem Gelände - Einfluss des Geländes auf atmosphärische Prozesse - Bildung von Leewellen - lokale Windsysteme, Auf- und Abwinde, Rotoren - Gefahren Klimatologie - allgemeine jahreszeitlich bedingte Zirkulation in der Troposphäre über Europa - jahreszeitlich bedingtes lokales Wettergeschehen und Windbedingungen Höhenmessung - Bedeutung der Druckeinstellungen für den Luftverkehr - Druckhöhe, Dichtehöhe - Höhe über Grund, Höhe über NN, Flugflächen - ICAO-Standardatmosphäre - QNH, QFE, QFF, QNE (Standardeinstellungen) - Übergangshöhe, Übergangsschicht und Übergangsfläche Organisation der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs - Flugwettervorhersage und Beratung – LBZ – Konsultation - Flugwetterwarten – FWW – Briefing und Dokumentation - Flugwetterstation (Beobachtung) - Verfügbarkeit von periodischen Wettervorhersagen Wetteranalyse und Vorhersage - Wetterkarten, Symbole, Zeichen - Karten zur Vorhersage signifikanter Flugwetterbedingungen (Significant weather charts) - Vorhersagekarten für die Allgemeine Luftfahrt Wetterinformationen für die Flugvorbereitung - Berichte und Vorhersagen für Start, Reiseflug, Ziel und Ausweichflugplätze (TAF, GAFOR und andere), Auswertung von regelmäßigen Flugwettermeldungen (METAR) und Warnungen (SIGMET, AIRMET und andere) - Wetterinformationen über Selfbriefingsysteme - Flugwetterberatungen Wetterfunksendungen für die Luftfahrt - VOLMET, ATIS AERODYNAMIK Umströmung eines Körpers, Unterschallbereich - Luftwiderstand und Luftdichte - Grenzschicht - Reibungswiderstand - Bernoullische Gleichung, Venturi-Effekt - Umströmung einer ebenen Platte Zweidimensionale Umströmung des Flügelprofils - Geometrische Kenngrößen des Flügelprofils - Umströmung eines gekrümmten Flügelprofils, Druckverteilung am Profil - Laminare und turbulente Strömung, Umschlag- und Ablösepunkt - Entstehung von Auftrieb und Profilwiderstand - Beziehung zwischen Auftriebsbeiwert, Widerstandsbeiwert und Anstellwinkel Dreidimensionale Umströmung eines Tragflügels - Tragflügelgrundrisse und Profilformen - Gesamtwiderstand - induzierter Widerstand – Abwindwinkel, Wirbelwiderstand, Bodeneffekt – Flügelstreckung - schädlicher Widerstand – Interferenzwiderstand und Restwiderstand - Auftriebsverteilung am Tragflügel - Verhältnis Auftrieb/Widerstand, (Lilienthalpolare) Kräfteverteilung am Luftfahrzeug - Wirkende Kräfte und Kräftegleichgewicht - Auftriebskraft und Fluggewicht - Schub und Luftwiderstand - Stationäre Flugzustände (Horizontal-, Steig-, Gleit- und Kurvenflug) Steuerungsanlagen - die drei Hauptachsen – Nicken um die Querachse – Rollen um die Längsachse – Gieren um die Hochachse - Wirkung des Höhen-, Seitenruders und der Querruder - Steuerung bei Nick-, Roll- und Gierbewegungen - Gegenseitige Kopplung des Rollens und Gierens (Gierrollmoment, Rollgiermoment) - Seitengleitflug und Seitenwindsteuertechnik für die Landung - aerodynamischer Ausgleich und Masseausgleich von Steuerflächen Trimmsteuerung - Trimmruder, Ausgleichsruder und Gegenausgleichsruder - Aufgabe und Funktionsprinzip - Bedienung Landeklappen und Vorflügel - Wölbungs-, Spreiz-, Spalt- und Fowler-Klappen - Aufgabe und Funktionsprinzip - betrieblicher Einsatz - Vorflügel, Klappen an der Flügelvorderkante - Aufgabe und Funktionsprinzip - normaler/automatischer Betrieb Stabilität - Begriffsbestimmungen der statischen und dynamischen Stabilität - Längsstabilität - Einfluss der Schwerpunktlage auf die Längsstabilität und die Längssteuerbarkeit - Seitenstabilität (Quer- und Richtungsstabilität) - (Gegenseitige Kopplung der Quer- und Richtungsstabilität über das Schieben, Schieberollmoment) Strömungsabriss - kritischer Anstellwinkel - Störung der glatten Anströmung - Verringerung des Auftriebs, Erhöhung des Luftwiderstandes - Verschiebung des Druckpunktes - Anzeichen für beginnenden Strömungsabriss - Verhalten des Flugzeuges bei Strömungsabriss - Einflussgrößen auf die Abreißgeschwindigkeit und das Verhalten des Flugzeugs bei Strömungsabriss - Strömungsabriss bei Horizontal-, Steig-, Sink- und Kurvenflug - Möglichkeiten von Überziehwarnungen und Überziehwarnanlagen - Beenden des überzogenen Flugzustandes Vermeiden von Trudeln - Strömungsabriss an den Flügelspitzen - Einseitiger Strömungsabriss am Flügel - Entstehung einer Rollbewegung - Erkennen von beginnendem Trudeln - stationäres Trudeln - Einfluss des inneren und äußeren Schiebens - Steil- und Flachtrudeln – Einfluss der Schwerpunktlage, - Strömungsverhältnisse am Seiten- und Höhenleitwerk, Abschirmungen - Beenden des Trudelns Lastvielfaches und Abfangmanöver - Festigkeitsbetrachtungen - V-n-Diagramme für Böen und Abfangbelastungen - Belastungsgrenzen, mit und ohne Landeklappen - Veränderung des Lastvielfachen im Kurvenflug und beim Abfangen - höchstzulässige Manövergeschwindigkeit für vollen Ruderausschlag - Vorsichtsmaßnahmen während des Fluges Belastungen am Boden - seitliche Belastungen auf das Fahrwerk - Landung - Rollen, Vorsichtsmaßnahmen bei Richtungsänderungen ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIK Aufbau der Zelle - Bauteile - Rumpf, Tragflügel, Leitwerk - Höhen-, Quer- und Seitensteuerung - Trimmanlage und Landeklappen/Vorflügel - Fahrwerk - Spornrad, einschließlich Steuerung - Bugrad, einschließlich Steuerung - Bereifung, Zustand der Reifen - Bremsanlagen und Besonderheiten bei der Benutzung Belastungen der Zelle - statische Festigkeit - Lastvielfaches - Sicherheitsfaktor - Vorflugkontrolle - Verriegelung der Steuerorgane - Vorsichtsmaßnahmen am Boden und während des Fluges Triebwerk - Grundlagen des 4-Takt-Verbrennungsmotors (Otto- und Dieselmotor) - Ursachen für Frühzündung und Klopfen - Leistungsabgabe in Abhängigkeit von der Drehzahl (U/min) - Motorkühlung – Luftkühlung – Wasser-/Flüssigkeitskühlung – Zylinderkopftemperaturanzeige - Motorschmierung - Aufgaben und Arten der Schmierung – Schmierstoffsysteme – Ölverteilungsverfahren – Anforderungen an Ölpumpe und Ölfilter – Ölsorten und -qualitäten – Überwachung von Öltemperatur und Öldruck – Fehlererkennung im Schmierstoffsystem Zündanlagen - Grundlagen der Magnetzündung - Aufbau und Arbeitsweise - Zweck und Arbeitsweise der Schnappkupplung eines Zündmagneten - Überprüfungen, Fehlererkennung - betriebliche Verfahren zur Vermeidung von Zündkerzenverschmutzung Gemischbildung - Grundlagen des Schwimmervergasers - Aufbau und Arbeitsweise - Verfahren zur Beibehaltung des richtigen Gemischverhältnisses - Auswirkung der Flughöhe - manuelle Gemischregelung – Beibehaltung des richtigen Gemischverhältnisses – beschränkter Einsatz im Volllastbereich – Vermeiden von Klopfen - Kraftstoffabsperrventil - Arbeitsweise und Bedienung der Gemischregelanlage - Ausweich- und Ansaugluftsystem - Vergaservereisung, Einsatz der Vergaservorwärmung - Einspritzanlagen, Grundlagen und Arbeitsweise Kraftstoff - Kraftstoffklassifizierung – Sorten und Farbkennzeichnung – Qualitätsanforderungen - Prüfung auf Verunreinigung - Gebrauch von Kraftstofffiltern und -ablässen - Kraftstoffanlagen - Kraftstofftanks und -leitungen - Belüftungssystem - mechanische und elektrische Pumpen - Schwerkraftförderung - Tankwahl Propeller - Fachausdrücke - Umwandlung von Motorleistung in Schubkraft - Gestaltung und Aufbau von festen Propellern - Kräfteeinwirkung auf die Propellerblätter - Abhängigkeit zwischen Drehzahl und Fluggeschwindigkeit - Wirkungsgrad in Abhängigkeit der Geschwindigkeit - Gestaltung und Aufbau von Verstellpropellern - konstante Drehzahlregelung (Constant Speed Propeller) - Auswirkung von Änderungen des Blatteinstellwinkels - Einfluss der Fluggeschwindigkeit auf die Propellerdrehzahl (Windmilling) Triebwerksbedienung - Anlassverfahren und Vorsichtsmaßnahmen - Fehlererkennung - Warmlaufen, Überprüfung der Triebwerke und Systeme - Betriebsgrenzen für Öltemperatur und Öldruck - Betriebsgrenzen für die Zylinderkopftemperatur - Überprüfung der Zündanlage und anderer Systeme - Leistungsgrenzen - Vermeidung von schnellen Leistungswechseln - Bedienung der Gemischregelung Elektrische Anlage - Einbau und Betrieb von Wechselstrom- und Gleichstromgeneratoren - Gleichstromversorgung - Batterien, Speichervermögen und Ladevorgang - Voltmeter und Amperemeter - Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen - elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente - Fehlererkennung - Verfahren bei Fehlfunktionen Unterdruckanlage - Bauelemente - Pumpen - Filteranlage - Fehlererkennung - Pneumatisch betriebene Instrumente - Verfahren bei Fehlfunktionen Bordinstrumente - Pitot-Rohr, Funktionsprinzip - Pitot-Rohr, Grundlagen und Aufbau - Abnahmestelle für den statischen Druck - Alternativabnahmestelle für den statischen Druck - Einbaufehler - Ablassöffnungen für Feuchtigkeit (Drainöffnungen) - Heizung der Drucksonden - Fehler durch Blockierung oder Undichtigkeit Fahrtmesser - Arbeitsweise und Aufbau - Verhältnis zwischen Gesamtdruck und statischem Druck - Begriffsbestimmungen der angezeigten, berichtigten und wahren Fluggeschwindigkeit (IAS, CAS, TAS) - Instrumentenfehler - Fluggeschwindigkeitsangaben, Farbkennzeichnung - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Höhenmesser - Arbeitsweise und Aufbau - Aufgabe der Einstellskala für den Luftdruck - Druckhöhe - wahre Höhe - Internationale Standardatmosphäre - Flugfläche - Anzeige (Drei-Zeiger) - Instrumentenfehler - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Variometer - Arbeitsweise und Aufbau - Funktionsprinzip - Eigenverzögerung - verzögerungsfreies Variometer - Anzeige - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Kreiselinstrumente - Grundlagen - Raumstabilität - Präzession Wendezeiger - Aufgabe und Funktionsprinzip - Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels - Anzeige - Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige - Energieversorgung - Libelle - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont) - Aufgabe und Funktionsprinzip - Anzeigen - Interpretation - Betriebsgrenzen - Energieversorgung - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Kursanzeiger (Kurskreisel) - Aufgabe und Funktionsprinzip - Anzeige - Nutzung in Verbindung mit dem Magnetkompass - Einstellung/Nachführung - scheinbare Auswanderung - Betriebsgrenzen - Energieversorgung - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Magnetkompass - Aufbau und Funktionsprinzip - Variation und Deviation - Kurven- und Beschleunigungsfehler - Vorsichtsmaßnahmen beim Mitführen von magnetischen Gegenständen - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Triebwerksüberwachungsinstrumente - Grundlagen, Anzeige und Betrieb von – Öltemperaturanzeige – Öldruckanzeige – Zylinderkopftemperaturanzeige – Abgastemperaturanzeige – Ladedruckanzeige – Kraftstoffdruckanzeige – Kraftstoffdurchflussanzeige – Kraftstoffvorratsanzeige(n) - Drehzahlmesser Sonstige Instrumente - Grundlagen, Anzeige und Betrieb von – Unterdruckmesser – Voltmeter und Amperemeter - Warnanzeigen - sonstige Instrumente bezogen auf das Flugzeugmuster Lufttüchtigkeit - gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis - Einhaltung der Bestimmungen – regelmäßige Wartungsüberprüfungen – Einhaltung der Bestimmungen des Flughandbuchs (oder gleichwertiger Unterlagen) – Einhaltung von Anweisungen, Betriebsgrenzen, Hinweisschildern - Ergänzungen zum Flughandbuch - Bereitstellung und Aufbewahrung von Unterlagen – technische Nachweisführung für Flugzeug, Triebwerk und Propeller – Aufzeichnung von Mängeln bzw. Ausfällen und technischen Defekten - Wartungsarbeiten, die von Piloten durchgeführt werden dürfen Masse und Schwerpunktlage - höchstzulässige Masse - Grenzen der Schwerpunktlage vorne und hinten, Normal- und Nutzbetrieb - Ermittlung von Masse und Schwerpunktlage - Flughandbuch und Beladeplan Flugleistung Start - verfügbare Startrollstrecke und verfügbare Startstrecke - Abheben und Steigflug - Auswirkungen von Masse, Wind und Dichtehöhe - Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung - Benutzung der Landeklappen Landung - Auswirkungen von Masse, Wind, Dichtehöhe und Anfluggeschwindigkeit - Benutzung der Landeklappen - Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung Reiseflug - Verhältnis zwischen Leistungsbedarf und verfügbarer Leistung - Flugleistungsdiagramm - maximale Steiggeschwindigkeit und maximaler Steigwinkel - Reichweite und Flugdauer - Auswirkungen von Konfiguration, Masse, Temperatur und Flughöhe - Rückgang der Flugleistung bei Steigflugkurven - Gleitflug - ungünstige Einflüsse – Vereisung, Regen – Zustand der Zelle – Auswirkung der Klappenstellung VERHALTEN IN BESONDEREN FÄLLEN Flugzeug - Einstellen und Sichern der Sitze - Schulter- und Sitzgurte - Lage und Handhabung der Notausrüstung und Notausstiege – Feuerlöscher – Maßnahmen bei einem Feuer am Boden und in der Luft – Triebwerksbrand, Brand in der Kabine und in der elektrischen Anlage – Eisverhütung – Noträumung des Flugzeugs – Systemausfälle - Kohlenmonoxidvergiftung - Vorsichtsmaßnahmen beim Betanken - brennbare Güter/Druckbehälter Flugbetrieb - Wirbelschleppen - Aquaplaning - Windscherung – Start – Anflug – Landung - Unterweisung der Fluggäste - Noträumung des Flugzeugs - Notlandungen - Landung mit eingefahrenem Fahrwerk - Notwasserung - Ausfall von Bremsen und Lenkung - Startabbruch - Triebwerksausfall nach dem Start - Abbruch des Landeanfluges/Durchstarten - Fehlanflug MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN Grundlagen der Physiologie Begriffe - Zusammensetzung der Atmosphäre - Gasgesetze - Atmung und Blutkreislauf Auswirkungen von Partialdruck - Auswirkung von zunehmender Flughöhe - Gasaustausch - Hypoxie (Sauerstoffmangel) – Symptome – vorbeugende Maßnahmen - Kabinendruck – Auswirkungen von schnellem Druckabfall – Selbstrettungszeit (Time of Useful Consciousness/TUC) – Benutzung der Sauerstoffmasken und Notabstieg - Hyperventilation – Symptome – Vermeidung - Auswirkungen von Beschleunigungen Sehvermögen - Physiologie des Sehens - Einschränkungen des Sehvermögens - Sehfehler - optische Täuschungen Hörvermögen - Physiologie des Hörens - Sinneswahrnehmungen des Innenohrs (Vestibularorgan) – räumliche Desorientierung – Vermeidung von Desorientierung - Auswirkungen von Änderungen der Flughöhe - Lärm und Verlust des Gehörsinnes – Gehörschutz - Widersprüche zwischen akustischer und optischer Wahrnehmung Reisekrankheit - Ursachen, Symptome - vorbeugende Maßnahmen Fliegerische Fitness - medizinische Anforderungen - Störungen des Allgemeinbefindens und deren Behandlung – Erkältungskrankheiten – Magenverstimmungen – Medikamente und Nebenwirkungen – Alkohol, Drogen – Ermüdung – Schwangerschaft - persönliche Fitness - Fluggastbetreuung - Vorsichtsmaßnahmen vor dem Flug nach Tauchgängen Vergiftungsgefahr - gefährliche Güter - Kohlenmonoxidabgabe (Heizungsanlagen, Abgase) Grundlagen der Psychologie Der Informationsprozess - Begriffe der Sinneswahrnehmung - kognitive Wahrnehmung – Erwartung – Antizipation (gedankliche Vorwegnahme von Handlungsabläufen) – Verhaltensweisen Der zentrale Entscheidungsweg - mentale Belastung, Belastungsgrenzen - Informationsquellen – Reize und Aufmerksamkeit – verbale Kommunikation - Gedächtnis und Erinnerungsvermögen - Ursachen für Missdeutungen Stress - Ursachen und Auswirkungen - Erregungszustände - Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit - Stress erkennen und vermindern Lagebeurteilung und Entscheidungsfindung - Konzepte zur Lagebeurteilung - Gemütszustände – Verhaltensmuster - Risikoeinschätzung – Entwicklung von Situationsbewusstsein - typische Entscheidungsfehler - Serie (Kette) fehlerhafter Entscheidungen

