Open at the publisher →
In force since 2025-11-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-08. The page it was read from
sha256 42bb19bf3e68a214b6c62cee86c409d4117237e56a3f55cb77a9231cc7ba2d15
15 provisions
Art. 1
1 Diese Verordnung regelt die Einzelheiten des qualitätssichernden Verfahrens.
2 Sie regelt zudem die Einzelheiten zum Fachbeirat Stadtbild (FBS), ergänzend zu den Bestimmungen des Kommissionenreglements der Stadt
Thun vom 13. Dezember 2002 (KomR)3.
2. Qualitätssicherndes Verfahren
Propose a changeArt. 2
Die qualitätssichernden Verfahren richten sich nach Artikel 99a Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)4.
3. Fachbeirat Stadtbild
Propose a changeArt. 3
Der FBS ist eine ständige Kommission ohne Entscheidbefugnis.
Propose a changeArt. 4
1 Jede Fachrichtung (Art. 18 Abs. 2 BR) ist mit mindestens einem Sitz
vertreten.
2 Eine Person kann höchstens zwei der geforderten Fachbereiche
1 SSG 101.1
2 SSG 72.01
3 SSG 152.2
4 BSG 721.1
Geltungsbereich,
Zweck
Anerkannte qualitätssichernde
Verfahren
Rechtsnatur
Fachpersonen
2 72.16
abdecken.
3 Die Mehrzahl der Fachpersonen hat ihren Geschäfts- und ihren Wohnsitz ausserhalb von Thun.
Propose a changeArt. 5
1 Der Bauinspektor oder die Bauinspektorin nimmt von Amtes wegen
ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.
2 Sofern sie von einem zu beurteilenden Projekt stark betroffen sind,
werden als Beisitzende ohne Stimmrecht beigeladen
a Vertreterinnen oder Vertreter anderer Abteilungen,
b Vertreterinnen oder Vertreter der kantonalen Denkmalpflege oder anderer kantonaler Stellen,
c weitere externe Fachpersonen.
3 Die Verschwiegenheitspflicht gemäss Artikel 12 KomR gilt auch für
Beisitzende.
Propose a changeArt. 6
Das Planungsamt führt das Sekretariat.
Propose a changeArt. 7
1 Sitzungen können entweder in Präsenz oder digital abgehalten werden.
2 Mischformen sind zulässig, ausser es finde eine Besichtigung vor Ort
statt.
3 Wird eine Sitzung digital oder in Mischform durchgeführt, richtet sich
die Beschlussfassung sinngemäss nach Artikel 9 KomR.
Propose a changeArt. 8
1 Die Sitzungen finden nach einem zu Jahresbeginn festgelegten Sitzungskalender in der Regel monatlich statt.
2 Die Präsidentin oder der Präsident kann Besichtigungen vor Ort vorsehen.
Propose a changeArt. 9
1 Die Bauherrschaft und ihre Beratenden können für Referate zu ihrem
Projekt zu den Sitzungen eingeladen werden.
2 Die Einladungen werden den Mitgliedern, den Beisitzenden und den
weiteren Sitzungsteilnehmenden mit den sie betreffenden Informationen
und Sitzungsunterlagen spätestens sieben Tage vor dem festgelegten
Sitzungstermin zugestellt.
3 Die Mitglieder und die Beisitzenden erhalten zusätzlich die Traktandenliste sowie die sie betreffenden Entwürfe der Protokollauszüge pro zu
beurteilendes Projekt.
Beisitzende
Sekretariat
Sitzungsform
Sitzungszeitpunkt
und Besichtigungen
Sitzungseinladung
3 72.16
Propose a changeArt. 10
1 Die Mitglieder, die Beisitzenden und die weiteren Sitzungsteilnehmenden stellen sicher, dass sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an digitalen Sitzungen erfüllen.
2 Falls bei einer digitalen Sitzung oder einer Sitzung in Mischform technische Probleme auftreten, welche eine digitale Teilnahme verunmöglichen, wird die Sitzung fortgeführt, wenn die Voraussetzung von Artikel 9
Absatz 1 KomR gegeben ist. Andernfalls wird die Sitzung abgebrochen
und vertagt.
3 Wer digital an einer Sitzung teilnimmt, stellt sicher, dass keine Informationen aus der Sitzung an Drittpersonen gelangen.
Propose a changeArt. 11
1 Das Planungsamt ergänzt die einzelnen Protokollauszüge mit einer
Zusammenfassung der Diskussion.
2 Die Mitglieder und die Beisitzenden erhalten innert sieben Tagen nach
der Sitzung die ergänzten Protokollauszüge zu den sie betreffenden Projekten.
3 Erhebt innert sieben Tagen ab Erhalt der Protokollauszüge keine oder
keiner der Sitzungsteilnehmenden Einwände, gilt das Protokoll als genehmigt.
4 Über Protokollauszüge, mit denen nicht alle Mitglieder einverstanden
sind, wird an der folgenden Sitzung diskutiert und abgestimmt.
Propose a changeArt. 12
1 Pro Projekt wird ein Fachbericht erstellt.
2 Dieser besteht aus den projektspezifischen Inhalten des genehmigten
Protokollauszugs und wird von der Stadtarchitektin oder vom Stadtarchitekten unterzeichnet.
3 Das Beurteilungsergebnis kann der Bauherrschaft und ihren Beratenden ergänzend zum schriftlichen Protokoll mündlich kommuniziert werden.
4 Das Bauinspektorat stellt der Bauherrschaft den unterzeichneten
Fachbericht zu.
Propose a changeArt. 13
Ein Mitglied des FBS darf kein Mandat zur Weiterbearbeitung von Vorhaben übernehmen, die im FBS beraten wurden.
Propose a changeArt. 14
1 Die verwaltungsexternen Mitglieder des FBS werden für die Sitzungsteilnahme nach Stundenaufwand mit 210 Franken pro Stunde entschädigt.
2 Mitglieder mit Geschäfts- und Wohnsitz ausserhalb von Thun erhalten
Voraussetzungen
digitaler Sitzungen
Protokoll
Fachbericht
Unvereinbarkeit
Entschädigung
4 72.16
zusätzlich eine Reisezeitentschädigung von 80 Franken pro Sitzung.
3 Bei digitaler Sitzungsteilnahme entfällt die Reisezeitentschädigung.
4. Schlussbestimmung
Propose a changeArt. 15
1 Die Verordnung vom 10. Februar 2006 über den Fachausschuss Bau-
und Aussenraumgestaltung1 wird aufgehoben.
2 Diese Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft.
Thun, 12. September 2025 Namens des Gemeinderates
Der Stadtpräsident: Lanz
Der Stadtschreiber: Huwyler Müller
1 SSG 72.16
Aufhebung bisherigen Rechts,
Inkrafttreten
Propose a change