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25 provisions
Art. 1
Die Geschäftsleitung und die Betriebskommission (BEKO) fördern
die konstruktive Zusammenarbeit der Sozialpartner, die Mitgestaltungsrechte und die Mitverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um damit zu einem guten Betriebsklima beizutragen.
Propose a changeArt. 2
1 Die Betriebskommission vertritt die Anliegen der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in allgemeinen Personalangelegenheiten.
2 Sie ist Bindeglied zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowie der Geschäftsleitung und fördert die Zusammenarbeit.
3 Sie ist zur umfassenden Wahrung der gemeinsamen Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Geschäftsleitung
legitimiert.
4 Sie nimmt insbesondere die allgemeinen Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegen und vertritt diese gegenüber der
Geschäftsleitung.
Zweck
Betriebskommission
Reglement der Betriebskommission SH POWER 7000.5
Propose a changeArt. 3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2018) 2
Die Mitglieder der Betriebskommission geniessen eine Vertrauensstellung, welche sie zu einem von Treu und Glauben geleiteten Verhalten verpflichtet.
Propose a changeArt. 4
Den Mitgliedern der Betriebskommission dürfen wegen der ordnungsgemässen Ausübung der Mitsprachrechte keine Nachteile erwachsen.
Propose a changeArt. 5
Die Teilnahme an Sitzungen der Betriebskommission gilt für Mitarbeitende von SH POWER als Arbeitszeit.
Propose a changeArt. 6
Die Amtsdauer der Mitglieder der Betriebskommission beträgt vier
Jahre. Die Mitglieder werden für die gleiche Amtsdauer wie die Gemeindebehörden gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Propose a changeArt. 7
Die Personalvertreterin oder der Personalvertreter der Verwaltungskommission und die Vertreterin oder der Vertreter der SH POWER
in der städtischen Personalkommission, welche bzw. welcher nach
Art. 14 Abs. 2 zwingend Einsitz in der Betriebskommission hat, führen die Wahl der Mitglieder der Betriebskommission durch.
2. Umfang und Inhalt der Mitsprache
Propose a changeArt. 8
Die Mitsprache umfasst das Informationsrecht, das Vorschlagsrecht
und das Vernehmlassungsrecht.
Propose a changeArt. 9
Der Betriebskommission steht in allgemeinen Personalangelegenheiten ein Mitspracherecht zu, insbesondere bei:
a) der Regelung der Arbeitszeit;
b) der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
Vertrauensstellung
Schutz vor
Nachteilen
Berücksichtigung als
Arbeitszeit
Amtsdauer
Wahlleitung
Umfang
Inhalt
Reglement der Betriebskommission SH POWER 7000.5
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2018) 3
c) der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter;
d) Anpassung von Reglementen, Weisungen und Richtlinien,
die ausschliesslich für SH POWER bestimmt sind.
Propose a changeArt. 10
1 Der Betriebskommission steht das Recht zu, rechtzeitig und ausreichend über Angelegenheiten informiert zu werden, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Arbeitsbereich betreffen.
2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht das Recht zu, rechtzeitig
und ausreichend über die Tätigkeit der Betriebskommission informiert zu werden.
Propose a changeArt. 11
1 Das Vorschlagsrecht umfasst das Recht der Betriebskommission,
der Geschäftsleitung Begehren und Anregungen zu grundsätzlichen
Personalfragen zu unterbreiten.
2 Das Vorschlagsrecht ist in der Regel schriftlich auszuüben.
Propose a changeArt. 12
Das Vernehmlassungsrecht umfasst das Recht der Betriebskommission auf Meinungsäusserung bei Erlassen oder Anordnungen der
SH POWER, die allgemein das Personal betreffen.
Informationsrecht
Vorschlagsrecht
Vernehmlassungsrecht
Reglement der Betriebskommission SH POWER 7000.5
Propose a changeArt. 13 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2018) 4
In Beschwerde-, Disziplinar- und anderen persönlichen Angelegenheiten kann auf Wunsch der betroffenen Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters ein Mitglied der Betriebskommission das Verfahren begleiten.