Propose a change

Anlage 1B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 27 - 33 Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Flugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Flugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug Bodeneinweisung - Erklärung des Flugzeugmusters – Bauweise – Instrumentierung – Steuerbedienungsorgane - Klarlisten - Betriebshandbuch - Flugklarheit des Flugzeugs, Außenkontrolle Anlassen - Vorflugkontrolle gemäß Klarliste - Anlassen gemäß Klarliste Rollen - Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs - Funktionsüberprüfungen (Auswendige Anwendung der Klarliste) Kontrollen vor dem Start - Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste - Abflugbriefing - Ansprechen der Notverfahren beim Start Start - Beobachten des Anflugluftraumes - Aufstellen des Flugzeuges – Windberücksichtigung - Ausrichten auf der Startbahn - Kompasskontrolle in Startrichtung - Setzen der Triebwerksleistung - Ruderbetätigung beim Startvorgang - Halten der Startrichtung - Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit - Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit - Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen - Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit - Startabbruch - simulierter Triebwerksausfall nach dem Start Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden. Steigflug - Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit - Trimmen - Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel - Steigflugkurven auf vorgegebenen Kurs mit – 15 - 20 Grad Querneigung – 20 - 30 Grad Querneigung - Übergang in den Horizontalflug Horizontal- und Kurvenflug - Geradeausflug und Horizontalflug - koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse - Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität - Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeausflug und Horizontalflug - Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses - Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren der Landeklappen und des Fahrwerks - Trimmen – Gefahren - Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand Langsamflug - bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Flugzeuges im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit) – im Reiseflugzustand – Klappen in Startstellung – Klappen in Anflugstellung und bei ausgefahrenem Fahrwerk - Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug - Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung Kurvenflug - Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad - Einhalten – vorgegebener Flughöhe – sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen – gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit - Drehfehler des Magnetkompasses - Beenden auf vorgegebenen Kursen - unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt. Übungen anhand von Bodenmarkierungen - Rechteck über Grund - Windvorhaltewinkel - Einteilen und Berücksichtigen der Windversetzung - Einhalten der vorgegebenen Flughöhe - zwei Vollkreise um einen Bezugspunkt – Einleiten, Höhen- und Geschwindigkeitskontrolle, Beenden – S-Kurven über einer geraden Bezugslinie – Ausgleichen des Windeinflusses. Sinkflug - Einleiten – Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit – Trimmen – Vergaservorwärmung - beste Sinkrate - bester Gleitwinkel - Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug - Übergang vom Sink- in den Horizontalflug Platzrunde ... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 29) 1 Start 2 Steigflug auf mindestens 200 ft GND, bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird 3 Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND 5 Am Wendepunkt 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung 6 Reiseflugbedingungen 7 Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen 8 Ggf. Fahrwerk ausfahren 9 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung 10 Sinkflug einleiten 11 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind zulässig. 12 Landekontrolle laut Klarliste 13 Landung – Bei Heckradflugzeugen: Dreipunktlandungen und Radlandungen – Bei Bugradflugzeugen: Aufsetzen mit Hauptfahrwerk Durchstarten und Landen - Setzen voller Triebwerksleistung - Korrektur der Fluglage - Vermindern der Widerstände durch Einfahren von Landeklappen und Fahrwerk - Steigflug - Landen und anschließender Wiederstart - Trimmung neutral - Klappen in Startstellung Beenden des Fluges - Zurückrollen zum Abstellplatz - Kontrolle nach der Landung (Auswendige Anwendung der Klarliste) - Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste - Sichern des Flugzeuges gemäß Klarliste Besondere Flugzustände Die Flughöhe sollte mindestens 3.000 Fuß über Grund betragen. - Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei – Flugzeug im Reiseflugzustand – Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung – Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk – rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln - Flugübungen im Bereich des Überziehens in - Steigflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung und Landeklappen in Startstellung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage − Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren - Sinkflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung, Landeklappen in Anflugstellung und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage − Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen − Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen - Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich − Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen – Motorleistung reduzieren (Leerlauf) – Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen Seitengleitflug − Einleiten − Richtung halten − Steuerung der Sinkrate − Beenden − Gefahren des Seitengleitfluges Verhalten bei Notlagen − Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches − Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten − Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden) − Störungen an Triebwerk und Ausrüstung − unerwartete Wetterverschlechterung − Feuerausbruch Erster Alleinflug Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten Starten und Landen - bei Seitenwind - mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max. Zuladung) - mit Seitengleitflug - ohne Zuhilfenahme der Landeklappen - auf angenommenen begrenztem Raum - bei Dämmerung Ziellandungen - Ziellandungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe – Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen - Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe – Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen - mit Motorhilfe – Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe – Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend – Platzrunde und Endanflug - ohne Motorhilfe Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren. – Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen) – Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes – Einteilung des Anfluges – Anwendung der Notfall-Klarliste – Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes – Verfahren kurz vor der Landung Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Überlandflugeinweisung - Kleinorientierung - Flug nach vorgegebenen Kursen - Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen - voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit - Geplante Abweichung vom vorgegebenen Kurs - Verwendung von Auffanglinien - Einflug in die Platzrunde - Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm Einweisung in den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln - Gebrauch von bordeigenen Funknavigationsmitteln, VOR, ADF oder GPS - Nutzung bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar - Einsatz des Transponders Anmerkung: Die Dauer der Einweisung soll mindestens 90 Minuten betragen. Ersatzweise kann die Einweisung auf einem synthetischen Flugübungsgerät durchgeführt werden, § 14 1. DV LuftPersV bleibt unberührt. Die Ausbildungszeit auf einem synthetischen Flugübungsgerät zählt nicht zur erforderlichen Flugausbildungszeit gemäß § 1 (3) LuftPersV. An- und Abflüge mit Landung auf anderen als dem Ausbildungsflugplatz - Sprechfunkverkehr entsprechend den vorgeschriebenen Verfahren - Orientierung und Anflugverfahren - Höhenmessereinstellung - Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen - Abstandhalten von anderem Luftverkehr - Einordnen in die Platzrunde - ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale - Landung auf dem Flugplatz – Orientieren auf dem Flugplatz – Zeichen und evtl. Lichtsignale – Abstellen des Flugzeuges - Abflug unter Beachtung der vorgeschriebenen Verfahren An- und Abflüge mit Landung auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle - Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren - Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone - Befolgen von Flugsicherungsanweisungen - Höhenmessereinstellung - Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen - Abstandhalten von anderem Luftverkehr - ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale - Landung auf dem Flugplatz – Orientieren auf dem Flugplatz – Zeichen und Flugsicherungsanweisungen – evtl. Lichtsignale – Abstellen des Flugzeuges - Flugabfertigungsverfahren - Abflug auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung - Flugübungen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1-9 LuftPersV - Überlandflug gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 10 LuftPersV - Wiederholen der Flugübungen gemäß Anlage 1B - mindestens 10 Alleinstarts und 10 Alleinlandungen auf mindestens drei anderen Flugplätzen als dem Ausbildungsflugplatz - Landungen auf unterschiedlichen Pistenbelägen (Gras, Beton/Asphalt) Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden. Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.

