Art. 1
Sitzungen und aufgewendete Zeit 1 Die Entschädigungen für die verwaltungsexternen Mitglieder der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission für Sitzungen und die dafür aufgewendete Zeit (Dossierstudium, Vorbereitungsarbeiten usw.) werden folgendermassen festgesetzt: a) Präsidium: 1. pro Tag Fr. 500.- 2. pro Halbtag Fr. 250.- 3. pro einzelne Stunde Fr. 100.- b) Mitglieder: 1. pro Tag Fr. 350.- 2. pro Halbtag Fr. 200.- 3. pro einzelne Stunde Fr. 50.- * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 170.204 2 Die Entschädigung wird auf Stundenbasis berechnet, darf jedoch die Entschädigung pro Halbtag oder gegebenenfalls pro Tag nicht übersteigen. 3 Kantonale Magistraten und Angestellte, die der Kommission angehören, erhalten kein Sitzungsgeld; vorbehalten bleibt ein gegenteiliger Entscheid des Staatsrates.