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Reglement zur Regelung der Kinderbetreuung auf dem Gemeindegebiet (Kinderbetreuungsreglement)

Hünenberg · 4.1-1 · communal act

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Contents: 6 provisions
  1. Art. 1 Geltungsbereich
  2. Art. 2 Gemeindeversammlung
  3. Art. 3 Gemeinderat
  4. Art. 4 Angebot
  5. Art. 5 Kostentragung
  6. Art. 6 Rechtspflege

6 provisions

Art. 1 Geltungsbereich

1 Dieses Reglement regelt die Zuständigkeiten im Bereich von Kinderbetreuungsangeboten in der Gemeinde Hünenberg. 2 Vorbehalten bleiben übergeordnete gesetzliche Bestimmungen.

Art. 2 Gemeindeversammlung

1 Die Gemeindeversammlung ist zuständig für den Erlass des allgemeinverbindlichen Reglements, die Genehmigung der Subventionsbeiträge im Rahmen des Budgets und von Investitionen gemäss Finanzkompetenz für die Bereitstellung notwendiger Infrastruktur.

Art. 3 Gemeinderat

1 Der Gemeinderat ist für alle Massnahmen, Verfügungen und Entscheide auf dem Gebiet der Familienergänzenden Kinderbetreuung zuständig, die nicht ausdrücklich einer anderen Instanz übertragen sind. 2 Der Gemeinderat regelt die verwaltungsinternen Zuständigkeiten.

Art. 4 Angebot

1 Die Angebote an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung erfolgen eigenständig oder in der Zusammenarbeit mit Dritten und richten sich nach dem kantonalen Gesetz. 2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Art. 5 Kostentragung

1 Die Kosten der Betreuungsangebote werden durch Beiträge der Eltern, sowie durch allfällige Beiträge der Gemeinde und Dritter getragen. 2 Bei subventionierten Angeboten für die Einwohnerinnen und Einwohner aus Hünenberg legt der Gemeinderat die Elternbeiträge abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern fest.

Art. 6 Rechtspflege

1 In Kinderbetreuungseinrichtungen mit öffentlichem Auftrag findet das kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetz sinngemäss Anwendung.

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