3. Geschäftsordnung
Propose a changeArt. 14
1 Die Betriebskommission setzt sich aus maximal fünf Mitgliedern zusammen, wobei die Geschäftsbereiche ausgeglichen vertreten sein
sollen. Kein Geschäftsbereich soll mehr als zwei Mitglieder stellen.
2 Die Personalvertreterin oder der Personalvertreter der Verwaltungskommission und die Vertreterin oder der Vertreter der SH
POWER in der städtischen Personalkommission sind von Amtes wegen Mitglied der Betriebskommission.
Propose a changeArt. 15
Die Betriebskommission konstituiert sich selbst. Sie wählt aus ihrer
Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin
oder den Vizepräsidenten.
Propose a changeArt. 16
1 Die Verantwortung für die Führung der Geschäfte liegt bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der Betriebskommission.
2 Die Präsidentin oder der Präsident lädt unter Bekanntgabe der
Traktanden und mit allfälligen Unterlagen zu den Sitzungen der Betriebskommission ein. Die Teilnahme an den Sitzungen ist obligatorisch.
Propose a changeArt. 17
1 Die Betriebskommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der
Mitglieder anwesend ist.
2 In dringenden Fällen sind Zirkulationsentscheide möglich.
Propose a changeArt. 18
1 Über jede Sitzung wird ein Protokoll geführt.
2 Ein Mitglied der Betriebskommission übernimmt die Protokollführung.
Beistand
Zusammensetzung
Konstituierung
Geschäftsführung
Beschlussfähigkeit
Protokoll
Reglement der Betriebskommission SH POWER 7000.5
Propose a changeArt. 19 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2018) 5
1 Jedes Mitglied der Betriebskommission ist zur Stimmabgabe verpflichtet.
2 Die Präsidentin oder der Präsident ist stimmberechtigt und gibt bei
Stimmengleichheit den Stichentscheid.
Propose a changeArt. 20
Besteht für ein Mitglied der Betriebskommission ein direktes persönliches Interesse an einem zur Behandlung gelangenden Geschäft,
so hat das Mitglied nach seiner Anhörung in den Ausstand zu treten.
Propose a changeArt. 21
1 Die Betriebskommission trifft sich jährlich zu zwei bis vier Gesprächen mit allen Mitgliedern oder einem Teil der Geschäftsleitung. Die
Termine werden grundsätzlich für ein ganzes Kalenderjahr festgelegt.
2 Zusätzliche Gespräche werden auf Verlangen der Betriebskommission oder der Geschäftsleitung festgelegt.
3 Die Sitzungen werden protokolliert. Die Geschäftsleitung stellt die
Protokollführung.
Propose a changeArt. 22
1 Die Mitglieder der Betriebskommission haben über die Verhandlungen, soweit sie persönliche oder interne Angelegenheiten betreffen,
Verschwiegenheit zu wahren.
2 Ausgetretene Mitglieder der Betriebskommission unterliegen weiterhin der Schweigepflicht.
Propose a changeArt. 23
1 Die Betriebskommission informiert alle Mitarbeitenden regelmässig
über ihre Tätigkeit. Hierfür stehen ihr Anschlagbrett und Intranet zur
Verfügung.
2 Sie kann Informationen weitergeben, die ihr von der Geschäftsleitung zugehen, soweit sie nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden.
Propose a changeArt. 24
Die Betriebskommission fasst ihre Tätigkeit in einem Jahresbericht
zusammen.
Stimmabgabe
Ausstand
Gespräche mit
Geschäftsleitung
Verschwiegenheit
Informationspflicht
Jahresbericht
Reglement der Betriebskommission SH POWER 7000.5
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2018) 6
4. Inkraftsetzung
Propose a changeArt. 25
1 Dieses Reglement tritt nach Genehmigung durch die Verwaltungskommission SH POWER auf den 1. September 2018 in Kraft.
2 Es wird in die Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen aufgenommen.
Inkraftsetzung
Propose a change