Propose a change

Anlage 1C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 34 1. Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2. Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann nach Ermessen der zuständigen Stelle an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden: Fach | Bearbeitungszeit Std. (maximal) Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes | 1:15 Navigation, Flugleistung und Planung | 1:30 Meteorologie | 0:30 Aerodynamik | 0:45 Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik | 1:00 Verhalten in besonderen Fällen | 0:30 Menschliches Leistungsvermögen | 0:30 gesamt | 6:00 3. Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden. 4. Eine praktische Sprechfunkprüfung am Boden ist gesondert durchzuführen, wenn der Bewerber nicht bereits Inhaber eines Flugfunkzeugnisses ist. 5. Die Sprechprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.

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Anlage 1D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 35 - 39 1. Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2. Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugmuster aus der in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugklasse abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll etwa 60 Minuten betragen. 3. Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen. 4. Der Bewerber muss das Luftfahrzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG. 5. Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird. 6. Die Flugstrecke für den Überlandflug wird vom Prüfer ausgewählt. Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden. Der Überlandflug kann, in Absprache mit dem Bewerber und dem Prüfer, als gesonderter Flug durchgeführt werden. 7. Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen. 8. Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. 9. Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen: - Führen des Luftfahrzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen - ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen - gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship) - Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist. 10. Die einzelnen Abschnitte und Übungen der praktischen Prüfung werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden. 11. Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Flugzeugmusters werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt: a) Steuerkurs: - normaler Flug +- 10 Grad b) Flughöhe - normaler Flug +- 150 ft c) Geschwindigkeiten: - Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt - alle anderen Flugzustände +- 15 kt Prüfungsnachweis Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer gem. § 1 LuftPersV Name und Vorname des Bewerbers: .............................................. Anschrift: ................................................................... I. Prüfungsflug Flugzeugmuster: ................................. Kennzeichen: ............... Abflugort: ...................................... Startzeit: ................. Zielort: ........................................ Landezeit: ................. Flugzeit: II. Ergebnis der Prüfung ............................... . Bestanden/Nicht bestanden * . ............................... III. Bemerkungen .......................... ............................ Ort und Datum Unterschrift des Prüfers .......................... ............................ Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben * Nichtzutreffendes ist zu streichen ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 1 I Bewertung Flugvorbereitung und Abflug I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des I Flugzeuges mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs- I verfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I ------------------------------------------------------------------------------ a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I ------------------------------------------------------------------------------ b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I ------------------------------------------------------------------------------ c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I ------------------------------------------------------------------------------ d I Anlassen der Triebwerke und Verfahren nach dem Anlassen I ------------------------------------------------------------------------------ e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I ------------------------------------------------------------------------------ f I Start und Kontrollen nach dem Start I ------------------------------------------------------------------------------ g I Abflugverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der h I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 2 I Bewertung Allgemeine Flugübungen I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der a I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I I Geschwindigkeiten I ------------------------------------------------------------------------------ c I Steigflug: I I i. Beste Steiggeschwindigkeit I I ii. Steigflugkurven I I iii. Übergang zum Horizontalflug I ------------------------------------------------------------------------------ d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I ------------------------------------------------------------------------------ e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I ------------------------------------------------------------------------------ f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich mit I I und ohne Landeklappen I ------------------------------------------------------------------------------ g I Überzogener Flugzustand: I I i. In Reiseflugkonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I I ii. In Landekonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 3 I Bewertung Überlandflug I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ a I Flugdurchführungsplan, Koppelnavigation, Gebrauch der I I Navigationskarten I ------------------------------------------------------------------------------ b I Einhalten von Flughöhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit ------------------------------------------------------------------------------ I Orientierung, Berechnung und Korrektur von I c I voraussichtlichen Ankunftszeiten I I (Estimated Time of Arrival/ETA), Führen des Flug- I I durchführungsplanes I ------------------------------------------------------------------------------ I Flugmanagement (Kontrollen, Kraftstoffversorgung und I I Prüfung auf Vergaservereisung etc.) Verbindung zur I d I Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der I I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 4 I Bewertung Anflug- und Landeverfahren I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ a I Anflugverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen ------------------------------------------------------------------------------ c I * Landung ohne Landeklappen I ------------------------------------------------------------------------------ d I * Landeanflug ohne Motorhilfe I ------------------------------------------------------------------------------ e I Durchstarten aus geringer Höhe I ------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der f I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ g I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 5 I Bewertung Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ a I * Simulierte Notlandeübung I ------------------------------------------------------------------------------ b I Simulierte Notfälle I ------------------------------------------------------------------------------ *) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert werden.

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Anlage 2A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu § 5)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 40 - 45 Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Einweisung. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Flugausbildung bis zum Alleinflug Bodeneinweisung - Erklärung des Reisemotorseglermusters – Bauweise – Instrumentierung – Steuerbedienungsorgane - Klarlisten - Betriebshandbuch - Flugklarheit des Reisemotorseglers, Außenkontrolle Anlassen - Vorflugkontrolle gemäß Klarliste - Anlassen gemäß Klarliste Rollen - Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs - Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste) Kontrollen vor dem Start - Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste - Abflugbriefing - Ansprechen der Notverfahren beim Start Start - Beobachten des Anflugluftraumes - Aufstellen des Reisemotorseglers – Windberücksichtigung - Ausrichten auf der Startbahn - Kompasskontrolle in Startrichtung - Setzen der Triebwerksleistung - Ruderbetätigung beim Startvorgang - Halten der Startrichtung - Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit - Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit - Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen - Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit - Startabbruch - simulierter Triebwerksausfall nach dem Start Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden. Steigflug - Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit - Trimmen - Triebwerkseinstellung für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel - Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit – 15 - 20 Grad Querneigung – 20 - 30 Grad Querneigung - Übergang in den Horizontalflug Horizontal- und Kurvenflug - Geradeaus-Horizontalflug - koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse - Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität - Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus- und Horizontalflug - Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses - Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren des Fahrwerks - Trimmen – Gefahren - Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand Langsamflug - bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Reisemotorseglers im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit) – im Reiseflugzustand – in Anflugkonfiguration - Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug - Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung Kurvenflug - Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad - Einhalten – der vorgegebenen Flughöhe – sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen – gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit - Drehfehler des Magnetkompasses - Beenden auf vorgegebenen Kursen - unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt. Sinkflug - Einleiten – Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit – Trimmen – Vergaservorwärmung - beste Sinkrate - bester Gleitwinkel - Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug - Übergang vom Sink- in den Horizontalflug Platzrunde ... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 42) 1 Start 2 Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird 3 Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND 5 Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung 6 Reiseflugbedingungen 7 Reduzieren der Geschwindigkeit, Vergaservorwärmung bedienen 8 Fahrwerk ausfahren (sofern erforderlich) 9 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung 10 Sinkflug einleiten 11 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Reisemotorseglers sind zulässig. 12 Landekontrolle laut Klarliste 13 Landung Durchstarten und Landen - Durchstarten – Setzen voller Triebwerksleistung – Korrektur der Fluglage – Vermindern der Widerstände durch Einfahren des Fahrwerks – Steigflug – Trimmung neutral - Landen und anschließender Wiederstart Beenden des Fluges - Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste) - Zurückrollen zum Abstellplatz - Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste - Sichern des Reisemotorseglers gemäß Klarliste Besondere Flugzustände - Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei – Im Reiseflugzustand – mit/ohne Brems-/Störklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk – rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln - Flugübung im Bereich des Überziehens - Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage – Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren - Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage – Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen – Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen - Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich – Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen – Motorleistung reduzieren (Leerlauf) – Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen Seitengleitflug - Einleiten - Richtung halten - Steuerung der Sinkrate - Beenden - Gefahren des Seitengleitfluges Verhalten bei Notlagen - Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches - Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten - Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden) - Störungen an Triebwerk und Ausrüstung - unerwartete Wetterverschlechterung - Feuerausbruch Alleinflug Alleinflüge in Sichtweite des Startflugplatzes Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten Starten und Landen - bei Seitenwind - mit max. Zuladung - mit Seitengleitflug - auf angenommenen begrenztem Raum - bei Dämmerung Ziellandungen - Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe sowie abgestelltem Motor mit und ohne Fluglehrer – Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen - Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund mit abgestelltem Motor oder Motor im Leerlauf mit und ohne Fluglehrer – Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen Anmerkung: Das Abstellen des Motors ist bei Alleinflügen zu unterlassen, wenn Sicherheitsbedenken dem entgegenstehen. Sicherheitsbedenken sind z.B.: Schlechtes Anspringverhalten des Motors, kritische Hindernisse im Anflugsektor, kritische Lage des Flugplatzes (z.B. Hangkante). Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen - mit Motorhilfe – Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe – Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend – Platzrunde und Endanflug - ohne Motorhilfe Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren. – Geschwindigkeit für bestes Gleiten – Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes – Einteilung des Anfluges (Trimmen) – Anwendung der Notfall-Klarliste – Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes – Verfahren kurz vor der Landung Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden. Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.

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Anlage 2B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (zu §§ 5 und 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 46 - 50 1. Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ ausbildenden Fluglehrer für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2. Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem Reisemotorsegler des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglermusters abzulegen. Der in der praktischen Prüfung verwendete Reisemotorsegler muss den Anforderungen für die praktische Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll für Inhaber einer Lizenz für Privatflugzeugführer etwa 30 bis 45 Minuten, für Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeugführer etwa 60 Minuten betragen. 3. Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen. 4. Der Bewerber muss den Reisemotorsegler von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des Verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG. 5. Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird. 6. Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden. 7. Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen. 8. Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. 9. Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen: – Führen des Reisemotorseglers innerhalb der Betriebsgrenzen – ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen – gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship) – Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über den Reisemotorsegler zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist. 10. Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit " bestanden " (b) oder " nicht bestanden " (nb) bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden. 11. Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Reisemotorseglers werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt. a) Steuerkurs: - normaler Flug +- 10 Grad b) Flughöhe - normaler Flug +- 150 ft c) Geschwindigkeiten: - Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt - alle anderen Flugzustände +- 15 kt Prüfungsnachweis Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler gem. §§ 3a und 40a LuftPersV Name und Vorname des Bewerbers: .............................................. Anschrift: ................................................................... Lizenz für ..................................... Nr........................... Prüfungsflug Reisemotorseglermuster: ........................ Kennzeichen: ................ Abflugort: ..................................... Startzeit: .................. Zielort: ....................................... Landezeit: .................. Flugzeit: ...................................... Ergebnis der Prüfung ............................... . Bestanden/Nicht bestanden * . ............................... Bemerkungen ........................... ................................ Ort und Datum Unterschrift des Prüfers ........................... ................................ Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben * Nichtzutreffendes ist zu streichen ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 1 I Bewertung Flugvorbereitung und Abflug I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des I Reisemotorseglers mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs- verfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I ------------------------------------------------------------------------------ a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I ------------------------------------------------------------------------------ b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I ------------------------------------------------------------------------------ c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I ------------------------------------------------------------------------------ d I Anlassen des Triebwerks und Verfahren nach dem Anlassen I ------------------------------------------------------------------------------ e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I ------------------------------------------------------------------------------ f I Start und Kontrollen nach dem Start I ------------------------------------------------------------------------------ g I Abflugverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der h I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 2 I Bewertung Allgemeine Flugübungen I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der a I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I I Geschwindigkeiten I ------------------------------------------------------------------------------ c I Steigflug: I I i. Beste Steiggeschwindigkeit I I ii. Steigflugkurven I I iii. Übergang zum Horizontalflug I ------------------------------------------------------------------------------ d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I ------------------------------------------------------------------------------ e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I ------------------------------------------------------------------------------ f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich I ------------------------------------------------------------------------------ g I Überzogener Flugzustand in Reisekonfiguration und I I Beenden mit und ohne Motorhilfe I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 3 I Bewertung Überlandflug I B/NB Nur zu prüfen, bei Erwerb der Klassenberichtigung gemäß I § 40a LuftPersV. I ------------------------------------------------------------------------------ a I Flugdurchführungsplan, Koppelnavigation, Gebrauch der I I Navigationskarten I ------------------------------------------------------------------------------ b I Einhalten von Flughöhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit ------------------------------------------------------------------------------ I Orientierung, Berechnung und Korrektur von I c I voraussichtlichen Ankunftszeiten I I (Estimated Time of Arrival/ETA), Führen des Flug- I I durchführungsplanes I ------------------------------------------------------------------------------ I Flugmanagement (Kontrollen, Kraftstoffversorgung und I I Prüfung auf Vergaservereisung etc.), Verbindung zur I d I Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der I I Flugverkehrs- und Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 4 I Bewertung Anflug- und Landeverfahren I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ a I Anflugverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen ------------------------------------------------------------------------------ c I * Landeanflug ohne Motorhilfe I ------------------------------------------------------------------------------ d I Durchstarten aus geringer Höhe I ------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der e I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ f I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 5 I Bewertung Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ a I * Simulierte Notlandeübung I ------------------------------------------------------------------------------ b I Simulierte Notfälle I ------------------------------------------------------------------------------ *) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert werden.

