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Beschluss über die Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission

Valais · 170.204 · other

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1

Sitzungen und aufgewendete Zeit 1 Die Entschädigungen für die verwaltungsexternen Mitglieder der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission für Sitzungen und die dafür aufgewendete Zeit (Dossierstudium, Vorbereitungsarbeiten usw.) werden folgendermassen festgesetzt: a) Präsidium: 1. pro Tag Fr. 500.- 2. pro Halbtag Fr. 250.- 3. pro einzelne Stunde Fr. 100.- b) Mitglieder: 1. pro Tag Fr. 350.- 2. pro Halbtag Fr. 200.- 3. pro einzelne Stunde Fr. 50.- * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 170.204 2 Die Entschädigung wird auf Stundenbasis berechnet, darf jedoch die Entschädigung pro Halbtag oder gegebenenfalls pro Tag nicht übersteigen. 3 Kantonale Magistraten und Angestellte, die der Kommission angehören, erhalten kein Sitzungsgeld; vorbehalten bleibt ein gegenteiliger Entscheid des Staatsrates.

Art. 2

Übrige Kosten 1 Die Auslagen für Porto, Telekommunikation, Kopien usw. werden nach dem effektiven Aufwand vergütet. 2 Die übrigen Kosten und Vergütungen sowie die Organisation der Sitzungen und die Auszahlung richten sich nach dem Beschluss über die Kommissionsentschädigungen. 170.204 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 17.11.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung RO/AGS 2023-122 170.204 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 17.11.2023 01.01.2024 Erstfassung RO/AGS 2023-122

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