Art. 1
1 Dieses Reglement bezweckt die einheitliche Verrechnung der vorübergehenden Benutzung des öffentlichen Grundes für Bauinstallationen.
Propose a changeSchaffhausen (city) · 780.11 · regulation
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In force since 2020-01-01, as the publisher states.
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1 Dieses Reglement bezweckt die einheitliche Verrechnung der vorübergehenden Benutzung des öffentlichen Grundes für Bauinstallationen.
Propose a change1 Die Gebühr umfasst einerseits die Entschädigung für die Erlaubnis sowie die Bewilligungsgebühr (Verwaltungs- und Benutzungsgebühr). 2 Für die Gebührenerhebung und damit die Bewilligung der Benutzung des öffentlichen Grundes zuständig ist die Baupolizei. Ausgenommen davon ist die Benützung öffentlicher Parkfelder, diese Gebührenerhebung erfolgt durch die Stadtpolizei.1)
Propose a changeDie Gebühr für die Benützung des öffentlichen Grundes beträgt pro Monat und Quadratmeter 6 Franken. Bei Benützung öffentlicher Parkfelder richtet sich die Gebühr nach dem Gebührentarif über die
Propose a changeDie Baupolizei kann gestützt auf §7 Abs. 4 der kantonalen Strassenverordnung ganz oder teilweise auf die Gebührenerhebung verzichten. Zweck Umfang und Zuständigkeit Gebührenhöhe Verzicht Reglement über die Gebühren für Bauinstallationen 780.11
Propose a change1 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. 2 Der Erlass Bauinstallationen auf öffentlichem Grund Verwaltungs- und Benutzungsgebühr vom 8. Juni 1993 wird aufgehoben. 1) Gemäss Stadtratsbeschluss vom 14. März 2023 Inkraftsetzung
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