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Anlage 3A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 6)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 51 - 56 Die praktische Einweisung ist auf einem mit einem Doppelsteuer ausgerüsteten und für die Ausbildung geeigneten viersitzigen Flugzeug der Klasse einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 kg durchzuführen. Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Einweisung. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Flugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Flugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Flugausbildung bis zum Alleinflug Bodeneinweisung - Erklärung des Flugzeugmusters – Bauweise – Instrumentierung – Steuerbedienungsorgane - Klarlisten - Betriebshandbuch - Flugklarheit des Flugzeugs, Außenkontrolle Anlassen - Vorflugkontrolle gemäß Klarliste - Anlassen gemäß Klarliste Rollen - Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs - Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste) Kontrollen vor dem Start - Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste - Abflugbriefing - Ansprechen der Notverfahren beim Start Start - Beobachten des Anflugluftraumes - Aufstellen des Flugzeuges – Windberücksichtigung - Ausrichten auf der Startbahn - Kompasskontrolle in Startrichtung - Setzen der Triebwerksleistung - Ruderbetätigung beim Startvorgang - Halten der Startrichtung - Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit - Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit - Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen - Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit - Startabbruch - simulierter Triebwerksausfall nach dem Start Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden. Steigflug - Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit Trimmen Triebwerkeinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel (größter Höhengewinn auf kürzester Entfernung) - Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse – 15 - 20 Grad Querneigung – 20 - 30 Grad Querneigung - Übergang in den Horizontalflug Horizontal- und Kurvenflug - Geradeaus-Horizontalflug - koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse - Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität - Veränderung der Triebwerkleistung im Geradeaus-Horizontalflug - Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses - Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren der Landeklappen und des Fahrwerks - Trimmen - Gefahren - Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand Langsamflug - bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Flugzeugs in der jeweiligen Konfiguration + 5 bis + 10 kt Sicherheitszuschlag) - im Reiseflugzustand - Klappen in Startstellung - Klappen in Anflugstellung und bei ausgefahrenem Fahrwerk - Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug - Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung Kurvenflug - Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad - Einhalten − der vorgegebenen Flughöhe − sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen − gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit - Drehfehler des Magnetkompasses – Beenden auf vorgegebenen Kurs - unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt Sinkflug - Einleiten - Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit - Trimmen - Vergaservorwärmung - beste Sinkrate - bester Gleitwinkel - Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug - Übergang vom Sink- in den Horizontalflug Platzrunde ... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 53) 1 Start 2 Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird 3 Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND 4 Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung 5 Reiseflugbedingungen 6 Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen 7 Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden) 8 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung 9 Sinkflug einleiten 10 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind zulässig. 11 Landekontrolle laut Klarliste 12 Landung – Bei Heckrad-Flugzeugen: Dreipunktlandungen und Radlandungen – Bei Bugrad-Flugzeugen: Aufsetzen mit Hauptfahrwerk Durchstarten und Landen - Setzen voller Triebwerksleistung - Korrektur der Fluglage - Steigflug - Landen und anschließender Wiederstart - Trimmung neutral - Klappen in Startstellung Beenden des Fluges - Zurückrollen zum Abstellplatz - Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste) - Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste - Sichern des Flugzeugs gemäß Klarliste Besondere Flugzustände - Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei – Flugzeug im Reiseflugzustand – Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung – Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk – rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln - Flugübung im Bereich des Überziehens – Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung und Landeklappen in Startstellung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage – Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren - Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Landeklappen in Anflugstellung und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage – Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen - Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich – Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen – Motorleistung reduzieren (Leerlauf) – Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen - Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen Seitengleitflug - Einleiten - Richtunghalten - Steuerung der Sinkrate - Beenden - Gefahren des Seitengleitfluges Verhalten bei Notlagen - Triebwerksstörungen während des Startlaufs und vor Erreichen der Sicherheitsmindesthöhe - Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches - Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten - Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden) - Störungen an Triebwerk und Ausrüstung - unerwartete Wetterverschlechterung - Feuerausbruch Alleinflug Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten Starten und Landen - bei Seitenwind - mit max. Zuladung - mit Seitengleitflug - ohne Zuhilfenahme der Landeklappen - auf angenommenen begrenztem Raum - bei Dämmerung Ziellandungen - Ziellandungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe – Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen - Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe ohne oder mit Seitengleitflug – Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen - mit Motorhilfe – Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe – Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend – Platzrunde und Endanflug - ohne Motorhilfe Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren. – Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen) – Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes – Einteilung des Anfluges – Anwendung der Notfall-Klarliste – Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes – Verfahren kurz vor der Landung Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden. Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.

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Anlage 3B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (zu § 6)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 57 - 60 1. Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ ausbildenden Fluglehrer für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2. Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugmuster abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll etwa 30 bis 45 Minuten betragen. 3. Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen. 4. Der Bewerber muss das Luftfahrzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des Verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG. 5. Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird. 6. Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden. 7. Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen. 8. Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. 9. Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen: - Führen des Flugzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen - ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen - gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship) - Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Flugzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist. 10. Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit " bestanden " (b) oder " nicht bestanden " (nb) bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden. 11. Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Flugzeugmusters werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt: a) Steuerkurs: - normaler Flug +- 10 Grad b) Flughöhe - normaler Flug +- 150 ft c) Geschwindigkeiten: - Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt - alle anderen Flugzustände +- 15 kt Prüfungsnachweis Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm gem. § 3b LuftPersV Name und Vorname des Bewerbers: .............................................. Anschrift: ................................................................... 1. Prüfungsflug Flugzeugmuster: ................................ Kennzeichen: ................ Abflugort: ..................................... Startzeit: .................. Zielort: ....................................... Landezeit: .................. Flugzeit: ...................................... I. Ergebnis der Prüfung ............................... . Bestanden/Nicht bestanden * . ............................... II. Bemerkungen ........................... ................................ Ort und Datum Unterschrift des Prüfers ........................... ................................ Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben * Nichtzutreffendes ist zu streichen ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 1 I Bewertung Flugvorbereitung und Abflug I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des I Flugzeuges mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs- I verfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I ------------------------------------------------------------------------------ a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I ------------------------------------------------------------------------------ b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I ------------------------------------------------------------------------------ c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I ------------------------------------------------------------------------------ d I Anlassen des Triebwerks und Verfahren nach dem Anlassen I ------------------------------------------------------------------------------ e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I ------------------------------------------------------------------------------ f I Start und Kontrollen nach dem Start I ------------------------------------------------------------------------------ g I Abflugverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der h I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 2 I Bewertung Allgemeine Flugübungen I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der a I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I I Geschwindigkeiten I ------------------------------------------------------------------------------ c I Steigflug: I I i. Beste Steiggeschwindigkeit I I ii. Steigflugkurven I I iii. Übergang zum Horizontalflug I ------------------------------------------------------------------------------ d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I ------------------------------------------------------------------------------ e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I ------------------------------------------------------------------------------ f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich I I mit und ohne Landesklappen I ------------------------------------------------------------------------------ g I Überzogener Flugzustand: I I i. In Reiseflugkonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I I ii. In Landekonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 3 I Bewertung Anflug- und Landeverfahren I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ a I Anflugverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen ------------------------------------------------------------------------------ c I * Landung ohne Landeklappen I ------------------------------------------------------------------------------ d I * Landeanflug ohne Motorhilfe I ------------------------------------------------------------------------------ e I Durchstarten aus geringer Höhe I ------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der f I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ g I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 4 I Bewertung Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ a I * Simulierte Notlandeübung I ------------------------------------------------------------------------------ b I Simulierte Notfälle I ------------------------------------------------------------------------------ *) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert werden.

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Anlage 4A Lehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 61 - 63 NAVIGATION Flugplanung - Auswahl von Kartenmaterial unter besonderer Berücksichtigung von Flügen in Lufträumen der Klassen C und D, ins Ausland und bei Nacht, Streckenkarte unterer Luftraum - Funknavigationskarten - Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz - Verwendung von AIP und NOTAMS - Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen - Pflichtmeldepunkte - Erstellung eines ATC-Flugplans Funknavigation - Grundlagen der Funktechnik – Frequenzspektrum – Modulations- und Betriebsarten – Wellenausbreitung, Beeinflussung durch Beugung, Brechung, Reflexion, Streuung, Dämpfung, Absorption, Interferenz – Reichweiten in Abhängigkeit von Frequenzband, Sendeleistung, Ausbreitungsmedium, Flughöhe (AIP) - Ungerichtetes Funkfeuer (NDB) – Frequenzbereich, Sendearten, Stationskennung – Genauigkeit - Automatisches Funkpeilgerät (ADF) – Komponenten der ADF-Anlage – Arbeitsweise – Bedienung – Deutung der Anzeigen – Relative Bearing Indicator (Seitenpeilung, recht- und missweisende Peilung – Radio Magnetic Indicator (Kompasspeilung, recht- und missweisende Peilung) - UKW-Drehfunkfeuer (VOR) – Frequenzbereich, Sendearten, Stationskennung – Genauigkeit - VOR-Bordanlage – Komponenten der VOR-Anlage – Arbeitsweise – Bedienung – Deutung der Anzeigen – Radio Magnetic Indicator (Radial, missweisende Peilung) – TO/FROM-Anzeige, Warnflaggen - Radaranlagen – Grundlagen – Bodenradaranlagen – Sekundärradaranlagen (SSR) - Transponder - Satellitennavigation (GPS) – Frequenzbereich – Genauigkeit - GPS-Bordanlagen – Komponenten der GPS-Anlage – Arbeitsweise – Bedienung – Deutung der Anzeigen Angewandte Funknavigation - Zielkurve (Homing) - Erfliegen einer stehenden Peilung – Peilsprung – Abtriftwinkel – Korrekturwert - Kursflug (Tracking) – Sollkurslinie (QDM/QDR) – Peilungsänderung – Versetzung – Korrekturwert, korrigierter Windvorhaltewinkel - Abstandsbestimmungen – Distance Measurement Equipment (DME) - Navigation mit Fremdpeilung – Peilwerte QDM, QDR – An- und Abflugverfahren auf eine Peilstelle TECHNIK, INSTRUMENTE Elektrische Anlage - Voltmeter und Amperemeter - Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen - elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente - Fehlererkennung Unterdruckanlage - Bauelemente - Fehlererkennung - Pneumatisch betriebene Instrumente Kreiselinstrumente - Grundlagen - Raumstabilität - Präzession Wendezeiger - Aufgabe und Funktionsprinzip - Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels - Anzeige - Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige - Energieversorgung - Libelle - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont) - Aufgabe und Funktionsprinzip - Anzeigen - Interpretation - Betriebsgrenzen - Energieversorgung - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Kursanzeiger (Kurskreisel) - Aufgabe und Funktionsprinzip - Antriebsarten - Anzeigegenauigkeit - Einstellung/Nachführung - Stützung - Kardanfehler - Sonstige Fehler und Toleranzen Bordinstrumente - Vergleich der dargestellten Information mit der anderer Anzeigeinstrumente

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Anlage 4B Lehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (zu § 7)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 64 Allgemeines Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Ausbildung in den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln Navigation unter Beachtung der für den jeweiligen Luftraum geltenden Mindestwetterbedingungen bei alleiniger Nutzung eines oder mehrerer der nachfolgenden Funknavigationsgeräte oder bodengestützter Dienste - VOR - ADF - GPS - Radar - VDF - Einhaltung von Kurs und Höhe - Erfliegen von Radialen - Positionsbestimmung - Die Ausbildung hat auch den Gebrauch des Transponders zu umfassen - Fliegen einer 180 Grad-Umkehrkurve ohne Sicht nach außen Anmerkung 1: Die Ausbildung soll den Gebrauch von bordeigenen Anzeigen wie ADF, VOR und GPS sowie bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar umfassen. Anmerkung 2: Das Fliegen ohne Sicht nach außen ist unter Verwendung einer IFR-Brille oder IFR-Haube (der Flugschüler soll bei normaler Kopfhaltung keine Außensicht haben) zu lehren. Die Abdeckung der Frontscheibe mittels Karten oder anderer Hilfsmittel ist nicht zulässig. Das rechtzeitige Erkennen anderer Luftfahrzeuge und das Anwenden der Ausweichregeln obliegen der Verantwortung des Fluglehrers.

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Anlage 5A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer(zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 65 - 79 LUFTRECHT Gesetzliche Grundlagen - Luftverkehrsgesetz (LuftVG) - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) - Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) - Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) - Durchführungsverordnungen zur LuftPersV - Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) - Durchführungsverordnungen zur LuftBO - weitere Gesetze und Verordnungen, soweit sie für den Segelflugzeugführer von Bedeutung sind Nationale und internationale Organisation der Luftfahrt - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) - Luftfahrtbehörden der Länder - Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) - Deutscher Wetterdienst (DWD) - ICAO – Zuständigkeiten und Aufgaben - JAA – Zuständigkeiten und Aufgaben - EASA – Zuständigkeiten und Aufgaben Veröffentlichungen für Luftfahrer - Luftfahrthandbuch AIP - AIP VFR – Gliederung und Benutzung - VFR-Bulletin - Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II) - NOTAM - Luftfahrtkarten ICAO Flugplätze - Arten der Flugplätze - Flugplatzzwang - Außenstart und Außenlandung - Notlandung - Sicherheitslandung Luftfahrzeuge - Arten - Zulassungen - Prüfungen - Lufttüchtigkeitsanweisungen - zulassungspflichtige Ausrüstung Luftfahrtpersonal - Ausbildung - Lizenz – Erteilung – Erweiterung – Verlängerung – Erneuerung – Widerruf, Ruhen und Beschränkung – Ausübung der Rechte - Berechtigungen - Startarten für Segelflugzeugführer Teilnahme am Luftverkehr - Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr - Allgemeine Regeln - Sichtflugregeln - Luftraumklassifizierung, - Flugsicherungsvorschriften - Ausrüstung der Luftfahrzeuge - allgemeine Flugbetriebsvorschriften - Vermeidung von unnötigem Fluglärm Flugfunkdienst - Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes - Zulassung und Genehmigung von Funkanlagen - Funksprechverfahren - Not- und Dringlichkeitsverkehr - Verordnung über Flugsicherungsausrüstung von Luftfahrzeugen Durchführung des Sprechfunkverkehrs Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters Straftaten, Ordnungswidrigkeiten NAVIGATION Gestalt der Erde - Form - Erdachse, Pole - Ausmaße - Bewegung Kartenkunde - Meridiane, Breitenparallele - Großkreise, Kleinkreise, Kursgleiche - Hemisphären, Nord/Süd, Ost/West - topografische Luftfahrtkarten - Projektionen und ihre Eigenschaften - Winkeltreue - Flächentreue (Äquivalenz) - Maßstab Konforme Schnittkegelprojektion (ICAO-Karte 1:500 000) - Haupteigenschaften - Aufbau - Meridiankonvergenz - Darstellung von Meridianen, Breitenparallelen, Großkreisen und Kursgleichen - Maßstab, Standardparallelen - bildliche Darstellung der Höhe über Grund Zeitrechnung - Beziehung zwischen koordinierter Weltzeit (UTC) und mittlerer Ortszeit (LMT) - Definition von Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten Bezugsrichtung - rechtweisend Nord (True North) - Magnetfeld der Erde, Missweisung – jährliche Veränderung - missweisend Nord (Mag North), Variation - vertikale und horizontale Komponenten - Isogonen, Null-Isogonen (Agone) - Magnetismus des Segelflugzeugs – magnetische Einflüsse im Segelflugzeug – Kompassablenkung (Deviation) – Kurven, Beschleunigungsfehler – Vermeidung magnetischer Störungen des Kompasses Entfernungen Einheiten - Entfernungsmessung in Abhängigkeit der Kartenprojektion Luftfahrtkarten in der praktischen Navigation - Standortbestimmung - Breite und Länge - Entfernungsmessung und -bestimmung - Benutzung eines Winkelmessers - Messen von Kursen über Grund (Track) und Entfernungen Kartensymbolik/Gebrauch der Navigationskarten - Kartenauswertung - Topographie - Geländeform (Relief) – künstliche Geländemerkmale – unveränderliche Merkmale (z. B. längen- oder punktförmige, einmalige oder besondere Merkmale) – veränderliche Merkmale (z. B. Wasser) - Kartenvorbereitung - Falten der Karte - Verfahren für das Lesen der Karte - Orientierung anhand der Karte - Merkmale von Kontrollpunkten - Erwartetes Aussehen von Kontrollpunkten – mit ständigem Sichtkontakt – ohne ständigen Sichtkontakt – bei unsicherer Position (Auffanglinien) - Luftfahrtsymbole - Luftfahrtinformationen - Umrechnung von Einheiten Grundlagen der Navigation - angezeigte, berichtigte und wahre Geschwindigkeit (IAS, CAS und TAS) - Kurs über Grund, rechtweisender und missweisender Kurs - Wind, Einfluss auf Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund - Winddreieck - Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund - Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort Navigationsrechner - Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen: – wahre Fluggeschwindigkeit (TAS), Zeit und Entfernung – Umrechnung von Einheiten – Druck, Dichte und wahre Höhe – Winddreiecksaufgaben – Abdrift und Luvwinkel, Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund – Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund Flugplanung und praktische Durchführung - Auswahl von Kartenmaterial - Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz - Beurteilung der Wettersituation - Einzeichnen der Wegelinie - Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen, Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc. - Verwendung von AIP und NOTAMS - Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen - Berechnung der Flugaufgabe (mittlere Reisegeschwindigkeit) - Mittleres Steigen - Zu erwartende Wolkenbasis - Sollfahrt - Flugplätze entlang der Strecke - Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen - UKW-Peilung (VDF-Peiler, QDM) - Transponder und Radar - Satellitennavigation (GPS) - Erstellung eines ATC-Flugplans - Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage Praktische Navigation - Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle - Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung - Höhenmessereinstellung - Ermittlung von TAS und Geschwindigkeit über Grund (GS) - Durchführung der Sichtnavigation unter Berücksichtigung wechselnder Flughöhe - Festlegen des Flugweges nach thermischen und terrestrischen Gesichtspunkten - Standortbestimmung – Bestimmung von Kontroll- und Wendepunkten - Anflugverfahren – Berechnung des Endanfluges – Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Eintragungen in das Luftfahrzeugbordbuch METEOROLOGIE Die Atmosphäre - Zusammensetzung und Aufbau - Besonderheiten der Troposphäre - ICAO-Standardatmosphäre - atmosphärischer Druck - vertikale Schichtung Druck, Dichte und Temperatur - Luftdruck, Luftdruckmessung, Isobaren - Änderung von Druck, Dichte und Temperatur mit der Höhe - Begriffe aus der Höhenmessung - Strahlungsprozesse, Temperatur - Tagesgang der Temperatur - Stabilität und Labilität - Auswirkung von Strahlungs- und Advektionsprozessen Luftfeuchte und Niederschlag - Wasserdampf in der Atmosphäre - Luftfeuchte - Taupunkt, Spread - relative, absolute und spezifische Feuchte - Dampfdruck - Kondensation, Sublimation, Verdunstung - Niederschlag - Entstehung von Niederschlag - Niederschlagsarten Luftdruck und Wind - Hoch- und Tiefdruckgebiete - Luftbewegung – Druckgradient (Buys-Ballot’sches Gesetz) – Corioliskraft, Reibung (Bodenwind und geostrophischer Wind) - vertikale und horizontale Luftbewegung, Konvergenz, Divergenz - Lokale Windsysteme (Föhn, Berg-/Talwind, Land-/Seewind, geführter Wind) - Turbulenz und Böigkeit - Einfluss von Wind und Windscherung bei Start und Landung Wolkenbildung - Abkühlung und Erwärmung durch Advektion, Strahlung und adiabatische Prozesse - Wolkenklassifizierung, Wolkenstockwerke – konvektive Wolken (Cumuluswolken) – stratiforme Wolken (Schichtwolken) – orografisch bedingte Wolken - Flugbedingungen in stratiformen und konvektiven Wolken Nebel, feuchter Dunst und trockener Dunst - Strahlungsnebel, Advektionsnebel, Mischungsnebel, gefrierender Nebel - Entstehung und Auflösung von Nebel - verminderte Sicht durch feuchten Dunst, Regen oder Sprühregen, Schnee, Rauch, Staub und Sand - Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von verminderter Sicht - Gefahren bei Flügen bei geringer Horizontal- und Vertikalsicht Luftmassen, Hoch- und Tiefdruckgebiete - Eigenschaften von Luftmassen und Einflussgrößen - Einteilung der Luftmassen, Entstehungsgebiete - Transformation (Änderung) von Luftmassen während ihrer Verlagerung - Entstehung von Hoch- und Tiefdruckgebieten - Wettergeschehen im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefdruckgebieten - Tiefdruckrinne, Höhentrog (Entstehung und Wettergeschehen) Fronten - Bildung von Fronten und Luftmassengrenzen - Warmfront – Entstehung einer Warmfront – zugehörige Wolken und Wettergeschehen – Wetterbedingungen im Warmsektor - Kaltfront – Entstehung einer Kaltfront – zugehörige Wolken und Wettergeschehen – Rückseitenwetter - Okklusion – Entstehung einer Okklusion – zugehörige Wolken und Wettergeschehen - stationäre Fronten – zugehörige Wolken und Wettergeschehen Vereisung - Ursachen und Bedingungen für die Vereisung - Bildung und Auswirkung von Raureif, Raueis, Klareis - Auswirkungen von Vereisung auf die Flugleistung - Fliegerische Maßnahmen zur Vermeidung von Vereisung Gewitter - Gewitterbildung - Luftmassengewitter, Frontgewitter, orografische Gewitter – Voraussetzungen – Entwicklungsprozess - Erkennen von günstigen Voraussetzungen für die Entstehung von Gewittern - Gefahren für Segelflugzeuge - Auswirkungen von Blitzen, Hagel und schwerer Turbulenz - Vermeidung von Flügen in der Nähe von Gewittern Flüge über gebirgigem Gelände - Einfluss des Geländes auf atmosphärische Prozesse - Bildung von Leewellen - lokale Windsysteme, Auf- und Abwinde, Rotoren - Gefahren Klimatologie - allgemeine jahreszeitlich bedingte Zirkulation in der Troposphäre über Europa - jahreszeitlich bedingtes lokales Wettergeschehen und Windbedingungen Höhenmessung - Bedeutung der Druckeinstellungen für den Luftverkehr - Druckhöhe, Dichtehöhe - Höhe über Grund, Höhe über NN, Flugflächen - ICAO-Standardatmosphäre - QNH, QFE, QFF, QNE (Standardeinstellungen) - Übergangshöhe, Übergangsschicht und Übergangsfläche Organisation der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs - Flugwettervorhersage und Beratung – LBZ – Konsultation - Flugwetterwarten – FWW – Briefing und Dokumentation - Flugwetterstation (Beobachtung) - Verfügbarkeit von periodischen Wettervorhersagen Wetteranalyse und Vorhersage - Wetterkarten, Symbole, Zeichen - Karten zur Vorhersage signifikanter Flugwetterbedingungen (Significant weather charts) - Vorhersagekarten für die Allgemeine Luftfahrt Wetterinformationen für die Flugvorbereitung - Berichte und Vorhersagen (TAF, GAFOR und andere) Auswertung von regelmäßigen Flugwettermeldungen (METAR) und Warnungen (SIGMET, AIRMET und andere) - Wetterinformationen über Selfbriefingsysteme - Flugwetterberatungen Wetterfunksendungen für die Luftfahrt - VOLMET, ATIS - Wettervorhersage für den Segelflug AERODYNAMIK Umströmung eines Körpers, Unterschallbereich - Luftwiderstand und Luftdichte - Grenzschicht - Reibungswiderstand - laminare und turbulente Strömung - Stromlinien - Bernoullische Gleichung, Venturi-Effekt - Umströmung einer ebenen Platte Zweidimensionale Umströmung des Flügelprofils - geometrische Kenngrößen des Flügelprofils - Umströmung eines gekrümmten Flügelprofils, Druckverteilung am Profil - laminare und turbulente Strömung, Umschlag- und Ablösepunkt - Entstehung von Auftrieb und Profilwiderstand - Beziehung zwischen Auftriebsbeiwert, Widerstandsbeiwert und Anstellwinkel - Verhältnis Auftrieb/Widerstand (Lilienthalpolare) Dreidimensionale Umströmung eines Tragflügels - Tragflügelgrundrisse und Profilformen - Gesamtwiderstand - induzierter Widerstand – Abwindwinkel, Wirbelwiderstand, Bodeneffekt – Flügelstreckung – Reduzierungsmöglichkeiten (Schränkung, Winglets) - schädlicher Widerstand – Interferenzwiderstand und Restwiderstand - Auftriebsverteilung am Tragflügel Kräfteverteilung am Luftfahrzeug - wirkende Kräfte und Kräftegleichgewicht - Auftriebskraft und Fluggewicht - Schub und Luftwiderstand - stationäre Flugzustände (Horizontal-, Steig-, Gleit- und Kurvenflug), Kräfteparallelogramm Steuerungsanlagen - die drei Hauptachsen – Nicken um die Querachse – Rollen um die Längsachse – Gieren um die Hochachse - Wirkung des Höhen- und Seitenruders und der Querruder - Steuerung bei Nick-, Roll- und Gierbewegungen - gegenseitige Kopplung des Rollens und Gierens (Gierrollmoment, Rollgiermoment) - Seitengleitflug und Seitenwindsteuertechnik für die Landung - aerodynamischer Ausgleich und Masseausgleich von Steuerflächen Trimmsteuerung - Trimmruder, Ausgleichsruder und Gegenausgleichsruder - Aufgabe und Funktionsprinzip - Bedienung Auftriebs- und Landehilfen - Wölbungs-, Spreiz-, Spalt-, und Fowler-Klappen – Aufgabe und Funktionsprinzip – betrieblicher Einsatz - Vorflügel, Klappen an der Flügelvorderkante – Aufgabe und Funktionsprinzip – Normaler/automatischer Betrieb - Bremsklappen Stabilität - Begriffsbestimmungen der statischen und dynamischen Stabilität - Längsstabilität - Einfluss der Schwerpunktlage auf die Längsstabilität und Längssteuerbarkeit - Seitenstabilität (Quer- und Richtungsstabilität) - gegenseitige Kopplung der Quer- und Richtungsstabilität über das Schieben, Schieberollmoment Strömungsabriss - kritischer Anstellwinkel - Störung der glatten Anströmung - Verringerung des Auftriebs, Erhöhung des Luftwiderstandes - Verschiebung des Druckpunktes - Anzeichen für beginnenden Strömungsabriss - Verhalten des Flugzeuges bei Strömungsabriss - Einflussgrößen für die Abreißgeschwindigkeit und das Verhalten des Flugzeugs bei Strömungsabriss - Strömungsabriss bei Horizontal-, Steig-, Sink- und Kurvenflug - Möglichkeiten von Überziehwarnungen - Beenden des überzogenen Flugzustandes Vermeiden von Trudeln - Strömungsabriss an den Flügelspitzen - Einseitiger Strömungsabriss am Flügel - Entstehung einer Rollbewegung - Erkennen von beginnendem Trudeln - stationäres Trudeln - Einfluss des inneren und äußeren Schiebens - Steil- und Flachtrudeln – Einfluss der Schwerpunktlage - Strömungsverhältnisse am Seiten- und Höhenleitwerk, Abschirmungen - Beenden des Trudelns Lastvielfaches und Abfangmanöver - Festigkeitsüberlegungen - V-n-Diagramm für Böen und Abfangbelastungen - Belastungsgrenzen mit und ohne Lande- Brems- und Störklappen - Veränderung des Lastvielfachen im Kurvenflug und beim Abfangen - höchstzulässige Manövergeschwindigkeit für vollen Ruderausschlag - Vorsichtsmaßnahmen während des Fluges - Kräfte beim Windenstart Belastungen am Boden - seitliche Belastungen auf das Fahrwerk - Landung - Rollen, Vorsichtsmaßnahmen bei Richtungsänderungen ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIK Aufbau der Zelle - Bauteile - Rumpf, Tragflügel, Leitwerk - Höhen-, Quer- und Seitensteuerung - Trimmanlage, Wölbklappen, Bremsklappen - Fahrwerk - Bereifung, Zustand der Reifen - Bremsanlagen und Besonderheiten bei der Benutzung Belastungen der Zelle - statische Festigkeit - Lastvielfaches - Sicherheitsfaktor - Vorflugkontrolle - Vorsichtsmaßnahmen am Boden und während des Fluges Triebwerk (Segelflugzeuge mit Hilfstriebwerk) - Grundlagen des Verbrennungsmotors – 2-Takt-Motor – 4-Takt-Otto- und Dieselmotor – Wankelmotor - allgemeine Motorenkunde - Zwei- und Viertaktmotor - Motorkühlung - Zylinderkopftemperatur - Zündanlage - Vergaser - Kraftstoffe - Kraftstoffanlage - Luftschraube - Triebwerksbedienung - Motorschmierung Elektrische Anlage - Gleichstromversorgung - Batterien, Speichervermögen und Ladevorgang - Voltmeter und Amperemeter - Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen - Elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente - Fehlererkennung - Verfahren bei Fehlfunktion Messgeber der Bordinstrumente - Pitot-Rohr, Funktionsprinzip, Grundlagen und Aufbau - Druckabnahme des statischen Druckes, Funktion und Bauweisen - Fehler durch Blockierung oder Undichtigkeit - Kompensationsdüse Fahrtmesser - Arbeitsweise und Aufbau - Verhältnis zwischen Gesamtdruck und statischem Druck - Begriffsbestimmungen der angezeigten, berichtigten und wahren Fluggeschwindigkeit (IAS, CAS, TAS) - Fluggeschwindigkeitsangaben, Farbkennzeichnung Höhenmesser - Arbeitsweise und Aufbau - Aufgabe der Einstellskala für den Luftdruck - Druckhöhe - wahre Höhe - Internationale Standardatmosphäre - Flugfläche - Anzeige (Drei-Zeiger) Variometer - Arbeitsweise und Aufbau - Funktionsprinzip - Eigenverzögerung - verzögerungsfreies Variometer - Anzeige - mögliche Anzeigefehler - Kompensation Kreiselinstrumente - Grundlagen - Raumstabilität - Präzession Wendezeiger - Aufgabe und Funktionsprinzip - Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels, Energieversorgung - Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige - Libelle - Anzeige - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Magnetkompass - Aufbau und Funktionsprinzip - Variation und Deviation - Kurven- und Drehfehler - Vorsichtsmaßnahmen beim Mitführen von magnetischen Gegenständen Satelliten-Navigationsgeräte - Arbeitsweise - Funktionsprinzip - GPS - Andere Systeme Lufttüchtigkeit - Wartungs- und Betriebshandbuch - Betriebsaufzeichnungen - Wartungsaufzeichnungen - gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis Masse und Schwerpunkt - höchstzulässige Masse - Grenzen der Schwerpunktlage vorn und hinten – Trimmgewichte – Wasserballast - Ermittlung von Masse und Schwerpunktlage - Flughandbuch und Beladeplan Verhalten in besonderen Fällen Flugplatz - Fälle, in denen der Zustand des Flugplatzes oder des Geländes als unfallverursachender Faktor zu betrachten ist, gilt auch bei Gelände, das entweder für den Normalfall oder Notfall zum Rollen, zum Start oder zur Landung näher bezeichnet ist oder brauchbar erscheint - nasse Oberfläche - weicher Boden - Eis, Schnee, Matsch - rauer / unebener Boden Außenlandung - Durchführung einer sicheren Außenlandung - Gefahren wie hoher Bewuchs, Hindernisse, Hangneigung - Besonderheiten wie zu kurzes Gelände, versteckte Gefahren - Wasserlandung (raue / glatte See) Segelflugzeug - Einstellen und Sichern der Sitze - Schulter- und Sitzgurte - Handhabung des Rettungsfallschirms oder Gesamtrettungssystems Flugbetrieb - Störungen beim Start/Startunterbrechung - Verhalten bei Verlust der Orientierung - Einfliegen in Schlechtwettergebiete - Einbruch der Dunkelheit - Fliegen in gebirgigen Gelände - Fliegen in großen Höhen - Verwirbelung hinter Luftfahrzeugen Unfälle - Ausbruch von Feuer - Maßnahmen nach einem Unfall MENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGEN Grundlagen der Physiologie Begriffe - Zusammensetzung der Atmosphäre - Gasgesetze - Atmung und Blutkreislauf Auswirkungen von Partialdruck - Auswirkung von zunehmender Flughöhe - Gasaustausch - Hypoxie (Sauerstoffmangel) - Symptome – vorbeugende Maßnahmen - Kabinendruck – Auswirkungen von schnellem Druckabfall – Selbstrettungszeit (Time of Useful Consciousness/TUC) – Benutzung der Sauerstoffmasken und Notabstieg - Hyperventilation – Symptome – Vermeidung - Auswirkungen von Beschleunigungen Sehvermögen - Physiologie des Sehens - Einschränkungen des Sehvermögens - Sehfehler - optische Täuschungen Hörvermögen - Physiologie des Hörens - Sinneswahrnehmungen des Innenohrs - Auswirkungen von Änderungen der Flughöhe - Lärm und Verlust des Gehörsinnes – Gehörschutz - räumliche Desorientierung - Widersprüche zwischen akustischer und optischer Wahrnehmung Reisekrankheit - Ursachen, Symptome - vorbeugende Maßnahmen Fliegerische Fitness - medizinische Anforderungen - Störungen des Allgemeinbefindens und deren Behandlung – Erkältungskrankheiten – Magenverstimmungen – Medikamente und Nebenwirkungen – Alkohol, Drogen – Ermüdung – Schwangerschaft - persönliche Fitness - Fluggastbetreuung - Vorsichtsmaßnahmen vor dem Flug nach Tauchgängen Vergiftungsgefahr - gefährliche Güter - Kohlenmonoxidabgabe (Heizungsanlagen, Abgase) Grundlagen der Psychologie Der Informationsprozess - Begriffe der Sinneswahrnehmung - kognitive Wahrnehmung – Erwartung – Antizipation (gedankliche Vorwegnahme von Handlungsabläufen) – Verhaltensweisen Der zentrale Entscheidungsweg - mentale Belastung, Belastungsgrenzen - Informationsquellen – Reize und Aufmerksamkeit – Bedeutung der Aufmerksamkeitsverteilung – verbale Kommunikation - Gedächtnis und Erinnerungsvermögen, Gedächtnismodell - Ursachen für Missdeutungen, Sinnestäuschungen Stress - Ursachen und Auswirkungen - Erregungszustände - Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit - Stress erkennen und vermindern Fliegerische Entscheidungsprozesse - Mentale Übung von Handlungsabläufen - Konzepte zur Lagebeurteilung - Gemütszustände – Verhaltensmuster - Risikoeinschätzung – Entwicklung von Situationsbewusstsein - typische Entscheidungsfehler - Serie (Kette) fehlerhafter Entscheidungen

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Anlage 5B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 80 - 84 Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Segelflugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Segelflugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug Bodeneinweisung - Voraussetzungen für den Flugbetrieb - Verhalten auf dem Flugplatz - Einweisung in den Schuldoppelsitzer - Transport und Montage des Segelflugzeuges - Überprüfen nach Klarliste vor dem ersten Start - Überprüfung vor jedem Start - Handhabung des Rettungsfallschirmes / ggf. Rettungssystems - Einweisung Haubennotabwurf - Notausstieg - Gewöhnungsflüge Wirkungsweise und Bedienung der Ruder - Höhenruder - Seitenruder - Querruder - Landehilfen - Trimmung - Erkennen der Fluglage am Horizontbild sowie Geräusch und Fahrtmesseranzeige - Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder Rollübungen - Rollübungen bei Querneigungen von 20-30 Grad - Koordination von Quer- und Seitenruder zur Vermeidung des negativen Wendemoments bei verschiedenen Geschwindigkeiten - Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder Geradeausflug - den schiebefreien Geradeausflug − bei festgelegtem Kurs − gleich bleibender Fahrt − Faden/Kugel in der Mitte und Querneigung (parallel zur Horizontlinie) durchführen und wiederherstellen Kurvenflug - Kurven mit 30 Grad Querneigung - Kurven und Vollkreise mit konstanter Querneigung von ca. 30 Grad, gleich bleibender Geschwindigkeit und Kugel/Haubenfaden in der Mitte fliegen - Einleiten und Beenden nach Blickpunkt Langsamflug - Erkennen der Merkmale des Langsamfluges bis zum Sackflug zum Erkennen gefährlicher Fluglagen Überziehen des Segelflugzeuges und Demonstration des Trudelns - Überziehen im Geradeausflug bis zum Abkippen - Überziehen im Kurvenflug bis zum Abkippen - Merkmale des Trudelns erkennen, verhindern und beenden - Merkmale der Steilspirale erkennen, verhindern und beenden Start In der Ausbildung muss mindestens eine der aufgeführten Startarten gelehrt werden, die Bestimmungen des § 40 LuftPersV sind einzuhalten. - Windenstart − Übergang in den Steigflug − Steigflug − Ausklinken − Übergang zum Horizontalflug − Verhalten bei Startunterbrechungen (u.a. Seilriss) - Schleppstart hinter Luftfahrzeugen − Anrollen − Abheben − Steigflug geradeaus − Steigflug in Kurven mit geringer Querneigung − Steigflugkurven bis zu 40 Grad Querneigung − Kreiswechsel − Horizontalschlepp − Tiefschlepp − Flüge in seitlicher, oberer und unterer Position zum Schleppflugzeug, danach Einnehmen der normalen Schleppposition − Abwärtsschlepp − Verhalten bei Schleppunterbrechung − Verhalten bei besonderen Fluglagen - Eigenstart von Motorseglern mit einklappbaren Triebwerk oder Propeller − Verhalten bei Startunterbrechung Platzrunde - Einteilen des Flugwegs bis zur Position - Berücksichtigung der Faktoren, die den geplanten Flugweg beeinflussen - Einteilen des Flugwegs von der Position bis zur Landung unter einbeziehen einer Fahrt- und Höhenreserve ... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 82) 1 Start 2 Ausklinken bei Windenstart 3 90 Grad-Kurve zum Querabflug 4 90 Grad-Kurve zum Gegenanflug 5 Position, normal 150 m über Grund 6 90 Grad-Kurve zum Queranflug unter Windberücksichtigung 7 90 Grad-Kurve zum Endanflug 8 Landung Landen Anfluggeschwindigkeit gemäß Flughandbuch unter Berücksichtigung von Gelände, Windverhältnissen etc. einnehmen. Verflachen der Flugbahn (Abfangen) und Ausschweben sowie in Zweipunktlage mit minimaler Fahrt im vorgegebenen Landefeld aufsetzen und ausrollen geradeaus bis zum Stillstand - besondere Fälle beim Landeanflug – zu hoch oder zu niedrig angesetzten Landeanflug korrigieren - Landungen unter besonderen Windverhältnissen – Seitenwind – Rückenwind – Böigkeit im Landeanflug ausgleichen - aus geradlinigem Anflug landen - drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer Vorbereitung und Durchführung des ersten Alleinfluges Vor dem ersten Alleinflug muss eine Überprüfung durch einen weiteren Fluglehrer erfolgen. Der Alleinflug darf nur in der während der Ausbildung geschulten Startart und auf dem überwiegend bei der Ausbildung verwendeten Doppelsitzer erfolgen. Die letzten vorhergehenden Schulflüge sind unter angenommenen Alleinflugbedingungen (keine Korrekturhinweise des Fluglehrers/gleicher Flugauftrag wie für den Alleinflug) durchzuführen. Der erste Alleinflug darf nicht der erste Start an diesem Flugtag sein. Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten Flüge mit und ohne Fluglehrer Gleichbleibende Kreisflüge - gleichbleibende Kreisflüge mit 30 Grad - 45 Grad Querneigung - Kreisflug mit 30 Grad - 45 Grad Querneigung mit gleichbleibender Geschwindigkeit und Faden/Kugel in der Mitte durchführen Kurvenwechsel - schneller Kurvenwechsel bei 30 Grad - 45 Grad Querneigung Schnellflug - Schnellflug im zugelassenen Geschwindigkeitsbereich durchführen - veränderte Ruderwirkung im Geradeausschnellflug - Flugeigenschaften und veränderte Ruderwirkung kennen und beherrschen Kreisflüge - Kreisflug mit wechselnder Querneigung von 30 Grad - 45 Grad mit angepasster Geschwindigkeit Fliegen in der Thermik - Thermik aufgrund der Wolkenformen, kreisenden Segelflugzeugen und Vögeln, Bodenmerkmalen und festen Thermikquellen anfliegen, nach Körperempfinden und Variometeranzeige zur richtigen Seite mit ca. 40 Grad Querneigung einkreisen und dabei den Luftraum beobachten. Die Kreisflugbahn schnellstmöglich in den Bereich des stärksten Steigens verlagern und fortlaufend optimieren. - Vorflug zum nächsten Aufwind mit entsprechender Sollfahrt Verhalten beim Thermikfliegen (gemeinsames Kreisfliegen in der Thermik) - abgestimmtes Verhalten zu anderen Segelflugzeugen in Aufwinden Längerer Thermikflug - in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn (mindestens 30 Minuten Flugzeit) Thermikflüge im Alleinflug - Thermikflug in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn - 30-minütiger Segelflug im Alleinflug - selbstständiges Suchen und Anfliegen und Zentrieren von Thermikquellen Seitengleitflug (Slip) - Seitengleitflug zur Gleitwinkelsteuerung bzw. Verkürzung des Landeanflugs Erfliegen von Kompasskursen - Kurs nach Kompass halten und Kompassfehler berücksichtigen Einweisung auf weitere Segelflugzeugmuster - Weitere Segelflugzeugmuster im Alleinflug sicher beherrschen können Ausbildung zum Überlandflug Zielflüge und Dreiecksflüge - Flüge mit Rückkehr zum Startplatz in verschiedenen Richtungen nach Karte und Kompass mit Fluglehrer (mindestens zwei Flüge) Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen Außenlandeübungen sollten auf Reisemotorseglern mit laufendem Triebwerk durchgeführt werden, um ein mehrfaches Üben zu ermöglichen. - Auswahl eines geeigneten Geländes - Einteilung des Anfluges - Durchführung der Kontrollen gemäß Checkliste - Anflug ohne oder mit Seitengleitflug Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Landungen auf fremdem Platz - Drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als dem Ausbildungsflugplatz - Kennenlernen von Verkehrsverhältnissen an fremden Flugplätzen - Einordnung in den dortigen Platzrundenbetrieb - Bewältigung von veränderten Anflugbedingungen Alleinüberlandflug - Alleinflüge mit Rückkehr zum Flugplatz nach Karte und Kommpass mit schriftlichem Flugauftrag - selbständiges Vorbereiten und Durchführen eines Überlandfluges im Segelflug-Alleinflug mit schriftlichem Flugauftrag des Fluglehrers über eine Flugstrecke von mindestens 50 km - die Ausklinkhöhe über dem Startort darf nicht mehr als 750 m (2.500 ft) betragen - der Streckenflug kann als Zielstreckenflug mit Rückkehr zum Startort um mindestens einen Wendepunkt ohne Zwischenlandung durchgeführt werden - bei der Durchführung des Überlandfluges ist ein Barograph oder Flugdatenschreiber (Logger) mitzuführen (als Nachweis ist ein Höhenschrieb vorzulegen) - bei Zielstreckenflügen mit Rückkehr zum Startort ist zusätzlich die ordnungsgemäße Umrundung der Wendepunkte zu belegen

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Anlage 5C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 85 1. Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2. Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden: Fach | Bearbeitungszeit Std. (maximal) Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes | 1:15 Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik | 1:00 Menschliches Leistungsvermögen | 0:30 Meteorologie | 0:30 Navigation, Flugleistung und Flugplanung | 1:30 Verhalten in besonderen Fällen | 0:30 Aerodynamik | 0:45 gesamt | 6:00 3. Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden. 4. Eine praktische Sprechfunkprüfung am Boden ist gesondert durchzuführen, wenn der Bewerber nicht bereits Inhaber eines Flugfunkzeugnisses ist. 5. Die Sprechprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.

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Anlage 5D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 86 - 88 1. Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2. Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeugmuster abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Segelflugzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. 3. Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen. 4. Der Bewerber muss das Segelflugzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann. Die Prüfungsflüge sind so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG. 5. Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen erforderlich wird. 6. Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen. 7. Der Bewerber kann jede Übung einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. 8. Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen: - Führen des Luftfahrzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen - ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen - gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship) - Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist. 9. Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Wird eine Übung nicht bestanden, so gilt diese Übung als nicht bestanden. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur eine Übung nicht besteht, muss nur die nicht bestandene Übung wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung eine Übung nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Übungen, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden. Prüfungsnachweis Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer gem. § 36 LuftPersV Name und Vorname des Bewerbers: .............................................. Anschrift: ................................................................... I. Prüfungsflüge Segelflugzeugmuster: ....................... Kennzeichen: ............................... Flugplatz: ........................... Flugzeit: ........................ Anzahl der Starts und Landungen: ............................ II. Ergebnis der Prüfung ................................ . Bestanden/Nicht bestanden * . ................................ III. Bemerkungen ......................................... ................................... Ort und Datum Unterschrift des Prüfers ......................................... ................................... Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben * Nichtzutreffendes ist zu streichen ------------------------------------------------------------------------------ Übungen I Bewertung I B/NB ------------------------------------------------------------------------------ 1. Vorbereitung zum Start I ------------------------------------------------------------------------------ 2.* Windenstart I ------------------------------------------------------------------------------ 3.* Schleppstart hinter Luftfahrzeugen I ------------------------------------------------------------------------------ 4.* Eigenstart I ------------------------------------------------------------------------------ 5.++ Flugübungen I Rollübungen I Geradeausflug I Kreiswechsel I Langsamflug I Schnellflug I Seitengleitflug I ------------------------------------------------------------------------------ 6. Einteilung des Landeanfluges I ------------------------------------------------------------------------------ 7. Ziellandung Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem I Landezeichen I ------------------------------------------------------------------------------ 8. Sprechfunkverkehr I ------------------------------------------------------------------------------ * Nichtzutreffendes ist zu streichen ++ Wahl der Reihenfolge bleibt dem Prüfer vorbehalten

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Anlage 6A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 89 - 94 LUFTRECHT Gesetzliche Grundlagen - Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Veröffentlichungen für Luftfahrer - Luftfahrthandbuch AIP - AIP VFR − Gliederung und Benutzung - VFR-Bulletin - Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II) - NOTAM - Luftfahrtkarten ICAO Flugplätze - Arten der Flugplätze - Flugplatzzwang - Außenstart und Außenlandung - Notlandung - Sicherheitslandung Teilnahme am Luftverkehr - Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr - Allgemeine Regeln - Sichtflugregeln - Luftraumklassifizierung - Flugsicherungsvorschriften - Ausrüstung der Luftfahrzeuge - allgemeine Flugbetriebsvorschriften - Vermeidung von unnötigem Fluglärm Durchführung des Sprechfunkverkehrs Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des Luftfahrzeughalters Straftaten, Ordnungswidrigkeiten NAVIGATION Grundlagen der Navigation - Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund - Abtrift, Luvwinkel - voraussichtliche Ankunftszeit/ETA - Koppelnavigation, Position, festgelegter Standort Navigationsrechner - Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen: – Umrechnung von Einheiten – benötigte Kraftstoffmenge – Druck, Dichte und wahre Höhe – Flugzeit und voraussichtliche Ankunftszeit – Winddreiecksaufgaben – Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund – Steuerkurs und Grundgeschwindigkeit – Abtrift und Luvwinkel Flugplanung - Auswahl von Kartenmaterial - Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz - Beurteilung der Wettersituation - Einzeichnen des Flugweges - Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen, Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc. - Verwendung von AIP und NOTAMS - Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen - Kraftstoffberechnung - Sicherheitsmindesthöhen für die Flugstrecke - Ausweichflugplatz - Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen - UKW-Peilung (VDF-Peiler) - VOR-Peilung, Positionsbestimmung - Transponder - Erstellung eines Flugdurchführungsplans - Erstellung eines ATC-Flugplans - Auswahl von Meldepunkten, Zeit- und Entfernungsmarkierungen - Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage - Berechnungen von Masse und Flugleistung Praktische Navigation - Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle - Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung - Abflugverfahren, Eintragungen in den Flugdurchführungsplan - Höhenmessereinstellung - Einhaltung von Steuerkurs und Flughöhe - Durchführung der Sichtnavigation - Standortbestimmung, Bestimmung von Kontrollpunkten - Korrekturen von Steuerkurs - Anflugverfahren, Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Eintragungen in den Flugdurchführungsplan und das Flugzeugbordbuch ALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIK Triebwerk - Grundlagen des 4-Takt-Verbrennungsmotors (Otto- und Dieselmotor) - Ursachen für Frühzündung und Klopfen - Leistungsabgabe in Abhängigkeit von der Drehzahl (U/min) - Motorkühlung – Luftkühlung – Wasser-/Flüssigkeitskühlung – Zylinderkopftemperaturanzeige - Motorschmierung – Aufgaben und Arten der Schmierung – Schmierstoffsysteme – Ölverteilungsverfahren – Anforderungen an Ölpumpe und Ölfilter – Ölsorten und -qualitäten – Überwachung von Öltemperatur und Öldruck – Fehlererkennung im Schmierstoffsystem Zündanlagen - Grundlagen der Magnetzündung - Aufbau und Arbeitsweise - Zweck und Arbeitsweise der Schnappkupplung eines Zündmagneten - Überprüfungen, Fehlererkennung - betriebliche Verfahren zur Vermeidung von Zündkerzenverschmutzung Gemischbildung - Grundlagen des Schwimmervergasers - Aufbau und Arbeitsweise - Auswirkung der Flughöhe - Kraftstoffabsperrventil - Luftansaugsystem - Ausweich-, Ansaugluft - Vergaservereisung, Einsatz der Vergaservorwärmung - Einspritzanlagen, Grundlagen und Arbeitsweise Kraftstoff - Kraftstoffklassifizierung - Sorten und Farbkennzeichnung - Qualitätsanforderungen - Prüfung auf Verunreinigung – Gebrauch von Kraftstofffiltern und -ablässen - Kraftstoffanlagen - Kraftstofftanks und -leitungen - Belüftungssystem - mechanische und elektrische Pumpen - Schwerkraftförderung - Tankwahl Propeller - Fachausdrücke - Umwandlung von Motorleistung in Schubkraft - Gestaltung und Aufbau von festen Propellern - Kräfteeinwirkung auf die Propellerblätter - Abhängigkeit zwischen Drehzahl und Fluggeschwindigkeit - Wirkungsgrad in Abhängigkeit der Geschwindigkeit - Gestaltung und Aufbau von Verstellpropellern - konstante Drehzahlregelung (Constant Speed Propeller) - Auswirkung von Änderungen des Blatteinstellwinkels - Einfluss der Fluggeschwindigkeit auf die Propellerdrehzahl Triebwerksbedienung - Anlassverfahren und Vorsichtsmaßnahmen - Fehlererkennung - Warmlaufen, Überprüfung der Triebwerke und Systeme - Betriebsgrenzen für Öltemperatur und Öldruck - Betriebsgrenzen für die Zylinderkopftemperatur - Überprüfung der Zündanlage und anderer Systeme - Leistungsgrenzen - Vermeidung von schnellen Leistungswechseln Elektrische Anlage - Einbau und Betrieb von Wechselstrom- und Gleichstromgeneratoren - Gleichstromversorgung - Batterien, Speichervermögen und Ladevorgang - Voltmeter und Amperemeter - Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen - elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente - Fehlererkennung - Verfahren bei Fehlfunktionen Unterdruckanlage - Bauelemente - Pumpen - Filteranlage - Fehlererkennung - Verfahren bei Fehlfunktionen - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont) - schwerkraftgestützter Kreisel - Aufgabe und Funktionsprinzip - Anzeigen - Interpretation - Betriebsgrenzen - Energieversorgung - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Kursanzeiger - Kurskreisel - Aufgabe und Funktionsprinzip - Anzeige - Nutzung in Verbindung mit dem Magnetkompass - Einstellung/Nachführung - scheinbare Auswanderung - Betriebsgrenzen - Energieversorgung - Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Triebwerksüberwachungsinstrumente - Grundlagen, Anzeige und Betrieb von – Öltemperaturanzeige – Öldruckanzeige – Zylinderkopftemperaturanzeige – Ladedruckanzeige – Kraftstoffdruckanzeige – Kraftstoffdurchflussanzeige – Kraftstoffvorratsanzeige(n) - Drehzahlmesser Sonstige Instrumente - Grundlagen, Anzeige und Betrieb von – Unterdruckmesser – Voltmeter und Amperemeter - Warnanzeigen - sonstige Instrumente bezogen auf das Flugzeugmuster Masse und Schwerpunktlage - höchstzulässige Masse - Grenzen der Schwerpunktlage vorne und hinten, Normal- und Nutzbetrieb - Ermittlung von Masse und Schwerpunktlage - Flughandbuch und Beladeplan Flugleistung Start - verfügbare Startrollstrecke und verfügbare Startstrecke - Abheben und Steigflug – Auswirkungen von Masse, Wind und Dichtehöhe - Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung Landung - Auswirkungen von Masse, Wind, Dichtehöhe und Anfluggeschwindigkeit - Benutzung der Brems-/Störklappen - Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung Reiseflug - Verhältnis zwischen Leistungsbedarf und verfügbarer Leistung - Flugleistungsdiagramm - maximale Steiggeschwindigkeit und maximaler Steigwinkel - Reichweite und Flugdauer - Auswirkungen von Konfiguration, Masse, Temperatur und Flughöhe - Rückgang der Flugleistung bei Steigflugkurven - Gleitflug - ungünstige Einflüsse - Vereisung, Regen, Wind VERHALTEN IN BESONDEREN FÄLLEN - Einstellen und Sichern der Sitze - Schulter- und Sitzgurte - Lage und Handhabung der Notausrüstung und Notausstiege – Feuerlöscher – Maßnahmen bei einem Feuer am Boden und in der Luft – Triebwerksbrand, Brand in der Kabine und in der elektrischen Anlage – Eisverhütung – Verlassen des Flugzeuges in Notfällen – Systemausfälle - Kohlenmonoxydvergiftung - Vorsichtsmaßnahmen beim Betanken - brennbare Güter/Druckbehälter Flugbetrieb - Wirbelschleppen - Aquaplaning - Windscherung – Start – Anflug – Landung - Unterweisung der Fluggäste - Notverfahren bei: – Notlandungen – Landung mit eingefahrenem Fahrwerk – Notwasserung – Ausfall von Bremsen und Lenkung - Startabbruch - Triebwerksausfall nach dem Start - Abbruch des Landeanfluges/Durchstarten - Fehlanflug

Propose a change

Anlage 6B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 95 - 100 Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen. Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Flugausbildung bis zum Alleinflug Bodeneinweisung - Erklärung des Reisemotorseglermusters – Bauweise – Instrumentierung – Steuerbedienungsorgane - Klarlisten - Flug- und Betriebshandbuch - Flugklarheit des Reisemotorseglers Anlassen - Vorflugkontrolle gemäß Klarliste - Anlassen gemäß Klarliste Rollen - Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs - Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste) Kontrollen vor dem Start - Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste - Abflugbriefing - Ansprechen der Notverfahren beim Start Start - Beobachten des Anflugluftraums - Aufstellen des Reisemotorseglers – Windberücksichtigung - Ausrichten auf der Startbahn - Kompasskontrolle in Startrichtung - Setzen der Triebwerksleistung - Ruderbetätigung beim Startvorgang - Halten der Startrichtung - Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit - Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit - Ggf. Einziehen des Fahrwerks - Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit - Startabbruch - simulierter Triebwerksausfall nach dem Start Anmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden. Steigflug - Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit - Trimmen - Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel - Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit – 15 - 20 Grad Querneigung – 20 - 30 Grad Querneigung - Übergang in den Horizontalflug Horizontal- und Kurvenflug - Geradeaus-Horizontalflug - koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse - Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität - Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus-Horizontalflug - Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses - Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit - Trimmen – Gefahren - Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand Langsamflug - bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Reisemotorseglers im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit) – im Reiseflugzustand – in Anflugkonfiguration - Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug - Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung Kurvenflug - Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad - Einhalten von Höhe - sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen - gleichbleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit - Drehfehler des Magnetkompasses – Beenden auf vorgegebenen Kursen - unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt Sinkflug - Einleiten – Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit – Trimmen – Vergaservorwärmung - beste Sinkrate - bester Gleitwinkel - Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug - Übergang vom Sink- in den Horizontalflug Platzrunde ... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 97) 1 Start 2 Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird 3 Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND 4 Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung 5 Reiseflugbedingungen 6 Vergaservorwärmung bedienen 7 Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden) 8 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung 9 Sinkflug einleiten 10 Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Reisemotorseglermusters sind zulässig. 11 Landekontrolle laut Klarliste 12 Landeanflug: Steuerung des Gleitwinkels mittels Brems-/Störklappen 13 Landung Durchstarten und Landen - Brems-/Störklappen einfahren - Setzen voller Triebwerksleistung - Korrektur der Fluglage - Steigflug - Trimmen Beenden des Fluges - Zurückrollen zum Abstellplatz - Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste) - Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste - Sichern des Reisemotorseglers gemäß Klarliste Besondere Flugzustände - Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust – im Reiseflugzustand – mit/ohne Brems-/Störklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk – rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln - Flugübung im Bereich des Überziehens im - Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses − Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren - Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Brems-/Störklappenklappen und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses − Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen - Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen - Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich − Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen − Motorleistung reduzieren (Leerlauf) − Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen Verhalten bei Notlagen - Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches - Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten - Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden) - Störungen an Triebwerk und Ausrüstung - unerwartete Wetterverschlechterung - Feuerausbruch Alleinflug Alleinflüge in der Sichtweite des Startflugplatzes Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten Starten und Landen - bei Seitenwind - mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max. Zuladung) - mit Seitengleitflug - Landeanflug ohne Zuhilfenahme der Brems-/Störklappen - Landung auf angenommenen begrenztem Raum Ziellandungen - Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe – Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen - Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe – Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen - mit Motorhilfe – Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe – Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend – Platzrunde und Endanflug - ohne Motorhilfe Die Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren. – Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen) – Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes – Einteilung des Anfluges – Anwendung der Notfall-Klarliste – Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes – Verfahren kurz vor der Landung Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Navigationseinweisung - Kleinorientierung - Flug nach vorgegebenen Kursen - Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen - voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit - Einflug in die Platzrunde - Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm An- und Abflüge mit Zwischenlandung auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle Es sind mindestens zwei vollständige An- und Abflüge mit Zwischenlandung durchzuführen. - Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone - Befolgen von Flugsicherungsanweisungen - Höhenmessereinstellung - Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen - Abstandhalten von anderem Luftverkehr - ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale - Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren - Anflüge mindestens bis zum Einflug in die Platzrunde - Abflüge auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke - Bei Landung auf einem Flugplatz – Orientieren auf dem Flugplatz – Zeichen und Flugsicherungsanweisungen – evtl. Lichtsignale – Abstellen des Reisemotorseglers - Flugabfertigungsverfahren Navigationsdreiecksflug - Selbständige Vorbereitung und Durchführung von mindestens zwei Navigationsdreiecksflügen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug über eine Strecke von jeweils mindestens 270 km, bei dem auf zwei vom Startplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind. Übungen bis zur Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis zur sicheren Beherrschung Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden. Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.

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Anlage 6C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 9)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 101 1. Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ Fluglehrer für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2. Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten vier Fächern und kann nach Ermessen der zuständigen Stelle an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 50 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden: Fach | Bearbeitungszeit Std. (maximal) Navigation, Flugleistung und Flugplanung | 1:30 Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Technik | 1:00 Verhalten in besonderen Fällen | 0:30 Menschliches Leistungsvermögen * | (0:30 *) gesamt | 3:00 (3:30 *) * Nur Bestandteil der theoretischen Prüfung, wenn dieses Fach in keiner vorangegangenen theoretischen Prüfung zur Erlangung einer Lizenz oder Berechtigung gemäß LuftPersV oder JAR-FCL 1 bzw. 2 geprüft und bestanden wurde. 3. Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden.

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